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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
06.02.13, 16:00
Aktualisiert
09.03.13, 06:12
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2012 2. Ergänzung Az.: 6501-sk Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.01.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.02.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 04.03.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan sind nachfolgend beschrieben. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Erläuterungen zur mittelfristigen Ergebnisplanung 2013 bis 2018 1. Signifikante Ergebnisverbesserungen aus Grundstücksverkäufen sind aus heutiger Sicht nur in den Jahren 2013 und 2014 planbar; wobei allerdings die Nachfrage und die konkreten Vermarktungsergebnisse abzuwarten bleiben. Die ab 2013 zum Zwecke der Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten erhöhten Grundsteueranteile (35Prozentpunkte der Hebesätze) werden über den Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Straßen weiter geleitet und verbessern das Ergebnis des Eigenbetriebes zur Zeit jährlich um 556.500,00 Euro. 2. Unabhängig von den tatsächlich vereinnahmten Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen werden die Umsatzerlöse aus heutiger Sicht insbesondere im Bereich der Auflösung entsprechender Sonderposten sinken. Bei den Friedhofsgebühren werden sie voraussichtlich bestenfalls stagnieren. Korrespondierend zu den Sonderposten sinken ebenfalls die Abschreibungen. 3. 4. Anmerkung: Maximal etwa 75 % aller Investitionen werden über korrespondierende Sonderposten refinanziert. Daraus resultierend steigt im Zeitablauf die Differenz zwischen Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten zu Lasten des Ergebnisses. Der Materialaufwand ist mit einem moderaten Preissteigerungsfaktor i. H. v. 2,5% p. a. versehen; lediglich im Energiebereich muss mit drastischen Preiserhöhungen (> 8% p. a.) gerechnet werden. Im Personalbereich wird von unveränderter Personalstärke ausgegangen; die Erhöhung liegt bei ca. einem Prozent p. a. Die Umgliederung des Bereichs 81.5 wird kostenneutral veranschlagt durch Verlagerung von heutigen Fremdleistungen in Personalkosten sowie – daran anschließend – durch Aufwands- bzw. Ertragsverrechnung (65-intern, ggf. 82, ggf. 81). 5. Kreditaufnahmen der Jahre 2014 bis 2018 werden für 2014 bis 2016 in der Größenordnung des Jahres 2013 (d. h. mit 1.500 TEUR p. a) angesetzt. Für die Jahre ab 2017 ist in Anlehnung an die gegenwärtigen Überlegungen zur Thematik „Einführung einer Schuldenbremse ab 2017“ keine neue Nettoneuverschuldung ausgewiesen. Kreditaufnahmen betragen für 2017 = TEUR1.240, für 2018 TEUR 1.317. Die entsprechenden Zinsen sind mit aktuellen Werten von 2,75% p. a. eingeflossen. Der Eigenbetrieb weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die insoweit inzwischen geklärte, haushaltsrechtliche Besonderheit und Eigenständigkeit der Eigenbetriebe hin. Gerade im Bereich des Straßenbaus lässt sich für die Zukunft tendenziell eher ein erhöhter Investitionsbedarf allein schon für den reinen Erhalt der vorhandenen Straßensubstanz durch grundlegende Sanierungsnotwendigkeiten erwarten. Schon vor dem Hintergrund des zu erwartenden, erhöhten Investitionsbedarfes für reine Substanzerhaltung würde eine Begrenzung der Netto-Neuverschuldung auf Null ab 2017 nur noch eingeschränkt Neuerschließungen oder sonstige freiwillige Straßenbaumaßnahmen zulassen. Gesetzliche Pflichtaufgaben wären aus den dann zur Verfügung stehenden Mitteln bevorzugt zu erfüllen. Aufgaben und Handlungsrahmen, also Wirkungs- u. Investitionsmöglichkeiten des Eigenbetriebes (wie auch der Stadt Erftstadt im Ganzen) wären ggf. spürbar eingeschränkt. Der Eigenbetrieb Straßen beabsichtigt, in einer ergänzenden Stellungnahme nochmals gesondert auf die Grundthematik „Schuldenbremse ab 2017“ einzugehen. 6. Aus dem (bilanziellen) Verlustausgleich des Kernhaushaltes können tendenziell keine Investitionen finanziert werden; insofern werden erhebliche Fremdmittel zusätzlich benötigt. Anmerkung: Diese Analyse zielt auch auf die Frage im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen 2013 ab, warum zusätzliche Kreditaufnahmen zum Verlustausgleichs des Kernhaushaltes notwendig sind bzw. werden. 7. Eine zusätzliche Erhöhung des Kassenkreditrahmens ist nach jetzigem Planungs- bzw. Erkenntnisstand nicht notwendig; bis Ende des Planungszeitraums 2018 erscheint die Liquidität gesichert bzw. relativ stabil. 8. Risiken der mittelfristigen Planung per 20.12.2012: Bedingt durch die im Aufbau befindliche parallele Anlagenbuchhaltung nach NKF ab dem 01.01.2008 sowie der zwingenden Vorgabe, im Jahresabschluss 2012 für Straßenaufbauten nebst Sonderposten und Trauerhallen neue NKF-Restnutzungsdauern anzusetzen, können sich die Prognosewerte in den Bereichen Abschreibungen und Sonderpostenauflösung im Wirtschaftsplan 2013 ändern. Dies liegt aber grundsätzlich in der Natur von Prognosen, die lediglich Erwartungswerte wieder spiegeln können. Einflüsse auf das Ergebnis im Wirtschaftsplan 2013 können somit ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, was in logischer Konsequenz natürlich wiederum die Werte der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 beeinflussen kann. Belastbare Zahlenwerte (für den ersten Konzernabschluss zum 31.12.2010) bzw. für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 liegen (unter Vorbehalt) voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2013 vor. I.V. Begründung: -2- In Vertretung (Dr. Rips) -3-