Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
27.02.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.12.2012
- Der Bürgermeister Az: 84-24-05
Nr. der Ratsdrucksache: 976-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung
Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138
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Berichterstatter: Herr Malburg
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 976-IX
1. Sachverhalt:
Die Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 befinden sich in den Waldflächen Oberdickt und Unterdickt. Diese Wege dienten vormals der Erschließung und sind aufgrund dessen auch als separate Grundstücksparzellen ausgewiesen. Die Nutzung als Wirtschaftsweg ist nicht mehr gegeben.
Auch die Verbindungs- und Zufahrtfunktion sind bei diesen Wegen nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Die
innere Erschließung der zusammenhängenden Waldgebiete wird durch eigene Wege sichergestellt. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftswege liegt nicht vor. Die beabsichtigte Entwidmung wurde im Vorfeld mit der Landwirtschaftskammer und dem Eifelverein erörtert.
Von deren Seite aus bestehen keine Bedenken gegen eine Entwidmung.
Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen zu übertragen, damit diese mit in
die Nutzung einbezogen werden können.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Da eine Veräußerung von öffentlichen Wegeflächen nicht möglich ist, ist daher zunächst die Entwidmung durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Unterhaltungspflicht, die von den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt,
entfällt durch die Übertragung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen
und anschließend die Flächen zu veräußern.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.