Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege
Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 2 des Gesetzes
über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen
Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW. 1956 S. 134/GS. NW. S. 740), beide in der z.Zt.
geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am
.2013 folgende
Aufhebungssatzung beschlossen:
§1
Gegenstand dieser Satzung sind die Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr.
50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138.
Die bestehende Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben.
§2
Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt
Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind.
sich
aus
den
beigefügten
§3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
.2013
beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere
Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom
.2013- Az.:
genehmigt.
staatliche
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Münstereifel, den
Der Bürgermeister
(Alexander Büttner)
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc
-2Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege
Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1:25.000
Gut Unterdickt
L 498
Nr. 52 tlw.
Nr. 50
Nr. 132
Nr. 126
Nr. 136
Nr. 138
Wald
Scheuerheck
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc
-3Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege
Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:5.000
Nr. 50
Nr. 52 tlw.
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc
-4Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege
Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:6.000
Nr. 138
Nr. 126
Nr. 136
Nr. 138
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc