Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
06.02.13, 16:00
Aktualisiert
09.03.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 446/2012 2. Ergänzung
Az.: 6501-sk
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
19.02.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
05.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
04.03.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan sind nachfolgend beschrieben.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Erläuterungen zur mittelfristigen Ergebnisplanung 2013 bis 2018
1.
Signifikante Ergebnisverbesserungen aus Grundstücksverkäufen sind aus heutiger Sicht
nur in den Jahren 2013 und 2014 planbar; wobei allerdings die Nachfrage und die
konkreten Vermarktungsergebnisse abzuwarten bleiben. Die ab 2013 zum Zwecke der
Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten erhöhten Grundsteueranteile (35Prozentpunkte der Hebesätze) werden über den Kernhaushalt an den Eigenbetrieb
Straßen weiter geleitet und verbessern das Ergebnis des Eigenbetriebes zur Zeit jährlich
um 556.500,00 Euro.
2.
Unabhängig von den tatsächlich vereinnahmten Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen
werden die Umsatzerlöse aus heutiger Sicht insbesondere im Bereich der Auflösung
entsprechender Sonderposten sinken. Bei den Friedhofsgebühren werden sie
voraussichtlich bestenfalls stagnieren. Korrespondierend zu den Sonderposten sinken
ebenfalls die Abschreibungen.
3.
4.
Anmerkung: Maximal etwa 75 % aller Investitionen werden über korrespondierende
Sonderposten refinanziert. Daraus resultierend steigt im Zeitablauf
die Differenz zwischen Abschreibungen und Auflösung von
Sonderposten zu Lasten des Ergebnisses.
Der Materialaufwand ist mit einem moderaten Preissteigerungsfaktor i. H. v. 2,5% p. a.
versehen; lediglich im Energiebereich muss mit drastischen Preiserhöhungen (> 8% p. a.)
gerechnet werden.
Im Personalbereich wird von unveränderter Personalstärke ausgegangen; die
Erhöhung liegt bei ca. einem Prozent p. a. Die Umgliederung des Bereichs 81.5 wird
kostenneutral veranschlagt durch Verlagerung von heutigen Fremdleistungen in
Personalkosten sowie – daran anschließend – durch Aufwands- bzw. Ertragsverrechnung
(65-intern, ggf. 82, ggf. 81).
5.
Kreditaufnahmen der Jahre 2014 bis 2018 werden für 2014 bis 2016 in der Größenordnung
des Jahres 2013 (d. h. mit 1.500 TEUR p. a) angesetzt. Für die Jahre ab 2017 ist in
Anlehnung an die gegenwärtigen Überlegungen zur Thematik „Einführung einer
Schuldenbremse ab 2017“ keine neue Nettoneuverschuldung ausgewiesen.
Kreditaufnahmen betragen für 2017 = TEUR1.240, für 2018 TEUR 1.317. Die
entsprechenden Zinsen sind mit aktuellen Werten von 2,75% p. a. eingeflossen.
Der Eigenbetrieb weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die insoweit inzwischen
geklärte, haushaltsrechtliche Besonderheit und Eigenständigkeit der Eigenbetriebe hin.
Gerade im Bereich des Straßenbaus lässt sich für die Zukunft tendenziell eher ein erhöhter
Investitionsbedarf allein schon für den reinen Erhalt der vorhandenen Straßensubstanz
durch grundlegende Sanierungsnotwendigkeiten erwarten. Schon vor dem Hintergrund des
zu erwartenden, erhöhten Investitionsbedarfes für reine Substanzerhaltung würde eine
Begrenzung der Netto-Neuverschuldung auf Null ab 2017 nur noch eingeschränkt
Neuerschließungen oder sonstige freiwillige Straßenbaumaßnahmen zulassen. Gesetzliche
Pflichtaufgaben wären aus den dann zur Verfügung stehenden Mitteln bevorzugt zu
erfüllen. Aufgaben und Handlungsrahmen, also Wirkungs- u. Investitionsmöglichkeiten des
Eigenbetriebes (wie auch der Stadt Erftstadt im Ganzen) wären ggf. spürbar
eingeschränkt.
Der Eigenbetrieb Straßen beabsichtigt, in einer ergänzenden Stellungnahme nochmals
gesondert auf die Grundthematik „Schuldenbremse ab 2017“ einzugehen.
6.
Aus dem (bilanziellen) Verlustausgleich des Kernhaushaltes können tendenziell keine
Investitionen finanziert werden; insofern werden erhebliche Fremdmittel zusätzlich benötigt.
Anmerkung: Diese Analyse zielt auch auf die Frage im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen 2013 ab, warum zusätzliche Kreditaufnahmen zum
Verlustausgleichs des Kernhaushaltes notwendig sind bzw. werden.
7.
Eine zusätzliche Erhöhung des Kassenkreditrahmens ist nach jetzigem Planungs- bzw.
Erkenntnisstand nicht notwendig; bis Ende des Planungszeitraums 2018 erscheint die
Liquidität gesichert bzw. relativ stabil.
8.
Risiken der mittelfristigen Planung per 20.12.2012:
Bedingt durch die im Aufbau befindliche parallele Anlagenbuchhaltung nach NKF
ab dem 01.01.2008 sowie der zwingenden Vorgabe, im Jahresabschluss 2012 für
Straßenaufbauten nebst Sonderposten und Trauerhallen neue NKF-Restnutzungsdauern anzusetzen, können sich die Prognosewerte in den Bereichen Abschreibungen
und Sonderpostenauflösung im Wirtschaftsplan 2013 ändern. Dies liegt aber grundsätzlich
in der Natur von Prognosen, die lediglich Erwartungswerte wieder spiegeln können.
Einflüsse auf das Ergebnis im Wirtschaftsplan 2013 können somit ebenfalls nicht
ausgeschlossen werden, was in logischer Konsequenz natürlich wiederum die Werte der
mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 beeinflussen kann.
Belastbare Zahlenwerte (für den ersten Konzernabschluss zum 31.12.2010) bzw.
für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 liegen (unter Vorbehalt) voraussichtlich
gegen Ende des ersten Quartals 2013 vor.
I.V.
Begründung:
-2-
In Vertretung
(Dr. Rips)
-3-