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Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.-Köttingen, Forellenteich, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.-Köttingen, Forellenteich,
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.-Köttingen, Forellenteich,
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 230/2013 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 27.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.-Köttingen, Forellenteich, Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, Forellenteich, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf (Erweiterung des Familienzentrums/Kindergartens) als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54, E.Köttingen, Forellenteich, im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche für die Erweiterung des Familienzentrums/Kindergartens in Erftstadt – Köttingen. Im bisherigen Verfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 (2) BauGB in Form einer Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 09.04.2013 bis einschließlich 08.05.2013 durchgeführt worden. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung planungsrechtlich nicht berührt. Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) vorgetragen. Somit kann die Änderung nunmehr als Satzung beschlossen werden. In Vertretung (Erner) -2-