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Anfrage (Anfrage bzgl. einer Qualitätskontrolle von Essen in Erftstädter Kitas und Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
204 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
09.03.13, 06:12
Aktualisiert
19.03.13, 06:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Gerlach 18.03.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 25.02.2013 Rat Betrifft: Datum Frau Gerlach 26.02.2013 BM / Dezernent F 109/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. einer Qualitätskontrolle von Essen in Erftstädter Kitas und Schulen Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Kindertagesstätten: In den Kindertagesstätten, in denen gecatert wird, übernimmt die Küchenkraft die Zubereitung des Nachtischs wie Obst, Quark etc. Mit dem jeweiligen Caterer wird der Speiseplan unter Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeit, Rücksicht auf muslimische Kinder etc. besprochen. In den Küchen, in denen regelmäßig selbst gekocht wird, sind - in Absprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt (hier: Veterinäramt) Rückstellproben zu nehmen. Täglich werden Essensproben für 3 Wochen eingefroren. Nach drei Wochen werden sie vernichtet. Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt machen in unregelmäßigen Abständen Begehungen. Dabei werden auch die Hygienepläne für die Küchen eingesehen. Die Leiterin muss regelmäßig eine Temperaturkontrolle der Kühlgeräte durchführen. Die Temperatur darf nicht über 7° im Kühlschrank und -18° im Gefrierschrank liegen. Weitere Informationen über das Mittagessens in den städtischen Kindertagesstätten können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. 2. Schulen: Durch den zunehmenden Ausbau der Ganztagsschulen ist die Mittagsverpflegung fester Bestandteil des Schulalltags geworden. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern eine gesunde und altersspezifische Kost anzubieten, die sich grundsätzlich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientiert. Das Verpflegungsangebot im Primarbereich wird eigenverantwortlich durch die Trägervereine des „Offenen Ganztags“ sichergestellt, die von Caterern beliefert werden und die Ausgabe des Essens seIbst organisieren. Im Sekundarbereich gibt es in den beiden Schulzentren Mensaangebote, die durch externe Betreiber nach Vorgaben der Schulverwaltung gewährleistet werden. Danach sind die Betreiber u. a. zwecks Leistungsüberprüfung verpflichtet, den Wareneinsatz nachzuweisen. Selbstverständlich unterliegen alle schulischen Verpflegungseinrichtungen routinemäßigen Betriebskontrollen durch das zuständige Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises, welches die Einhaltung der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften überwacht. Im Wesentlichen gewährleisten ortsnahe Unternehmen durch kurze Lieferwege größtmögliche Frische des Verpflegungsangebotes. Auf Fertigprodukte wird grundsätzlich verzichtet. Die Anbieter verfügen im Bereich der Schulverpflegung über langjährige Erfahrung und können zunehmend auch entsprechende Zertifizierungen vorweisen und führen Eigenkontrollen durch, wie zum Beispiel eine Überprüfung der Schulverpflegung durch die Hochschule Niederrhein (Konzeptentwicklung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW), Bio-Zertifikat, Auszeichnungen mit dem „NRW-Smily“ im Rahmen der amtlichen Betriebskontrolle des Veterinäramtes des Rhein-Erft-Kreises für die Erfüllung lebensmittel- und hygienerechtlicher Anforderungen in überdurchschnittlicher Weise, freiwillige Hygienekontrollen durch LebensmittelSicherheitsunternehmen, Kontrollsystem nach HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point) - Konzept zur Durchführung einer Risikoanalyse im Umgang mit Lebensmitteln. Die Schulverwaltung hat darüber hinaus im Interesse der Erarbeitung und Umsetzung von Qualitätsstandards für die Schulverpflegung eine zielgerichtete Beratung vor Ort mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW initiiert. Diese Stelle wird vom Schul- und Verbraucherschutzministerium NRW gefördert. Ziel ist es, Schulen bei der Umsetzung der Qualitätsstandards für Schulverpflegung der DGE zu unterstützen und damit die Qualität und Akzeptanz des Essens in Schulen zu verbessern. Die praktische Unterstützung konnte zunächst in der Mensa des Schulzentrums Lechenich implementiert werden und soll auch auf weitere Schulen ausgedehnt werden. Zur Optimierung und Qualitätssicherung des Verpflegungsangebots planen das Gymnasium und die Realschule Lechenich in Kürze einen Mensaausschuss mit Vertretern aus der Schulgemeinschaft und der Verwaltung zu gründen. Im Schulzentrum Liblar dient ein vom Betreiber organisiertes computergestütztes Beschwerdemanagement der fortlaufenden Optimierung des Angebotes. In Vertretung (Erner) -2-