Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
09.03.13, 06:12
Aktualisiert
09.03.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 114/2013
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 26.02.2013
gez. Dr. Risthaus
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
12.03.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
07.03.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung;
Zwischenbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die bestehenden Verträge über Gebäudereinigungsleistungen in 45 Gebäuden endeten zum
31.01.2013. Eine europaweite Ausschreibung wurde durchgeführt und die Vergabe an den
Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot, beschlossen. (s. V 469/2012)
Das deutlich günstigere Angebot konnte seitens der Reinigungsfirma nur durch den Ansatz einer
relativ hohen Reinigungsleistung gemacht werden. Dies war bei der Vergabe bekannt und eine
intensive Kontrolle der Reinigungsleistung wurde seitens der Verwaltung zugesagt.
Mit dem Vergabebeschluss wurde gleichzeitig die Verwaltung beauftragt zur nächsten Sitzung des
Rates einen Bericht über die Prüfung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes und der
Arbeitsbedingungen vorzulegen.
Der Anbieterwechsel erfolgte zum 01.02.2013. Direkt nach dem Wechsel traten die anfänglichen
normalen Schwierigkeiten, die bei jedem Wechsel der Reinigungsdienstleistungsunternehmen
bestehen, auf.
In einer ersten Lieferung wurden alle Objekte mit einheitlichen Materialien ausgestattet, die
teilweise nicht auf die örtlichen Besonderheiten, insbesondere auf die Bodenbeläge, abgestimmt
waren. Dieser Mangel wurde in den folgenden Tagen behoben. Die Mitarbeiter wurden in der
ersten Reinigungswoche an zwei zentralen Terminen seitens der Reinigungsfirma in die Nutzung
der neuen Reinigungschemie eingewiesen.
In den Objekten, in denen die Mitarbeiter übernommen wurden, gab es kaum Probleme nach dem
Wechsel. Bei Neueinstellungen mussten sich die Mitarbeiter erst mit dem Objekt und dessen
Besonderheiten vertraut machen. Dies ist inzwischen geschehen und größere Probleme wurden
nicht mehr gemeldet.
Qualitätskontrollen seitens der Verwaltung wurden bereits durchgeführt und werden laufend
fortgesetzt. Die Reinigung erfolgt vertragskonform.
Der Tarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk wurde als allgemeinverbindlich erklärt. Damit
besteht die Verpflichtung, Tariflöhne zu zahlen. Durch die Einführung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes NRW zum 01.05.2012 ergibt sich in diesem Bereich keine Änderung.
Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Bestimmungen, in dem es nicht den Tariflohn zahlt,
ist eine Kündigung des Vertrages möglich.
Die Lohnabrechnung für den Monat Februar 2013 wird zum 15.03.2013 erfolgen. Ich werde
danach prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Den Bericht über das Prüfungsergebnis werde ich zur nächsten Sitzung des Rates vorlegen.
In Vertretung
(Erner)
-2-