Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:09
Aktualisiert
23.05.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-17-00 We.
Nr. der Ratsdrucksache: 1059-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts(
rechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
(
Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1059-IX
1. Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 14.12.2012 hat die Präsidentin des Landgerichts Bonn bestimmt, dass aus
dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei dem Amtsgericht Euskirchen sowie drei Hauptschöffen für die Strafkammern bei dem Landgericht Bonn zu wählen sind.
Für die Wahl hat die Stadt Bad Münstereifel eine Vorschlagliste aufzustellen, die mindestens die
doppelte Anzahl der erforderlichen Haupt- und Hilfsschöffen aufweisen muss.
Aufgrund eines Aufrufes im Amtsblatt und in der Tagespresse haben sich die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger um die Aufnahme in die Vorschlagliste beworben.
Die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen haben die Liste mit eigenen Vorschlägen vervollständigt. Die Liste ist als Anlage 1 beigefügt.
Lt. Ziff. 2.7 des Bezugserlasses (s. 2.!) bedarf es zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagliste
der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch
der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist die Vorschlagliste für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen (Auflegung). Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis zum 31.07.2013 abgeschlossen
sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu
geben. Die Liste ist bis zum 15.08.2013 dem Amtsgericht Euskirchen einzureichen.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß der gemeinsamen Ausführungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für
das Schöffen- und Jugendschöffenamt“ (Schöffenwahl-AV) AV d. JM (3221 - I. 2) und RdErl. d.
MGFFI (313 - 6153) vom 4. März 2009 - JMBl. NRW S. 70 - in der Fassung vom 22. Februar
2011, sind für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 die Erwachsenenschöffen für die
Strafkammern bei dem Landgericht Bonn und für das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Euskirchen zu wählen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschlagliste eine Woche öffentlich auszulegen und anschließend dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen bis zum 15.08.2013 zuzuleiten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 beigefügten Vorschlagliste wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorschlagliste eine Woche öffentlich auszulegen und anschließend dem Direktor des Amtsgerichts Euskirchen bis zum 15.08.2013 zuzuleiten.