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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Auswirkung der Eurofighter Stationierung auf die Lärmschutzzonen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 175/2013 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.04.2013 gez. Wirtz 27.05.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.06.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Prüfung der Auswirkung der Eurofighter Stationierung auf die Lärmschutzzonen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Am 07. Juni 2007 ist das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSchG) in Kraft getreten. Zweck diese Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicher zu stellen (§ 1 FlugLSchG). Hierzu werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung an den großen zivilen und militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche („Lärmschutzzonen“) festgelegt. Die Lärmschutzzonenfestlegung hängt allein von den übermittelten Flugbetriebsprognosen ab, welche durch die Betriebsgenehmigung abgedeckt sind. Der Umfang des Flugbetriebs ist durch die Betriebsgenehmigung und der vorhergegangenen Planfeststellung festgelegt und darf daher durch die Festlegung der Lärmschutzzonen nicht eingeschränkt werden. Das Gebiet der Stadt Erftstadt ist von den geltenden Lärmschutzbereichen (Tag-Schutzzone 1, Tag-Schutzzone 2, Nachtschutzzone) nicht betroffen. Die entsprechenden Fluglärmschutzbereiche liegen in der Stadt Erftstadt lediglich im Bereich landwirtschaftlicher Flächen außerhalb von Siedlungsbereichen und landwirtschaftlicher Hofstellen im Bereich westlich des Siedlerwegs und der L 162. Rechtliche Folgen der Lärmschutzbereiche (bauliche Einschränkungen etc.) bestehen somit für das Stadtgebiet nicht. Welche tatsächliche Auswirkung die Stationierung der Eurofighter am Militärflugplatz Nörvenich auf die Lärmbelastung der Bürger/innen der Stadt Erftstadt hat, ist insbesondere auch von den weiteren Standortplanungen (Stationierung, Anzahl der Fluggeräte) abhängig. Die Verwaltung schlägt daher vor, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einen Vertreter des Fliegerhorstes Nörvenich einzuladen, um weitere Informationen zu erlangen; nach Rücksprache mit dem Fliegerhorst kann auch ein Besuch des Ausschusses im Fliegerhorst vereinbart werden. In Vertretung (Erner) -2-