Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 482/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 19.03.2013
gez. Böcking
25.03.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
09.04.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen
Kreuzung Bliesheimer Str. / Frauenthaler Str. und Friedhof in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung der Zeichen „30 km/h“ sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 15.01.2013 wurde
beschlossen, für die Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Bliesheimer
Straße und Köttinger Straße und für die Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-SchurzStraße und in Höhe Friedhofseingang die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30
km/h zu reduzieren. Hierzu habe ich die Kreispolizeibehörde um eine Stellungnahme gebeten. In
dieser Stellungnahme verdeutlicht die Polizei, dass in der Carl-Schurz-Straße keine besondere
Gefahrenlage vorhanden ist die eine Geschwindigkeitsreduzierung begründen würde. Eine
Anordnung würde in diesen Straßenabschnitten den rechtlichen Gegebenheiten widersprechen
(siehe auch A 482/2012, letzter Absatz)! Deshalb muss ich von einer Geschwindigkeitsreduzierung
auf der Carl-Schurz-Straße in diesem Abschnitt absehen.
Anders ist es auf der Köttinger Straße im Teilabschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Friedhof.
Hier befinden sich der Eingang zum Kindergarten St.Alban und die Unfallhäufungsstelle in Höhe
Einfahrt zum REWE-Markt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann hier begründet
werden. Da laut Stellungnahme der Polizei hierbei auch straßenbegleitende Maßnahmen
notwendig sind, werde ich diese Vorgabe mit in den Arbeitskreis „Masterplan Liblar“ mit
aufnehmen.
Eine probeweise Geschwindigkeitsreduzierung auf der Köttinger Straße im Abschnitt zwischen
Carl-Schurz-Straße und Gartenstraße werde ich vorab einrichten lassen. Durch entsprechende
Messungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät beabsichtige ich nach Installierung der
Beschilderung die einzuhaltenden Geschwindigkeiten erneut prüfen zu lassen.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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