Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
18.04.13, 12:06
Aktualisiert
18.04.13, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 122/2013
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 12.03.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
30.04.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien in der Oberstufe
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung und müssen für 2014 bei den Haushaltsplanberatungen zusätzlich
zur Verfügung gestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Um eine Kooperation der beiden Gymnasien in Erftstadt umsetzen zu können und den Schulen
entsprechend Planungssicherheit zu gewährleisten, wird die Übernahme der im Zusammenhang
mit einer Kooperation der Schulen entstehenden Schülerfahrkosten beschlossen. Für das
Haushaltsjahr 2014 werden für diesen Zweck 6.000 € bereitgestellt, in den Folgejahren erfolgt die
entsprechende Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
Begründung:
Die Kooperation der beiden Erftstädter Gymnasien ist bereits mehrfach Beratungsgegenstand im
Schulausschuss gewesen. Zuletzt wurde im A480/2012 auf mögliche entstehende Kosten durch
den Schülertransfer zwischen dem Lechenicher Gymnasium und dem Ville-Gymnasium durch die
Einrichtung eines Bus-Pendel-Verkehrs hingewiesen. Weitere Alternativen -wie das
Anrufsammeltaxi und ein Taxi-Pendelverkehr- wurden im Nachgang an die Sitzung des
Schulausschusses am 05.02.2013 eruiert.
Das Anruf-Sammeltaxi steht für solche Maßnahmen nicht zur Verfügung, da insbesondere in den
Stadtteilen Lechenich und Liblar tagsüber auf den regelmäßig verkehrenden ÖffentlichenPersonen-Nahverkehr zurückgegriffen werden kann. Die Kosten für einen Taxi-Pendelverkehr
belaufen sich in etwa auf die bereits zum A 480/2012 ermittelten Beträge für einen KleinbusPendelverkehr.
Da nach derzeitigem Planungsstand eine Kooperation frühestens zum Schuljahr 2014/2015
zustande kommen wird, werden nur Kosten für die zweite Hälfte des Haushaltsjahres 2014
anfallen. Ausgehend davon, dass max. 2 Kurse (ein Kurs am Lechenicher, ein Kurs am Liblarer
Gymnasium und pro Kurs max. 8 pendelnde Schülerinnen und Schüler) im Rahmen der
Kooperation eingerichtet werden, und im ungünstigsten Fall alle erforderlichen Fahrten mit einem
Pendelverkehr gewährleistet werden müssen, sind maximal 6.000 € zusätzlich im Haushalt für
2014 zu veranschlagen. Dieser Ansatz kann durch einen entsprechenden Sperrvermerk
zweckgebunden und außerhalb des Deckungskreises eingestellt werden und bei nicht oder nur
teilweisem Zustandekommen von Kooperationskursen entsprechend eingespart werden.
Mit dieser Maßnahme erhalten die Schulen Planungssicherheit. Die Vorgehensweise, Umsetzung
und Schaffung der Voraussetzungen für eine Kooperation der Gymnasien ist eine innere
Schulangelegenheit und obliegt allein den Schulen. Insbesondere ist zunächst eine Zustimmung
der Schulkonferenzen zur Kooperation der beiden Gymnasien zwingend erforderlich.
In Vertretung
(Erner)
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