Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
28.01.13, 18:19
Aktualisiert
28.01.13, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.12.2012
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 885-IX/Z-5
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 85 ZOB Bahnhof
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( x ) Kosten €: 6.188,00 €
(X)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 885-IX/Z-5
1. Sachverhalt:
Für das Bahnhofsumfeld hat der Nahverkehr Rheinland mit Datum 20.12.2012 der Stadt einen
Förderzuwendungsbescheid in Höhe von 1.631.400 € für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes
erteilt. Die Summe beruht auf der Berechnung der Gesamtkosten mit 1.985.500 €. Dies sind rund
315.000 € weniger als im Jahr 2000 geschätzt. In Berechnung und Förderung sind die für die betreffende Fläche bereits ausgegebenen Kaufkosten von rund 80.000 € eingeflossen. Damit verbleibt ein Eigenanteil von rund 274.100 € (ca. 56.000 € weniger als früher geschätzt).
Seitens des Eisenbahnbundesamtes wurden die betreffenden Flächen, mit Ausnahme des bestehenden Gleisendes, mit Bescheid vom 17.12.2012 von der Bahnnutzung freigestellt (entwidmet).
Entsprechend den Beratungen und Beschlüssen soll der Bebauungsplan Nr. 85 „ ZOB Bahnhof“
die planungsrechtliche Ordnung sichern.
Hierfür wird ein einfacher Bebauungsplan, der kein Maß der baulichen Nutzung festsetzt, vorgeschlagen. Es gelten dann die Obergrenzen des § 17 BauNVO bzw. das Einfügungsgebot des § 34
BauGB.
Der Bereich des ehemaligen Bahnhofes wird entsprechend der vorhandenen Nutzung und der
Nutzungen im Umfeld als Kerngebiet festgesetzt.
Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 71 werden die gemäß § 7 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen
Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Dies soll in diesen Plan übernommen werden, da die Ansiedlung derartiger Betriebe städtebaulich erwünschte Nutzungen von
ihrem an gestammten Platz verdrängen und/oder Nachfolgenutzungen negativ beeinflussen könnte.
Im Südwesten des Plangebietes umfasst der Plangeltungsbereich auch einen Abschnitt der Gleisanlagen mit dem so genannten Bremsprellbock. Dieser Bereich ist nach wie vor als Bahnfläche
gewidmet und wird somit als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt.
Weitere Erläuterungen enthält die beigefügte und mit zu beschließende Begründung.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes verursacht Einmalkosten in Höhe von 6.188,00 €.
Die Budgetfreigabe erfolgt mit gesonderter RD an den Rat.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 85 „ ZOB Bahnhof“ wird für den im beigefügten Übersichtsplan
(Anlage 1) dargestellten Bereich aufgestellt.
2.
Der beigefügte Bebauungsplanentwurf (Anlage 2) wird nebst Festsetzungen
(Anlage 3) und Begründung (Anlage 4) beschlossen.
3.
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 BauGB zur Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.