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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 992-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
338 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.02.13, 18:19
Aktualisiert
14.02.13, 18:19
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur RD 992-IX Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 – hier: Synopse Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 1. Bisherige Fassung Neue Fassung Gebühr in € Gebühr in € Bemerkung Vervielfältigungen und Auszüge a) b) c) d) 2. Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,50 0,60 bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite Farbkopien und –ausdrucke im Format A 4 im Format A 3 im Format A 2 Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten 0,75 0,85 1,00 1,50 2,50 1,10 1,60 2,60 6,50 11,50 2,00 3,00 2,50 3,75 0,30 entfällt Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Grund, warum ab der 11. Seite die Gebühr verringert werden sollte. Beglaubigungen und Zeugnisse a) b) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Seite 2 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene 1/2 Stunde  im höheren Dienst  im gehobenen Dienst  im mittleren Dienst 4. Zeugnis über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts je angefangene ½ Stunde Bisherige Fassung Neue Fassung Gebühr in € Gebühr in € 17,00 36,00 29,00 23,00 Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012 23,00 Wurde bisher pauschal berechnet; soll nun je nach zeitlichem Aufwand berechnet werden; angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012 12,00 5. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,00 2,50 6. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,00 3,50 7. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene 1/2 Stunde 17,00 23,00 8. a) Auszug aus dem Kassen-/Abgabenkonto für ein Rechnungsjahr 3,00 3,50 b) Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides bis einschließlich 3 Seiten; jede weitere Seite zusätzlich Zweitausfertigung einer Quittung 3,00 3,50 0,50 2,00 0,60 2,00 c) Bemerkung D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Seite 3 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 9. Bisherige Fassung Neue Fassung Gebühr in € Gebühr in € Bemerkung Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden; a) b) c) d) e) f) 10. Punktuelle Einzelaufbrüche pauschal Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse) pauschal Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung ohne Anschlüsse) je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 € Aufbrüche bis zu einer Länge von 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen) pauschal Aufbrüche über 100 m (Längsverlegung mit Anschlüssen) je weitere Meter; insgesamt max. 1.500 € Sonstige Überwachungen (z.B. Verlängerung von Gewährleistungszeiten) je angefangene 1/2 Stunde 78,00 157,00 1,57 221,00 2,21 18,00 23,00 Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene 1/2 Stunde 18,00 23,00 b) Außenarbeiten je angefangene 1/2 Stunde 18,00 23,00 c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene 1/2 Stunde 12,00 18,50 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Seite 4 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand 11. Bisherige Fassung Neue Fassung Gebühr in € Gebühr in € Bemerkung Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen bis 40 Seiten für jede angefangene Seite für jede weitere Seite 12. a) b) c) d) e) 13. Lichtpausen und Plots DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 0,35 0,25 0,35 0,25 7,00 8,00 10,00 12,00 14,00 7,50 8,50 10,50 12,50 14,50 17,00 23,00 Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen a) je angefangene 1/2 Stunde b) Überlassen von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Abschrift in den Räumen des Archivs für bisher: jede angefangene ½ Stunde neu: je Tag Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung wird keine Gebühr erhoben. Stattdessen ist dem Archiv kostenlos ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit zu überlassen. 9,00 15,00 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird eine pauschale Abrechung vorgeschlagen. Seite 5 Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 TarifNr. Gegenstand c) 14. 15. 16. Bisherige Fassung Neue Fassung Gebühr in € Gebühr in € Fotografiererlaubnis für Archivalien durch Benutzer pro Tag pro Jahr Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger 2,00 20,00 je angefangene 15 Minuten (bisher 10 Minuten) 6,50 Entgegennahme, Prüfung, Ausfüllung des Antrags auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen, Antragsformular der GEZ) 4,50 11,50 im höheren Dienst im gehobenen Dienst im mittleren Dienst im einfachen Dienst Stadtarchiv und Kreisarchiv Euskirchen haben solche Regelungen. Angepasst an den RdErl. d. Innenministeriums v. 20.06.2012; entfällt Diese Aufgabe wird nicht mehr von der Stadt Bad Münstereifel ausgeführt. entfällt Hierzu gibt es die landesrechtliche Regelung, die eine satzungsrechtliche Regelung entbehrlich macht. Erstattung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (RdErl. d. Innenministeriums vom 20.06.2012) a) b) c) d) Bemerkung 66,00 51,00 41,00 31,00 17. Einband für das Ortsrecht mit Trennregister 15 neu Kostenerstattung für Veröffentlichungen im Amtsblatt je Seite 5,00 30,00 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11789.doc Es gibt keine Papierfassung des Ortsrechtes mehr; Tarifstelle kann daher entfallen. Selbstkostenpreis ohne Verwaltungskosten; Veröffentlicht werden nur amtliche Bekanntmachungen anderen Behörden bzw. Veröffentlichungen für die Familienzentren gemäß Haushaltskonsolidierungsbeschluss von 2012.