Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.01.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 993-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35,
Houverath, Oben auf dem Acker
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für die Grundstücke Gem. Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35 - Bad Münstereifel-Eichen,
Oben auf dem Acker - wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Weidestandes mit Futterlager
eingereicht.
Die Grundstücke liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet.
Das Bauvorhaben wurde bereits errichtet. Im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens
seitens des Kreises Euskirchen als zuständige Bauaufsichtsbehörde, wird nun die nachträgliche
Genehmigung beantragt.
Es handelt sich bei dem errichteten Objekt um einen 12,20 m x 12,90 m großen Weidestand mit
integriertem Futterlager. Die Firsthöhe beträgt 3,30 m, die Traufhöhe liegt bei rd. 2,50 m. Die
Wände sind aus Holzständerwerk errichtet, zum Teil auch mit leichter Holzbeplankung zum Witte-
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rungsschutz. Das Dach ist mit Wellblech eingedeckt. Die Anlage soll der Unterstellung von Rindern und Pferden dienen. Zudem ist die Futterlagerung in einem Teilbereich der Halle geplant.
Aus städtischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Diese wird seitens des Kreises Euskirchen als zuständige Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Somit wurde seitens der Stadt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Voraussetzung,
dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist im Sinne des BauGB genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
Dem Ausschuss zur Kenntnis.