Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 237/2013
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 082 Datum: 21.05.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.06.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Außengelände der
Erich-Kästner-Grundschule in Erftstadt-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Walnussbäumen (Juglans regia, StU 1,58 m und 1,59 m) auf dem
Pausenhof der Bliesheimer Grundschule wird laut § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Außengelände der Erich-Kästner-Grundschule stehen neben einigen Linden auch zwei
geschützte Walnussbäume. Beide Nussbäume weisen große Wunden und sehr umfangreiche
Faulstellen auf. Verantwortlich hierfür sind frühere Schnittmaßnahmen, die vermutlich in Zeiten der
Baumchirurgie entstanden sind. Die großen Schnittflächen und Wunden dienen als Eintrittspforten
und begünstigen die Ansiedlung holzzersetzender Pilze. Diese haben im Laufe der Zeit den
Holzkörper abgebaut und somit zum jetzigen Schadbild geführt.
Die Bäume weisen jeweils nur noch eine Höhe von ca. 5-6 m auf, da vor ungefähr vier Jahren sog.
Kronensicherungsschnitte von einem Baumpflegebetrieb ausgeführt worden sind. Derartig starke
Rückschnitte sind nach den anerkannten Regelwerken der Baumpflege nur vertretbar und fachlich
richtig, wenn es sich um stark geschädigte Bäume (oft mit nur noch kurzer Lebenserwartung)
handelt, die trotzdem erhalten werden sollen. Die an den Walnussbäumen durchgeführten
Schnittmaßnahmen ermöglichten für einige Jahre deren Erhalt (bei gleichzeitiger
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit).
Die jetzige Überprüfung der Bäume bzw. deren Untersuchung mittels Diagnosehammer und
Sondierstange hat ergeben, dass die Fäule deutlich voran geschritten ist. Nach Auskunft des
Hausmeisters treten regelmäßig große Pilzfruchtkörper aus den Stammpartien hervor. Da eine
weitere Erhaltung der Bäume durch baumpflegerische Maßnahmen nicht möglich ist und die
Verkehrssicherheit nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, sind die Walnussbäume zu
entfernen.
In Vertretung
(Erner)
-2-