Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 230/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
27.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.-Köttingen, Forellenteich,
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, Forellenteich, gemäß dem in der Anlage beigefügten
Entwurf (Erweiterung des Familienzentrums/Kindergartens) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54, E.Köttingen, Forellenteich, im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu
ändern.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche für die Erweiterung des
Familienzentrums/Kindergartens in Erftstadt – Köttingen.
Im bisherigen Verfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 (2) BauGB in Form einer
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 09.04.2013 bis einschließlich 08.05.2013
durchgeführt worden. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung
planungsrechtlich nicht berührt.
Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) vorgetragen.
Somit kann die Änderung nunmehr als Satzung beschlossen werden.
In Vertretung
(Erner)
-2-