Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.02.2013
- Der Bürgermeister Az: 13-06-30 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 992-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.02.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
07.11.2006
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Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 992-IX
1. Sachverhalt:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wurde im November 2006 zuletzt
geändert. Seit diesem Zeitpunkt hat eine Anpassung der Gebührentarife nicht mehr stattgefunden.
Aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse ergeben sich die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung (Änderungen u.a. in Fettdruck).
Beim Gebührentarif wurden die bisherigen Tarifstellen zum Teil entsprechend der aktuellen Mustergebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW überarbeitet. Die neuen Gebührensätze basieren hier auf einer Gebührenkalkulation des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes wird für die sog. Aufbruchgenehmigung (Tarif-Nr.
9) eine pauschalierte Abrechnung vorgeschlagen. Den neuen Gebührensätzen liegt eine Gebührenbedarfsberechung der Bauhofleitung zugrunde (siehe auch lfd.-Nr. M 046 des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2013-2022).
Einige Tarifstellen sind entbehrlich geworden, da diese Aufgaben nicht mehr von der Stadt Bad
Münstereifel wahrgenommen werden bzw. da es diesbezüglich landesrechtliche Regelungen gibt.
Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage 2 dieser Ratsdrucksache beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Laut Gebührengesetz für das Land NRW können Gemeinden und Gemeindeverbände eigene
Gebührenordnungen (Satzungen) erlassen. Dies gilt insbesondere in Angelegenheiten ihrer
Selbstverwaltung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anpassung des Gebührentarifs sollte sich eine Ertragsverbesserung ergeben, die jedoch im Vorfeld nicht konkret zu beziffern ist.
Allein für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche wurden jährlich 6.000 €
kalkuliert (siehe lfd.-Nr. M 046 des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2013-2022). Bei den
sonstigen Gebührenanpassungen handelt es sich eher um geringere Ertragssteigerungen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine bzw. für die Pauschalbetragsregelung bei den Straßenaufbrüchen ergibt sich bei der Gebührenberechung ein geringerer Verwaltungsaufwand.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
07.11.2006 wird in der als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.