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Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:09
Aktualisiert
23.05.13, 18:09
Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen) Beschlussvorlage (Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 32-17-00 We. Nr. der Ratsdrucksache: 1059-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( rechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein ( Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1059-IX 1. Sachverhalt: Mit Verfügung vom 14.12.2012 hat die Präsidentin des Landgerichts Bonn bestimmt, dass aus dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei dem Amtsgericht Euskirchen sowie drei Hauptschöffen für die Strafkammern bei dem Landgericht Bonn zu wählen sind. Für die Wahl hat die Stadt Bad Münstereifel eine Vorschlagliste aufzustellen, die mindestens die doppelte Anzahl der erforderlichen Haupt- und Hilfsschöffen aufweisen muss. Aufgrund eines Aufrufes im Amtsblatt und in der Tagespresse haben sich die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger um die Aufnahme in die Vorschlagliste beworben. Die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen haben die Liste mit eigenen Vorschlägen vervollständigt. Die Liste ist als Anlage 1 beigefügt. Lt. Ziff. 2.7 des Bezugserlasses (s. 2.!) bedarf es zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagliste der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Vorschlagliste für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen (Auflegung). Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis zum 31.07.2013 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu geben. Die Liste ist bis zum 15.08.2013 dem Amtsgericht Euskirchen einzureichen. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß der gemeinsamen Ausführungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt“ (Schöffenwahl-AV) AV d. JM (3221 - I. 2) und RdErl. d. MGFFI (313 - 6153) vom 4. März 2009 - JMBl. NRW S. 70 - in der Fassung vom 22. Februar 2011, sind für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 die Erwachsenenschöffen für die Strafkammern bei dem Landgericht Bonn und für das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Euskirchen zu wählen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschlagliste eine Woche öffentlich auszulegen und anschließend dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen bis zum 15.08.2013 zuzuleiten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der als Anlage 1 beigefügten Vorschlagliste wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschlagliste eine Woche öffentlich auszulegen und anschließend dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen bis zum 15.08.2013 zuzuleiten.