Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Böcking
10.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 19.12.2012
Rat
Betrifft:
Datum
11.12.2012
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 519/2012
12.03.2013
Anfrage bzgl. Winterdienst am 07. und 08. Dezember 2012
Sehr geehrter Herr StV. Kirchharz,
nach meinen Informationen ist der Winterdienst der Stadt Erftstadt in dem Zeitraum zwischen dem
07.12.2012 und dem 09.12.2012 korrekt durchgeführt worden.
Der Winterdienst wurde nach den Vorgaben der vom Rat beschlossenen Anlage 2 zur
Straßenreinigungssatzung geräumt und gestreut.
Die Reihenfolge der Bearbeitung der Straßen im Winterdienst erfolgt nach Dringlichkeit und ist
eingeteilt in drei Streustufen. Vorrangig behandelt werden hier die wichtigen Verbindungs- und
Hauptverkehrsstraßen und die dringend erforderlichen Zufahrten zu den sozialen Einrichtungen.
Erst nachdem der Winterdienst hier durchgeführt wurde, erfolgte die Bearbeitung der zweiten und
dritten Streustufe (weitere Straßen) statt. Diese Vorgehensweise wird in allen Ortsteilen praktiziert.
Am 07.12.2012 wurde der Winterdienst mit Schneefallbeginn ab 09:40 Uhr sowie ab 17:00 Uhr
durchgeführt. Am 08.12.2012 erfolgte die Winterwartung ab 05:00 Uhr sowie ab 16:00 Uhr .
Für den Winterdienst auf den Straßen sind sowohl die städtischen Dienste (Bauhof) als auch eine
Fremdfirma zuständig. Diese Fremdfirma ist nicht nur mit einem Streufahrzeug unterwegs,
sondern arbeitet auch mit einer Handkolonne.
Des Weiteren ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW außerhalb der Ortsdurchfahrten für den
Winterdienst auf den Landstraßen und der Rhein-Erft-Kreis für die Kreisstraßen zuständig.
Bei Bushaltestellen, deren Winterwartungspflicht mit der des örtlich vorhandenen Gehweges (ggf.
kombinierter Geh- und Radweg) übereinstimmt, sind die unmittelbaren Anwohner/ Anlieger für das
Räumen bzw. Streuen zuständig. Bei allen anderen Haltestellen mit gesonderten Warteflächen,
(z.B. breiter als der ortsübliche Gehweg) sowohl für öffentlichen Verkehrsmittel als auch für den
Schulbussverkehr, wird die städtische Reinigungskolonne für den Winterdienst eingesetzt.
Die Organisation bzw. Koordination in der Verwaltung wird von Frau Lindenlaub (Eigenbetrieb
Straßen, 02235/ 409-502) durchgeführt.
Es ist leider nicht möglich jederzeit und überall gleichzeitig eine schnee- und eisfreie Fahrbahn zu
gewährleisten. Unserer Verpflichtung an bestimmten besonders verkehrsreichen und gleichzeitig
gefährlichen Stellen den Winterdienst durchzuführen sind wir allerdings nachgekommen.
Weitergehende Forderungen sind weder personell, noch finanziell mit den genehmigten Mitteln zu
erreichen.
Nach meiner Auffassung ist der Winterdienst in seiner augenblicklichen Form entsprechend den
im Rheinland herrschenden Wetterverhältnissen ausreichend. Eine Verbesserung, die den
meteorologischen, physikalischen und chemischen Gegebenheiten in weiterer Form Rechnung
trägt, wie z.B. der Einsatz von anderen Streumitteln, Feuchtsalz oder zusätzlichem Personal,
würde die Kosten exponentiell in die Höhe treiben. Bei der finanziellen Lage der Stadt, wären
weitere Kostensteigerungen für den Winterdienst bei der zu erwartenden geringen Verbesserung
nicht vertretbar.
In Vertretung
(Erner)
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