Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt - Liblar, Brühler Straße, Teil A
1.
Allgemeines
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstücke Nr. 81, 458
und 459 hat die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes für das Gelände des
ehemaligen Bauhofs Zervos im Bereich Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße beantragt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Erftstadt hat am
12.06.2012, über die Planungsabsichten beraten und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße, nach den Vorschriften des § 13a
BauGB, beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Gebiet soll u.a. ein Wohnprojekt für ältere Menschen des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt realisiert
werden.
Im Norden grenzt das Plangebiet an des Gelände des Ville-Express, ein Restaurant
mit Biergarten für bis zu 300 Personen an. Aufgrund dieser bauordnungsrechtlich
genehmigten Nutzung sind für den nordöstlichen Bereich erhebliche Überschreitungen der Geräuschimmissionen (Lärm), insbesondere in der Nachtzeit zu erwarten.
Da zur Zeit über eine Nachnutzung des Ville-Express diskutiert wird, wird eine Aufsplittung des Plangebietes in den Teilbereich A und B angestrebt, um insbesondere
das Wohnprojekt für ältere Menschen zeitnah realisieren zu können.
2.
Planungsvorgaben
2.1
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Liblar, südwestlich der Max-Planck-Straße.
Das Gelände grenzt an das Gelände des Ville-Express, ein Zugrestaurant mit Außengastronomie. Im Eckbereich Max-Planck-Straße / Carl-Schurz-Straße befindet
sich ein Wohnmobilstellplatz. Der Teilbereich A umfasst einschließlich der geplanten
Anbindung an die Brühler Straße 4.180 qm. Insgesamt umfasst das Gebiet ca. 7.500
qm.
Im Weiteren ist das Gebiet im Wesentlichen von Wohnbebauung umgeben. Im Osten
grenzt das Gebiet an die Holzhandlung Preiter.
Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
2
Stadt Erftstadt
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08
2.2
Vorhandenes Planungsrecht
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt das Plangebiet als
Mischbaufläche dar.
Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es für den Bereich nicht. Im Nordosten
grenzt der Bebauungsplan Nr. 96 „Am Vogelsang“ an, der das Gelände des VilleExpress als - Bahnanlage - festsetzt. Der Wohnmobilparkplatz (1. Änderung) ist als
Sondergebiet „Servicestation Wohnmobile“ festgesetzt.
2.3
Verfahren
Das Verfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte zum 1. Januar 2007 besteht die Möglichkeit, gemäß §13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden
Voraussetzungen im so genannten „beschleunigten“ Verfahren durchzuführen:
1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der
Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt
werden,
Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
3
2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im
Einzelfall bis 70.000 m²),
3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen,
4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH – oder Vogelschutzrichtlinie betroffen sein.
Die vorliegende Planung erfordert gem. § 13a Abs. 1 BauGB keine Vorprüfung des
Einzelfalls, da die Größe der Grundfläche bzw. die zukünftig versiegelte Fläche den
Schwellenwert von 20.000 qm bei weitem nicht erreicht.
Im beschleunigten Verfahren können die Regelungen über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB angewendet werden.
Eine Umweltprüfung ist nach den Maßgaben des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht
erforderlich. Eingriffe die durch die Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind
gelten nach den Bestimmungen des § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als erfolgt oder zulässig.
Unabhängig davon werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf verschiedene Umweltbelange untersucht werden.
3.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 152, Teil A
Das Betriebsgeschehen innerhalb des Plangebietes wurde bereits Mitte der 1990er
Jahre aufgegeben. Inzwischen sind die meisten Gebäude zurückgebaut worden.
Bereits 2004 wurde ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes und Einfamilienhäusern gestellt und der Beschluss zur Aufstellung eines Vorhabensbezogenen Bebauung gefasst. Dieses Verfahren wurde dann aber nicht weiter verfolgt.
Inzwischen wird von Seiten des Eigentümers der Fläche eine neue Konzeption geprüft, die unter Punkt 4 beschrieben wird.
4.
Städtebauliches Konzept
Die Erschließung des Teilbereiches A ist über das Flurstück Nr. 81 zur Brühler Straße im Süden geplant über welches bereits heute eine Zufahrt vorhanden ist.
Im südwestlichen Bereich ist ein Wohnprojekt des Vereins ALTERnatives Wohnen
Erftstadt geplant. Es sollen barrierefreie Wohnungen in verschiedenen Größenordnungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen unter einem Dach angeboten werden.
Das Gebäude soll mit 2 Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss oder alternativ mit
einem ausgebauten Dach realisiert werden. An der geplanten Erschließungsstraße
ist zudem eine Zeile mit Hausgruppen geplant.
Da zunächst die zusätzliche Anbindung (Teilbereich B) nicht realisiert wird, sieht das
der Entwurf eine Wendeanlage für 3-achsige Müllfahrzeuge vor. Für den Teilbereich
B ist neben einer Bauzeile entlang der Zufahrt zur Max-Planck-Straße ein Stichweg
vorgesehen, der eine Südostausrichtung der Grundstücke ermöglicht.
Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße
4
Die erforderlichen Stellplätze sind auf den einzelnen Grundstücken nachzuweisen,
bzw. werden zugeordnet.
Entlang der Nordwestgrenze des Plangebietes, zur vorhandenen Bebauung CarlSchurz-Straße, ist ein Grünstreifen geplant.
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist zur Brühler Straße geplant.
5.
Geplante Festsetzungen des Bebauungsplanes
Es ist vorgesehen, das Gebiet (Teilbereich 1) als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
Die zulässige Grundflächenzahl wird mit GRZ 0,4 festgesetzt.
Gemäß dem städtebaulichen Konzept wird für den Teilbereich eine zweigeschossige
Bebauung (zuzüglich Dachausbau / Staffel) festgesetzt.
Die geplanten Erschließungsanlagen werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
6.
Auswirkungen der Planung
6.1
Boden bzw. Altlasten
Der Rückbau der Betriebsgebäude wurde gutachterlich begleitet. Vorhandene festgestellte Kontaminationen, die lokal sehr begrenzt waren, wurden ausgehoben und
sachgerecht entsorgt. Entsprechende Nachweise liegen vor. Eventuell erforderliche
weitere Untersuchungen erfolgen im weiteren Verfahren.
6.2
Artenschutz
Die artenschutzrechtlichen Belange, werden soweit aufgrund der vorhandenen Strukturen überhaupt betroffen, im weiteren Verfahren untersucht.
Aufgestellt: 29. Januar 2013
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen