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Beschlussvorlage (Verlagerung der Fachklinik "Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" von der Carl-Schurz-Straße (Fronhof) an die Radmacher Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (Verlagerung der Fachklinik "Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" von der Carl-Schurz-Straße (Fronhof) an die Radmacher Straße) Beschlussvorlage (Verlagerung der Fachklinik "Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" von der Carl-Schurz-Straße (Fronhof) an die Radmacher Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 247/2013 Az.: 61. 21-00 / Einb. Radm. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 11.06.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 28.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Verlagerung der Fachklinik "Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" von der Carl-Schurz-Straße (Fronhof) an die Radmacher Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die Verlagerung der derzeit im ehemaligen Fronhof in der Carl-Schurz-Straße ansässigen Fachklinik „Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ an die Radmacherstraße (s. Anlageplan ) wird grundsätzlich begrüßt. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Verfahrensschritte (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerversammlung) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung der Fachklinik auf dem im Anlageplan (siehe Anlage ) gekennzeichneten städtischen Grundstück, durchzuführen. Begründung: Der Betreiber (System/Kontext Gruppe) der Fachklinik „Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ im ehemaligen Fronhof an der Carl-Schurz-Straße sucht einen neuen Standort im Stadtteil Liblar. Die Rehabilitationseinrichtung wurde 1993 vom Betreiber nach den damals geltenden Vorgaben der deutschen Rentenversicherung sowie den für die Erteilung eines Versorgungsvertrages durch die Krankenversicherungen notwendigen Qualitätsstandards in Bezug auf das Konzept, Gebäude und Personal errichtet. Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung im Jahre 2005 haben sich jedoch die Zuständigkeiten innerhalb der Rentenversicherungen geändert. Dies hat zu Folge, dass im Jahre 2007 neue Anforderungen für die Struktur-, Konzept- und Prozessqualität der stationären medizinischen Rehabilitation durch die nun zuständige Deutsche Rentenversicherung Bund aufgestellt wurden. Da die geänderten Anforderungen in der vorhandenen Immobilie (Fronhof) aus Platzgründen nicht erfüllt werden können, musste sich der Träger nach Alternativen umschauen, um die Klinik nach den entsprechenden Vorgaben der Rentenversicherung auszustatten (siehe Anlage 2/Schreiben des Betreibers). Der nach Abstimmung mit der Verwaltung nunmehr vom Betreiber vorgesehene Standort an der Radmacherstraße sowie das geplante Baukonzept fand inzwischen seine Zustimmung durch die Entscheidungsträger der Rentenversicherung, ohne deren Zustimmung eine Verlagerung nicht erfolgen kann. Derzeitig bietet die Klinik 24 Arbeitsplätze. Mit der Erweiterung der Einrichtung werden zusätzlich 20 weitere Arbeitsplätze im Gesundheits-/ Rehabilitationsbereich geschaffen. Geplant ist eine U-förmige ein- bis dreigeschossige Bebauung einschließlich einer Sporthalle (siehe Anlage 3/Gebäudeansicht und Anlage 4/Lageplan). Das Vorhaben wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet und wird aus städtebaulicher Sicht an diesem Standort befürwortet. Der Standort liegt innerhalb der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung E.- Liblar, Radmacher Straße, die bisher eine gewerbliche Baufläche mit einer bis zu zweigeschossigen Bebauung in „offener Bauweise“ vorsieht. Die Ansiedlung der Fachklinik bedingt planungsrechtlich eine Änderung in Mischgebiet bzw. Wohngebiet. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Grenzbereich zum Gewerbegebiet Klosengartenstraße (Bebauungsplan Nr. 55n) und der Gärtnerei, die auch innerhalb eines Mischgebietes zulässig ist, wird vorgeschlagen, das Plangebiet künftig als Mischgebiet festzusetzen und die Geschossigkeit (dreigeschossig) sowie die Bauweise entsprechend anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor, im weiteren planungsrechtlichen Verfahren kurzfristig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. In Vertretung (Erner) -2-