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Beschlussvorlage (Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
03.04.13, 06:05
Aktualisiert
03.04.13, 06:05
Beschlussvorlage (Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau) Beschlussvorlage (Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau) Beschlussvorlage (Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau) Beschlussvorlage (Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 140/2013 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 19.03.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 10.04.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 24.04.2013 vorberatend Betrifft: 25.03.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Der „hineinwachsende U3-Jahrgang“ – das Problem nach dem Ausbau Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu dem Versorgungsproblem des hineinwachsenden U3-Jahrgangs zur Kenntnis. Begründung: Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch für eine bedarfsgerechte Förderung unter 3jähriger Kinder in Kraft. Seit 2007 beschäftigen sich der Bundesgesetzgeber, die Landesgesetzgeber, die verschiedensten Ministerien, die Landesjugendbehörden, die Vertretungen der Städte und Kreise und nicht zuletzt die Jugendämter der Kommunen als Anspruchsgegner mit der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs. Der Bundesgesetzgebung lag eine 35-prozentige Versorgungsquote zu Grunde. Der Landesgesetzgeber hielt eine 32-prozentige Versorgung für bedarfsgerecht. Nach zwei Evaluationen geht der Bundesgesetzgeber zwischenzeitlich von einer 39-prozentigen Bedarfsdeckungsquote aus. Viele Städte halten ihren Bedarf für erheblich höher. Auch der Städtetag geht von einer wesentlich höheren Quote aus. Bei der Festlegung der Bedarfsquoten war grundsätzlich der 01.08. eines Jahres als Stichtag maßgeblich gewesen. Dieser Stichtag ist der Schuljahresbeginn. Das Schuljahr ist identisch mit dem Kindergartenjahr. Zum Schuljahresbeginn hat ein ganzer Kindergartenjahrgang die Einrichtung verlassen und Platz gemacht für einen neuen Jahrgang. Völlig unbeachtet dabei bleibt allerdings der so genannte hineinwachsende Jahrgang. Der Rechtsanspruch auf einen Förderplatz entsteht nicht am 01.08., sondern mit dem ersten Geburtstag. Nach den Erkenntnissen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendstatistik (Dez. 2012, Heft Nr. 3, S. 5) ist deshalb der 01.08.2013 auch nur als erste Zielmarke und insofern auch als Startpunkt für den weiteren Ausbau zu sehen. Wenn die vor Ort festgelegte Bedarfsdeckungsquote am 01.08.2013 erreicht ist, kann der Rechtsanspruch für die hineinwachsenden Jahrgänge nicht eingelöst werden. Es kann insofern nicht davon ausgegangen werden, dass mit dem Erreichen einer 35prozentigen Versorgungsquote für die unter 3-Jährigen in Erftstadt der Ausbau für diese Zielgruppe abgeschlossen sein wird. Unabhängig davon, ob die Quote auch am 01.08. dem Bedarf überhaupt entspricht, müssen sich Bund, Länder und Kommunen der Thematik des hineinwachsenden Jahrgangs stellen. Nach dem Ausbau ist deshalb vor dem Ausbau. Wie sich die Inanspruchnahme von Plätzen über das gesamte Kindergartenjahr verändert, zeigen die nächsten Tabellen. Die Berechnungen sind exemplarisch und idealtypisch. Zunächst wird die Situation zu Beginn des Kita-Jahres (01.08.) dargestellt. Tabelle 1 Anzahl der Kinder mit Platzbedarf in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung zu Beginn des Kita-Jahres (01.08.2013) Altersjahrgang 0- bis < 6NachNachfrager-/innen Jährige fragequote KTP Kita ges. in % abs. 5 bis < 6 Jahre 324 389 83,3 324 4 bis < 5 Jahre 3 bis < 4 Jahre 2 bis < 3 Jahre 1 bis < 2 Jahre 0 bis < 1 Jahre Gesamt 370 ~380 ~381 ~382 ~381 2.283 100,0 100,0 60,0 40,0 5,0 70 50 19 139 370 380 158 102 0 1.334 370 380 228 152 19 1.473 Quelle: KDVZ 12.2012; JHP 03.2013 Anmerkungen: Alle Zahlen sind Prognosedaten (~) und Wenn-Dann-Aussagen. Die Inanspruchnahmequote beruht auf Annahmen und ist auf den Altersjahrgang bezogen: Aufteilung 1/3 Kindertagespflege und 2/3 Kita; Kinder unter 1 ausschließlich in Tagespflege. Bis zum Ende des Kita-Jahres wird ein weiterer Jahrgang geboren. Die Kinder im System werden älter, erlangen Rechtsansprüche und von außen möchten weitere Kinder einen Platz in einer Tagespflege oder Tageseinrichtung beanspruchen. Kurz vor der Einschulung des ältesten Kita-Jahrgangs sind die meisten Kinder im System. Die folgende Tabelle 2 stellt die Situation am 31.07. dar. Die laufende unterjährige Nachfrage von bisher noch nicht versorgten und neu geborenen Kindern nach Plätzen in Tagespflege und Tageseinrichtung verteilt sich über das gesamte Kita-Jahr. Die Vorhaltung von Plätzen für alle neu geborenen und bisher noch nicht versorgten Kinder ist wirtschaftlich aber gar nicht möglich. Gleichwohl sind sie alle potentielle Nachfrager. Wie viele aber konkret nachfragen, ist nicht nur vom vorhandenen Angebot sondern auch von familienpolitischen und kommunalpolitischen Vorstellungen abhängig. -2- Tabelle 2 Anzahl der Kinder mit Platzbedarf in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung am Ende des Kita-Jahres (31.07.2014) Altersjahrgang 0- bis < 7NachPotentielle NachfragerJährige frage/innen quote KTP Kita ges. in % abs. 6 bis < 7 Jahre 324 389 83,3 324 5 bis < 6 Jahre 4 bis < 5 Jahre 3 bis < 4 Jahre 2 bis < 3 Jahre 1 bis < 2 Jahre 0 bis < 1 Jahre 370 ~380 ~381 ~382 ~381 ~381 2.664 100,0 100,0 100,0 60,0 40,0 5,0 Gesamt Quelle: KDVZ 12.2012; JHP 03.2013 70 50 19 370 380 381 158 102 0 139 1.715 370 380 381 228 152 19 1.854 Damit die so genannten hineinwachsenden Jahrgänge in Zukunft hinreichend berücksichtigt werden können, könnte folgende Vorgehensweise handlungsleitend sein: 1. 60 % der drei Jahre alt werdenden Kinder sind bereits versorgt. Die anderen 40 % machen unterjährig ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geltend. Erfahrungsgemäß lassen sich dabei aber die Kinder, die im Juni und Juli 3 Jahre alt werden, auf den Kindergartenjahresbeginn am 01.08. vertrösten. Es muss insofern nicht für 40 % (hier 153 Kinder) ein Platz in einer Kita bereit stehen, sondern für 127. Diese 3 Jahre alt werdende Kinder müssen aber versorgt werden. 2. 40 % der zwei Jahre alt werdenden Kinder sind bereits versorgt. Weitere 20 % machen unterjährig ihren Rechtsanspruch auf einen Förderplatz geltend. Dafür können aus wirtschaftlicher Sicht keine Kita-Plätze reserviert bleiben. Die Eltern werden auf Tagespflege verwiesen. Nominell handelt es sich um 76 Kinder. 3. 5 % der ein Jahr alt werdenden Kinder sind bereits versorgt. Weitere 35 % machen unterjährig ihren Rechtsanspruch auf einen Förderplatz geltend. Dafür können aus wirtschaftlicher Sicht auch hier keine Kita-Plätze reserviert bleiben. Die Eltern werden auf Tagespflege verwiesen. Nominell handelt es sich hier um 133 Kinder. 4. Im Laufe des Kita-Jahres werden Kinder geboren, von denen nominell 19 = 5 % einen Tagespflegeplatz benötigen. Zusammengefasst werden neben dem beschlossenen Ausbauprogramm  127 Kita-Plätze für über 3-Jährige und  228 Tagespflegeplätze benötigt. Hinsichtlich der 127 Kita-Plätze kann das KiBiz kreativ genutzt werden. Die 228 Tagespflegeplätze werden nicht zu erreichen sein, da sie nicht konstant gebraucht werden. Werden die 127 Kinder der hineinwachsenden 3-Jährigen in das bisherige Planungsschema übernommen, würde eine Versorgungsquote von 94,0 % in 2013 und 98,6 % in 2015 erreicht (siehe Anlage 1). Langfristige Maßnahmen sind insofern bei sich nicht verändernden Kinderzahlen im Bereich der 3 bis 6 Jährigen nicht erforderlich. Kurzfristig besteht aber Handlungsbedarf. -3- In Vertretung (Erner) -4-