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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.02.2013 - Der Bürgermeister Az: 13-06-30 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 992-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 992-IX 1. Sachverhalt: Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wurde im November 2006 zuletzt geändert. Seit diesem Zeitpunkt hat eine Anpassung der Gebührentarife nicht mehr stattgefunden. Aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse ergeben sich die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung (Änderungen u.a. in Fettdruck). Beim Gebührentarif wurden die bisherigen Tarifstellen zum Teil entsprechend der aktuellen Mustergebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW überarbeitet. Die neuen Gebührensätze basieren hier auf einer Gebührenkalkulation des Städte- und Gemeindebundes NRW. Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes wird für die sog. Aufbruchgenehmigung (Tarif-Nr. 9) eine pauschalierte Abrechnung vorgeschlagen. Den neuen Gebührensätzen liegt eine Gebührenbedarfsberechung der Bauhofleitung zugrunde (siehe auch lfd.-Nr. M 046 des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2013-2022). Einige Tarifstellen sind entbehrlich geworden, da diese Aufgaben nicht mehr von der Stadt Bad Münstereifel wahrgenommen werden bzw. da es diesbezüglich landesrechtliche Regelungen gibt. Der Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage 2 dieser Ratsdrucksache beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Laut Gebührengesetz für das Land NRW können Gemeinden und Gemeindeverbände eigene Gebührenordnungen (Satzungen) erlassen. Dies gilt insbesondere in Angelegenheiten ihrer Selbstverwaltung. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Anpassung des Gebührentarifs sollte sich eine Ertragsverbesserung ergeben, die jedoch im Vorfeld nicht konkret zu beziffern ist. Allein für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche wurden jährlich 6.000 € kalkuliert (siehe lfd.-Nr. M 046 des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2013-2022). Bei den sonstigen Gebührenanpassungen handelt es sich eher um geringere Ertragssteigerungen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine bzw. für die Pauschalbetragsregelung bei den Straßenaufbrüchen ergibt sich bei der Gebührenberechung ein geringerer Verwaltungsaufwand. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 wird in der als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.