Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 54/2013
Az.: 61. 21-20 / 152
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 25.01.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.02.2013
beschließend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
28.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße
I. Beschluss über die Teilung
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 152 entsprechend dem Anlageplan zu teilen. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses. Die Bauleitpläne erhalten die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 152A
und 152B, Erftstadt - Liblar, Brühler Straße.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Konzepts
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 (Bürgerversammlung) durchzuführen
und gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf für das
Bebauungsplangebiet Nr. 152A vorzubereiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.06.2012 für das ehemalige Betriebsgelände der Firma
Zervos beschlossen, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufzustellen. Mit diesem Bauleitplan sollte im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein
Wohnprojekt für Mehrgenerationen-Wohnen des Vereins „ALTERnatives Wohnen Erftstadt“
realisiert werden. Es war u.a. geplant, barrierefreie Wohnungen über drei Geschosse sowie
Gemeinschaftseinrichtungen „unter einem Dach“ zu errichten. Darüber hinaus war im mittleren
und südlichen Teil das Plangebietes eine Einfamilienhausbebauung in zweigeschossiger
Bauweise vorgesehen.
Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes hat sich herausgestellt, dass bei
Beibehaltung der angrenzenden Nutzung Ville-Express (Innen- und Außengastronomie mit
insgesamt 450 genehmigten Sitzplätzen), den dazugehörigen Parkplätzen und unter
Berücksichtigung des Reisemobilstellplatzes und der Holzhandlung/Schreinerei Preiter aufwendige
Schallschutzmaßnahmen, insbesondere bei einer dreigeschossigen Bebauung im Nord- und
Südosten des Plangebiets erforderlich sind.
Die Anordnung der Bebauung und die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen im Nord- und
Südosten des Plangebietes hängen im wesentlichen von der Nutzung und den Betriebszeiten
nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) des Ville-Express ab. Da der Pachtvertrag mit dem Betreiber zum
31.12.2015 ausläuft, wurde bezüglich der weiteren Nutzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung
am 22.11.2012 folgender Beschluss gefasst:
„Vorbehaltlich einer weiteren Prüfung erklärt sich die Stadt grundsätzlich bereit, mit einem neuen
Betreiber einen langfristigen Pachtvertrag über das Gelände abzuschließen, wenn bis zum
30.06.2013 ein schlüssiges Konzept für den Betrieb der Einrichtung, einschließlich der
erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur, vorgelegt wird.“
Damit sich das Projekt „Mehrgenerationen Wohnen“ nicht weiter verzögert, haben sich der
Grundstückseigentümer und der Verein „ALTERnatives Wohnen“ daraufhin verständigt, das
Bauvorhaben nunmehr im südwestlichen Planbereich zu realisieren. Dadurch besteht die
planungsrechtliche Notwendigkeit, das Plangebiet in zwei Bebauungsplanabschnitte (BP 152A
und 152B) zu teilen und den südwestlichen Teil (BP 152A) - unabhängig von den weiteren
Planungen des Ville-Express und des Schallschutzes im nordöstlichen Planbereich - fortzuführen.
Die Erschließung des südwestlichen Baugebiets erfolgt vorübergehend (bis zur Realisierung des
BP 152B) von der Brühler Straße. Langfristig soll die Hauptzufahrt von der Max-Plank-Straße
erfolgen und die Zufahrt zur Brühler Straße nur noch untergeordnete Bedeutung haben.
Das vom Grundstückseigentümer beauftragte Stadtplanungsbüro hat den bisherigen
städtebaulichen Entwurf auf der Grundlage der geänderten Vorgaben überarbeitet (s. Anlagen),
wobei an der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze noch Änderungen durch notwendige
Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden können.
In Vertretung
(Erner)
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