Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 154, E. - Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
__________________________________________________________
- BEGRÜNDUNG (Stand: 17.05.2011)
___________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
1.
Ausgangslage
2.
Planungszielsetzung
3.
Plangebietsbeschreibung
4.
Planungsvorgaben
5.
Ver- und Entsorgung
6.
Festsetzungen gem. § 9 Abs.1 BauGB
6.1
Art der baulichen Nutzung
6.2
Maß der baulichen Nutzung
6.3
Verkehrsflächen
6.4
Grünflächen
6.4.1
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Betriebsbereich
6.4.2
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 1
6.4.3
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 2
6.4.4
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 3
6.4.5.
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 4
6.5
Bodenbefestigung
7.
Umweltbericht
7.1.
Rechtliche Grundlagen
7.2.
Projektbeschreibung
7.2.1.
Bauleitplanung
7.2.2.
Landschaftsplanung
7.3.
Belange des Umweltschutzes
7.3.1.
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter gem. §1 (6) Nr.7 Buchstabe a BauGB
7.3.1.1. Eingriffs- und Ausgleichsberechnung Schutzgut Biotop, Eingriffsregelung
7.3.1.2. Auswirkungen der Planung auf den Boden
7.3.1.3. Auswirkungen der Planung auf das Wasser
7.3.1.4. Auswirkungen der Planung auf Luft und Klima
7.3.1.5. Auswirkungen der Planung auf die Landschaft
7.3.1.6. Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG
7.3.1.7. Planungs- und Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
7.3.2.
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7.3.3.
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt, Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern
7.3.4.
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
7.3.5.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
7.3.6.
Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,
Abfall- und Immissionsschutzrechts
7.4.
Zusammenfassung
7.5.
Auswahl heimischer Baum- und Straucharten
8.
Kennzeichnungen (gem. § 9 Abs. 5 BauGB)
8.1
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind
9.
Hinweise
9.1
Naturschutzgebiet /Landschaftsschutzgebiet / Geschützter Landschaftsbestandteil
9.2
Belange der Bodendenkmalpflege
9.3
Belange des Kampfmittelräumdienstes
10.
Flächenbilanz
11.
Bodenordnung, Durchführungskosten
1.
Ausgangslage
Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgte am 14.10.2008. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 27.10.2008
statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
zweiwöchigen Offenlage erfolgte vom 12.08.2008 bis einschließlich 16.10.2008. Die
weiteren Verfahrensschritte stehen noch aus.
2.
Planungszielsetzung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturschutzzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche
Entwicklung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung:
2
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Umweltstation, dargestellten Fläche im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das
Umwelt- und Naturparkzentrum liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde und ist als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus
ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der
Lage im Landschaftsschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes
möglich.
Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum
Umweltzentrum Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch
das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umweltund Naturschutzverbände, von Schulen, Kindergärten etc.. Das Grundstück wurde
mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen,
Einrichtungen und Privatpersonen (Stand 11/2010).
Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen
15 Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen
aufgebaut werden:
Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit
• Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und AgendaBibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich)
• Biologische Station gem. § 11a Landschaftsgesetz NW
• Stationäre Waldschule
• Gebäude der erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende
Rohstoffe)
• Bienenhütte
• Jugendhütte
• NABUnter Garten (Bauerngarten)
• Fühl-, Tast- und Riechpfad
• Nistkastenhütte
Erlebnisbereich Wasser
mehrere Teiche, Wasserfenster, Wurzelraumkläranlage
Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher Betrieb mit der
Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen)
• Heuhütte
• Stall mit Futterkammer und Materiallager
Gemeinwohlzentrum (Arbeitsaufgabe: Qualifizierung
Langzeitarbeitslosen)
• Büros im Haus der Umweltbildung
• Eingangsbereich „Alte Wache“
und Beschäftigung
von
Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der
Betriebsbereich mit Lager- und Unterstellmöglichkeiten.
3
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und
ausgebaute vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden neuen Aufgaben sind
jedoch in diesem Rahmen nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende
bauliche Erweiterungen im Umweltzentrum vorgesehen:
Haus der Umweltbildung
• Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek
• Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für
Bildungsmaterialien
Informationsbereich Erneuerbare Energien
• Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden
Rohstoffen’(Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.)
Informationsbereich Boden
• Bau eines Bodenerlebnisparks
Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’
Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung
Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände.
3.
des
Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt östlich des Stadtteils
Friesheim. Die Abgrenzung des 4,82 ha großen Plangebietes verläuft entlang der
Grenzen des Flurstücks Nr.60, Flur 4, Gemarkung Friesheim, Stadt Erftstadt sowie im
Westen zusätzlich über ein ca. 100m langes Teilstück des zur Gemeindestraße
umzuwidmenden bestehenden Wirtschaftswegs auf den Flurstücken 49, 55 und 58,
Flur Nr. 4, Gemarkung Friesheim.
Auf dem umzäunten Gelände des Umwelt- und Naturparkzentrums befinden sich die
alten Gebäude des ehemaligen Munitionsdepots der belgischen Armee, welche im
Jahr 1990 verlassen wurden. Seit 1998 befinden sie sich im Besitz der Stadt Erftstadt
und wurden vom Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. als Träger sukzessive zum heutigen
Umwelt- und Naturparkzentrum umgebaut.
Das Plangebiet ist geprägt von offenen Wiesenflächen, verwilderten Bereichen,
Obstwiesen verschiedener Obstsorten im Süden des Geländes, altem Gehölzbestand
im Bereich des Umweltbildungsgebäudes, den Betonstraßen und den umgenutzten
eingeschossigen Holzbauten mit flachen Satteldächern aus der Zeit der militärischen
Nutzung, den Schulungs- und Informationseinrichtungen des Umwelt- und
Naturparkzentrums sowie mehreren kleinen Wasserflächen. Das Gelände ist neben
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
einer Einzäunung auch durch Gehölzbepflanzungen abgegrenzt und in die
Umgebung des Friesheimer Buschs eingebunden.
4.
Planungsvorgaben
Das Plangebiet liegt nach dem gültigen Regionalplan, Region Köln teilweise im
Freiraumbereich „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie teilweise im
Freiraumbereich „Wald", überlagert mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur
(Nr.2193)“.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt weist den Bereich des
Umwelt- und Naturparkzentrums als „Sonstige Grünfläche, Zweckbindung:
Umweltstation“ , überlagert mit der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet (gemäß §21
LG NRW)“ aus. Zudem liegt der Planbereich in der Wasserschutzzone IIIb der
Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
Der für das Plangebiet gültige Landschaftsplan Nr. 4 - Zülpicher Börde - weist den
Teil des Friesheimer Buschs, in dem das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt, als
Landschaftsschutzgebiet mit der Nr. 2.2-6 aus. Dieser Schutz dient der Sicherung der
das nördlich angrenzende Naturschutzgebiet (2.1-1) und das südlich angrenzende
Naturdenkmal (2.4-17) umgebenden Flächen vor Veränderungen, die sich negativ auf
die unter Naturschutz gestellten Objekte und Bereiche auswirken können. Außerdem
soll mit dem Schutz die Wiederherstellung von Bereichen der Landschaft
gewährleistet werden und deren späterer Erhalt als wichtige Teile für den
Naturhaushalt und das Landschaftsbild gesichert werden.
5.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Elektrizität und die Anbindung an die zentrale Wasserversorgung
sind sichergestellt.
Die anfallenden Schmutzwässer aus den im Plangebiet bestehenden und noch zu
errichtenden baulichen Anlagen werden gesammelt und in eine Kleinkläranlage
(Wurzelraumkläranlage) im Osten des Plangebietes geleitet.
Das im Bereich des Plangebiets anfallende Niederschlagwasser von den Dach- und
Verkehrsflächen wird zum Teil vor Ort über Rigolen versickert und zum Teil über ein
bestehendes Rohrsystem in die Teiche im Osten des Plangebiets geleitet, bevor es
den Vorfluter erreicht.
Das Oberflächenwasser von der im Plangebiet liegenden Zufahrtstraße fließt über
die straßenbegleitenden Kanäle ebenfalls in das bestehende Rohreitungssystem zu
den Klärteichen und anschließend in den Vorfluter.
Der ökologisch orientierte Umgang mit Niederschlags- und Schmutzwasser ist auch
Teil des pädagogischen Konzepts des Umwelt- und Naturparkzentrums und wird
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
beispielsweise über das Wasserfenster am Hauptteich anschaulich visualisiert.
6.
Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
6.1
Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung sind die Flächen außerhalb der Verkehrsflächen mit
den bestehenden Gebäuden sowie die Flächen der geplanten Erweiterungen als
Private Grünflächen, Zweckbestimmung: Umwelt- und Naturparkzentrum
gekennzeichnet, welche zum Teil als überbaubar festgesetzt sind.
Diese überbaubaren Flächen sind als Baufenster mit den Bezeichnungen BF1 bis
BF4 sowie als Betriebsbereich (BB) gekennzeichnet. Die Zweckbestimmung für die
Art der baulichen Nutuzung der einzelnen Baufenster wird zudem durch die textliche
Festsetzung, dass nur bauliche Anlagen zulässig sind, die in unmittelbaren
sachlichen Zusammenhang mit der Nutzung als Umwelt- und Naturparkzentrum
stehen, konkretisiert. Diese Nutzung wird von den drei Säulen Umweltbildung,
Landschaftspflegestation und Gemeinwohlzentrum getragen.
Zu diesen Nutzungen zählen im Einzelnen:
ein Umweltbildungszentrum mit Verwaltungs- und Seminar- und
Betriebsbereichen
ein Bodenerlebnispark mit einem geplanten unterirdischen Bodenmuseum
eine Naturschutz- und Landschaftspflegestation
die Räumlichkeiten eine Gemeinwohlzentrums zur Betreuung und
Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen
Mit der Einschränkung der Nutzung soll aufgrund der Lage des Plangebietes im
Freiraum- bzw. Außenbereich zum einen ein Siedlungsneuansatz vermieden und
zum anderen eine Nutzung (z.B. Gewerbe), die mit dem Standort nicht vereinbar ist,
ausgeschlossen werden.
Die derzeit bestehenden Gebäude werden durch die festgesetzten Baufenster
planerisch gesichert, daneben besteht die Möglichkeit, diese Gebäude in geringem
Umfang im Rahmen der zweckgebundenen Nutzung zu erweitern. Die Baufenster
sind dabei hinsichtlich ihrer Größe so angelegt, dass auch derzeit noch nicht
absehbare zukünftige Einrichtungen des Umwelt- und Naturparkzentrums dort
untergebracht werden können, wo es für den Betriebsablauf am sinnvollsten ist.
Insbesondere das Baufenster Nr. 4 ist besonders großflächig festgesetzt, um
möglichst viel Spielraum für Erweiterungen oder spätere Umorganisationen der
Einrichtung zu lassen, gleichzeitig wird eine zu intensive bauliche Nutzung der
Freiflächen durch die festgesetzten niedrigen Grundflächenzahlen verhindert.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
6
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Das Maß der baulichen Nutzung innerhalb der festgesetzten Privaten Grünfläche,
Zweckbestimmung: Umwelt- und Naturparkzentrum wird durch die überbaubare
Grundstücksfläche (Baufenster), deren Grundflächenzahl sowie durch die
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 6,5 m bestimmt. Die 6,5 m ergeben
sich aus dem höchsten geplanten Bauteil des aktuellen Entwurfs des
Landschaftsarchitekturbüros Smeets & Damaschek.
Die Festsetzung der Grundflächenzahlen bezieht sich auf die jeweiligen
Baufensterflächen, nicht auf die Gesamtgröße der Grundstücke oder der
Teilbereiche. Die festgesetzten Grundflächenzahlen ergeben sich aus den
Flächengrößen der bestehenden und geplanten Gebäude zuzüglich sinnvoller
Reserveflächen im Verhältnis zur Baufenstergröße, aufgerundet zum nächst höheren
Zehntel.
Vom flächenmäßig größten Baufenster Nr. 4 ausgenommen ist die Fläche, in der die
asbestbelasteten Baustoffe der ehemaligen militärischen Anlagen unter der
Erdoberfläche abgelagert wurden, da die Abdichtung dieser Deponie nicht durch
tiefgehende Fundamente beschädigt werden darf. Ebenfalls als nicht überbaubar
festgesetzt ist das unmittelbar südlich an die Altlastenablagerung angrenzende
Regenwasserrückhaltebecken. Diese Flächen sind in der zeichnerischen Darstellung
mit dem entsprechenden Planzeichen versehen.
6.3
Verkehrsflächen
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt von dem auf das Plangebiet von
Südwesten zulaufenden Wirtschaftsweg von der Landesstraße 33 aus. Dieser ist
dem Erschließungszweck entsprechend als Gemeindestraße zu widmen. Die
Hauptzufahrt des vollständig umzäunten Areals befindet sich im Nordwesten des
Plangebiets an einem Tor, zusätzlich befindet sich auch an der Südwestlichen
Grundstücksgrenze eine zweites Tor, welches z. B. bei größeren Veranstaltungen
des Umwelt- und Naturparkzentrums bei Bedarf geöffnet werden kann. Diese zweite
Zufahrt dient zudem als weiterer Rettungsweg.
Auf dem Gelände des Umwelt- und Naturparkzentrums ergeben sich die
festgesetzten Verkehrsflächen ausschließlich aus den bereits aus der Zeit der
militärischen Nutzung stammenden betonierten Flächen. Diese Flächen sind für den
laufenden Betrieb der Einrichtungen als Verkehrs- und Stellflächen ausreichend
dimensioniert, daher müssen keine zusätzlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden.
Bei größeren öffentlichen Veranstaltungen hat sich bisher bewährt, dass entlang der
Zufahrtsstraße im Bankett der Fahrbahn geparkt wird und der Besucherverkehr über
eine Einbahnregelung über den Richtung Süden verlaufenden Wirtschaftsweg wieder
abgeleitet wird.
6.4.1
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum
Die Privaten Grünflächen, Zweckbestimmung: Umwelt- und Naturparkzentrum
außerhalb der festgesetzten Baufenster umfassen alle Flächen, die keiner anderen
Zweckbestimmung unterliegen. Zielsetzung auf diesen Flächen ist zum einen, die
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
vorhandenen Gehölzbestände dauerhaft zu erhalten und diese durch Pflanz- sowie
Pflegemaßnahmen aufzuwerten und zum anderen auf Freiflächen Nutzungen zu
ermöglichen, die der Darstellung und dem Erleben der im Umwelt- und
Naturparkzentrum zulässigen Nutzungen (insbesondere den Informationsschwerpunkten Boden, Wasser sowie Natur und Landwirtschaft) dienen. Diese als
Private Grünflächen festgesetzten Bereiche sollen dabei weitgehend unverändert
bleiben.
6.4.2
Private Grünflächen: Umwelt- und Naturparkzentrum – Betriebsbereich
Der nordwestliche Bereich des Plangebiets ist als Private Grünfläche,
Zweckbestimmung: Umwelt- und Naturparkzentrum - Betriebsbereich festgesetzt.
Diese Fläche wird bereits als Lager- und Unterstellmöglichkeit für die Gerätschaften
des Umwelt- und Naturparkzentrums sowie der Beschäftigungsinitiative genutzt. Das
dort festgesetzte Baufenster umfasst die bereits bestehenden Hütten aus der Zeit der
militärischen Nutzung sowie die befestigten Verkehrsflächen des Betriebsbereichs.
Durch die bestehenden Gebäude ergibt sich eine Grundfläche bezogen auf das
festgesetzte, ca. 3120 m² große Baufenster von 17%. Die festgesetzte
Grundflächenzahl von 0,3 berücksichtigt geringfügige Erweiterungen der baulichen
Anlagen, sofern sie dem Zweck der Einrichtung dienen, sowie den Erhalt des mittig
gelegenen Teiches und des nördlich zum Rand des Plangebiets gelegenen
Gehölzstreifens.
6.4.3
Private Grünfläche: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 1
Dieses Baufenster liegt im Bereich der nordwestlichen Torzufahrt und ist mit einem
Gebäude bebaut, das als „Alte Wache“ bezeichnet wird und dessen Grundfläche ca.
12% des festgesetzten Baufensters belegt. An dieser Stelle ist für die Zukunft ein
Erweiterungsbau für das Umweltbildungszentrum vorgesehen, dessen genaue
Ausgestaltung jedoch noch nicht feststeht. Daher wurde in diesem Bereich ein relativ
großflächiges Baufenster von 1350 m² festgesetzt, welches durch die niedrige
Grundflächenzahl von 0,3 jedoch in seiner Eingriffsstärke relativiert wird.
6.4.4
Private Grünfläche: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 2
Das festgesetzte Baufenster 2 wird derzeit durch eine ca. 10 m² große
Nistkastenhütte genutzt. Um diese gegebenenfalls erweitern zu können oder
begleitende Lehrangebote an dieser Stelle einzurichten, ist auch hier ein ca. 200 m²
großes Baufenster festgesetzt, welches durch die Grundflächenzahl von 0,2 jedoch
nur zu einem sehr kleinen Teil in Anspruch genommen werden soll.
6.4.5
Private Grünfläche: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 3
Das ca. 830 m² große Baufenster 3 befindet sich in der Mitte des westlichen Bereichs
8
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
des Plangebiets. Das dort vorhandene Gebäude fungiert als Standort einer
Landschaftspflegestation, für die noch angrenzende Flächen für bauliche
Ergänzungen benötigt werden. Die derzeit geplanten Gebäude ergeben zusammen
mit dem Bestandsbau eine Grundfläche von ca. 25% des Baufensters. Um bei
möglichen Erweiterungen flexibel zu sein, wird für das Baufenster eine
Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.
6.4.6
Private Grünfläche: Umwelt- und Naturparkzentrum – Baufenster 4
Das Baufenster 4 befindet sich in nahezu der gesamten östlichen Hälfte des
Plangebietes und hat eine Größe von ca. 24.000m². Hier soll ein Großteil der
zukünftigen baulichen Anlagen des Umwelt- und Naturparkzentrums untergebracht
werden. Genutzt ist dieser Bereich bereits durch das Umweltbildungszentrum im
Südosten des Plangebietes, die Teiche mit dem Wasserfenster und der
vorgelagerten Wurzelraumkläranlage im Osten, durch die Waldschule, durch einen
Ausstellungsbereich
„Erneuerbare
Energien“
südlich
der
Regenwasserrückhaltemulde sowie durch die Bienen- und die Jugendhütte im
Nordwesten des Baufensters. Geplant sind im mittleren Bereich den Baufensters auf
dem großen Wiesenareal der Bau eines unterirdischen Bodenmuseums, ein Anbau
an das Umweltbildungszentrum im Süden sowie diverse kleinere bauliche Anlagen
wie Messbecken, Kinderwelt, Wassertisch oder Kiosk, welche zu einem erweiterten
Lehrangebot und zu einer höheren Attraktivität des Umwelt- und Naturparkzentrums
beitragen sollen. Insgesamt werden durch die bestehenden und derzeit geplanten
baulichen Anlagen etwa 12% der Grundfläche des Baufensters in Anspruch
genommen. Für dieses Baufenster ist eine Grundflächenzahl von 0,2 festgesetzt,
was zum einen die aktuellen Planungen berücksichtigt und zum anderen eine
geringfügige Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt zulässt. In die Berechnung der
benötigten Grundfläche mit eingeschlossen ist auch die Grundfläche des
Bodenmuseums, welches jedoch größtenteils unterirdisch angelegt werden soll und
an der Oberfläche bis auf die Ein- und Ausgangsbereiche nicht zu sehen sein wird.
Die ausgedehnten bestehenden Gehölzflächen dieses Baufensters sind durch die
textliche Festsetzung, dass die vorhandenen Gehölzbestände erhalten und entwickelt
werden sollen, geschützt. Von der Bebaubarkeit ausgenommen ist die Fläche der
Ablagerung in der Mitte des Baufensters, da die Fundamente baulicher Anlagen die
Abdichtung beschädigen könnte. Ebenfalls von der Bebaubarkeit ausgenommen ist
die Fläche der Regenwasserversickerungsmulde.
6.5
Bodenbefestigungen
Entsprechend der Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtplanung und der
Planzielsetzung (Entwicklung und Erweiterung des Umwelt- und Naturparkzentrums)
soll die Versiegelung im Plangebiet auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt
werden. Aus diesem Grund enthält der Plan eine Festsetzung, nach dem die im
Plangebiet vorgesehenen Platz- und Wegeflächen nur mit wasserdurchlässigen
Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster, Rasengittersteinen oder
wassergebundenen Decken befestigt werden dürfen.
9
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7. Umweltbericht
7.1
Rechtliche Grundlagen
Gem. §2 (4) BauGB ist zur Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen des Bauleitplanes eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Belange
des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB werden im Rahmen der
Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umfang und
der Detaillierungsgrad, in welchem die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich
ist, wird von der Gemeinde festlegt. Alle von der Planung berührten Belange, die
der Gemeinde bekannt („Scoping“) und die auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss
sind, müssen in wesentlichen Punkten nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden ermittelt oder bewertet werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, sind von der Gemeinde zu unterrichten und zur Äußerung im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufzufordern. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur
Verfügung zu stellen. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 (6) Nr. 7
Buchstabe g BauGB vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen ebenfalls in der
Umweltprüfung heranzuziehen.
Inhalt und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung orientieren sich daran, was im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens angemessener Weise verlangt werden kann.
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1 (7) BauGB).
Folgende Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sind im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung der Bauleitpläne
zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB):
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit sowie Bevölkerung
insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach
10
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
den Buchstaben a, c und d.
Da in der Umweltprüfung die für die sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten
umfassend ermittelt werden, liefert sie auch die fachlichen Grundlagen für die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie ggf. für die Verträglichkeitsprüfung nach der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese Prüfungen stehen in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung
nebeneinander, wobei die Umweltprüfung das Trägerverfahren bildet, mit dem die genannten
Prüfungen in einen einheitlichen Ablauf überführt und Doppelprüfungen vermieden werden.
Die
naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
sowie
die
Ergebnisse
einer
artenschutzrechtlichen Vorprüfung wurden in Punkt 2.1.1 der vorliegenden Umweltprüfung
integriert.
Durch die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung kann die Entscheidung über die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung abschließend vorbereitet werden; zusätzliche Untersuchungen fallen nicht
an. Ebenfalls kann das Material im Hinblick auf die Verträglichkeitsprüfung nach der FloraFauna-Habitat-Richtlinie so weit zusammengestellt werden, dass eine Beurteilung möglich
ist, ob die Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen i.S.d. § 34 BNatSchG führen kann.
Gegebenenfalls ist auch das Ergebnis einer Verträglichkeitsprüfung nach § 35 Satz 2
BNatSchG, § 34 (1) Satz 2 bis § 34 (5) BNatSchG im Umweltbericht darzustellen.
Von der vorliegenden Planung sind weder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung noch
Europäische Vogelschutzgebiete betroffen. Deshalb entfällt eine Verträglichkeitsprüfung hier.
7.2
Projektbeschreibung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturschutzzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche
Entwicklung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltstation,
dargestellten Fläche im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das Umwelt- und
Naturparkzentrum liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
Nr. 4, Zülpicher Börde und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine weitere,
geordnete bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus soll nun - aufgrund der
Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der Lage im
Landschaftsschutzgebiet - sinnvollerweise auf der Grundlage eines Bebauungsplanes
ermöglicht werden.
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt östlich des Stadtteils Friesheim.
Die Abgrenzung des 4,82 ha großen Plangebietes verläuft entlang der Grenzen des
Flurstücks Nr. 60, Flur 4, Gemarkung Friesheim sowie im Westen zusätzlich über ein ca.
100m langes Teilstück des zur Gemeindestraße umzuwidmenden bestehenden
Wirtschaftswegs auf den Flurstücken 49, 55 und 58, Flur Nr. 4, Gemarkung Friesheim.
Auf dem umzäunten Gelände des Umwelt- und Naturparkzentrums befinden sich die alten
Gebäude des ehemaligen Munitionsdepots der belgischen Armee, welche im Jahr 1990
verlassen wurden. Seit 1998 befinden sie sich im Besitz der Stadt Erftstadt und wurden vom
Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. als Träger sukzessive zum heutigen Umwelt- und
Naturparkzentrum umgebaut.
11
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum
Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk
Erftstadt e.V.; Mitglieder des Umweltnetzwerks sind 105 Verbände, Organisationen,
Einrichtungen und Privatpersonen (Stand 11/2010). Das Grundstück wurde mit den darauf
stehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt.
Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 12
Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut
werden:
Die
baulichen
Anlagen
der
Umweltakademie/Naturwerkstatt
(Arbeitsaufgabe
Umweltbildung) setzen sich bisher aus folgenden Gebäuden zusammen:
- Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und Agenda- Bibliothek,
Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich)
- Biologische Station gem. §11 Landschaftsgesetz NW
- Stationäre Waldschule
- Gebäude der erneuerbaren Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende
Rohstoffe)
- Bienenhütte (Imkerhaus)
- Jugendhütte der Naturschutzjugend (NaJu)
- Schaugarten des Naturschutzbundes (NABUnter Garten als Bauerngarten)
- Fühl-, Tast- und Riechpfad
- Nistkastenhütte.
Der Erlebnisbereich Wasser besteht aus mehreren Teichen, einem Wasserfenster und
einer Wurzelraumkläranlage
Die Naturschutz- und Landschaftspflegestation des Naturschutzbundes ist ein
landwirtschaftlicher Betrieb mit der Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von
Naturschutzflächen. Folgende Gebäude sind Bestandteile der LPS:
- Heuhütte
- Schaf-/Ziegenstall mit Futterkammer und Materiallager
Das Gemeinwohlzentrum Helios GmbH (Arbeitsaufgabe: Qualifizierung und Beschäftigung
von Langzeitarbeitslosen) sitzt in folgenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen:
- Büros im Haus der Umweltbildung
- Eingangsbereich „Alte Wache“
Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der Betriebsbereich
mit 8 kleineren Schuppen als Lager- und Unterstellmöglichkeiten.
Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und
ausgebaute vorhandene Gebäudestruktur.
Die anstehenden neuen Aufgaben (Naturparkzentrum, Bodenerlebnisbereich und Ausbau
der Umweltbildungseinrichtungen) sind im bestehenden Rahmen nicht mehr zu realisieren.
Aus diesem Grund sind Erweiterungen der baulichen und verkehrlichen (Gehwege)
Infrastruktur im Umweltzentrum vorgesehen. Folgende bauliche Erweiterungen und
Maßnahmen sind geplant:
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Im und am Haus der Umweltbildung ist eine Konzentration auf den Bereich
Umweltbildung und Umweltbibliothek vorgesehen. Daher soll ein Ausbau der
Seminarräume incl. der Lager-möglichkeiten für Bildungsmaterialien stattfinden.
Im Informationsbereich Erneuerbare Energien soll eine Ergänzung des Bereichs durch eine
Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’ vorgenommen werden.
Der Informationsbereich Boden soll mit dem Bau eines Bodenerlebnisparks (siehe
Ausführungsplanung) ausgeweitet werden.
Ein Naturpark-Informationsbereichs zum Thema ‚Unsere Natur und Umwelt - Naturpark
Rheinland’ soll geschaffen werden.
Die ‚Wache’ soll als zentralen Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des
Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände ausgebaut werden.
7.2.1
Bauleitplanung
Das Plangebiet liegt nach dem gültigen Regionalplan für die Bezirksregierung Region Köln
teilweise im Freiraumbereich „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie teilweise im
Freiraumbereich „Wald", überlagert mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur (Nr.2193)“.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt weist den Bereich des
Umwelt- und Naturparkzentrums als „Sonstige Grünfläche, Zweckbindung: Umweltstation“,
überlagert mit der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet (gemäß §21 LG NRW)“ aus. Zudem
liegt der Planbereich in der Wasserschutzzone III b der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim.
Die Versorgung mit Elektrizität und die Anbindung an die zentrale Wasserversorgung sind
sichergestellt.
Die anfallenden Schmutzwässer aus den im Plangebiet bestehenden und noch zu
errichtenden baulichen Anlagen werden gesammelt und in die bestehende Kleinkläranlage
(Wurzelraumkläranlage) im Osten des Plangebietes geleitet.
Das im Bereich des Plangebiets anfallende Niederschlagwasser von den Dach- und
Verkehrsflächen wird zum Teil vor Ort über Rigolen versickert und zum Teil über ein
bestehendes Rohrsystem in die Teiche im Osten des Plangebiets geleitet, bevor es den
Vorfluter erreicht.
Das Oberflächenwasser von der im Plangebiet liegenden Zufahrtstraße fließt über die
straßenbegleitenden Kanäle ebenfalls in das bestehende Rohreitungssystem zu den
Klärteichen und anschließend in den Vorfluter.
Der ökologisch orientierte Umgang mit Niederschlags- und Schmutzwasser ist auch Teil des
pädagogischen Konzepts des Umwelt- und Naturparkzentrums und wird beispielsweise über
das Wasserfenster am Hauptteich anschaulich visualisiert.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Abb.1: Luftbild des Untersuchungsraumes, Grenzen des Geltungsbereichs; Befliegung Frühjahr
2008
7.2.2
Landschaftsplanung
Der für das Plangebiet gültige Landschaftsplan Nr. 4 - Zülpicher Börde - weist den Teil des
Friesheimer Buschs, in dem das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt, als
Landschaftsschutzgebiet mit der Nr. 2.2-6 aus. Dieser Schutz dient der Sicherung der das
nördlich angrenzende Naturschutzgebiet (2.1-1) und das südlich angrenzende Naturdenkmal
(2.4-17) umgebenden Flächen vor Veränderungen, die sich negativ auf die unter Naturschutz
gestellten Objekte und Bereiche auswirken können. Außerdem soll mit dem Schutz die
Wiederherstellung von Bereichen der Landschaft gewährleistet werden und deren späterer
Erhalt als wichtige Teile für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gesichert werden.
Das Plangebiet ist geprägt von offenen Wiesenflächen, verwilderten Bereichen und
Grünlandbrachen, neu gepflanzten Obstwiesen verschiedener Obstsorten im Süden des
Geländes, altem Gehölzbestand im Bereich des Umweltbildungsgebäudes, den
Betonstraßen und den umgenutzten eingeschossigen Holzbauten mit flachen Satteldächern
aus der Zeit der militärischen Nutzung, den Schulungs- und Informationseinrichtungen des
Umwelt- und Naturparkzentrums sowie mehreren kleinen Wasserflächen (siehe Abb. 2
Biotoptypenkartierung). Das Gelände ist neben einer Einzäunung auch durch
Gehölzbepflanzungen abgegrenzt und in die Umgebung des Friesheimer Buschs
eingebunden.
Mit den im B-Plan festgesetzten Einschränkungen der Nutzungen (Umweltbildungszentrum
mit Verwaltungs- und Seminar- und Betriebsbereichen, Bodenerlebnispark, Naturschutz- und
Landschaftspflegestation, Räumlichkeiten eines Gemeinwohlzentrums zur Betreuung und
Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen) soll aufgrund der Lage des Plangebietes im
Freiraum- bzw. Außenbereich zum einen ein Siedlungsneuansatz vermieden und zum
anderen eine Nutzung (z.B. Gewerbe), die mit dem Standort nicht vereinbar ist,
ausgeschlossen werden.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7.3.
Belange des Umweltschutzes
7.3.1
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter gem. §1 (6) Nr.7 Buchstabe a
BauGB
In den folgenden Kapiteln werden die Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und
die biologische Vielfalt behandelt. In Kapitel 3.1.1 wird die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung durchgeführt.
7.3.1.1 Eingriffs- und Ausgleichsberechnung Schutzgut Biotop
(Tiere und Pflanzen), Eingriffsregelung, besonderer Artenschutz nach § 42
BNatSchG
- Eingriffsermittlung Die anstehenden neuen Aufgaben (s. o.) sind im bestehenden Rahmen nicht mehr zu
realisieren. Aus diesem Grund sind Erweiterungen der baulichen und verkehrlichen
(Gehwege) Infrastruktur im Umweltzentrum vorgesehen.
Durch den BP-Nr.154 werden somit Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die durch
eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
Sie stellen somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 (1)
Landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft dar.
Eine regelrechte Bilanzierung ist im Rahmen der vorliegenden Planung nicht notwendig, da
alle Maßnahmen unter dem Anspruch der Erweiterung eines Umwelt- und
Naturparkzentrums stehen. Die gesamte Planung des Umweltzentrums erfolgt mit dem Ziel,
bestehende naturnahe Erlebnisräume im Bereich des Umweltzentrums zu sichern und
auszuweiten und bauliche Erweiterungen nur in Bereichen zu realisieren, in denen aufgrund
ihrer Biotopstruktur und vorhandener Störungen lediglich minimale Eingriffsintensitäten
verursacht werden. Diese Zielsetzung wird schon aus eigenen naturschützerischen
Beweggründen von den hier tätigen Naturschutzverbänden und fachlich versierten Personen
verfolgt. Im Sinne dieser Zielvorgabe werden die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst
gering gehalten und ist über die beschriebenen Eingriffe hinaus mit keinen weiteren
ökologisch nachteiligen Eingriffen zu rechnen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.154 werden
Erweiterungen und somit bodeneingriffsrelevante Maßnahmen geplant:
-
folgende
bauliche
nordöstlich des Hauses der Umweltbildung soll ein Ausbau der Seminarräume
incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien stattfinden.
Im Informationsbereich Erneuerbare Energien soll eine Ergänzung des Bereichs
durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’ vorgenommen werden.
Der Informationsbereich Boden soll mit dem Bau eines Bodenerlebnisparks
ausgeweitet werden. Herzstück des geplanten Areals, das im nordöstlichen Bereich
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
-
des Geländes eingerichtet werden soll, ist ein schnurgerader, 133 Meter langer Weg,
auf dem maßstabsgetreu die Entwicklungsstufen der Erde dargestellt werden. Zu den
wichtigsten Stationen zählen der Beginn des Lebens, die Photosynthese der
Pflanzen, das Artensterben, aber auch die Existenz von Menschen. Auf Text- und
Bildtafeln wird über die Erdgeschichte informiert. Überdies ist geplant, ein
Sternenhaus zu bauen, in dem Teleskope aufgestellt werden. Für Kinder ist ein sechs
Meter hohes Gebäude mit zeltartiger Dächerlandschaft vorgesehen, in dem sie
spielerisch den Zusammenhang von Wind, Wasser und Boden kennen lernen. In
einer „Experimentierecke“ soll dargestellt werden, wie Wasser als Filter eingesetzt
werden kann. In einem fächerartig aufgebauten Versickerungsbecken mit unterteilten
Feldern lernen die Besucher, wie unterschiedlich beschaffene Böden Wasser
speichern. Weitere Stationen sind eine „Grübelecke“, wo Besucher sich zurückziehen
können, sowie ein Kiosk, wo es Infomaterial gibt.
Neuschaffung eines Naturpark-Informationsbereichs zum Thema ‚Unsere Natur und
Umwelt - Naturpark Rheinland’
Erweiterung der Wache als zentralen Informations- und Verwaltungsbereich unter
Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände.
Weitere bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft werden nicht geplant. Die bestehenden,
oben nicht genannten Gebäude werden planungsrechtlich gesichert, aber nicht erweitert.
- Ausgleichsmaßnahmen und Bilanzierung Folgend aufgeführte Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten Nutzungsformen und
deren Flächengrößen im Rahmen des B-Plans Nr. 154:
Flächenbilanz
Landwirtschaftliche Fläche
(außerhalb UWZ-Gelände)
206 m²
Verkehrsfläche
4.480 m²
Private Grünfläche
43.504 m²
davon Baufenster
29.500 m²
Gesamtfläche
48.190 m²
Tab. 1: Flächenaufstellung lt. Planung
Die Festsetzung der Grundflächenzahlen bezieht sich auf die jeweiligen Baufensterflächen,
nicht auf die Gesamtgröße der Grundstücke oder der Teilbereiche. Die festgesetzten
Grundflächenzahlen ergeben sich aus den Flächengrößen der bestehenden und geplanten
Gebäude zuzüglich sinnvoller Reserveflächen im Verhältnis zur Baufenstergröße.
Eingriffsrelevante Maßnahmen finden in den im B-Plan festgesetzten Baufenstern statt.
Nachfolgende Tabelle ermittelt die maximalen Flächengrößen, die im Rahmen der
festgesetzten GRZ von potenziellen Baumaßnahmen/Eingriffen betroffen sein können:
16
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Potenzielle Bauflächen in den Baufenstern
im BP
festgesetzt
max.
Grundfläche
Bebauung
bereits
Fläche
nzahl
nach GRZ
bebaut
[m²]
GRZ
[m²]
[m²]
BB 'Betriebsbereich'
3.120
0,3
936
530
BF 1
'Alte Wache'
1.350
0,3
405
162
BF 2
'Nistkastenhütte'
200
0,2
40
10
BF 3
'LPS'
830
0,4
332
208
BF 4
'Umweltzentrum Ost'
24.000
0,2
4.800
731
Tab. 2: potenzielle Eingriffsflächen in den Baufenstern
weitere,
potenziell
bebaubaren
Flächen [m²]
406
243
30
124
4.069
Durch die festgesetzte GRZ in den Baufenstern ergibt sich eine potenziell bebaubare Fläche
von maximal 4.872 m².
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Um den im Plangebiet vorhandenen hohen Biotopwert zu erhalten, negative Auswirkungen
auf die Schutzgüter und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft zu
minimieren, wurden folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet
festgesetzt:
● Das Maß der baulichen Nutzung innerhalb der festgesetzten Privaten Grünfläche,
Zweckbestimmung: Umwelt- und Naturparkzentrum wird durch die überbaubare
Grundstücksflächen (Baufenster), deren Grundflächenzahlen sowie durch die
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 6,5 m bestimmt.
● Vom flächenmäßig größten Baufenster Nr. 4 ausgenommen ist die Fläche, in der
die asbestbelasteten Baustoffe der ehemaligen militärischen Anlagen unter der
Erdoberfläche abgelagert wurden, da die Abdichtung dieser genehmigten Deponie
nicht durch tiefgehende Fundamente beschädigt werden darf. Ebenfalls als nicht
überbaubar festgesetzt ist das unmittelbar südlich an die Altlastenablagerung
angrenzende Regenwasserrückhaltebecken. Diese Flächen sind in der
zeichnerischen Darstellung mit dem entsprechenden Planzeichen versehen.
● Auf den ‚Privaten Grünflächen’ sind die vorhandenen Gehölzbestände dauerhaft zu
erhalten und diese durch Pflanz- sowie Pflegemaßnahmen aufzuwerten. Das
bedeutet, dass Eingriffe nur auf den Biotoptypen Intensivwiese, Intensivweide,
Grünlandbrache und tlw. Magerwiese stattfinden werden
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
● Erhalt des mittig gelegenen Teiches und des nördlich zum Rand des Plangebiets
gelegenen Gehölzstreifens im Baufenster ‚Betriebsbereich’
● Die bestehenden Gehölzflächen innerhalb der Baufenster sind durch die textliche
Festsetzung, dass die vorhandenen Gehölzbestände erhalten und entwickelt werden
sollen, geschützt
● Entsprechend der Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtplanung und der
Planzielsetzung (Entwicklung und Erweiterung des Umwelt- und Naturparkzentrums)
soll die Versiegelung im Plangebiet auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt
werden. Aus diesem Grund enthält der Plan eine Festsetzung, nach dem die im
Plangebiet vorgesehenen Platz- und Wegeflächen nur mit wasserdurchlässigen
Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster, Rasengittersteinen oder
wassergebundenen Decken befestigt werden dürfen.
● Grünflächen
Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a Abs. 3 und § 9 Abs. 1a BauGB
Als Ausgleich für die geplanten Vollversiegelungen durch Gebäude und die
Teilversiegelungen durch die Gehwege werden Gehölzflächen auf intensiv und extensiv
genutztem Grünland in einer Größenordnung von 2.373 m² angelegt. Sie ergänzen teilweise
die Randbepflanzung des Umweltzentrums, vervollständigen die Bepflanzungen um die
Klärteiche sowie östlich des Betriebsbereiches und erweitern die Gehölzfläche am Graben in
nördliche Richtung.
● Ausgleichsflächen A1-A5
Die als Grünflächen A1-A5 bezeichneten und gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB
zeichnerisch festgesetzten Flächen für zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft sind zu einer Größe von insgesamt 3.014 m² (A1: 656 m²,
A2: 791 m², A3: 1.199 m², A4: 133 m² und A5: 235 m²) ausschließlich mit heimischen
und standortgerechten Sträuchern und Bäumen (Pflanzliste siehe Umweltprüfung) zu
bepflanzen. Die Pflanzungen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Somit kann konstatiert werden, dass die Eingriffe im Rahmen des BP 154 ‚Umweltund Naturparkzentrum Friesheimer Busch’ unter Einbeziehung der Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen und durch die Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
ausgeglichen sind.
7.3.1.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen Blatt 5306 weist für BP-Nr.154
Pseudogleye und Parabraunerde-Pseudogleye aus.
Die Pseudogleye und Parabraunerde-Pseudogleye sind schluffige Lehmböden aus Löß, z.T.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
kiesig, deren Wertzahlen der Bodenschätzung nur Werte zwischen 40 und 60 erreichen.
Entsprechend ist auch nur ein mittlerer Ertrag zu erwarten, stellenweise sogar ein nur
geringer. Die nutzbare Wasserkapazität ist mittel bis gering, die Sorptionsfähigkeit allgemein
mittel. Die Bearbeitbarkeit der Böden ist durch kurzfristige, z.T. durch langfristige
Vernässung erschwert. Ertragssteigerung kann durch Entwässerung erzielt werden. Die
Böden sind sehr empfindlich gegenüber Bodendruck und leicht verschlämmbar. Sie weisen
mittlere, stellenweise sogar starke Staunässe in 0 – 7 dm Tiefe über verdichtetem
Unterboden auf. Aufgrund ihres ausgeprägten Wechsels von Vernässung und Austrocknung
werden diese Böden auch „Stundenböden“ genannt. Im nördlichen Bereich sind infolge der
Relief- und Bodenveränderungen durch die Anlage von Wällen um die 300 Munitionshütten
sowie durch die jahrzehntelange Pflegemahd die Böden teilweise stark ausgemagert.
Das Grundwasser ist stark abgesenkt. Es sind besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich ggf. auch bei der Bauwerksabdichtung aufgrund des
zukünftigen Wiederanstieges des Grundwassers nach Beendigung der braunkohlebedingten
Grundwasserabsenkung zu treffen. Eine entsprechende textliche Kennzeichnung als
„Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“ sollte in den
Bebauungsplan aufgenommen worden.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für das Gebiet in der Mitte des Plangebiets
vor. Hier befindet sich eine genehmigte Ablagerung von asbesthaltigen Baustoffen der früheren
Militärgebäude in Form einer Monodeponie, welche im Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises
verzeichnet ist. Diese Fläche ist als Ablagerung im BP gekennzeichnet. Sie ist mit einem
Verbot der Überbauung belegt und ist von tiefwurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Die Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt werden dadurch vermieden, dass die
Bauflächen nicht erweitert sondern auf dem bestehenden Stand festgesetzt werden.
Außerdem können die Eingriffe im Bereich der geplanten fußläufigen Verbindungen durch
die Verwendung von teilversickerungsfähigen Materialien vermindert werden. Hier sind
ausschließlich folgende Materialien auf unversiegeltem Untergrund zuzulassen:
•
•
•
•
versickerungsfähiges oder breitfugiges Pflaster (Ökopflaster)
Mosaik- und Kleinpflaster mit großen offenen Fugen von mind. 1,5 cm Breite
Rasengitterstein
wassergebundene Decken
7.3.1.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand:
13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage
Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Bei Planungen und Maßnahmen
innerhalb des Bebauungsplangebietes ist der den Trägern öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 13.07.1998 zugegangene Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim (Wasserschutzgebietsverordnung E.Dirmerzheim) zu beachten.
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser durch den geplanten Bebauungsplan ist in erster Linie
in der Versiegelung von offener Bodenoberfläche und der dadurch bedingten verringerten
Niederschlagsversickerung und dem erhöhten Oberflächenabfluss zu sehen.
19
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Wie im vorhergehenden Kapitel zum Schutzgut Boden ausgeführt, kann das Ausmaß der
Versiegelung im Plangebiet durch folgende Maßnahmen verringert werden:
•
Eingriffsverminderung durch Verwendung versickerungsfähiger Materialien innerhalb
der öffentlichen Parkanlage, innerhalb der Ausgleichsflächen und bei der
Wegeverbindung südlich des Versickerungsbeckens der B265n
Gem. § 51 LWG Abs. 1 ist das Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern, zu
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, es sei denn, der technische oder
wirtschaftliche Aufwand dafür ist unverhältnismäßig hoch. Dies ist im Plangebiet jedoch nicht
der Fall:
Die anfallenden Schmutzwässer aus den im Plangebiet bestehenden und noch zu
errichtenden baulichen Anlagen werden gesammelt und in eine Kleinkläranlage
(Wurzelraumkläranlage) im Osten des Plangebietes geleitet. Die Belastungswerte der
Kläranlage werden halbjährlich von der zuständigen Behörde geprüft, es kam bisher zu
keinen Beanstandungen, da die Ergebnisse weit unter den zulässigen Grenzwerten lagen.
Das im Bereich des Plangebiets anfallende Niederschlagwasser von den Dach- und
Verkehrsflächen wird zum Teil vor Ort über Rigolen versickert und zum Teil über ein
bestehendes Rohrsystem in die Teiche im Osten des Plangebiets geleitet, bevor es den
Vorfluter erreicht.
Das Oberflächenwasser von der im Plangebiet liegenden Zufahrtstraße fließt über die
straßenbegleitenden Kanäle ebenfalls in das bestehende Rohreitungssystem zu den
Klärteichen und anschließend in den Vorfluter.
Der ökologisch orientierte Umgang mit Niederschlags- und Schmutzwasser ist auch Teil des
pädagogischen Konzepts des Umwelt- und Naturparkzentrums und wird beispielsweise über
das Wasserfenster am Hauptteich anschaulich visualisiert.
Im Plangebiet als „Wasserfläche“ festgesetzt sind der kleine Teich inmitten des
Betriebsgeländes, die beiden Klärteiche nebst Wurzelraumbereich der Kleinkläranlage und
der kleine Graben im Waldbereich sowie der große Graben im zentralen Bereich.
7.3.1.4 Auswirkungen der Planung auf Luft und Klima
Das Plangebiet gehört zum Klimabereich der Niederrheinischen Bucht. Es ist gekennzeichnet durch ein maritim getöntes, relativ warmes Tieflagenklima mit warmen
Sommern (Julimittel ca. 17°C) und milden Wintern (J anuarmittel ca. 1°C). Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel um die 600-650 mm. Die geringe mittlere Windstärke
(Hauptwindrichtung West-Südwest) von 3-4 nach der Beaufort-Skala in Verbindung mit den
föhnigen Auflockerungen und der Fallwinderwärmung bei Süd- und SüdwestwindWetterlagen tragen zum sonnenreichen, milden Klima bei.
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Schutzgutes "Klima / Luft" zur Klimaregeneration
werden folgende Funktionen zugrunde gelegt:
•
Produktion und Transport von Frisch-/Kaltluft
•
Verbesserung des Luftaustausches
•
Temperaturminderung
20
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
•
•
Windschutz
Luftregeneration / Verdünnung oder Abbau von Luftverunreinigungen (z.B.
Staubfilterung durch Vegetationsbestände)
Klimaökologisch wirksame Elemente, die diese Funktionen ausüben, sind im Plangebiet mit
seinen Gehölzbeständen im Friesheimer Busch sowie den Randgehölzen um das
Umweltzentrum in großem Umfang vorhanden. Diese Strukturen bleiben erhalten.
Eingriffe in für klimatische Wohlfahrtswirkungen relevante Gehölzflächen des Plangebiets
sind nicht geplant, so dass auch aufgrund der Tatsache, dass nur in sehr geringem Maße
klimaökologische Bedarfsräume von der Freifläche profitieren, der Eingriff in das Schutzgut
Klima und Luft als ausgeglichen angenommen werden kann.
Die nicht mit Gehölzen bestandenen Freiflächen des Planungsraumes übernehmen
klimatische Funktionen wie Kaltluftentstehung und Verdunstung. Im Vergleich zu
versiegelten Flächen wird hier die einfallende Sonnen- und Wärmeenergie absorbiert und in
Wachstums-, Kühlungs- und Verdunstungsprozesse der Pflanzen umgesetzt. Es ergeben
sich temperatursenkende und luftfeuchtigkeitserhöhende Effekte.
Klimaökologische Bedarfsräume befinden sich im Umfeld des Plangebietes nicht. So bleiben
die Wohlfahrtswirkungen des Klimatops weitgehend auf den Bereich des Plangebietes selbst
sowie auf das unmittelbare Umfeld beschränkt.
Im Bereich des neu geplanten Bodenerlebnisparks im östlichen Teil des Plangebietes wird
ein kleiner Teil eines Kaltluftentstehungsgebiets gestört. Durch die geplante Befestigung der
Gehwege mit wasserdurchlässigen Materialien werden die Eingriffe jedoch vermindert und
es kommt kaum zu klimatischen Belastungen infolge von Flächenversiegelungen. Eine
Ableitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation findet nicht statt. Zwar wird auch auf
teilversiegelten Flächen die einfallende Sonnen- und Wärmeenergie reflektiert, durch die
Versickerung des Niederschlagswassers direkt vor Ort kann das Niederschlagswasser
jedoch im Plangebiet verdunsten und die klimatischen Wohlfahrtswirkungen bleiben dem
Plangebiet erhalten.
7.3.1.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft
Städtebauliches Ziel ist der Schutz des Landschaftsbildes im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und die Neugestaltung des Ortsbildes.
Der für das Plangebiet gültige Landschaftsplan Nr. 4 - Zülpicher Börde - weist den Teil des
Friesheimer Buschs, in dem das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt, als
Landschaftsschutzgebiet mit der Nr. 2.2-6 aus. Dieser Schutz dient der Sicherung der das
nördlich angrenzende Naturschutzgebiet (2.1-1) und das südlich angrenzende Naturdenkmal
(2.4-17) umgebenden Flächen vor Veränderungen, die sich negativ auf die unter Naturschutz
gestellten Objekte und Bereiche auswirken können. Außerdem soll mit dem Schutz die
Wiederherstellung von Bereichen der Landschaft gewährleistet werden und deren späterer
Erhalt als wichtige Teile für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gesichert werden.
Das Plangebiet ist geprägt von offenen Wiesenflächen, verwilderten Bereichen, Obstwiesen
verschiedener Obstsorten im Süden des Geländes, altem Gehölzbestand im Bereich des
Umweltbildungsgebäudes, den Betonstraßen und den umgenutzten eingeschossigen
Holzbauten mit flachen Satteldächern aus der Zeit der militärischen Nutzung, den
Schulungs- und Informationseinrichtungen des Umwelt- und Naturparkzentrums sowie
mehreren kleinen Wasserflächen. Das Gelände ist neben einer Einzäunung auch durch
Gehölzbepflanzungen abgegrenzt und in die Umgebung des Friesheimer Buschs
eingebunden.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Eingriffe in das Landschaftsbild werden durch die Planung im Bereich des geplanten
Bodenerlebnisparks und der Anbauten an bestehende Gebäude (Umweltbildungshaus,
‚Wache’) vorbereitet. Durch die bestehende gute Durchgrünung des Plangebietes sowie der
Heckenzüge als natürlichen Sichtschutz entlang der Plangebietsgrenzen ist keine erhebliche
Minderung des Landschaftsbildes durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten.
Im Interesse eines einheitlichen, attraktiven äußeren Erscheinungsbildes des zukünftigen
Naturparkzentrums werden die Freiflächen hinsichtlich der Nutzungskonzeption der
verwendeten Materialien (u.a. für Bodenbefestigungen) und der Ausstattung (Möblierung,
Hinweiszeichen, Beschilderung, Wegweiser etc.) insbesondere mit der Architektur, den
Materialien und Farben der geplanten Bebauung sowie den geplanten Nutzungen des
Bodenerlebnisparks natur- und landschaftsbildverträglich gestaltet. Zudem wird die
Verwendung von Fassaden und Dachbegrünungen für die einzelnen Bauvorhaben geprüft
werden
7.3.1.6 Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG
Bei der Erstellung des B-Planes sind artenschutzrechtliche Anforderungen gem. § 44
BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu erfüllen.
Die vom B-Plan Nr. 154 betroffenen Flächen wurden im Rahmen mehrerer Begehungen
fachkundiger Personen des Naturschutzbundes (NABU Kreisverband Rhein-Erft) und der Stadt
Erftstadt im Frühjahr/Sommer 2009 und 2010 faunistisch begutachtet. Als Ergebnis dieser
Untersuchungen kann festgestellt werden, dass die auf dem Plangebiet geplanten Vorhaben im
Rahmen des B-Planes 154 nicht dazu geeignet erscheinen, planungsrelevante Arten zu
beeinträchtigen.
Somit werden durch den B-Plan Nr. 154 und den damit verbundenen Vorhaben
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt.
Da im Umweltzentrum Friesheimer Busch im Rahmen von naturschutzfachlichen
Untersuchungen, Umweltbildungsveranstaltungen und sonstigen Naturbeobachtungen ständig
Artenerhebungen stattfinden, ist gewährleistet, dass ein Vorkommen von besonders
geschützten Arten umgehend gemeldet wird und somit artenschutzrechtliche Konflikte auch bei
künftigen Vorhaben vermieden werden.
22
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7.3.1.7 Planungs- und Bauordnungsrechtl. Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 und 4 BauGB
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Maß der baulichen Nutzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Ausgleichsflächen
Die als Grünflächen A1-A5 bezeichneten und gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB zeichnerisch
festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaftsind zu einer Größe von insgesamt 3.014 m² (A1: 656 m², A2: 791 m², A3: 1.199
m², A4: 133 m² und A5: 235 m²) ausschließlich mit heimischen und standortgerechten
Sträuchern und Bäumen (Pflanzliste siehe Umweltprüfung) zu bepflanzen. Die Pflanzungen
sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Für Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind,
sind im B-Plan folgende Kennzeichnungen dargestellt gem. § 9 Abs. 5 BauGB:
Aufgrund der zwischen 1945 und 1990 erfolgten Nutzung als Munitionslager der belgischen
Armee geht der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW, Rheinland davon aus, dass im
gesamten Plangebiet mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen ist. Werden im
Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung, z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt, wird eine
Tiefensondierung zur Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Zur Durchführung der
Tiefensondierung
ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD),
Außenstelle Köln zu benachrichtigen.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Nach Aussage des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege kann aufgrund der derzeit
für das Plangebiet vorliegenden Unterlagen keine Aussage über das Vorhandensein von
Bodendenkmälern gemacht werden. Es ist noch keine systematische Erfassung der
Bodendenkmäler in diesem Bereich erfolgt. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde
oder Befunde ist gemäß §§ 15 und 16 DSchG NW die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt
Erftstadt im Bauordnungsamt, oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, zu informieren.
Dieser Vorgehensweise wird durch einen
entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan Rechnung getragen.
Hinweise
Die im BP enthaltenden Hinweise auf das östlich und nördlich an das Plangebiet
anschließende Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG, das sich südlich anschließende
Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG sowie den sich südlich anschließenden
geschützten Landschaftsbestandteil (Tümpel) nach § 29 BNatSchG entsprechen dem derzeit
gültigen Landschaftsplan Nr. 4 (Zülpicher Börde).
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III b der Wassergewinnungsanlage
Erftstadt-Dirmerzheim.
7.3.2
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete sind von
der Planung nicht betroffen.
25
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7.3.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt, Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte
Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Lärm und Schadstoffemissionen/-immissionen Gutachtliche Untersuchungen zum Themenbereich Lärm und Schadstoffimmissionen liegen
nicht vor. Aufgrund der Planumsetzung ist mit einer geringen Verkehrszunahme und
entsprechenden Lärm- und Emissionszunahmen zu rechnen, da in den Bauphasen der
Gebäude und der baulichen Elemente im Bodenerlebnispark und der damit verbundenen
Attraktivitätssteigerung des Naturparkzentrums ein höherer Besucherverkehr prognostiziert
werden kann. Die Zunahme dürfte allerdings nur gering sein und daher für den Bereich
Emissionen/Immissionen keine erheblichen Auswirkungen haben. Auswirkungen auf die
Wohnbevölkerung sind ebenso nicht zu erwarten, da die nächste Wohnsiedlung ca. 700m
entfernt ist.
- Abfälle und Abwässer Durch die Planung ist mit keinem ungewöhnlichen Abfallaufkommen zu rechnen. Im
Plangebiet anfallende Abfälle werden ortsüblich entsorgt.
Die anfallenden Schmutzwässer aus den im Plangebiet bestehenden und noch zu
errichtenden baulichen Anlagen werden gesammelt und in die bestehende Kleinkläranlage
(Wurzelraumkläranlage) im Osten des Plangebietes geleitet. Das im Bereich des Plangebiets
anfallende Niederschlagwasser von den Dach- und Verkehrsflächen wird zum Teil vor Ort
über Rigolen versickert und zum Teil über ein bestehendes Rohrsystem in die Teiche im
Osten des Plangebiets geleitet, bevor es den Vorfluter erreicht. Das Oberflächenwasser der
Zufahrtstraße fließt über die straßenbegleitenden Kanäle ebenfalls in das bestehende
Rohreitungssystem zu den Klärteichen und anschließend in den Vorfluter.
7.3.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland liegen
derzeit keine Daten zu betroffenen archäologischen Kulturgütern im Plangebiet vor. Es wurde
bisher aber auch keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt.
Tief liegende Kulturgüter, wie z.B. Gräber oder durch Bodenauftrag überdeckte
Bodendenkmäler, sind allerdings durch eine Begehung allein nicht zu erfassen. Im Falle eines
Auftretens archäologischer Funde während der Planrealisierung ist deshalb unverzüglich die
Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind dabei zunächst unverändert zu erhalten. Informationen über
weitere Kulturgüter oder sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Insofern bestehen vorerst keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige
Sachgüter durch eine Realisierung der Planung.
7.3.5
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
Im Plangebiet verfügt lediglich das Umweltbildungshaus mit Bibliothek, Büro,
Seminarräumen über eine Heizungsanlage. Hier erfolgt die Wärmeversorgung ausschließlich
durch eine Holzhackschnitzelheizung. Des Weiteren befinden sich eine Photovoltaik- und
26
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
eine Solarwarmwasseranlage zu Demonstrationszwecken in bzw. auf der Solarhütte sowie
eine kleine Windkraftanlage neben der Solarhütte. Es ist davon auszugehen, dass die
Bauten an der alten Wache ebenfalls mit erneuerbaren Energieversorgung ausgestattet
werden. Bei den anderen geplanten Vorhaben sind keine neuen Anlagen zur
Energieerzeugung vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Darstellung und Vermittlung erneuerbarer Energien ganz wesentlicher
Bestandteil des Umweltzentrums Friesheimer Busch (Solarhütte, Energiepfad).
7.3.6
Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
Das Plangebiet liegt nach dem gültigen Regionalplan, Region Köln teilweise im
Freiraumbereich „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie teilweise im
Freiraumbereich „Wald", überlagert mit der Freiraumfunktion „Schutz der Natur (Nr.2193)“.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt weist den Bereich des
Umwelt- und Naturparkzentrums als „Sonstige Grünfläche, Zweckbindung: Umweltstation“,
überlagert mit der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet (gemäß §21 LG NRW)“ aus. Zudem
liegt der Planbereich in der Wasserschutzzone IIIb der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim.
Der für das Plangebiet gültige Landschaftsplan Nr. 4 - Zülpicher Börde - weist den Teil des
Friesheimer Buschs, in dem das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt, als
Landschaftsschutzgebiet mit der Nr. 2.2-6 aus. Dieser Schutz dient der Sicherung der das
nördlich angrenzende Naturschutzgebiet (2.1-1) und das südlich angrenzende Naturdenkmal
(2.4-17) umgebenden Flächen vor Veränderungen, die sich negativ auf die unter Naturschutz
gestellten Objekte und Bereiche auswirken können. Außerdem soll mit dem Schutz die
Wiederherstellung von Bereichen der Landschaft gewährleistet werden und deren späterer
Erhalt als wichtige Teile für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gesichert werden.
7.4
Zusammenfassung
Das 4,82 ha große Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt östlich des
Stadtteils Friesheim. Auf dem umzäunten Gelände des Umwelt- und Naturparkzentrums
befinden sich einige alte Gebäude des ehemaligen Munitionsdepots der belgischen Armee,
welche im Jahr 1990 verlassen wurden. Seit 1998 befinden sie sich im Besitz der Stadt
Erftstadt und wurden vom Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. als Träger sukzessive zum
heutigen Umwelt- und Naturparkzentrum umgebaut.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturschutzzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche
Entwicklung im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch geschaffen werden. Das
Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher
Börde und ist als LSG ausgewiesen. Eine weitere, geordnete bauliche Entwicklung über den
bisherigen Bestand hinaus soll nun auf der Grundlage eines Bebauungsplanes ermöglicht
werden.
Mit den im B-Plan festgesetzten Einschränkungen der Nutzungen (Umweltbildungszentrum
27
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
mit Verwaltungs- und Seminar- und Betriebsbereichen, Bodenerlebnispark, Naturschutz- und
Landschaftspflegestation, Räumlichkeiten eines Gemeinwohlzentrums zur Betreuung und
Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen) soll aufgrund der Lage des Plangebietes im
Freiraum- bzw. Außenbereich zum einen ein Siedlungsneuansatz vermieden und zum
anderen eine Nutzung (z.B. Gewerbe), die mit dem Standort nicht vereinbar ist,
ausgeschlossen werden.
Um den im Plangebiet vorhandenen hohen Biotopwert zu erhalten und negative
Auswirkungen auf die Schutzgüter und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu minimieren,
wurden wichtige Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
● Die ausgedehnten bestehenden Gehölzflächen in den Baufenstern sind durch die im BPlan enthaltenen textlichen Festsetzungen geschützt.
● Die innerhalb der Grünflächen liegenden Gehölzbestände sind ebenfalls zu erhalten und
zu entwickeln. Auf den gehölzfreien Teilen ist die Anlage von Fußwegen und sonstigen
befestigten Flächen zulässig, sofern sie in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang
mit der Nutzung als Umwelt- und Naturparkzentrum stehen.
Das bedeutet, dass Eingriffe nur auf den Biotoptypen Intensivwiese, Intensivweide,
Grünlandbrache und tlw. Magerwiese stattfinden werden.
● Das Maß der baulichen Nutzung innerhalb der festgesetzten Privaten Grünfläche wird
durch die überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster), deren Grundflächenzahlen sowie
durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 6,5m bestimmt.
● Erhalt des mittig gelegenen Teiches im Baufenster ‚Betriebsbereich’
● die Versiegelung im Plangebiet ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Aus diesem Grund dürfen die vorgesehenen Platz- und Wegeflächen nur mit
wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster, Rasengittersteinen
oder wassergebundenen Decken befestigt werden dürfen.
Als Ausgleich für die geplanten Vollversiegelungen durch Gebäude und die
Teilversiegelungen durch die Gehwege werden Gehölzflächen auf intensiv und extensiv
genutztem Grünland in einer Größenordnung von 3.014 m² angelegt. Sie ergänzen teilweise
die Randbepflanzung des Umweltzentrums, vervollständigen die Bepflanzungen um die
Klärteiche sowie östlich des Betriebsbereiches und erweitern die Gehölzfläche am Graben in
nördliche Richtung. Folgende Festsetzung wird im B-Plan getroffen:
● Die als Grünflächen A1-A5 bezeichneten und gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB zeichnerisch
festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft sind auf einer Größe von insgesamt 3.014 m² (A1: 656 m², A2: 791 m², A3:
1.199 m², A4: 133 m² und A5: 235 m²) ausschließlich mit heimischen und standortgerechten
Sträuchern und Bäumen (Pflanzliste siehe Umweltprüfung) zu bepflanzen. Die Pflanzungen
sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Die Auswirkungen der Vorhaben im Rahmen des B-Planes auf die Schutzgüter Boden,
Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter wurden beleuchtet und
geprüft. Durch die o. g. Eingriffe werden unter Einbeziehung der Vermeidungs-,
Minimierungsund
Ausgleichsmaßnahmen
keine
erheblichen
schädlichen
Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüter hervorgerufen.
28
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Die vom B-Plan Nr. 154 betroffenen Flächen wurden im Rahmen mehrerer Begehungen
fachkundiger Personen in 2009 und 2010 faunistisch und floristisch begutachtet. Als
Ergebnis dieser Untersuchungen kann festgestellt werden, dass die auf dem Plangebiet
geplanten Vorhaben im Rahmen des B-Planes 154 nicht dazu geeignet erscheinen,
planungsrelevante Arten zu beeinträchtigen bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
gem. § 44 BNatSchG zu erfüllen.
Die vorliegende Planung kann nach Umsetzung der in der Umweltprüfung
entwickelten und im B-Plan festgesetzten Ausgleichs-, Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen als umweltverträglich bezeichnet werden und wird
aufgrund ihres umweltpädagogischen Ansatzes sowie aus Sicht von Naturschutz und
Landschaftspflege ausdrücklich befürwortet.
29
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
7.5
Pflanzliste für die Gehölzflächen
Hochwachsende Laubbäume
Betula pendula
Hängebirke
Fagus sylvatica
Rotbuche
Fraxinus excelsior
Gemeine Esche
Quercus petraea
Trauben-Eiche
Quercus robur
Stiel-Eiche
Tilia cordata
Winterlinde
Tilia platyphyllos
Sommerlinde
Pflanzabstand:
Hochstämme 6-10 m, Heister 3 m
Pflanzgröße: Hochstamm mit Ballen, 3x verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm
Heister ohne Ballen, 2x verpflanzt, Höhe ab 250 cm
Mittelhochwachsende Laubbäume
Acer campestre
Feldahorn
Acer platanoides
Spitzahorn
Alnus glutinosa
Schwarzerle
Carpinus betulus
Hainbuche
Malus sylvestris
Wildapfel
Pyrus communis
Wildbirne
Prunus padus
Traubenkirsche
Prunus avium
Vogelkirsche
Salix alba
Silberweide
Sorbus aucuparia
Eberesche
Sorbus aria
Mehlbeere
bei Pfl.-Abstand 1,5 m x 1,5 m = Pfl.-Größe: Heister, 2x verpfl., ab 150 cm
bei Pflanzabstand 1 m x 1 m = Pflanzgröße: Heister, 1x verpflanzt, ab 70 cm
Sträucher
Cornus mas
Cornelkirsche
Cornus sanguinea
Hartriegel
Corylus avellana
Hasel
Crataegus monogyna
Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Ilex aquifolium
Stechpalme
Ligustrum vulgare
Liguster
Lonicera caprifolium
Geißblatt
Lonicera xylosteum
Heckenkirsche
Prunus spinosa
Schlehe
Rhamnus frangula
Faulbaum
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Salix caprea
Salweide
Salix purpurea
Purpurweide
Viburnum lantana
Schneeball
bei Pfl.-Abstand 1 m x 1 m = Pfl.-Größe: Strauch, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm
bei Pflanzabstand 0,75 m x 0,75 m = Pflanzgröße: Strauch, 1x v., ab 70 cm
Die Sträucher sind truppweise, d.h. mind. in Dreier- oder Fünfergruppen der
gleichen Strauchart zu pflanzen. Bei notwendigen Pflegeschnitten ist der natürliche
30
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
Wuchs der Gehölze zu berücksichtigen. Die Kappung von Bäumen ist nicht
zulässig. Sämtliche Pflegemaßnahmen sind nur in der Zeit der Vegetationsruhe in
der Zeit vom 1. September bis 28. Februar durchzuführen.
Biotoptypen im
BP 154
‚Umwelt- und
Naturparkzentrum
Friesheimer Busch‘
7.2
7.2
7.2
7.2
1.4
7.2
1.2
5.1
7.2
1.2
Wiese
3.5
2.3
1.2
Weide
3.4
nach der Numerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
lanuv nrw 2008
Betriebsfläche
1.3
1.3
3.4
7.2
4.4
5.1
7.2
7.2
1.4
1.3
5.1
Weide
3.4
7.2
1.2
5.1
7.2
Versiegelte und teilversiegelte Flächen
1.1
1.2
1.3
7.2
1.3
7.2
2.3
3.8
7.2
Weide
3.4
9.4
7.2
Wiese
3.4
Straßenböschungen mit
3.5
artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -
6.4
3.8
Obstwiese bis 30
Gehölze
Brachen
5.1
Grünlandbrach
7.2
Wiese
3.4
1.4
7.2
5.1
1.3
5.1
Klärteich
9.3
Feldgehölz
6.4
1.3
mit lebensraumtyp. Baumarten
90-100% und Baumholz mit BHD 14-49
5.1
7.2
1.2
Wald, Waldrand, Feldgehölz
Intensivwiese, Intensivweide
Zier- und Nutzgarten mit
über
1.2
Wald
6.4
3.4
4.4
7.2
1.4
7.2
9.4
Landwirtschaftl. Flächen, halbnatürliche
Kulturbiotope, und Gartennutzflächen
Grünflächen, Gärten
Weide
3.5
3.8
1.2
Begleitvegetation
2.3
1.2
Versiegelte Fläche
Vers. Fläche m. nachgeschalteter
Versickerung
teilvers. oder unversiegelte
Weide
3.5
7.2
Hecke. Wallhecke, Gehölzstreifen, Gebüsch mit
lebensraumtyp. Gehölzen über 50% mit BHD 1-25
3.4
Wald
6.4
Graben, Teich, Stau- und Kleingewässer
9.3
bedingt
9.4
naturna
8.
Kennzeichnungen (gem. § 9 Abs. 5 BauGB)
8.1
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
In der Mitte des Plangebiets befindet sich eine Ablagerung von asbesthaltigen
Baustoffen der früheren Militärgebäude in Form einer Monodeponie, welche im
Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises verzeichnet ist. Diese Fläche ist als
Ablagerung im BP gekennzeichnet. Sie ist mit einem Verbot der Überbauung belegt
und ist von tiefwurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
31
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
9.
Hinweise
9.1
Naturschutzgebiet / Landschaftsschutzgebiet / Geschützter Landschaftsbestandteil
Die im BP enthaltenden Hinweise auf das Landschaftsschutzgebiet nach § 26
BnatSchG, in welchem das Plangebiet liegt, das östlich und nördlich an das
Plangebiet anschließende Naturschutzgebiet nach §23 BnatSchG sowie den sich
südlich anschließenden geschützten Landschaftsbestandteil (Tümpel) nach § 29
BNatSchG entsprechen dem derzeit gültigen Landschaftsplan Nr. 4 (Zülpicher
Börde).
9.2
Belange der Bodendenkmalpflege
Nach Aussage des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege kann aufgrund der
derzeit für das Plangebiet vorliegenden Unterlagen keine Aussage über das
Vorhandensein von Bodendenkmälern gemacht werden. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist gemäß §§ 15 und 16 DSchG NW die
Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Erftstadt im Bauordnungsamt, oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, zu informieren.
Dieser Vorgehensweise wird durch einen entsprechenden Hinweis im
Bebauungsplan Rechnung getragen.
9.3.
Belange des Kampfmittelräumdienstes
Aufgrund der zwischen 1945 und 1990 erfolgten Nutzung als Munitionslager der
belgischen Armee geht der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW, Rheinland davon
aus, dass im gesamten Plangebiet mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu
rechnen ist. Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer
Belastung, z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten durchgeführt, wird eine Tiefensondierung zur Kampfmittelüberprüfung
empfohlen.
Zur
Durchführung
der
Tiefensondierung
ist
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD), Außenstelle Köln zu
benachrichtigen.
10.
Flächenbilanz
Gesamtfläche
Private Grünfläche
davon Baufenster
Verkehrsfläche
landwirtschaftliche Fläche
4,819 ha
4,363 ha
2,920 ha
0,448 ha
0,015 ha
32
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 154, E. – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
11.
Bodenordnung, Durchführungskosten
Eine Baulandumlegung gem. § 45 Baugesetzbuch ist nicht vorgesehen.
Die Kosten für erforderliche Erschließungsmaßnahmen richten sich nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach den Maßgaben der
Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Der Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt – Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum
Friesheimer Busch hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) und § 4 (2) Baugesetzbuch in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der Zeit vom 20.01.2011 bis
einschließlich 19.02.2011 öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
33
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt