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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 482/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 19.03.2013 gez. Böcking 25.03.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 09.04.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Für die Aufstellung der Zeichen „30 km/h“ sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 15.01.2013 wurde beschlossen, für die Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Bliesheimer Straße und Köttinger Straße und für die Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-SchurzStraße und in Höhe Friedhofseingang die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Hierzu habe ich die Kreispolizeibehörde um eine Stellungnahme gebeten. In dieser Stellungnahme verdeutlicht die Polizei, dass in der Carl-Schurz-Straße keine besondere Gefahrenlage vorhanden ist die eine Geschwindigkeitsreduzierung begründen würde. Eine Anordnung würde in diesen Straßenabschnitten den rechtlichen Gegebenheiten widersprechen (siehe auch A 482/2012, letzter Absatz)! Deshalb muss ich von einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Carl-Schurz-Straße in diesem Abschnitt absehen. Anders ist es auf der Köttinger Straße im Teilabschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Friedhof. Hier befinden sich der Eingang zum Kindergarten St.Alban und die Unfallhäufungsstelle in Höhe Einfahrt zum REWE-Markt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann hier begründet werden. Da laut Stellungnahme der Polizei hierbei auch straßenbegleitende Maßnahmen notwendig sind, werde ich diese Vorgabe mit in den Arbeitskreis „Masterplan Liblar“ mit aufnehmen. Eine probeweise Geschwindigkeitsreduzierung auf der Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Gartenstraße werde ich vorab einrichten lassen. Durch entsprechende Messungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät beabsichtige ich nach Installierung der Beschilderung die einzuhaltenden Geschwindigkeiten erneut prüfen zu lassen. In Vertretung (Dr. Rips) -2-