Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
•
KreispOlizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis,
Seite 1 von 2
12.02.2013
Postfach, 50124 Bergheim
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
V 61.07.09
Eigenbetrieb Straßen
z. Hd. Herrn Coenders
Direktion Verkehr
50374 Erftstadt
Stölting, PHK
Telefon 02233-52-3715
Telefax 02233-52-3509
arno.stoelting
@polizei.nrw.de
Anhörung der Polizei
Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung
der Köttinger Straße in Erftstadt Liblar
auf der Carl-Schurz-Straße
und
Ihr Schreiben - 66 10-06 vom 28.01.2013
-
Sehr geehrter Herr Coenders,
die generelle Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaften von gesetzlich vorgegebenen 50 km/h auf 30 kmIh lässt die StVO
nicht zu.
Neben den Tempo30-Zonen, die jedoch nur abseits von Durchgangsstraßen in
Wohngebieten angeordnet werden dürfen, besteht die Möglichkeit punktueller
Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Diese Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden,
wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht.
Auf der Köttinger Straße, in Höhe der Einmündung Gartenstraße besteht eine
Gefahrenlage durch die Unfallhäufungsstelle 05/11. Darüber hinaus ist das
betroffene
Teilstück
der Carl-Schurz-Straße
aufgrund
der
dortigen
Kindertagesstätte als schutzwürdige Zone zu definieren.
Somit bestünden grundsätzlich aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Bedenken
gegen die Anordnung von punktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen
Geschwindigkeitsbeschränkungen
sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie vom
Fahrzeugführer akzeptiert werden.
Eine von Ihnen durchgeführte Verkehrs erhebung auf der Köttinger Straße, in
Höhe der Gartenstraße ergab eine V85 von 67 kmIh Stadtauswärts und 63 kmIh
Stadteinwärts.
Dienstgebäude und
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Dürener Str. 48 -50
50226 Frechen
Telefon 02233-52-0
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poststelle. rhein-erft -kreis
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096560
aic WELADEDD
Öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahn:
Linie 7
Haltestelle Mühlengasse
Bushaltestelle: An St. Severinl
Mühlenbach
Buslinien 960, 964, 976
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises
als
KreispolizeibehQ··.uu~---~
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Seite 2 von 2
Dieses Geschwindigkeitsniveau
ist bereits für die, durch die StVO
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener
Ortschaften, zu hoch.
Das bloße Aufstellen von VZ 274-53 in Kenntnis der tatsächlichen
Geschwindigkeit ist daher nicht geeignet, die Unfallgefahren zu minimieren.
Um das Geschwindigkeitsniveau dauerhaft zu senken, müssen vor Anordnung
von Geschwindigkeitsbeschränkungen
straßenbauliche Veränderungen geprüft
und durchgeführt werden.
In einem gemeinsamen Ortstermin mit Ihnen und der Verkehrsbehörde des
Rhein- Erft-Kreises wurden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämmung erörtert.
Hierbei wurden folgende Maßnahmen vorgestellt:
1. Einziehung der separaten Linksabbiegespur zum REWE Markt und Errichtung
einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel analog zur Mittelinsel hinter der
Einmündung Gartenstraße.
2. Markierung von Schutzstreifen, um den Radverkehr von den dortigen
verkehrsunsicheren Nebenanlagen ( UHST 05111 ) ins Sichtfeld des
Fahrzeugverkehrs zu führen und eine Analogie zur Carl-Schurz-Straße
herzustellen
Durch diese Maßnahmen wird der Querschnitt der Straße optisch verengt, was
dazu führt, dass der Fahrzeugverkehr von sich aus die Geschwindigkeit senkt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stölting
Polizeihauptkommissar