Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung; Zwischenbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
09.03.13, 06:12
Aktualisiert
09.03.13, 06:12
Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung;
Zwischenbericht) Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung;
Zwischenbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 32 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 114/2013 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 26.02.2013 gez. Dr. Risthaus gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 12.03.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 07.03.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung; Zwischenbericht Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die bestehenden Verträge über Gebäudereinigungsleistungen in 45 Gebäuden endeten zum 31.01.2013. Eine europaweite Ausschreibung wurde durchgeführt und die Vergabe an den Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot, beschlossen. (s. V 469/2012) Das deutlich günstigere Angebot konnte seitens der Reinigungsfirma nur durch den Ansatz einer relativ hohen Reinigungsleistung gemacht werden. Dies war bei der Vergabe bekannt und eine intensive Kontrolle der Reinigungsleistung wurde seitens der Verwaltung zugesagt. Mit dem Vergabebeschluss wurde gleichzeitig die Verwaltung beauftragt zur nächsten Sitzung des Rates einen Bericht über die Prüfung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes und der Arbeitsbedingungen vorzulegen. Der Anbieterwechsel erfolgte zum 01.02.2013. Direkt nach dem Wechsel traten die anfänglichen normalen Schwierigkeiten, die bei jedem Wechsel der Reinigungsdienstleistungsunternehmen bestehen, auf. In einer ersten Lieferung wurden alle Objekte mit einheitlichen Materialien ausgestattet, die teilweise nicht auf die örtlichen Besonderheiten, insbesondere auf die Bodenbeläge, abgestimmt waren. Dieser Mangel wurde in den folgenden Tagen behoben. Die Mitarbeiter wurden in der ersten Reinigungswoche an zwei zentralen Terminen seitens der Reinigungsfirma in die Nutzung der neuen Reinigungschemie eingewiesen. In den Objekten, in denen die Mitarbeiter übernommen wurden, gab es kaum Probleme nach dem Wechsel. Bei Neueinstellungen mussten sich die Mitarbeiter erst mit dem Objekt und dessen Besonderheiten vertraut machen. Dies ist inzwischen geschehen und größere Probleme wurden nicht mehr gemeldet. Qualitätskontrollen seitens der Verwaltung wurden bereits durchgeführt und werden laufend fortgesetzt. Die Reinigung erfolgt vertragskonform. Der Tarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk wurde als allgemeinverbindlich erklärt. Damit besteht die Verpflichtung, Tariflöhne zu zahlen. Durch die Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW zum 01.05.2012 ergibt sich in diesem Bereich keine Änderung. Verstößt ein Unternehmen gegen gesetzliche Bestimmungen, in dem es nicht den Tariflohn zahlt, ist eine Kündigung des Vertrages möglich. Die Lohnabrechnung für den Monat Februar 2013 wird zum 15.03.2013 erfolgen. Ich werde danach prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Den Bericht über das Prüfungsergebnis werde ich zur nächsten Sitzung des Rates vorlegen. In Vertretung (Erner) -2-