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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35, Houverath, Oben auf dem Acker)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35,
Houverath, Oben auf dem Acker) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35,
Houverath, Oben auf dem Acker)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.01.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 993-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35, Houverath, Oben auf dem Acker __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für die Grundstücke Gem. Houverath, Flur 15, Flurstücke 34 und 35 - Bad Münstereifel-Eichen, Oben auf dem Acker - wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Weidestandes mit Futterlager eingereicht. Die Grundstücke liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet. Das Bauvorhaben wurde bereits errichtet. Im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens seitens des Kreises Euskirchen als zuständige Bauaufsichtsbehörde, wird nun die nachträgliche Genehmigung beantragt. Es handelt sich bei dem errichteten Objekt um einen 12,20 m x 12,90 m großen Weidestand mit integriertem Futterlager. Die Firsthöhe beträgt 3,30 m, die Traufhöhe liegt bei rd. 2,50 m. Die Wände sind aus Holzständerwerk errichtet, zum Teil auch mit leichter Holzbeplankung zum Witte- Seite 2 von Ratsdrucksache 993-IX rungsschutz. Das Dach ist mit Wellblech eingedeckt. Die Anlage soll der Unterstellung von Rindern und Pferden dienen. Zudem ist die Futterlagerung in einem Teilbereich der Halle geplant. Aus städtischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Diese wird seitens des Kreises Euskirchen als zuständige Bauaufsichtsbehörde geprüft. Somit wurde seitens der Stadt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist im Sinne des BauGB genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt Dem Ausschuss zur Kenntnis.