Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
194 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur RD 992-IX
1. Satzung vom _______ zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436), und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat
der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ____________ folgende 1. Satzung
zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel erhält folgende neue Fassung:
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
1.
Gebühr
in €
Vervielfältigungen und Auszüge
a)
b)
c)
d)
2.
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4
bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
Farbkopien und –ausdrucke
im Format A 4
im Format A 3
im Format A 2
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken
oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben,
der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt
wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten
0,60
0,85
1,10
1,60
2,60
11,50
Beglaubigungen und Zeugnisse
a)
b)
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11790.doc
2,50
3,75
Seite 2
3.
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
4.
je angefangene halbe Stunde
im höheren Dienst
im gehobenen Dienst
im mittleren Dienst
36,00
29,00
23,00
Zeugnis über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts
je angefangene ½ Stunde
23,00
5.
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc.
2,50
6.
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken
3,50
7.
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene ½ Stunde
8.
23,00
a)
Auszug aus dem Kassen-/Abgabenkonto für ein Rechnungsjahr
3,50
b)
Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides bis einschließlich 3
Seiten;
jede weitere Seite zusätzlich
Zweitausfertigung einer Quittung
3,50
c)
9.
0,60
2,00
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung
Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden;
a)
b)
c)
d)
e)
f)
10.
Punktuelle Einzelaufbrüche
pauschal
Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung ohne
Anschlüsse)
pauschal
Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse)
je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 €
Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen)
pauschal
Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen)
je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 €
Sonstige Überwachungen (z.B. Verlängerung von Gewährleistungszeiten)
je angefangene ½ Stunde
78,00
157,00
1,57
221,00
2,21
23,00
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für
a)
b)
c)
Büroarbeiten je angefangene ½ Stunde
Außenarbeiten je angefangene ½ Stunde
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je
23,00
23,00
18,50
Seite 3
angefangene ½ Stunde
11.
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen
Bis 40 Seiten für jede angefangene Seite
für jede weitere Seite
12.
Lichtpausen und Plots
a)
b)
c)
d)
e)
13.
c)
15.
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter
wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
7,50
8,50
10,50
12,50
14,50
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
a)
b)
14.
0,35
0,25
je angefangene ½ Stunde
Überlassen von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Abschrift in
den Räumen des Archivs je Tag
Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung wird keine Gebühr erhoben. Stattdessen ist dem Archiv kostenlos ein Belegexemplar
der wissenschaftlichen Arbeit zu überlassen.
23,00
15,00
Fotografiererlaubnis für Archivalien durch Benutzer
pro Tag
pro Jahr
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger
2,00
20,00
je angefangene 15 Minuten
11,50
Kostenerstattung für Veröffentlichungen im Amtsblatt
je Seite
30,00
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11790.doc