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Anfrage (Anfrage bzgl. Verkehrssicherungspflicht am Bahnhof Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Bertholt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Böcking 04.02.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 21.01.2013 Rat Betrifft: Datum 20.01.2013 BM / Dezernent F 46/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. Verkehrssicherungspflicht am Bahnhof Erftstadt Sehr geehrter Herr StV. Wegener, hinsichtlich Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen nachfolgende Antworten. 1. In der Vergangenheit wurden vor Ort mit der Deutschen Bahn AG die Zuständigkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, Reinigung, Winterdienst, etc. abgestimmt. Der Rhein-Erft-Kreis ist diesbezüglich nicht beteiligt, da er im Bereich des Bahnhofes Liblar keine Liegenschaften besitzt. Die Abgrenzung der Unterhaltungsbereiche ergibt sich aus der Zugehörigkeit der Grundstücke. Entsprechend unserer Straßenreinigungssatzung sind die öffentlichen Gehwege von den jeweiligen Anliegern zu pflegen. Das gilt sowohl für die Bahn als auch für die Stadt selbst. Bei allen Gesprächen, die mit der Bahn geführt wurden, waren die Grundstücksgrenzen und die damit verbundenen Pflichten unstrittig. 2. Bei der Bahn sind in der Vergangenheit die zuständigen Mitarbeiter versetzt worden. Somit musste man sich in Einzelfällen erst zu den Sachbearbeitern durchfragen. Grundsätzlich konnten die aufgetretenen Probleme aber dennoch geklärt werden. Bezüglich des Winterdienstes als auch bei der Reinigung sind sowohl bei der Stadt als auch bei der Bahn Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung durch Fremdfirmen aufgetreten. Diese konnten meistens zeitnah behoben werden. 3. Die Bahnsteige als auch der östliche Gehweg zu den provisorischen Stellplätzen (siehe Ihr Foto) ist durch die DB zu reinigen (einschl. Winterdienst, Papierkörbe, etc.). Die übrigen Flächen sind der Stadt, den Eigenbetrieben Straßen bzw. Immobilien zuzuordnen (z.B. Fußwege auf dem ausgebauten Parkplatz). Die Zugang zu den provisorischen Parkplätzen, wird teilweise mangels ausgebauten Fußwegen über die vom Eigenbetrieb Straßen zu streuende Fahrbahn geführt (Gehstreifen). Der Gehweg unmittelbar vor diesem Parkplatz obliegt gleichfalls der Wartung der Stadt. Die Probleme mit der „Vermüllung“ der Flächen (einschl. Bahnsteig und Fahrbahn) ergeben sich im Wesentlichen aus der eigentlich erfreulich großen Anzahl der Fahrgäste (ca. 4.400 Fg/ Werktag). Ab April werde ich den städtischen Bereich überwiegend in Eigenregie reinigen lassen. Ich erhoffe mir hierdurch noch schneller und gründlicher auf Spitzenbelastungen reagieren zu können. 4. Für die Beseitigung von Wildwuchs (Foto) auf den seitlichen Nachbarflächen ist der zugehörige Grundstückseigentümer zuständig. Aufgrund von Übereignungen einiger dieser Flächen im vergangenen Jahr in das Städtische Vermögen haben sich hier entsprechend die Zuständigkeiten geändert. Hieraus ergeben sich aber für die Stadtverwaltung keine Probleme. Ich gehe auch hier davon aus, dass dem Wildwuchs eher schneller und gründlicher abgeholfen werden kann. Die Grünflächen auf dem Parkplatz werden von meiner Pflegefirma regelmäßig betreut. Ich hoffe dass ich Ihre Anfrage für Sie umfassend und erschöpfend bearbeitet habe. Falls Sie noch weitere Fragen Haben, so können Sie sich auch gerne unmittelbar an die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen wenden. Mi freundlichen Grüßen, In Vertretung (Erner) -2-