Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
204 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
09.03.13, 06:12
Aktualisiert
19.03.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Gerlach
18.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 25.02.2013
Rat
Betrifft:
Datum
Frau Gerlach
26.02.2013
BM / Dezernent
F 109/2013
12.03.2013
Anfrage bzgl. einer Qualitätskontrolle von Essen in Erftstädter Kitas und
Schulen
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Kindertagesstätten:
In den Kindertagesstätten, in denen gecatert wird, übernimmt die Küchenkraft die Zubereitung des
Nachtischs wie Obst, Quark etc. Mit dem jeweiligen Caterer wird der Speiseplan unter
Berücksichtigung von Nahrungsmittelunverträglichkeit, Rücksicht auf muslimische Kinder etc.
besprochen.
In den Küchen, in denen regelmäßig selbst gekocht wird, sind - in Absprache mit dem
Lebensmittelüberwachungsamt (hier: Veterinäramt) Rückstellproben zu nehmen. Täglich werden
Essensproben für 3 Wochen eingefroren. Nach drei Wochen werden sie vernichtet.
Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt machen in unregelmäßigen Abständen Begehungen.
Dabei werden auch die Hygienepläne für die Küchen eingesehen.
Die Leiterin muss regelmäßig eine Temperaturkontrolle der Kühlgeräte durchführen. Die
Temperatur darf nicht über 7° im Kühlschrank und -18° im Gefrierschrank liegen.
Weitere Informationen über das Mittagessens in den städtischen Kindertagesstätten können Sie
der beigefügten Anlage entnehmen.
2. Schulen:
Durch den zunehmenden Ausbau der Ganztagsschulen ist die Mittagsverpflegung fester
Bestandteil des Schulalltags geworden. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern eine gesunde
und altersspezifische Kost anzubieten, die sich grundsätzlich an den Empfehlungen der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientiert.
Das Verpflegungsangebot im Primarbereich wird eigenverantwortlich durch die Trägervereine des
„Offenen Ganztags“ sichergestellt, die von Caterern beliefert werden und die Ausgabe des Essens
seIbst organisieren. Im Sekundarbereich gibt es in den beiden Schulzentren Mensaangebote, die
durch externe Betreiber nach Vorgaben der Schulverwaltung gewährleistet werden. Danach sind
die Betreiber u. a. zwecks Leistungsüberprüfung verpflichtet, den Wareneinsatz nachzuweisen.
Selbstverständlich unterliegen alle schulischen Verpflegungseinrichtungen routinemäßigen
Betriebskontrollen durch das zuständige Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises, welches die
Einhaltung der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften überwacht.
Im Wesentlichen gewährleisten ortsnahe Unternehmen durch kurze Lieferwege größtmögliche
Frische des Verpflegungsangebotes. Auf Fertigprodukte wird grundsätzlich verzichtet. Die
Anbieter verfügen im Bereich der Schulverpflegung über langjährige Erfahrung und können
zunehmend auch entsprechende Zertifizierungen vorweisen und führen Eigenkontrollen durch, wie
zum Beispiel eine Überprüfung der Schulverpflegung durch die Hochschule Niederrhein
(Konzeptentwicklung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW), Bio-Zertifikat,
Auszeichnungen mit dem „NRW-Smily“ im Rahmen der amtlichen Betriebskontrolle des
Veterinäramtes des Rhein-Erft-Kreises für die Erfüllung lebensmittel- und hygienerechtlicher
Anforderungen in überdurchschnittlicher Weise, freiwillige Hygienekontrollen durch LebensmittelSicherheitsunternehmen, Kontrollsystem nach HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point)
- Konzept zur Durchführung einer Risikoanalyse im Umgang mit Lebensmitteln.
Die Schulverwaltung hat darüber hinaus im Interesse der Erarbeitung und Umsetzung von
Qualitätsstandards für die Schulverpflegung eine zielgerichtete Beratung vor Ort mit der
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW initiiert. Diese Stelle wird vom Schul- und
Verbraucherschutzministerium NRW gefördert. Ziel ist es, Schulen bei der Umsetzung der
Qualitätsstandards für Schulverpflegung der DGE zu unterstützen und damit die Qualität und
Akzeptanz des Essens in Schulen zu verbessern. Die praktische Unterstützung konnte zunächst in
der Mensa des Schulzentrums Lechenich implementiert werden und soll auch auf weitere Schulen
ausgedehnt werden. Zur Optimierung und Qualitätssicherung des Verpflegungsangebots planen
das Gymnasium und die Realschule Lechenich in Kürze einen Mensaausschuss mit Vertretern
aus der Schulgemeinschaft und der Verwaltung zu gründen. Im Schulzentrum Liblar dient ein vom
Betreiber organisiertes computergestütztes Beschwerdemanagement der fortlaufenden
Optimierung des Angebotes.
In Vertretung
(Erner)
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