Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
21.02.13, 18:20
Aktualisiert
21.02.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 1009-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
06.03.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel;
hier: Feststellung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1009-IX
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser der Stadtwerke Bad
Münstereifel für das Jahr 2013 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Betriebsausschusses überreicht.
Die Stadt hat erstmalig seit 2005 für 2012 wieder eine Abwassergebührenhilfe von 34.771 € erhalten. Die Landesförderung wurde im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012
geregelt, welches wegen der Neuwahl des Landtages nicht vor Beginn (oder jedenfalls am Anfang) des Haushaltsjahres, sondern erst an dessen Ende vom Landtag verabschiedet wurde.
Nach dem Entwurf des GFG 2013 soll der Stadt auch in diesem Jahr eine Abwassergebührenhilfe
von 18.707 € gewährt werden. Durch die Förderung für die beiden Jahre tritt im nächsten Jahr ein
Entlastungseffekt ein: Schmutzwassergebühr ca. 0,04 €/cbm, Niederschlagswassergebühr ca.
0,01 €/qm.
Der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser wird um die Ertragsverbesserung fortgeschrieben. Dadurch ändern sich folgende Seiten: Feststellung Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Ertrags- und Aufwandübersicht, sowie die Erläuterungen zur Ertragsposition „Landeszuweisung
überdurchschnittlich hohe Abwassergebühr“. Die geänderten Seiten des Wirtschaftsplanes sind in
der Anlage beigefügt.
Ohnehin wäre die Seite mit der Feststellung auszutauschen gewesen, weil beim Druck eine Verwechslung mit der Feststellung für den Betriebszweig Wasser erfolgte.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1009-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2013 werden wie
folgt festgestellt:
I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
2.588.000 €
2.588.000 €
835.000 €
835.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 140.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 431.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 500.000 € festgesetzt.
II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.a)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
1.b)
Vermögensplan
Einnahmen
Ausgaben
6.074.000 €
6.074.000 €
6.159.000 €
6.159.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.108.000 € festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000 € festgesetzt.