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Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg; Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg;
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg;
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 238/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 21.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 27.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg; Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg nebst Begründung beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2012 beschlossen, eine Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg aufzustellen mit der Zielsetzung, die rückwärtigen Teile der jeweils über 1000m² großen Grundstücke in überbaubare Flächen für Einfamilienhäuser umzuwandeln, wie es von den Grundstückseigentümern beantragt wurde. Es handelt sich um die Grundstücke Kölner Ring 176, 178 und 180 sowie Agathastraße 8 (s. Anlageplan). Eine Verdichtung von bereits als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereichen ist grundsätzlich städtebaulich erwünscht, da u.a. die vorhandene Infrastruktur bereits vorhanden und besser ausgenutzt wird. Zur Erschließung des hinteren Teils des westlichen Grundstücks dient die vorhandene Agathastraße, die hinteren Bereiche der mittleren beiden Grundstücke sollen über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der zukünftigen Hinterlieger und der Träger der Ver- und Entsorgungsleitungen vom Kölner Ring aus auf privaten Flächen erfolgen, der hintere Teil des östlich gelegenen Grundstücks wird über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg der Stadt Erftstadt erfolgen. Östlich der bestehenden und geplanten Wohnbebauung befindet sich eine Tennisanlage, im näheren Umfeld befindet sich ein Schulzentrum, ein Freibad und ein Fußballplatz. Aus diesem Grund wurde, um den Schutz der Wohnbebauung vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Lärmemissionen zu sicherzustellen, ein schalltechnisches Gutachten (siehe Anlage) angefertigt. Überschreitungen der Lärmrichtwerte der 18.BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet sind auf allen Grundstücken ausgeschlossen, außer für das Grundstück, welches der Tennisanlage am nächsten steht (Kölner Ring 176). Dort sind geringfügige Überschreitungen der Richtwerte in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen auf etwa einem Drittel der Grundstücksfläche zu erwarten. Durch Festsetzungen des Lärmpegelbereichs III vor den Ostfassaden des betroffenen Grundstücks wird eine Überschreitung der Lärmrichtwerte entgegengewirkt, so dass die zur Tennisanlage hin ausgerichteten Räume geschützt sind. Auf den Freiflächen ist die geringfügige Überschreitung der Lärmrichtwerte zu wenigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen aufgrund der vorhandene Gemengelage hinnehmbar. Die Immissionen liegen noch unter den Richtwerten eines Mischgebietes. Der Tennisclub hat keine Bedenken zu der Vereinfachten Änderung vorgetragen (s. Anlage), soweit die im Gutachten festgelegten Auflagen vom Bauherrn erfüllt sind; da der Bebauungsplan diesbezügliche Festsetzungen enthält, kann die Vereinfachte Änderung als Satzung beschlossen werden. In Vertretung (Erner) -2-