Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
249 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Kämmerei
Holzdamm 10
Herr Heil
0 22 35 / 409-667
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Heil
25.02.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 30.01.2013
Rat
Betrifft:
Datum
13.01.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 71/2013
12.03.2013
Anfrage bzgl. der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
bekanntlich erfolgte zum 01.01.2013 die Umstellung von der „GEZ-Gebühr“ zum neuen
„Rundfunkbeitrag“. Der Rundfunkbeitrag wird nun nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern
richtet sich stattdessen nach Anzahl der Dienstgebäude (Betriebsstätten), der dort Beschäftigten
und der Dienstfahrzeuge. Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen umgehend
gemeldet werden. Ändert sich die Anzahl der Beschäftigten muss dies einmal im Jahr – jeweils bis
zum 31. März eines Jahres – mitgeteilt werden.
Für Betriebsstätten gilt folgende Beitragsstaffel:
Staffel
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Beschäftigte pro
Betriebsstätte
0-8
9-19
20-49
50-249
250-499
500-999
1.000-4.999
5.000-9.999
10.000-19.999
Ab 20.000
Anzahl der
Beiträge
1/3
1
2
5
10
20
40
80
120
180
Beitragshöhe pro
Monat in Euro
5,99
17,98
35,96
89,90
179,80
359,60
719,20
1.438,40
2.157,60
3.236,40
Jahresbeitrag in Euro
71,88
215,76
431,52
1.078,80
2.157,60
4.315,20
8.630,40
17.260,80
25.891,20
38.836,80
Zu den Betriebsstätten zählen sämtliche Verwaltungsgebäude, also neben dem Rathaus auch die
Schulen, Kindertagesstätten, VHS, Musikschule, etc.
Auch für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro
beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es
zugelassen ist. Für jedes weitere Kfz muss monatlich 5,99 EUR (= 71,88 EUR jährlich) bezahlt
werden.
Das Thema „Rundfunkbeiträge“ wird derzeit sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Mitte Februar
erhielten wir eine Information von Seiten des StGB NRW, der darauf hinwies, dass wegen der
noch unklaren und sich ständig weiterentwickelnden Lage die Rundfunkbeiträge nur unter
Vorbehalt gezahlt werden sollten. Angesichts der möglichen Verfassungswidrigkeit und weiterer
Rechtsprobleme im Zusammenhang mit den neuen Rundfunkbeiträgen erscheinen auch
Rechtsmittel nicht aussichtslos. Das richtige Rechtsmittel gegen Rundfunkbeitragsbescheide ist
der Widerspruch an den WDR. Aufgrund einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung auf den
Beitragsbescheiden scheint diesbezüglich keine besondere Eile zu bestehen. Die Frist beträgt bei
fehlender Rechtsmittelbelehrung nach §§ 70 Absatz 2, 58 Absatz 2 VwGO ein Jahr ab Zustellung.
Zurzeit gibt es sehr intensive Abstimmungen der kommunalen Spitzenverbände mit den jeweiligen
zuständigen Stellen bei ARD und ZDF. Neulich war der Presseberichterstattung zu entnehmen,
dass es zu Anpassungen beim Rundfunkbeitrag kommen soll. Im Schnellbrief des StGB NRW
vom 19.02.2013 wurde darauf hingewiesen, dass auf der Bundesebene sich die Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände zu einem ersten Gespräch mit dem Intendanten des ZDF Dr.
Thomas Bellut und seinem Stellvertreter Hans Joachim Suchan getroffen haben. Folgende
Ergebnisse des Gesprächs wurden festgehalten:
1. Die Kommunen betrachten unverändert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
wesentlichen Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Sie tragen die jetzt vorgesehene
geräteunabhängige Beitragsbemessung grundsätzlich mit und sind im Rahmen des
bisherigen Aufkommens der öffentlichen Hand bereit, im bisherigen Umfang ihren Beitrag
zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu leisten.
2. Die Vertreter der Kommunen und des ZDF sind sich einig, dass die neue Berechnung des
Rundfunkbeitrages bei den Städten, Kreisen und Gemeinden zu einer erheblichen
Mehrbelastung führt.
3. Die Vertreter des ZDF nehmen die Sorgen der Kommunen hinsichtlich des zu zahlenden
Rundfunkbeitrages sehr ernst und sind bereit, in dieser Angelegenheit auf die
Staatskanzleien der Länder zuzugehen. Sie werden bei den Staatskanzleien anregen, den
Zeitpunkt der vorgesehenen Evaluation des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu
überprüfen, sobald von allen Seiten valides Zahlenmaterial vorliegt.
4. In der Zwischenzeit werden die kommunalen Spitzenverbände in Absprache mit den
Staatskanzleien die Angaben zur Bemessungsgrundlage und Beitragsbelastung bei den
Städten, Kreisen und Gemeinden erheben.
Ein Verfahren zur Erhebung der unter Punkt 4 angesprochenen Angaben wird derzeit auf der
Bundesebene erarbeitet.
Im Hinblick auf weitere Gespräche werden von Seiten der Spitzenverbände folgende Ziele
beschrieben:
Belastungsminderung: Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Städte und
Gemeinden, idealerweise durch eine gänzliche Beitragsfreistellung, wenigstens aber durch
eine Ausnahme der Beitragspflicht für gemeinnützige kommunale Einrichtungen.
Jedenfalls ist die Aufkommensneutralität der Neuregelung für die Kommunen herzustellen.
Verwaltungsvereinfachung: Statt der Bemessung anhand der Betriebsstätten und der
Mitarbeiterzahl in den Betriebsstätten sollten für Kommunen entweder die Einwohnerzahl
oder die Mitarbeiterzahl für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt werden.
-2-
Vor der Einführung eines neuen Beitragsbemessungssystems ist ein Planspiel mit
Kommunen unterschiedlicher Größenordnung, Struktur und Belegenheit durchzuführen.
Moratorium: Bis zur Einführung eines neuen Berechnungsmodells soll erreicht werden,
dass Kommunen ihren Rundfunkbeitrag anhand des Systems von 2012 zahlen.
Zurzeit bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die noch zu führenden Gespräche zwischen
den kommunalen Spitzenverbänden und den Medienanstalten führen. Eine Änderung der
derzeitigen Regelung erscheint insgesamt als sehr wahrscheinlich.
Wie sieht es nun bei der derzeitigen Regelung in Erftstadt aus?
Aufgrund der Dezentralisierung / Budgetierung erhält die Stadtverwaltung nicht einen einzelnen
Bescheid, sondern es ergehen diverse Bescheide an die Außendienststellen, Feuerwehr, Schulen,
Kindertagesstätten, Rathaus, etc.
Feuerwehr
Bislang wurde bei der Feuerwehr eine GEZ-Gebühr in Höhe von etwa 1.200 EUR fällig. Hier führt
die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag zu einer Entlastung, da Feuerwehren als
Einrichtungen des Gemeinwohls gelten. Daraus ergibt sich eine maximale Berechnung von einem
vollen Rundfunkbeitrag (17,98 EUR) pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten in
der Einrichtung. Mit diesem Monatsbeitrag sind ebenfalls alle in Fahrzeugen verbauten
Rundfunkgeräte erhalten. Hochgerechnet auf ein Jahr würde nun somit ein Beitrag in Höhe von
215,76 EUR fällig. Es ergäbe sich durch die Umstellung also eine Kosteneinsparung in Höhe von
rund 985 EUR.
Schulen
Die Schulen haben bisher jeweils jährlich 215,76 EUR GEZ-Gebühr bezahlen müssen. Eine
Erftstädter Schule musste bislang keine GEZ-Gebühr zahlen, da sie weder TV noch Radio genutzt
hat. Ab dem Jahr 2013 gelten Schulen als Einrichtungen des Gemeinwohls (analog der
Feuerwehr). Für Einrichtungen des Gemeinwohls gilt, dass maximal ein Beitrag von monatlich
17,98 EUR pro Betriebsstätte zu zahlen ist, also 215,76 EUR pro Jahr. Haben die Einrichtungen
des Gemeinwohls jedoch nur bis zu 8 Beschäftigte pro Betriebsstätte, beträgt der Beitrag nur ein
Drittel, also 5,99 EUR pro Monat bzw. 71,88 EUR pro Jahr. Es spielt keine Rolle mehr, über wie
viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Die Lehrkräfte gelten zu den
Beschäftigten und müssen somit berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es bei den Schulen
demnach keine gravierenden Veränderungen.
Stadtbücherei
Die Stadtbücherei wird aufgrund der beiden Standorte (= 2 Betriebsstätten) sicherlich zweimal den
Beitrag zu leisten haben. Aufgrund der Beschäftigtenzahl von unter 8 Personen wären hier
zweimal 71,88 EUR (= 143,76 EUR) pro Jahr fällig. Ein entsprechender Bescheid liegt jedoch
zurzeit noch nicht vor. Bislang war eine GEZ-Gebühr in Höhe von 215,76 EUR zu zahlen.
Musikschule
Bislang musste von der Musikschule keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Zukünftig wird ein
Rundfunkbeitrag fällig, da es sich bei der Musikschule um eine Betriebsstätte handelt. Dieser
beträgt bei 24 Beschäftigten voraussichtlich 35,96 EUR monatlich bzw. 431,52 EUR pro Jahr. Ein
Bescheid liegt noch nicht vor.
VHS
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Die VHS hat bereits einen Bescheid vom „Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio“ erhalten.
Bislang war eine GEZ-Gebühr in Höhe von 215,78 EUR fällig; nun sind 71,88 EUR zu zahlen, da
die Beschäftigtenzahl unter 8 Personen liegt.
Stadtwerke
Die Stadtwerke mussten bisher für 1 Radio eine GEZ-Gebühr in Höhe von 69,12 EUR jährlich
entrichten. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird nun 1 Kfz sowie 1 Betriebsstätte (Staffel 1) in
Rechnung gestellt (Bescheid liegt bereits vor). Dies ergibt einen jährlichen Beitrag in Höhe von
143,76 EUR.
Für das Hallenbad wurde bisher eine GEZ-Gebühr in Höhe von 69,12 EUR entrichtet; zukünftig
wird für das Hallenbad ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 71,88 EUR fällig, da es sich hierbei um
eine Betriebsstätte handelt.
Für die Freibäder sowie für den Bauhof fallen keine weiteren Rundfunkbeiträge an.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro musste bislang keine GEZ-Gebühr bezahlen. Zukünftig ist für die separate
Betriebsstätte (Staffel 1) sowie für 3 Kfz insgesamt ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 287,52 EUR
zu entrichten.
Stadthaus Lechenich
Für das Stadthaus in Lechenich musste bislang keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Zukünftig ist
sehr wahrscheinlich ein Beitrag in Höhe von monatlich 5,99 EUR bzw. 71,88 EUR pro Jahr zu
entrichten. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.
Jugendeinrichtungen
Zu den Jugendeinrichtungen zählen Mobilé, JuZe Köttingen sowie die Jugendtreffs in Bliesheim,
Kierdorf und Liblar. Diese Einrichtungen waren bisher von der GEZ-Gebühr befreit; nun sind je
Einrichtung 5,99 EUR monatlich bzw. 71,88 EUR pro Jahr zu zahlen. Es entstehen somit
Mehrkosten in Höhe von rund 360 EUR.
Kindertagesstätten
Sämtliche Kindertagesstätten waren bisher von einer Gebühr befreit. Nun sind – abhängig von der
Anzahl der Beschäftigten – Rundfunkbeiträge zu zahlen. Eine Hochrechnung hat ergeben, dass
mit Mehrausgaben in Höhe von rund 2.100 EUR zu rechnen ist. Von Seiten des Beitragsservice
wurde zugesichert, dass alle Kraftfahrzeuge kostenfrei seien. Der Beitragsservice hat bisher 6
Rechnungen geschickt, wovon 2 falsch waren. Es wurde mit dem Beitragsservice vereinbart, dass
zunächst keine Zahlung erfolgt. Zuvor soll von Seiten des Beitragsservices eine Prüfung der
Rechungen durchgeführt werden.
Pädagogischer Familiendienst
Bisher gebührenbefreit; zukünftig Beitrag in Höhe von 5,99 EUR bzw. 71,88 EUR pro Jahr.
Rathaus Liblar
Bislang wurde eine GEZ-Gebühr für das Rathaus in Liblar in Höhe von rund 210 EUR fällig. Ab
dem Jahr 2013 wird sich dieser Betrag deutlich erhöhen, da sich im Rathaus in Liblar 210
Beschäftigte (= Staffel 4) befinden. Somit sind nach der oben abgebildeten Beitragsstaffel
zukünftig 89,90 EUR monatlich bzw. 1.078,80 EUR pro Jahr zu zahlen. Es entstehen somit
Mehrkosten in Höhe von rund 870 EUR.
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Fazit:
Wie oben schon erwähnt, ist eine neue Beitragsregelung äußerst wahrscheinlich. Nach der
derzeitig gültigen Regelung entstehen Mehrkosten in Höhe von etwa 3.000 EUR. Während bislang
insgesamt eine GEZ-Gebühr in Höhe von rund 2.000 EUR gezahlt werden musste, müsste nach
der neuen Regelung ein Rundfunkbeitrag in Höhe von ca. 5.000 EUR gezahlt werden.
Die Mehrkosten sind somit von der absoluten Höhe zwar eher gering; es handelt sich aber
insgesamt um mehr als eine Verdopplung der Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Erner)
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