Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 245/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
24.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum
Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) während der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturparkzentrum Friesheimer Busch, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und
Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz
Den Anregungen bezüglich der Eingrünung und Änderung der Legende, dem Hinweis zum
naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren und dem Hinweis zur artenschutzrechtlichen
Vorprüfung wird entsprochen.
Der Erhalt des schutzwürdigen Baumbestands wird über eine textliche Festsetzung gesichert; die
vorhandenen Gehölzbestände sollen erhalten und entwickelt werden.
Nicht aufgenommen wird die Festsetzung eines Gestaltungsgrundsatzes, dass Architektur,
Materialien und Farben der Gebäude so zu wählen sind, dass sich Gebäude in die Landschaft
einfügen. Der Grund dafür ist, dass diese Formulierungen nicht eindeutig rechtssicher formuliert
werden kann, um als bauordnungsrechtliche (gestalterische) Festsetzung in den Bebauungsplan
aufgenommen werden zu können. Sollte die Materialwahl und Farbgestaltung als örtliche
Bauvorschrift festgesetzt werden, könnte sich die Realisierung der individuell zu planenden
baulichen Anlagen des Naturparkzentrums, die heute noch nicht geplant sind, als zu kompliziert
und unflexibel erweisen. Als öffentlicher Bauträger, der ein attraktives Naturparkzentrum erstellen
und betreiben will, wird die Stadt Erftstadt zudem Wert darauf legen, dass sich die baulichen
Anlagen in die Landschaft einfügen. Von außerhalb des Geländes werden die Bauwerke durch die
festgesetzte und bereits vorhandene Eingrünung ohnehin nicht zu sehen sein.
I.2. Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege
Der Anregung, dass ein Hinweis in den Umweltbericht einzufügen ist, dass bisher keine
systematische Erfassung der Bodendenkmäler im Bereich des Plangebiets durchgeführt wurde,
wird entsprochen.
II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) und § 86 (1) der Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen
Fassung, sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der
Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch,
einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und
Umweltbericht beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 14.10.2008 die Aufstellung des Bebauungsplans 154, ErftstadtFriesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, gemäß §2 Abs. 1 BauGB
beschlossen (siehe auch V 471/2008). Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt
östlich des Stadtteils Friesheim (s. Anlageplan). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154,
Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die
weitere bauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung:
Umweltstation, dargestellten Fläche im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das Umwelt- und
Naturparkzentrum liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher
Börde und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine weitere bauliche Entwicklung über
den bisherigen Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35
BauGB und der Lage im Landschaftsschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes
möglich.
Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum
Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt
e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, Schulen,
Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt
zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen
und Privatpersonen (Stand 11/2010).
Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 12 Jahren
folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden:
Biologische Station gem. §11a Landschaftsgesetz NW
Die Biologische Station ist eine regionale Kooperationsstelle des Naturschutzes, die sich
insbesondere der Betreuung von Schutzgebieten, der fachlichen und praktischen Betreuung von
Bewirtschaftern und Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und der Umsetzung von
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen widmet. Diese Nutzung des Plangebietes ist als Änderung
gegenüber dem Bebauungsplanentwurf der Offenlage nachträglich aufgenommen.
Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit
Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und
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Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich)
Stationäre Waldschule
Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe)
Bienenhütte
Jugendhütte
Infowege ‚Alte Obstsorten’
NABUnter Garten (Bauerngarten)
Fühl-, Tast- und Riechpfad
Nistkastenhütte
Erlebnisbereich Wasser
verschiedene Teiche, Wasserfenster, Wurzelraumkläranlage
Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher
Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen)
Heuhütte
Stall mit Futterkammer und Materiallager
Gemeinwohlzentrum
(Arbeitsaufgabe
Qualifizierung
Langzeitarbeitslosen)
Büros im Eingangsbereich „Alte Wache“
und
Betrieb
mit
Beschäftigung
der
von
Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der Betriebsbereich mit
Lager- und Unterstellmöglichkeiten sowie betriebsinternen Werkstätten.
Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute
vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden neuen Aufgaben sind jedoch in diesem Rahmen
nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen im Umweltund Naturparkzentrum vorgesehen:
Haus der Umweltbildung
Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek
Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien
Informationsbereich Erneuerbare Energien
Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’
(Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.)
Informationsbereich Boden
Bau eines Bodenerlebnisparks (Regionale 2010 – Projekt)
Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’
Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums
und der Natur- und Umweltverbände.
Im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens wurde bislang eine frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB am 27.10. 2008 durchgeführt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit
vom 12.08. bis 26.08.2009 statt.
Daneben hat die Verwaltung auf der Grundlage des vom Landschaftsplanungsbüro Smeets &
Damaschek erstellten aktuellen Nutzungs- und Bebauungskonzepts des Umwelt- und
Naturparkzentrums einen Planentwurf erarbeitet, in dem die während der frühzeitigen Beteiligung
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der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Bei den Festsetzungen der Bebaubarkeit
wurde durch die Kombination aus großflächigen Baufenstern und geringen Grundflächenzahlen
eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Lage und mögliche spätere Änderung geplanter baulicher
Einrichtungen wie z. B. Bodenmuseum, Kinderwelt, Wassertisch oder Kiosk gewahrt. Die
festgesetzten Verkehrsflächen orientieren sich ausschließlich am Bestand.
Der Rat der Stadt Erftstadt beschloss am 14.12.2010, den von der Verwaltung erstellten
Bebauungsplanentwurf gemäß §3(2) BauGB offenzulegen. Die einmonatige Offenlage fand in der
Zeit vom 20.01.2011 bis zum 19.02.2011 statt
Aufgrund des Ergebnisses der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr der
Bebauungsplan (s. Anlage) in der Form des Ergebnisses der Abwägung unter I. als Satzung
beschlossen werden.
In Vertretung
(Erner)
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