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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde • KreispOlizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Seite 1 von 2 12.02.2013 Postfach, 50124 Bergheim Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) V 61.07.09 Eigenbetrieb Straßen z. Hd. Herrn Coenders Direktion Verkehr 50374 Erftstadt Stölting, PHK Telefon 02233-52-3715 Telefax 02233-52-3509 arno.stoelting @polizei.nrw.de Anhörung der Polizei Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung der Köttinger Straße in Erftstadt Liblar auf der Carl-Schurz-Straße und Ihr Schreiben - 66 10-06 vom 28.01.2013 - Sehr geehrter Herr Coenders, die generelle Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von gesetzlich vorgegebenen 50 km/h auf 30 kmIh lässt die StVO nicht zu. Neben den Tempo30-Zonen, die jedoch nur abseits von Durchgangsstraßen in Wohngebieten angeordnet werden dürfen, besteht die Möglichkeit punktueller Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Auf der Köttinger Straße, in Höhe der Einmündung Gartenstraße besteht eine Gefahrenlage durch die Unfallhäufungsstelle 05/11. Darüber hinaus ist das betroffene Teilstück der Carl-Schurz-Straße aufgrund der dortigen Kindertagesstätte als schutzwürdige Zone zu definieren. Somit bestünden grundsätzlich aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Bedenken gegen die Anordnung von punktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen Geschwindigkeitsbeschränkungen sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie vom Fahrzeugführer akzeptiert werden. Eine von Ihnen durchgeführte Verkehrs erhebung auf der Köttinger Straße, in Höhe der Gartenstraße ergab eine V85 von 67 kmIh Stadtauswärts und 63 kmIh Stadteinwärts. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Dürener Str. 48 -50 50226 Frechen Telefon 02233-52-0 Telefax 02233-52-3409 poststelle. rhein-erft -kreis @polizei.nrw.de www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 96560 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE34300500000000 096560 aic WELADEDD Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn: Linie 7 Haltestelle Mühlengasse Bushaltestelle: An St. Severinl Mühlenbach Buslinien 960, 964, 976 Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als KreispolizeibehQ··.uu~---~ Ars.G00 tu ~~,~, B!nit Seite 2 von 2 Dieses Geschwindigkeitsniveau ist bereits für die, durch die StVO vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, zu hoch. Das bloße Aufstellen von VZ 274-53 in Kenntnis der tatsächlichen Geschwindigkeit ist daher nicht geeignet, die Unfallgefahren zu minimieren. Um das Geschwindigkeitsniveau dauerhaft zu senken, müssen vor Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen straßenbauliche Veränderungen geprüft und durchgeführt werden. In einem gemeinsamen Ortstermin mit Ihnen und der Verkehrsbehörde des Rhein- Erft-Kreises wurden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämmung erörtert. Hierbei wurden folgende Maßnahmen vorgestellt: 1. Einziehung der separaten Linksabbiegespur zum REWE Markt und Errichtung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel analog zur Mittelinsel hinter der Einmündung Gartenstraße. 2. Markierung von Schutzstreifen, um den Radverkehr von den dortigen verkehrsunsicheren Nebenanlagen ( UHST 05111 ) ins Sichtfeld des Fahrzeugverkehrs zu führen und eine Analogie zur Carl-Schurz-Straße herzustellen Durch diese Maßnahmen wird der Querschnitt der Straße optisch verengt, was dazu führt, dass der Fahrzeugverkehr von sich aus die Geschwindigkeit senkt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stölting Polizeihauptkommissar