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Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel; hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
21.02.13, 18:20
Aktualisiert
21.02.13, 18:20
Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel;
hier: Feststellung) Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel;
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hier: Feststellung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 1009-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 06.03.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Wirtschaftspläne 2013 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel; hier: Feststellung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1009-IX 1. Sachverhalt: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser der Stadtwerke Bad Münstereifel für das Jahr 2013 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Betriebsausschusses überreicht. Die Stadt hat erstmalig seit 2005 für 2012 wieder eine Abwassergebührenhilfe von 34.771 € erhalten. Die Landesförderung wurde im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 geregelt, welches wegen der Neuwahl des Landtages nicht vor Beginn (oder jedenfalls am Anfang) des Haushaltsjahres, sondern erst an dessen Ende vom Landtag verabschiedet wurde. Nach dem Entwurf des GFG 2013 soll der Stadt auch in diesem Jahr eine Abwassergebührenhilfe von 18.707 € gewährt werden. Durch die Förderung für die beiden Jahre tritt im nächsten Jahr ein Entlastungseffekt ein: Schmutzwassergebühr ca. 0,04 €/cbm, Niederschlagswassergebühr ca. 0,01 €/qm. Der Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser wird um die Ertragsverbesserung fortgeschrieben. Dadurch ändern sich folgende Seiten: Feststellung Wirtschaftsplan, Erfolgsplan, Ertrags- und Aufwandübersicht, sowie die Erläuterungen zur Ertragsposition „Landeszuweisung überdurchschnittlich hohe Abwassergebühr“. Die geänderten Seiten des Wirtschaftsplanes sind in der Anlage beigefügt. Ohnehin wäre die Seite mit der Feststellung auszutauschen gewesen, weil beim Druck eine Verwechslung mit der Feststellung für den Betriebszweig Wasser erfolgte. 2. Rechtliche Würdigung Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr gem. §§ 9 ff Eigenbetriebsverordnung und § 12 Betriebssatzung aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 1009-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2013 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 2.588.000 € 2.588.000 € 835.000 € 835.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 140.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 431.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 500.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1.a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.074.000 € 6.074.000 € 6.159.000 € 6.159.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.108.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000 € festgesetzt.