Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße; Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs)

öffnen download melden Dateigröße: 114 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 216/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.05.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 11.06.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 27.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße; Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, überarbeitete städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, den Bebauungsplanentwurf für die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4(2) BauGB zu erarbeiten. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 (V 76/2011) den Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, zur Aufstellung beschlossen (s. Anlageplan). In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.06.2012 wurde beschlossen, die Planung auf der Grundlage einer Wohnbebauung fortzuführen (s. A 156/2012). Hierzu hat die Grundstückseigentümerin der beiden südlichen Grundstücke das Stadtplanungsbüro Zimmermann beauftragt, zwei städtebauliche Planungsvarianten auszuarbeiten, wobei das nördlich angrenzende Grundstück der Deutschen Telekom AG in die Planung einbezogen wurde. Diese wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.11.2012 von Herrn Zimmermann vorgestellt. Laut Auskunft der Telekom werden für deren Grundstück derzeit Verkaufsverhandlungen geführt. Auf Grundlage der beiden vom Planungsbüro Zimmermann erarbeiteten städtebaulichen Vorentwürfe wurde am 22.01.2013 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. In der Bürgerversammlung wurden u.a. die Themen Geschossigkeit, Gliederung des Baukörpers, die Parksituation und die Lage der Tiefgaragenzufahrt thematisiert: Von Anwohnern kam der Wunsch nach einer Reduzierung der Geschossigkeit auf. Drei Vollgeschosse sind jedoch aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle städtebaulich verträglich. Der FNP stellt für diesen Bereich ein Mischgebiet dar, was mit höheren Dichten einhergeht, als dies bei Wohnbauflächen der Fall ist. Mit der Gesamthöhe der baulichen Anlagen vergleichbare Firsthöhen lassen sich im unmittelbaren Umfeld finden. Weiterer Kritikpunkt war die Gliederung des Baukörpers. Es wurde vorgeschlagen, dass der Baukörper zur Erper Straße gegliedert werden sollte, entweder durch Aufteilung in Einzelbaukörper oder durch Versetzen einzelner Bauteile. Aus Sicht der Verwaltung ist die geschlossene Front zur Erper Straße aus Lärmschutzgründen empfehlenswert, es entstehen ruhige Freiräume im dahinter liegenden Bereich. Eine optische Gliederung des Baukörpers durch Wechsel der Fassadenmaterialien oder –farben kann aus Sicht der Verwaltung ebenso zur Auflockerung beitragen Es wurde zudem eingewendet, dass die Straße in der Komm bereits jetzt von Autofahrern, die nicht in der Straße wohnen oder kein Ziel in dieser Straße haben zugeparkt wird. Die Bewohner der Neubauten sollten aus Sicht einiger Anwohner nicht zusätzlich diese Straßen beparken, weshalb ausreichend Stellplätze vorzusehen sind. Allerdings ist von Seiten der Verwaltung festzustellen, dass öffentliche Straßen grundsätzlich von jedem beparkt werden dürfen. Es wird eine ausreichende Stellplatzanzahl für die Bewohner in der dazugehörigen Tiefgarage geschaffen. Bauordnungsrechtlich wird je Wohnung ein Stellplatz für Bewohner gefordert. Darüber hinausgehende Zahlen können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. In Baugebieten ist es üblich, für pro Wohneinheit zusätzlich 0,5 öffentliche Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Von einem unmittelbaren Nachbarn wird kritisiert, dass eine Tiefgaragenzufahrt direkt an der Grenze zu seinem Grundstück geplant ist. Befürchtet wird eine Zunahme der Lärmbelastung durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge und störende Geräusche der Schließvorrichtung. Es wurde von der Verwaltung und dem Planungsbüro zugesagt, dass diese Lage der Zufahrt geprüft wird oder Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen werden. Zustimmung zu den Planungen wurde dahingehend vernommen, dass als „Schandflecken“ empfundene Bereiche einer Verbesserung des Erscheinungsbilds am Ortseingang zugeführt werden. Angeführt wurden auch die zum Teil dreigeschossigen Bauten in der näheren Umgebung, z.B. an der Herriger Straße, die als nicht störend empfunden werden. Das Planungsbüro Zimmermann hat nunmehr aufgrund der Eingaben der Bürgerversammlung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Pläne angepasst und konkretisiert. Es liegt ein Gebäudeentwurf der Architektin Pieroth vor, der die mögliche Bebauung visualisiert (siehe Anlage). Dieser sieht eine geschlossene Bebauung entlang der Erper Straße in III-geschossiger Bauweise in Verbindung mit einem Staffelgeschoss vor. Vorgelagert sind diesem Gebäuderiegel entlang der Erper Straße Stellplätze in Senkrechtaufstellung, die den Kunden der Gewerbeeinrichtungen im Erdgeschoss, aber auch Besuchern von Bewohnern des Neubaus dienen und die über die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen hinausgehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage bleibt in ihrer Lage an der Straße „In der Komm“ bestehen, wird aber aus Lärmschutzgründen vollständig eingehaust. Die Schließanlage soll dabei am unteren Ende -2- der Rampe installiert werden, so dass Geräusche, die durch das Warten vor der Absperrung entstehen, durch die Einhausung auf die Anwohner keinen störenden Einfluss haben können. Anlagen:   Lageplan Gebäudeentwurf In Vertretung (Erner) -3-