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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 245/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 24.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) während der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz Den Anregungen bezüglich der Eingrünung und Änderung der Legende, dem Hinweis zum naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren und dem Hinweis zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung wird entsprochen. Der Erhalt des schutzwürdigen Baumbestands wird über eine textliche Festsetzung gesichert; die vorhandenen Gehölzbestände sollen erhalten und entwickelt werden. Nicht aufgenommen wird die Festsetzung eines Gestaltungsgrundsatzes, dass Architektur, Materialien und Farben der Gebäude so zu wählen sind, dass sich Gebäude in die Landschaft einfügen. Der Grund dafür ist, dass diese Formulierungen nicht eindeutig rechtssicher formuliert werden kann, um als bauordnungsrechtliche (gestalterische) Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden zu können. Sollte die Materialwahl und Farbgestaltung als örtliche Bauvorschrift festgesetzt werden, könnte sich die Realisierung der individuell zu planenden baulichen Anlagen des Naturparkzentrums, die heute noch nicht geplant sind, als zu kompliziert und unflexibel erweisen. Als öffentlicher Bauträger, der ein attraktives Naturparkzentrum erstellen und betreiben will, wird die Stadt Erftstadt zudem Wert darauf legen, dass sich die baulichen Anlagen in die Landschaft einfügen. Von außerhalb des Geländes werden die Bauwerke durch die festgesetzte und bereits vorhandene Eingrünung ohnehin nicht zu sehen sein. I.2. Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege Der Anregung, dass ein Hinweis in den Umweltbericht einzufügen ist, dass bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler im Bereich des Plangebiets durchgeführt wurde, wird entsprochen. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) und § 86 (1) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 14.10.2008 die Aufstellung des Bebauungsplans 154, ErftstadtFriesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen (siehe auch V 471/2008). Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt östlich des Stadtteils Friesheim (s. Anlageplan). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltstation, dargestellten Fläche im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der Lage im Landschaftsschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes möglich. Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, Schulen, Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Privatpersonen (Stand 11/2010). Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 12 Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden: Biologische Station gem. §11a Landschaftsgesetz NW Die Biologische Station ist eine regionale Kooperationsstelle des Naturschutzes, die sich insbesondere der Betreuung von Schutzgebieten, der fachlichen und praktischen Betreuung von Bewirtschaftern und Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen widmet. Diese Nutzung des Plangebietes ist als Änderung gegenüber dem Bebauungsplanentwurf der Offenlage nachträglich aufgenommen. Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und -2- Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich) Stationäre Waldschule Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe) Bienenhütte Jugendhütte Infowege ‚Alte Obstsorten’ NABUnter Garten (Bauerngarten) Fühl-, Tast- und Riechpfad Nistkastenhütte Erlebnisbereich Wasser verschiedene Teiche, Wasserfenster, Wurzelraumkläranlage Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen) Heuhütte Stall mit Futterkammer und Materiallager Gemeinwohlzentrum (Arbeitsaufgabe Qualifizierung Langzeitarbeitslosen) Büros im Eingangsbereich „Alte Wache“ und Betrieb mit Beschäftigung der von Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der Betriebsbereich mit Lager- und Unterstellmöglichkeiten sowie betriebsinternen Werkstätten. Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden neuen Aufgaben sind jedoch in diesem Rahmen nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen im Umweltund Naturparkzentrum vorgesehen: Haus der Umweltbildung Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien Informationsbereich Erneuerbare Energien Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’ (Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.) Informationsbereich Boden Bau eines Bodenerlebnisparks (Regionale 2010 – Projekt) Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’ Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände. Im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens wurde bislang eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB am 27.10. 2008 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit vom 12.08. bis 26.08.2009 statt. Daneben hat die Verwaltung auf der Grundlage des vom Landschaftsplanungsbüro Smeets & Damaschek erstellten aktuellen Nutzungs- und Bebauungskonzepts des Umwelt- und Naturparkzentrums einen Planentwurf erarbeitet, in dem die während der frühzeitigen Beteiligung -3- der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Bei den Festsetzungen der Bebaubarkeit wurde durch die Kombination aus großflächigen Baufenstern und geringen Grundflächenzahlen eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Lage und mögliche spätere Änderung geplanter baulicher Einrichtungen wie z. B. Bodenmuseum, Kinderwelt, Wassertisch oder Kiosk gewahrt. Die festgesetzten Verkehrsflächen orientieren sich ausschließlich am Bestand. Der Rat der Stadt Erftstadt beschloss am 14.12.2010, den von der Verwaltung erstellten Bebauungsplanentwurf gemäß §3(2) BauGB offenzulegen. Die einmonatige Offenlage fand in der Zeit vom 20.01.2011 bis zum 19.02.2011 statt Aufgrund des Ergebnisses der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr der Bebauungsplan (s. Anlage) in der Form des Ergebnisses der Abwägung unter I. als Satzung beschlossen werden. In Vertretung (Erner) -4-