Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 238/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 21.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
27.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, Erftstadt-Lechenich,
Magdalenenweg;
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf
der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg
nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2012 beschlossen, eine
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg aufzustellen
mit der Zielsetzung, die rückwärtigen Teile der jeweils über 1000m² großen Grundstücke in
überbaubare Flächen für Einfamilienhäuser umzuwandeln, wie es von den Grundstückseigentümern
beantragt wurde.
Es handelt sich um die Grundstücke Kölner Ring 176, 178 und 180 sowie Agathastraße 8 (s.
Anlageplan).
Eine Verdichtung von bereits als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereichen ist grundsätzlich
städtebaulich erwünscht, da u.a. die vorhandene Infrastruktur bereits vorhanden und besser
ausgenutzt wird. Zur Erschließung des hinteren Teils des westlichen Grundstücks dient die
vorhandene Agathastraße, die hinteren Bereiche der mittleren beiden Grundstücke sollen über ein
Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der zukünftigen Hinterlieger und der Träger der Ver- und
Entsorgungsleitungen vom Kölner Ring aus auf privaten Flächen erfolgen, der hintere Teil des
östlich gelegenen Grundstücks wird über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht auf dem vorhandenen
Wirtschaftsweg der Stadt Erftstadt erfolgen.
Östlich der bestehenden und geplanten Wohnbebauung befindet sich eine Tennisanlage, im
näheren Umfeld befindet sich ein Schulzentrum, ein Freibad und ein Fußballplatz. Aus diesem
Grund wurde, um den Schutz der Wohnbebauung vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form
von Lärmemissionen zu sicherzustellen, ein schalltechnisches Gutachten (siehe Anlage)
angefertigt. Überschreitungen der Lärmrichtwerte der 18.BImSchV für ein allgemeines
Wohngebiet sind auf allen Grundstücken ausgeschlossen, außer für das Grundstück, welches der
Tennisanlage am nächsten steht (Kölner Ring 176). Dort sind geringfügige Überschreitungen der
Richtwerte in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen auf etwa einem Drittel der
Grundstücksfläche zu erwarten.
Durch Festsetzungen des Lärmpegelbereichs III vor den Ostfassaden des betroffenen
Grundstücks wird eine Überschreitung der Lärmrichtwerte entgegengewirkt, so dass die zur
Tennisanlage hin ausgerichteten Räume geschützt sind. Auf den Freiflächen ist die geringfügige
Überschreitung der Lärmrichtwerte zu wenigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen aufgrund der
vorhandene Gemengelage hinnehmbar. Die Immissionen liegen noch unter den Richtwerten eines
Mischgebietes.
Der Tennisclub hat keine Bedenken zu der Vereinfachten Änderung vorgetragen (s. Anlage),
soweit die im Gutachten festgelegten Auflagen vom Bauherrn erfüllt sind; da der Bebauungsplan
diesbezügliche Festsetzungen enthält, kann die Vereinfachte Änderung als Satzung beschlossen
werden.
In Vertretung
(Erner)
-2-