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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 976-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
206 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
17.01.13, 18:15
Aktualisiert
17.01.13, 18:15
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Inhalt der Datei

-1- Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW. 1956 S. 134/GS. NW. S. 740), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am .2013 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung sind die Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138. Die bestehende Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. sich aus den beigefügten §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am .2013 beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom .2013- Az.: genehmigt. staatliche Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Der Bürgermeister (Alexander Büttner) D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc -2Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1:25.000 Gut Unterdickt L 498 Nr. 52 tlw. Nr. 50 Nr. 132 Nr. 126 Nr. 136 Nr. 138 Wald Scheuerheck D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc -3Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:5.000 Nr. 50 Nr. 52 tlw. D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc -4Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Münstereifel, Flur 16, Nr. 50, 52 tlw., 126, 132, 136, 138 Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:6.000 Nr. 138 Nr. 126 Nr. 136 Nr. 138 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T11469.doc