Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Bertholt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Böcking
04.02.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 21.01.2013
Rat
Betrifft:
Datum
20.01.2013
BM / Dezernent
F 46/2013
12.03.2013
Anfrage bzgl. Verkehrssicherungspflicht am Bahnhof Erftstadt
Sehr geehrter Herr StV. Wegener,
hinsichtlich Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen nachfolgende Antworten.
1. In der Vergangenheit wurden vor Ort mit der Deutschen Bahn AG die Zuständigkeiten
hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, Reinigung, Winterdienst, etc. abgestimmt. Der
Rhein-Erft-Kreis ist diesbezüglich nicht beteiligt, da er im Bereich des Bahnhofes Liblar
keine Liegenschaften besitzt. Die Abgrenzung der Unterhaltungsbereiche ergibt sich aus
der Zugehörigkeit der Grundstücke. Entsprechend unserer Straßenreinigungssatzung sind
die öffentlichen Gehwege von den jeweiligen Anliegern zu pflegen. Das gilt sowohl für die
Bahn als auch für die Stadt selbst. Bei allen Gesprächen, die mit der Bahn geführt wurden,
waren die Grundstücksgrenzen und die damit verbundenen Pflichten unstrittig.
2. Bei der Bahn sind in der Vergangenheit die zuständigen Mitarbeiter versetzt worden. Somit
musste man sich in Einzelfällen erst zu den Sachbearbeitern durchfragen. Grundsätzlich
konnten die aufgetretenen Probleme aber dennoch geklärt werden.
Bezüglich des Winterdienstes als auch bei der Reinigung sind sowohl bei der Stadt als
auch bei der Bahn Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung durch
Fremdfirmen aufgetreten. Diese konnten meistens zeitnah behoben werden.
3. Die Bahnsteige als auch der östliche Gehweg zu den provisorischen Stellplätzen (siehe Ihr
Foto) ist durch die DB zu reinigen (einschl. Winterdienst, Papierkörbe, etc.).
Die übrigen Flächen sind der Stadt, den Eigenbetrieben Straßen bzw. Immobilien
zuzuordnen (z.B. Fußwege auf dem ausgebauten Parkplatz). Die Zugang zu den
provisorischen Parkplätzen, wird teilweise mangels ausgebauten Fußwegen über die vom
Eigenbetrieb Straßen zu streuende Fahrbahn geführt (Gehstreifen). Der Gehweg
unmittelbar vor diesem Parkplatz obliegt gleichfalls der Wartung der Stadt.
Die Probleme mit der „Vermüllung“ der Flächen (einschl. Bahnsteig und Fahrbahn)
ergeben sich im Wesentlichen aus der eigentlich erfreulich großen Anzahl der Fahrgäste
(ca. 4.400 Fg/ Werktag). Ab April werde ich den städtischen Bereich überwiegend in
Eigenregie reinigen lassen. Ich erhoffe mir hierdurch noch schneller und gründlicher auf
Spitzenbelastungen reagieren zu können.
4. Für die Beseitigung von Wildwuchs (Foto) auf den seitlichen Nachbarflächen ist der
zugehörige Grundstückseigentümer zuständig. Aufgrund von Übereignungen einiger dieser
Flächen im vergangenen Jahr in das Städtische Vermögen haben sich hier entsprechend
die Zuständigkeiten geändert. Hieraus ergeben sich aber für die Stadtverwaltung keine
Probleme. Ich gehe auch hier davon aus, dass dem Wildwuchs eher schneller und
gründlicher abgeholfen werden kann. Die Grünflächen auf dem Parkplatz werden von
meiner Pflegefirma regelmäßig betreut.
Ich hoffe dass ich Ihre Anfrage für Sie umfassend und erschöpfend bearbeitet habe. Falls Sie
noch weitere Fragen Haben, so können Sie sich auch gerne unmittelbar an die Betriebsleitung des
Eigenbetriebes Straßen wenden.
Mi freundlichen Grüßen,
In Vertretung
(Erner)
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