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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 47/2013 Az.: 61.21-20/55n Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.01.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 28.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, (V532/2011) beschlossen. Damit sollen die bisherigen rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 55, Nr. 55 1. Änd., Nr. 55 A sowie Nr. 55 a 1. Änd. zu einem Bebauungsplan zusammengeführt werden. Im bisherigen Planverfahren wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.01.2012 bis 06.02.2012 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 22.10.2012 bis 29.10.2012 in Form einer einwöchigen Offenlage durchgeführt. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme, der schriftlich vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise während der einwöchigen Offenlage sowie in Gesprächen mit betroffenen Bürgern und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind eingehend geprüft und planungsrelevante Tatbestände in den Plan eingearbeitet, welcher u.a. folgende Ziele verfolgt:  Sicherung der gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Bestandsbetriebe  Regelung einer sinnvollen Nutzungsgliederung unter Beachtung der Immissionsschutzanforderungen gegenüber der angrenzenden Wohnnutzung  Aufnahme der Erftstädter Liste als Instrument der Einzelhandelssteuerung. Es ist somit eine Anpassung des derzeit noch in dem Bereich geltenden Planungsrechtes an die heute realen und rechtlichen Gegebenheiten erfolgt, um dem Gebiet auch in Zukunft weitreichende Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren. Bei der Anpassung des Abstandserlasses an die derzeit gültige Fassung aus 2007 wurde nach eingehender Gegenüberstellung mit dem Erlass aus 1974 in einigen Bereichen eine Modifikation derart vorgenommen, dass einige Nutzungen, wie z.B. geschlossene Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen und Schlämmen (Nr. 176-178 der Abstandsliste des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MBl. NW Nr. 29 vom 12.10.2007, S. 659)), die nicht Bestandteil der Abstandsliste 1974 in der entsprechenden Abstandsklasse waren, auch weiterhin ausgeschlossen sind. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass das Gebiet bereits fast vollständig genutzt wird und auch weiterhin vorrangiger Standort für produzierendes und Dienstleistungsgewerbe bleiben soll. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung und als „sanfter“ Übergang zum Gewerbegebiet wurde der Grünzug im südlichen Bereich bis an den Elderbachweg im Westen, an den sich ein Landschaftsschutzgebiet (LP 6 „Rekultivierte Ville“) anschließt, durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche erweitert. Hier und auch entlang der B 265 sowie der Köttinger Straße wurden die Anpflanzungsfestsetzungen konkretisiert. Zu den weiteren städtebaulichen Inhalten wird auf den Planentwurf und die Begründung verwiesen. Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. In Vertretung (Erner) -2-