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Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
249 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk) Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk) Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk) Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk) Anfrage (Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Kämmerei Holzdamm 10 Herr Heil 0 22 35 / 409-667 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Heil 25.02.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 30.01.2013 Rat Betrifft: Datum 13.01.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 71/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sehr geehrter Herr Kirchharz, bekanntlich erfolgte zum 01.01.2013 die Umstellung von der „GEZ-Gebühr“ zum neuen „Rundfunkbeitrag“. Der Rundfunkbeitrag wird nun nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern richtet sich stattdessen nach Anzahl der Dienstgebäude (Betriebsstätten), der dort Beschäftigten und der Dienstfahrzeuge. Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen umgehend gemeldet werden. Ändert sich die Anzahl der Beschäftigten muss dies einmal im Jahr – jeweils bis zum 31. März eines Jahres – mitgeteilt werden. Für Betriebsstätten gilt folgende Beitragsstaffel: Staffel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Beschäftigte pro Betriebsstätte 0-8 9-19 20-49 50-249 250-499 500-999 1.000-4.999 5.000-9.999 10.000-19.999 Ab 20.000 Anzahl der Beiträge 1/3 1 2 5 10 20 40 80 120 180 Beitragshöhe pro Monat in Euro 5,99 17,98 35,96 89,90 179,80 359,60 719,20 1.438,40 2.157,60 3.236,40 Jahresbeitrag in Euro 71,88 215,76 431,52 1.078,80 2.157,60 4.315,20 8.630,40 17.260,80 25.891,20 38.836,80 Zu den Betriebsstätten zählen sämtliche Verwaltungsgebäude, also neben dem Rathaus auch die Schulen, Kindertagesstätten, VHS, Musikschule, etc. Auch für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere Kfz muss monatlich 5,99 EUR (= 71,88 EUR jährlich) bezahlt werden. Das Thema „Rundfunkbeiträge“ wird derzeit sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Mitte Februar erhielten wir eine Information von Seiten des StGB NRW, der darauf hinwies, dass wegen der noch unklaren und sich ständig weiterentwickelnden Lage die Rundfunkbeiträge nur unter Vorbehalt gezahlt werden sollten. Angesichts der möglichen Verfassungswidrigkeit und weiterer Rechtsprobleme im Zusammenhang mit den neuen Rundfunkbeiträgen erscheinen auch Rechtsmittel nicht aussichtslos. Das richtige Rechtsmittel gegen Rundfunkbeitragsbescheide ist der Widerspruch an den WDR. Aufgrund einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung auf den Beitragsbescheiden scheint diesbezüglich keine besondere Eile zu bestehen. Die Frist beträgt bei fehlender Rechtsmittelbelehrung nach §§ 70 Absatz 2, 58 Absatz 2 VwGO ein Jahr ab Zustellung. Zurzeit gibt es sehr intensive Abstimmungen der kommunalen Spitzenverbände mit den jeweiligen zuständigen Stellen bei ARD und ZDF. Neulich war der Presseberichterstattung zu entnehmen, dass es zu Anpassungen beim Rundfunkbeitrag kommen soll. Im Schnellbrief des StGB NRW vom 19.02.2013 wurde darauf hingewiesen, dass auf der Bundesebene sich die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zu einem ersten Gespräch mit dem Intendanten des ZDF Dr. Thomas Bellut und seinem Stellvertreter Hans Joachim Suchan getroffen haben. Folgende Ergebnisse des Gesprächs wurden festgehalten: 1. Die Kommunen betrachten unverändert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentlichen Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Sie tragen die jetzt vorgesehene geräteunabhängige Beitragsbemessung grundsätzlich mit und sind im Rahmen des bisherigen Aufkommens der öffentlichen Hand bereit, im bisherigen Umfang ihren Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu leisten. 2. Die Vertreter der Kommunen und des ZDF sind sich einig, dass die neue Berechnung des Rundfunkbeitrages bei den Städten, Kreisen und Gemeinden zu einer erheblichen Mehrbelastung führt. 3. Die Vertreter des ZDF nehmen die Sorgen der Kommunen hinsichtlich des zu zahlenden Rundfunkbeitrages sehr ernst und sind bereit, in dieser Angelegenheit auf die Staatskanzleien der Länder zuzugehen. Sie werden bei den Staatskanzleien anregen, den Zeitpunkt der vorgesehenen Evaluation des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu überprüfen, sobald von allen Seiten valides Zahlenmaterial vorliegt. 4. In der Zwischenzeit werden die kommunalen Spitzenverbände in Absprache mit den Staatskanzleien die Angaben zur Bemessungsgrundlage und Beitragsbelastung bei den Städten, Kreisen und Gemeinden erheben. Ein Verfahren zur Erhebung der unter Punkt 4 angesprochenen Angaben wird derzeit auf der Bundesebene erarbeitet. Im Hinblick auf weitere Gespräche werden von Seiten der Spitzenverbände folgende Ziele beschrieben:   Belastungsminderung: Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Städte und Gemeinden, idealerweise durch eine gänzliche Beitragsfreistellung, wenigstens aber durch eine Ausnahme der Beitragspflicht für gemeinnützige kommunale Einrichtungen. Jedenfalls ist die Aufkommensneutralität der Neuregelung für die Kommunen herzustellen. Verwaltungsvereinfachung: Statt der Bemessung anhand der Betriebsstätten und der Mitarbeiterzahl in den Betriebsstätten sollten für Kommunen entweder die Einwohnerzahl oder die Mitarbeiterzahl für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt werden. -2-   Vor der Einführung eines neuen Beitragsbemessungssystems ist ein Planspiel mit Kommunen unterschiedlicher Größenordnung, Struktur und Belegenheit durchzuführen. Moratorium: Bis zur Einführung eines neuen Berechnungsmodells soll erreicht werden, dass Kommunen ihren Rundfunkbeitrag anhand des Systems von 2012 zahlen. Zurzeit bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die noch zu führenden Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Medienanstalten führen. Eine Änderung der derzeitigen Regelung erscheint insgesamt als sehr wahrscheinlich. Wie sieht es nun bei der derzeitigen Regelung in Erftstadt aus? Aufgrund der Dezentralisierung / Budgetierung erhält die Stadtverwaltung nicht einen einzelnen Bescheid, sondern es ergehen diverse Bescheide an die Außendienststellen, Feuerwehr, Schulen, Kindertagesstätten, Rathaus, etc.  Feuerwehr Bislang wurde bei der Feuerwehr eine GEZ-Gebühr in Höhe von etwa 1.200 EUR fällig. Hier führt die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag zu einer Entlastung, da Feuerwehren als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten. Daraus ergibt sich eine maximale Berechnung von einem vollen Rundfunkbeitrag (17,98 EUR) pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der Einrichtung. Mit diesem Monatsbeitrag sind ebenfalls alle in Fahrzeugen verbauten Rundfunkgeräte erhalten. Hochgerechnet auf ein Jahr würde nun somit ein Beitrag in Höhe von 215,76 EUR fällig. Es ergäbe sich durch die Umstellung also eine Kosteneinsparung in Höhe von rund 985 EUR.  Schulen Die Schulen haben bisher jeweils jährlich 215,76 EUR GEZ-Gebühr bezahlen müssen. Eine Erftstädter Schule musste bislang keine GEZ-Gebühr zahlen, da sie weder TV noch Radio genutzt hat. Ab dem Jahr 2013 gelten Schulen als Einrichtungen des Gemeinwohls (analog der Feuerwehr). Für Einrichtungen des Gemeinwohls gilt, dass maximal ein Beitrag von monatlich 17,98 EUR pro Betriebsstätte zu zahlen ist, also 215,76 EUR pro Jahr. Haben die Einrichtungen des Gemeinwohls jedoch nur bis zu 8 Beschäftigte pro Betriebsstätte, beträgt der Beitrag nur ein Drittel, also 5,99 EUR pro Monat bzw. 71,88 EUR pro Jahr. Es spielt keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Die Lehrkräfte gelten zu den Beschäftigten und müssen somit berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es bei den Schulen demnach keine gravierenden Veränderungen.  Stadtbücherei Die Stadtbücherei wird aufgrund der beiden Standorte (= 2 Betriebsstätten) sicherlich zweimal den Beitrag zu leisten haben. Aufgrund der Beschäftigtenzahl von unter 8 Personen wären hier zweimal 71,88 EUR (= 143,76 EUR) pro Jahr fällig. Ein entsprechender Bescheid liegt jedoch zurzeit noch nicht vor. Bislang war eine GEZ-Gebühr in Höhe von 215,76 EUR zu zahlen.  Musikschule Bislang musste von der Musikschule keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Zukünftig wird ein Rundfunkbeitrag fällig, da es sich bei der Musikschule um eine Betriebsstätte handelt. Dieser beträgt bei 24 Beschäftigten voraussichtlich 35,96 EUR monatlich bzw. 431,52 EUR pro Jahr. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.  VHS -3- Die VHS hat bereits einen Bescheid vom „Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio“ erhalten. Bislang war eine GEZ-Gebühr in Höhe von 215,78 EUR fällig; nun sind 71,88 EUR zu zahlen, da die Beschäftigtenzahl unter 8 Personen liegt.  Stadtwerke Die Stadtwerke mussten bisher für 1 Radio eine GEZ-Gebühr in Höhe von 69,12 EUR jährlich entrichten. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird nun 1 Kfz sowie 1 Betriebsstätte (Staffel 1) in Rechnung gestellt (Bescheid liegt bereits vor). Dies ergibt einen jährlichen Beitrag in Höhe von 143,76 EUR. Für das Hallenbad wurde bisher eine GEZ-Gebühr in Höhe von 69,12 EUR entrichtet; zukünftig wird für das Hallenbad ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 71,88 EUR fällig, da es sich hierbei um eine Betriebsstätte handelt. Für die Freibäder sowie für den Bauhof fallen keine weiteren Rundfunkbeiträge an.  Bürgerbüro Das Bürgerbüro musste bislang keine GEZ-Gebühr bezahlen. Zukünftig ist für die separate Betriebsstätte (Staffel 1) sowie für 3 Kfz insgesamt ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 287,52 EUR zu entrichten.  Stadthaus Lechenich Für das Stadthaus in Lechenich musste bislang keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Zukünftig ist sehr wahrscheinlich ein Beitrag in Höhe von monatlich 5,99 EUR bzw. 71,88 EUR pro Jahr zu entrichten. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.  Jugendeinrichtungen Zu den Jugendeinrichtungen zählen Mobilé, JuZe Köttingen sowie die Jugendtreffs in Bliesheim, Kierdorf und Liblar. Diese Einrichtungen waren bisher von der GEZ-Gebühr befreit; nun sind je Einrichtung 5,99 EUR monatlich bzw. 71,88 EUR pro Jahr zu zahlen. Es entstehen somit Mehrkosten in Höhe von rund 360 EUR.  Kindertagesstätten Sämtliche Kindertagesstätten waren bisher von einer Gebühr befreit. Nun sind – abhängig von der Anzahl der Beschäftigten – Rundfunkbeiträge zu zahlen. Eine Hochrechnung hat ergeben, dass mit Mehrausgaben in Höhe von rund 2.100 EUR zu rechnen ist. Von Seiten des Beitragsservice wurde zugesichert, dass alle Kraftfahrzeuge kostenfrei seien. Der Beitragsservice hat bisher 6 Rechnungen geschickt, wovon 2 falsch waren. Es wurde mit dem Beitragsservice vereinbart, dass zunächst keine Zahlung erfolgt. Zuvor soll von Seiten des Beitragsservices eine Prüfung der Rechungen durchgeführt werden.  Pädagogischer Familiendienst Bisher gebührenbefreit; zukünftig Beitrag in Höhe von 5,99 EUR bzw. 71,88 EUR pro Jahr.  Rathaus Liblar Bislang wurde eine GEZ-Gebühr für das Rathaus in Liblar in Höhe von rund 210 EUR fällig. Ab dem Jahr 2013 wird sich dieser Betrag deutlich erhöhen, da sich im Rathaus in Liblar 210 Beschäftigte (= Staffel 4) befinden. Somit sind nach der oben abgebildeten Beitragsstaffel zukünftig 89,90 EUR monatlich bzw. 1.078,80 EUR pro Jahr zu zahlen. Es entstehen somit Mehrkosten in Höhe von rund 870 EUR. -4- Fazit: Wie oben schon erwähnt, ist eine neue Beitragsregelung äußerst wahrscheinlich. Nach der derzeitig gültigen Regelung entstehen Mehrkosten in Höhe von etwa 3.000 EUR. Während bislang insgesamt eine GEZ-Gebühr in Höhe von rund 2.000 EUR gezahlt werden musste, müsste nach der neuen Regelung ein Rundfunkbeitrag in Höhe von ca. 5.000 EUR gezahlt werden. Die Mehrkosten sind somit von der absoluten Höhe zwar eher gering; es handelt sich aber insgesamt um mehr als eine Verdopplung der Kosten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Erner) -5-