Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 216/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.05.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.06.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
27.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße;
Beschluss über die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, überarbeitete städtebauliche Vorentwurf wird zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Stadtplanungsbüro
Zimmermann, Köln, den Bebauungsplanentwurf für die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2)
und § 4(2) BauGB zu erarbeiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 (V 76/2011) den Bebauungsplan
Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße, zur Aufstellung beschlossen (s. Anlageplan).
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.06.2012 wurde beschlossen, die
Planung auf der Grundlage einer Wohnbebauung fortzuführen (s. A 156/2012). Hierzu hat die
Grundstückseigentümerin der beiden südlichen Grundstücke das Stadtplanungsbüro Zimmermann
beauftragt, zwei städtebauliche Planungsvarianten auszuarbeiten, wobei das nördlich
angrenzende Grundstück der Deutschen Telekom AG in die Planung einbezogen wurde. Diese
wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 22.11.2012 von Herrn
Zimmermann vorgestellt. Laut Auskunft der Telekom werden für deren Grundstück derzeit
Verkaufsverhandlungen geführt.
Auf Grundlage der beiden vom Planungsbüro Zimmermann erarbeiteten städtebaulichen
Vorentwürfe wurde am 22.01.2013 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
In der Bürgerversammlung wurden u.a. die Themen Geschossigkeit, Gliederung des Baukörpers,
die Parksituation und die Lage der Tiefgaragenzufahrt thematisiert:
Von Anwohnern kam der Wunsch nach einer Reduzierung der Geschossigkeit auf. Drei
Vollgeschosse sind jedoch aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle städtebaulich verträglich. Der
FNP stellt für diesen Bereich ein Mischgebiet dar, was mit höheren Dichten einhergeht, als dies
bei Wohnbauflächen der Fall ist. Mit der Gesamthöhe der baulichen Anlagen vergleichbare
Firsthöhen lassen sich im unmittelbaren Umfeld finden.
Weiterer Kritikpunkt war die Gliederung des Baukörpers. Es wurde vorgeschlagen, dass der
Baukörper zur Erper Straße gegliedert werden sollte, entweder durch Aufteilung in
Einzelbaukörper oder durch Versetzen einzelner Bauteile. Aus Sicht der Verwaltung ist die
geschlossene Front zur Erper Straße aus Lärmschutzgründen empfehlenswert, es entstehen
ruhige Freiräume im dahinter liegenden Bereich. Eine optische Gliederung des Baukörpers durch
Wechsel der Fassadenmaterialien oder –farben kann aus Sicht der Verwaltung ebenso zur
Auflockerung beitragen
Es wurde zudem eingewendet, dass die Straße in der Komm bereits jetzt von Autofahrern, die
nicht in der Straße wohnen oder kein Ziel in dieser Straße haben zugeparkt wird. Die Bewohner
der Neubauten sollten aus Sicht einiger Anwohner nicht zusätzlich diese Straßen beparken,
weshalb ausreichend Stellplätze vorzusehen sind. Allerdings ist von Seiten der Verwaltung
festzustellen, dass öffentliche Straßen grundsätzlich von jedem beparkt werden dürfen. Es wird
eine ausreichende Stellplatzanzahl für die Bewohner in der dazugehörigen Tiefgarage geschaffen.
Bauordnungsrechtlich wird je Wohnung ein Stellplatz für Bewohner gefordert. Darüber
hinausgehende Zahlen können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. In Baugebieten ist es
üblich, für pro Wohneinheit zusätzlich 0,5 öffentliche Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
Von einem unmittelbaren Nachbarn wird kritisiert, dass eine Tiefgaragenzufahrt direkt an der
Grenze zu seinem Grundstück geplant ist. Befürchtet wird eine Zunahme der Lärmbelastung
durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge und störende Geräusche der Schließvorrichtung. Es wurde
von der Verwaltung und dem Planungsbüro zugesagt, dass diese Lage der Zufahrt geprüft wird
oder Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Zustimmung zu den Planungen wurde dahingehend vernommen, dass als „Schandflecken“
empfundene Bereiche einer Verbesserung des Erscheinungsbilds am Ortseingang zugeführt
werden. Angeführt wurden auch die zum Teil dreigeschossigen Bauten in der näheren Umgebung,
z.B. an der Herriger Straße, die als nicht störend empfunden werden.
Das Planungsbüro Zimmermann hat nunmehr aufgrund der Eingaben der Bürgerversammlung in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Pläne angepasst und konkretisiert. Es liegt ein
Gebäudeentwurf der Architektin Pieroth vor, der die mögliche Bebauung visualisiert (siehe
Anlage). Dieser sieht eine geschlossene Bebauung entlang der Erper Straße in III-geschossiger
Bauweise in Verbindung mit einem Staffelgeschoss vor. Vorgelagert sind diesem Gebäuderiegel
entlang der Erper Straße Stellplätze in Senkrechtaufstellung, die den Kunden der
Gewerbeeinrichtungen im Erdgeschoss, aber auch Besuchern von Bewohnern des Neubaus
dienen und die über die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen hinausgehen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage bleibt in ihrer Lage an der Straße „In der Komm“ bestehen, wird aber
aus Lärmschutzgründen vollständig eingehaust. Die Schließanlage soll dabei am unteren Ende
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der Rampe installiert werden, so dass Geräusche, die durch das Warten vor der Absperrung
entstehen, durch die Einhausung auf die Anwohner keinen störenden Einfluss haben können.
Anlagen:
Lageplan
Gebäudeentwurf
In Vertretung
(Erner)
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