Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
20.06.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Ste
Nr. der Ratsdrucksache: 1086-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
02.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse aus der Jahreshauptuntersuchung der städtischen Kinderspielplätze
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Berichterstatter: Herr Ley
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( X )Kosten €: Z. Zt. nicht bezifferbar
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1086-IX
1. Sachverhalt:
1. Erkenntnisse aus der Jahresinspektion 2013
Vom 26.05. bis 28.05.2013 wurde die diesjährige Jahreshauptuntersuchung durch die Fa.
GrünKonzept durchgeführt. Neben der routinemäßigen Jahresinspektion erhielt Herr Dipl.-Ing.
Drescher den Auftrag, die Spielgeräte hinsichtlich der noch zu erwartenden Betriebsdauer zu
überprüfen. Das Ergebnis ist der als Anlage beigefügten Stellungnahme vom 05.06.2013 zu entnehmen.
Bezüglich des sich daraus kurz- bis mittelfristig ergebenden Ersatzbedarfes ist zu entscheiden,
wie gegenüber beteiligten Akteuren (Schulen, Dorfgemeinschaften, Pflegepaten) zu verfahren ist.
Aufgrund der geltenden Beschlusslage ist der Fortbestand dieser öffentlichen Einrichtungen vom
Zustandekommen einer Pflegepatenschaft abhängig. Die zusammenfassende Beurteilung der Fa.
Grün-Konzept eröffnet nunmehr eine neue Problemlage, nämlich die Frage der Kostenträgerschaft
im Falle notwendiger Ersatzbeschaffungen. Die Bemühungen der Stadt, bestehende Spielgeräte
vor Ort zu erhalten – soweit die Verkehrssicherheit dies weiterhin zulässt – und zu reparieren –
soweit die Kosten das Maß nicht übersteigen -, stößt kurz- bis mittelfristig an praktische und ökonomische Grenzen, da die Spielgeräte in vielen Fällen aus den 90er Jahren des letzten Jahrtausends stammen.
Nach dem beschlossenen Konsolidierungsprogramm sollen jährlich 4.000,00 €, mithin insgesamt
44.000,00 € eingespart werden. Infolge der AfA und des jährlichen lfd. Aufwandes verharrt das
Defizit bei diesem Produkt allerdings auf rund 92.000,00 €. Aus diesem Grund ist die Stadt in finanzieller Hinsicht und angesichts einer gebotenen Kompensation dieser nicht realisierbaren Einsparungsbemühungen nicht in der Lage, den fortschreitenden Substanzverlust zu kompensieren
und Ersatzbeschaffungen aus eigenen Mitteln vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher dringend geboten, den Pflegepaten diese Botschaft möglichst frühzeitig zu übermitteln und
ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Mittel für Ersatzbeschaffungen zu generieren.
2. Rückbau Kinderspielplätze
Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.07.2011 beschlossen, Kinderspielplätze rückzubauen, wenn sich keine Pflegpaten fanden ließen.
Für den Kinderspielplatz Kirspenich-Flettenberg ist die Pflegepatenschaft bis zum 31.10.2013 sichergestellt. Die Verwaltung bemüht sich bisher vergeblich um eine Nachfolgeregelung.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtlich ist zwischen den Spielangeboten auf Schulhöfen und öffentlichen Spielplätzen zu unterscheiden.
Schulhöfe gehören zum Raumprogramm einer jeden Schule, wobei die Stadt im Rahmen ihrer
Verpflichtungen aus § 79 SchulG als Schulträger in Abstimmung mit der Schule und ihren Gremien über die konkrete Gestaltung entscheidet. In Abhängigkeit von der konkreten haushaltsrechtlichen Ermächtigung kann sich die Stadt dahingehender Verpflichtungen auf Dauer nicht entziehen,
sowohl was den laufenden Betrieb als auch punktuelle Ersatzbeschaffungen anbetrifft.
Wie bereits verschiedentlich ausgeführt, ist die Bereitstellung öffentlicher Spielplätze auch dem
Grunde nach eine freiwillige Aufgabe.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zur Zeit nicht abschätzbar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 1086-IX
Zur Zeit nicht abschätzbar.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine neuen Erkenntnisse.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflegepaten über die Ergebnisse der Jahresinspektion
und die Nichtfinanzierbarkeit von Ersatzbeschaffungen auf öffentlichen Spielplätzen seitens
der Stadt in geeigneter Weise zu informieren.
2.
Der Kinderspielplatz Kirspenich, Flettenberg ist rückzubauen, falls sich nicht bis 31.12.2013
eine Pflegepatenschaft findet.