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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
21.02.13, 18:20
Aktualisiert
21.02.13, 18:20
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 21.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1016-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 06.03.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 7. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben); hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1016-IX 1. Sachverhalt: Die Gebühren für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben werden nach dem Wasserverbrauch bemessen (Frischwassermaßstab). Analog zu den Abwassergebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) umfasst die Maßstabsregelung für die Grundstücksentwässerungsanlagen ebenfalls eine Bagatellgrenze. ( § 10 Abs.6 Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Die Bagatellgrenze soll für die Entsorgungsgebühren Grundstücksentwässerungsanlagen ebenso wie für die leitungsgebundenen Abwassergebühren entfallen, da die weitere Anwendung nach dem Urteil des OVG vom 03.12.2012 mit rechtlichen Risiken behaftet ist. Für nähere Einzelheiten wird auf die Ratsdrucksache 1015-IX verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung Urteil OVG NRW, Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes 3. Finanzielle Auswirkungen Geschätzte Mindererträge für die Jahre 2012 und 2013 unter 5.000,00 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Mehraufwand begrenzbar durch Mitteilungspflicht Benutzer- und Ausschlussfrist. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen.