Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig/Herr Stolz
BE: Herr Elsig/Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
94/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove
I. Sach- und Rechtslage:
Auf dem vorhandenen Friedhof im Ortsteil Drove sind nur noch wenige Grabstellen vorhanden, die belegt werden
können. Er wird in ca. 2 Jahren den gestellten Anforderungen nicht mehr genügen. Der Ortsteil Drove hat z.Zt. 2.155
Einwohner und wird bei stetigem Zuwachs (ca. 1% pro Jahr) in 30 Jahren ca. 2.802 Einwohner haben. Es ist davon
auszugehen, daß 40 ar Friedhofsfläche für tausend Einwohner erforderlich sind. Das bedeutet, daß mit ca. 11.208
qm/112,08 ar Friedhofsfläche zu kalkulieren ist.
Eine Erweiterung der Friedhofsfläche ist unumgänglich.
Es ist deshalb beabsichtigt, die Erweiterung auf dem gemeindeeigenen Grundstück, Gemarkung Drove, Flur 29, Nr. 43,
3.200 qm, durchzuführen. Jetziger Friedhof und Erweiterung ergeben eine Gesamtfläche von ca. 95 ar.
Das geologische Landesamt in Krefeld wurde bereits mit Schreiben vom 24.01.1983 beauftragt, das für das
Genehmigungsverfahren benötigte geologisch - bodenkundliche Gutachten zu erstellen. Das vorliegende Gutachten
vom 31.03.1983 weist aus, daß die Teilflächen A und C für Bestattungen von Leichen mit normaler Bestattungstiefe
von 1,80 m geeignet sind. Die Teilflächen B und D sind aber in ihrem jetzigen Zustand für Erdbestattungen ungeeignet.
Um diese Flächen dennoch für Bestattungszwecke zu nutzen, sind umfangreiche Bodenverbesserungsmaßnahmen
durchzuführen. Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben:
Als Melioratitionsmaßnahme wird empfohlen, das Gelände der Teilfläche B 0,6 m hoch und der Teilfläche D 1,6 m
hoch mit durchlässigem Bodenmaterial ( z.B. lehmiger Sand oder sandiger Lehm) aufzufüllen. Für die Anlage von
Kindergräbern würde im Bereich der Teilfläche D ein Auftrag von 1,4 m genügen. Die Erdarbeiten sind nur bei
trockenen Bodenverhältnissen vorzunehmen. Der Mutterboden ( rd. 30 cm ) ist vor dem Beginn der Arbeiten
abzutragen und für seine spätere Wiederverwendung zwischenzulagern. Bei sorgfältiger Ausführung der genannten
Meliorationsmaßnahmen bestehen für die Teilflächen B und D aus geologisch-bodenkundlicher Sicht keine Bedenken,
sie für Erdbestattungen bis 1,8 m Tiefe zu verwenden. Durch die Aufschüttung des Geländes kommen die 1,8 m tiefen
Gräbersohlen sowie die darunterliegende 0,7 m mächtige Filterzone in Bereiche, die nicht mehr vernäßt werden.
Aufgeschütteter und anstehender Boden bilden gemeinsam eine 2,5 m mächtige Schicht, in der bei ausgeglichenem
Wasser- und Lufthaushalt die Zersetzung der Leichen durch Verwesung und der Abbau schädlicher Zersetzungsstoffe
in der Filterzone gewährleistet sind. Dementsprechend ist auch eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu
befürchten. Darüber hinaus wird durch den empfohlenen Auftrag die Eweiterungsfläche ein weitgehend einheitliches
morphologisches Niveau erhalten.
Im Entwurf des Vermögenshaushalts 1999 bzw.2000 sind Haushaltsmittel in Höhe von je 150.000 DM vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die für die Erweiterung noch benötigten Genehmigungen
einzuholen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die für die Erweiterung des Friedhofes Drove benötigten Haushaltsmittel sind in 1999 bzw. 2000 bei Position
1.750.940.0.4, Vermögenshaushalt, bereitzustellen.
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III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen:
„ Die Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove wird in 1999 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
Erweiterung benötigten Genehmigungen einzuholen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: