Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 247/2013
Az.: 61. 21-00 / Einb. Radm.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.06.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
28.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Verlagerung der Fachklinik "Einrichtung der medizinischen Rehabilitation
Abhängigkeitskranker" von der Carl-Schurz-Straße (Fronhof) an die Radmacher
Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Verlagerung der derzeit im ehemaligen Fronhof in der Carl-Schurz-Straße ansässigen
Fachklinik „Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ an die
Radmacherstraße (s. Anlageplan ) wird grundsätzlich begrüßt.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Verfahrensschritte (Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerversammlung) zur Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung der Fachklinik auf dem im Anlageplan
(siehe Anlage ) gekennzeichneten städtischen Grundstück, durchzuführen.
Begründung:
Der Betreiber (System/Kontext Gruppe) der Fachklinik „Einrichtung der medizinischen
Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ im ehemaligen Fronhof an der Carl-Schurz-Straße sucht
einen neuen Standort im Stadtteil Liblar. Die Rehabilitationseinrichtung wurde 1993 vom Betreiber
nach den damals geltenden Vorgaben der deutschen Rentenversicherung sowie den für die
Erteilung eines Versorgungsvertrages durch die Krankenversicherungen notwendigen
Qualitätsstandards in Bezug auf das Konzept, Gebäude und Personal errichtet.
Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung im Jahre 2005 haben sich jedoch die
Zuständigkeiten innerhalb der Rentenversicherungen geändert. Dies hat zu Folge, dass im Jahre
2007 neue Anforderungen für die Struktur-, Konzept- und Prozessqualität der stationären
medizinischen Rehabilitation durch die nun zuständige Deutsche Rentenversicherung Bund
aufgestellt wurden. Da die geänderten Anforderungen in der vorhandenen Immobilie (Fronhof) aus
Platzgründen nicht erfüllt werden können, musste sich der Träger nach Alternativen umschauen,
um die Klinik nach den entsprechenden Vorgaben der Rentenversicherung auszustatten (siehe
Anlage 2/Schreiben des Betreibers).
Der nach Abstimmung mit der Verwaltung nunmehr vom Betreiber vorgesehene Standort an der
Radmacherstraße sowie das geplante Baukonzept fand inzwischen seine Zustimmung durch die
Entscheidungsträger der Rentenversicherung, ohne deren Zustimmung eine Verlagerung nicht
erfolgen kann.
Derzeitig bietet die Klinik 24 Arbeitsplätze. Mit der Erweiterung der Einrichtung werden zusätzlich
20 weitere Arbeitsplätze im Gesundheits-/ Rehabilitationsbereich geschaffen.
Geplant ist eine U-förmige ein- bis dreigeschossige Bebauung einschließlich einer Sporthalle
(siehe Anlage 3/Gebäudeansicht und Anlage 4/Lageplan).
Das Vorhaben wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet und wird aus städtebaulicher
Sicht an diesem Standort befürwortet.
Der Standort liegt innerhalb der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung E.- Liblar, Radmacher
Straße, die bisher eine gewerbliche Baufläche mit einer bis zu zweigeschossigen Bebauung in
„offener Bauweise“ vorsieht. Die Ansiedlung der Fachklinik bedingt planungsrechtlich eine
Änderung in Mischgebiet bzw. Wohngebiet. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Grenzbereich
zum Gewerbegebiet Klosengartenstraße (Bebauungsplan Nr. 55n) und der Gärtnerei, die auch
innerhalb eines Mischgebietes zulässig ist, wird vorgeschlagen, das Plangebiet künftig als
Mischgebiet festzusetzen und die Geschossigkeit (dreigeschossig) sowie die Bauweise
entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung schlägt vor, im weiteren planungsrechtlichen Verfahren kurzfristig die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form
einer Bürgerversammlung durchzuführen.
In Vertretung
(Erner)
-2-