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Anfrage (Anfrage bzgl. Winterdienst am 07. und 08. Dezember 2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Böcking 10.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 19.12.2012 Rat Betrifft: Datum 11.12.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 519/2012 12.03.2013 Anfrage bzgl. Winterdienst am 07. und 08. Dezember 2012 Sehr geehrter Herr StV. Kirchharz, nach meinen Informationen ist der Winterdienst der Stadt Erftstadt in dem Zeitraum zwischen dem 07.12.2012 und dem 09.12.2012 korrekt durchgeführt worden. Der Winterdienst wurde nach den Vorgaben der vom Rat beschlossenen Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung geräumt und gestreut. Die Reihenfolge der Bearbeitung der Straßen im Winterdienst erfolgt nach Dringlichkeit und ist eingeteilt in drei Streustufen. Vorrangig behandelt werden hier die wichtigen Verbindungs- und Hauptverkehrsstraßen und die dringend erforderlichen Zufahrten zu den sozialen Einrichtungen. Erst nachdem der Winterdienst hier durchgeführt wurde, erfolgte die Bearbeitung der zweiten und dritten Streustufe (weitere Straßen) statt. Diese Vorgehensweise wird in allen Ortsteilen praktiziert. Am 07.12.2012 wurde der Winterdienst mit Schneefallbeginn ab 09:40 Uhr sowie ab 17:00 Uhr durchgeführt. Am 08.12.2012 erfolgte die Winterwartung ab 05:00 Uhr sowie ab 16:00 Uhr . Für den Winterdienst auf den Straßen sind sowohl die städtischen Dienste (Bauhof) als auch eine Fremdfirma zuständig. Diese Fremdfirma ist nicht nur mit einem Streufahrzeug unterwegs, sondern arbeitet auch mit einer Handkolonne. Des Weiteren ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW außerhalb der Ortsdurchfahrten für den Winterdienst auf den Landstraßen und der Rhein-Erft-Kreis für die Kreisstraßen zuständig. Bei Bushaltestellen, deren Winterwartungspflicht mit der des örtlich vorhandenen Gehweges (ggf. kombinierter Geh- und Radweg) übereinstimmt, sind die unmittelbaren Anwohner/ Anlieger für das Räumen bzw. Streuen zuständig. Bei allen anderen Haltestellen mit gesonderten Warteflächen, (z.B. breiter als der ortsübliche Gehweg) sowohl für öffentlichen Verkehrsmittel als auch für den Schulbussverkehr, wird die städtische Reinigungskolonne für den Winterdienst eingesetzt. Die Organisation bzw. Koordination in der Verwaltung wird von Frau Lindenlaub (Eigenbetrieb Straßen, 02235/ 409-502) durchgeführt. Es ist leider nicht möglich jederzeit und überall gleichzeitig eine schnee- und eisfreie Fahrbahn zu gewährleisten. Unserer Verpflichtung an bestimmten besonders verkehrsreichen und gleichzeitig gefährlichen Stellen den Winterdienst durchzuführen sind wir allerdings nachgekommen. Weitergehende Forderungen sind weder personell, noch finanziell mit den genehmigten Mitteln zu erreichen. Nach meiner Auffassung ist der Winterdienst in seiner augenblicklichen Form entsprechend den im Rheinland herrschenden Wetterverhältnissen ausreichend. Eine Verbesserung, die den meteorologischen, physikalischen und chemischen Gegebenheiten in weiterer Form Rechnung trägt, wie z.B. der Einsatz von anderen Streumitteln, Feuchtsalz oder zusätzlichem Personal, würde die Kosten exponentiell in die Höhe treiben. Bei der finanziellen Lage der Stadt, wären weitere Kostensteigerungen für den Winterdienst bei der zu erwartenden geringen Verbesserung nicht vertretbar. In Vertretung (Erner) -2-