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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 992-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
194 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
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Anlage 2 zur RD 992-IX 1. Satzung vom _______ zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436), und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am ____________ folgende 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel erhält folgende neue Fassung: Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 1. Gebühr in € Vervielfältigungen und Auszüge a) b) c) d) 2. Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite Farbkopien und –ausdrucke im Format A 4 im Format A 3 im Format A 2 Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten 0,60 0,85 1,10 1,60 2,60 11,50 Beglaubigungen und Zeugnisse a) b) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11790.doc 2,50 3,75 Seite 2 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist 4. je angefangene halbe Stunde  im höheren Dienst  im gehobenen Dienst  im mittleren Dienst 36,00 29,00 23,00 Zeugnis über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts je angefangene ½ Stunde 23,00 5. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,50 6. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,50 7. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene ½ Stunde 8. 23,00 a) Auszug aus dem Kassen-/Abgabenkonto für ein Rechnungsjahr 3,50 b) Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides bis einschließlich 3 Seiten; jede weitere Seite zusätzlich Zweitausfertigung einer Quittung 3,50 c) 9. 0,60 2,00 Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden; a) b) c) d) e) f) 10. Punktuelle Einzelaufbrüche pauschal Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse) pauschal Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse) je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 € Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen) pauschal Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen) je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 € Sonstige Überwachungen (z.B. Verlängerung von Gewährleistungszeiten) je angefangene ½ Stunde 78,00 157,00 1,57 221,00 2,21 23,00 Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für a) b) c) Büroarbeiten je angefangene ½ Stunde Außenarbeiten je angefangene ½ Stunde Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je 23,00 23,00 18,50 Seite 3 angefangene ½ Stunde 11. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen Bis 40 Seiten für jede angefangene Seite für jede weitere Seite 12. Lichtpausen und Plots a) b) c) d) e) 13. c) 15. DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 7,50 8,50 10,50 12,50 14,50 Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen a) b) 14. 0,35 0,25 je angefangene ½ Stunde Überlassen von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Abschrift in den Räumen des Archivs je Tag Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung wird keine Gebühr erhoben. Stattdessen ist dem Archiv kostenlos ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit zu überlassen. 23,00 15,00 Fotografiererlaubnis für Archivalien durch Benutzer pro Tag pro Jahr Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger 2,00 20,00 je angefangene 15 Minuten 11,50 Kostenerstattung für Veröffentlichungen im Amtsblatt je Seite 30,00 Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11790.doc