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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2012 - 31.12.2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
13.03.13, 06:09
Aktualisiert
13.03.13, 06:09
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2012 - 31.12.2012) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2012 - 31.12.2012)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 121/2013 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 07.03.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 12.03.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 08.03.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2012 - 31.12.2012 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2012 – 31.12.2012 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2012 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Erner) -2-