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Beschlussvorlage (Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien in der Oberstufe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
18.04.13, 12:06
Aktualisiert
18.04.13, 12:06
Beschlussvorlage (Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien in der Oberstufe) Beschlussvorlage (Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien in der Oberstufe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 122/2013 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 12.03.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: - 20 - Termin 30.04.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien in der Oberstufe Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung und müssen für 2014 bei den Haushaltsplanberatungen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Um eine Kooperation der beiden Gymnasien in Erftstadt umsetzen zu können und den Schulen entsprechend Planungssicherheit zu gewährleisten, wird die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Kooperation der Schulen entstehenden Schülerfahrkosten beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2014 werden für diesen Zweck 6.000 € bereitgestellt, in den Folgejahren erfolgt die entsprechende Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Begründung: Die Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien ist bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Schulausschuss gewesen. Zuletzt wurde im A480/2012 auf mögliche entstehende Kosten durch den Schülertransfer zwischen dem Lechenicher Gymnasium und dem Ville-Gymnasium durch die Einrichtung eines Bus-Pendel-Verkehrs hingewiesen. Weitere Alternativen -wie das Anrufsammeltaxi und ein Taxi-Pendelverkehr- wurden im Nachgang an die Sitzung des Schulausschusses am 05.02.2013 eruiert. Das Anruf-Sammeltaxi steht für solche Maßnahmen nicht zur Verfügung, da insbesondere in den Stadtteilen Lechenich und Liblar tagsüber auf den regelmäßig verkehrenden ÖffentlichenPersonen-Nahverkehr zurückgegriffen werden kann. Die Kosten für einen Taxi-Pendelverkehr belaufen sich in etwa auf die bereits zum A 480/2012 ermittelten Beträge für einen KleinbusPendelverkehr. Da nach derzeitigem Planungsstand eine Kooperation frühestens zum Schuljahr 2014/2015 zustande kommen wird, werden nur Kosten für die zweite Hälfte des Haushaltsjahres 2014 anfallen. Ausgehend davon, dass max. 2 Kurse (ein Kurs am Lechenicher, ein Kurs am Liblarer Gymnasium und pro Kurs max. 8 pendelnde Schülerinnen und Schüler) im Rahmen der Kooperation eingerichtet werden, und im ungünstigsten Fall alle erforderlichen Fahrten mit einem Pendelverkehr gewährleistet werden müssen, sind maximal 6.000 € zusätzlich im Haushalt für 2014 zu veranschlagen. Dieser Ansatz kann durch einen entsprechenden Sperrvermerk zweckgebunden und außerhalb des Deckungskreises eingestellt werden und bei nicht oder nur teilweisem Zustandekommen von Kooperationskursen entsprechend eingespart werden. Mit dieser Maßnahme erhalten die Schulen Planungssicherheit. Die Vorgehensweise, Umsetzung und Schaffung der Voraussetzungen für eine Kooperation der Gymnasien ist eine innere Schulangelegenheit und obliegt allein den Schulen. Insbesondere ist zunächst eine Zustimmung der Schulkonferenzen zur Kooperation der beiden Gymnasien zwingend erforderlich. In Vertretung (Erner) -2-