Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
338 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur RD 992-IX
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 – hier: Synopse
Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
1.
Bisherige
Fassung
Neue
Fassung
Gebühr
in €
Gebühr
in €
Bemerkung
Vervielfältigungen und Auszüge
a)
b)
c)
d)
2.
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4
für die ersten 10 Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,50
0,60
bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
Farbkopien und –ausdrucke
im Format A 4
im Format A 3
im Format A 2
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken
oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben,
der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt
wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten
0,75
0,85
1,00
1,50
2,50
1,10
1,60
2,60
6,50
11,50
2,00
3,00
2,50
3,75
0,30
entfällt
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Grund, warum ab der 11. Seite
die Gebühr verringert werden sollte.
Beglaubigungen und Zeugnisse
a)
b)
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Seite 2
Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
3.
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene 1/2 Stunde
im höheren Dienst
im gehobenen Dienst
im mittleren Dienst
4.
Zeugnis über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts
je angefangene ½ Stunde
Bisherige
Fassung
Neue
Fassung
Gebühr
in €
Gebühr
in €
17,00
36,00
29,00
23,00
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012
23,00
Wurde bisher pauschal berechnet; soll
nun je nach zeitlichem Aufwand berechnet werden; angepasst an den RdErl. d.
Innenministeriums v. 20.06.2012
12,00
5.
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc.
2,00
2,50
6.
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken
3,00
3,50
7.
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene 1/2 Stunde
17,00
23,00
8.
a)
Auszug aus dem Kassen-/Abgabenkonto für ein Rechnungsjahr
3,00
3,50
b)
Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides bis einschließlich 3
Seiten;
jede weitere Seite zusätzlich
Zweitausfertigung einer Quittung
3,00
3,50
0,50
2,00
0,60
2,00
c)
Bemerkung
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Seite 3
Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
9.
Bisherige
Fassung
Neue
Fassung
Gebühr
in €
Gebühr
in €
Bemerkung
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung
Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden;
a)
b)
c)
d)
e)
f)
10.
Punktuelle Einzelaufbrüche
pauschal
Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung
ohne Anschlüsse)
pauschal
Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse)
je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 €
Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung mit
Anschlüssen)
pauschal
Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen)
je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 €
Sonstige Überwachungen (z.B. Verlängerung von Gewährleistungszeiten)
je angefangene 1/2 Stunde
78,00
157,00
1,57
221,00
2,21
18,00
23,00
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für
a)
Büroarbeiten je angefangene 1/2 Stunde
18,00
23,00
b)
Außenarbeiten je angefangene 1/2 Stunde
18,00
23,00
c)
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je
angefangene 1/2 Stunde
12,00
18,50
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Seite 4
Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
11.
Bisherige
Fassung
Neue
Fassung
Gebühr
in €
Gebühr
in €
Bemerkung
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen
bis 40 Seiten für jede angefangene Seite
für jede weitere Seite
12.
a)
b)
c)
d)
e)
13.
Lichtpausen und Plots
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter
wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
0,35
0,25
0,35
0,25
7,00
8,00
10,00
12,00
14,00
7,50
8,50
10,50
12,50
14,50
17,00
23,00
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
a)
je angefangene 1/2 Stunde
b)
Überlassen von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Abschrift in
den Räumen des Archivs für
bisher: jede angefangene ½ Stunde
neu: je Tag
Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung wird keine Gebühr erhoben. Stattdessen ist dem Archiv kostenlos ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit zu überlassen.
9,00
15,00
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird eine pauschale Abrechung vorgeschlagen.
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Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006
TarifNr.
Gegenstand
c)
14.
15.
16.
Bisherige
Fassung
Neue
Fassung
Gebühr
in €
Gebühr
in €
Fotografiererlaubnis für Archivalien durch Benutzer
pro Tag
pro Jahr
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger
2,00
20,00
je angefangene 15 Minuten (bisher 10 Minuten)
6,50
Entgegennahme, Prüfung, Ausfüllung des Antrags auf Befreiung
von der Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen, Antragsformular der GEZ)
4,50
11,50
im höheren Dienst
im gehobenen Dienst
im mittleren Dienst
im einfachen Dienst
Stadtarchiv und Kreisarchiv Euskirchen haben solche Regelungen.
Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012;
entfällt
Diese Aufgabe wird nicht mehr von der
Stadt Bad Münstereifel ausgeführt.
entfällt
Hierzu gibt es die landesrechtliche
Regelung, die eine satzungsrechtliche
Regelung entbehrlich macht.
Erstattung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der
nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu
erhebenden Verwaltungsgebühren (RdErl. d. Innenministeriums
vom 20.06.2012)
a)
b)
c)
d)
Bemerkung
66,00
51,00
41,00
31,00
17.
Einband für das Ortsrecht mit Trennregister
15
neu
Kostenerstattung für Veröffentlichungen im Amtsblatt
je Seite
5,00
30,00
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc
Es gibt keine Papierfassung des Ortsrechtes mehr; Tarifstelle kann daher entfallen.
Selbstkostenpreis ohne Verwaltungskosten; Veröffentlicht werden nur amtliche
Bekanntmachungen anderen Behörden
bzw. Veröffentlichungen für die Familienzentren gemäß Haushaltskonsolidierungsbeschluss von 2012.