Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
21.02.13, 18:20
Aktualisiert
21.02.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.02.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 21.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1016-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
06.03.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
7. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);
hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1016-IX
1. Sachverhalt:
Die Gebühren für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben werden nach
dem Wasserverbrauch bemessen (Frischwassermaßstab). Analog zu den Abwassergebühren für
die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) umfasst die Maßstabsregelung für
die Grundstücksentwässerungsanlagen ebenfalls eine Bagatellgrenze. ( § 10 Abs.6 Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)
Die Bagatellgrenze soll für die Entsorgungsgebühren Grundstücksentwässerungsanlagen ebenso
wie für die leitungsgebundenen Abwassergebühren entfallen, da die weitere Anwendung nach
dem Urteil des OVG vom 03.12.2012 mit rechtlichen Risiken behaftet ist.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Ratsdrucksache 1015-IX verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Urteil OVG NRW, Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes
3. Finanzielle Auswirkungen
Geschätzte Mindererträge für die Jahre 2012 und 2013 unter 5.000,00 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Mehraufwand begrenzbar durch Mitteilungspflicht Benutzer- und Ausschlussfrist.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als
Anlage zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen.