Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 175/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.04.2013
gez. Wirtz
27.05.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.06.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung der Auswirkung der Eurofighter Stationierung auf die
Lärmschutzzonen in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 07. Juni 2007 ist das neue Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSchG) in Kraft getreten.
Zweck diese Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche
Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch
Fluglärm sicher zu stellen (§ 1 FlugLSchG).
Hierzu werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung an den großen zivilen und
militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche („Lärmschutzzonen“)
festgelegt. Die
Lärmschutzzonenfestlegung hängt allein von den übermittelten Flugbetriebsprognosen ab, welche
durch die Betriebsgenehmigung abgedeckt sind. Der Umfang des Flugbetriebs ist durch die
Betriebsgenehmigung und der vorhergegangenen Planfeststellung festgelegt und darf daher
durch die Festlegung der Lärmschutzzonen nicht eingeschränkt werden.
Das Gebiet der Stadt Erftstadt ist von den geltenden Lärmschutzbereichen (Tag-Schutzzone 1,
Tag-Schutzzone
2,
Nachtschutzzone)
nicht
betroffen.
Die
entsprechenden
Fluglärmschutzbereiche liegen in der Stadt Erftstadt lediglich im Bereich landwirtschaftlicher
Flächen außerhalb von Siedlungsbereichen und landwirtschaftlicher Hofstellen im Bereich westlich
des Siedlerwegs und der L 162. Rechtliche Folgen der Lärmschutzbereiche (bauliche
Einschränkungen etc.) bestehen somit für das Stadtgebiet nicht.
Welche tatsächliche Auswirkung die Stationierung der Eurofighter am Militärflugplatz Nörvenich
auf die Lärmbelastung der Bürger/innen der Stadt Erftstadt hat, ist insbesondere auch von den
weiteren Standortplanungen (Stationierung, Anzahl der Fluggeräte) abhängig. Die Verwaltung
schlägt daher vor, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einen Vertreter des
Fliegerhorstes Nörvenich einzuladen, um weitere Informationen zu erlangen; nach Rücksprache
mit dem Fliegerhorst kann auch ein Besuch des Ausschusses im Fliegerhorst vereinbart werden.
In Vertretung
(Erner)
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