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Beschlussvorlage (Erläuterung Bauvorhaben)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
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Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Bebauungsplan Nr. 163 „Erper Straße“ in Erftstadt-Lechenich 1. Allgemeines Die Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Lechenich, Flur 31, Flurstücke 121 und 122, beantragt die Änderung des Geltungsbereichs und der Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Erper Straße“ in Erfstadt-Lechenich. Geplant ist, auf den beiden Grundstücken eine Wohnbebauung mit ergänzender nicht störender gewerblicher Nutzung im Erdgeschossbereich zu entwickeln. 1.1 Plangebiet Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lechenich und umfasst die beiden Grundstücke 121 und 122 im Kreuzungsbereich der Straßen In der Komm / Erper Straße. Im Süden wird das Plangebiet von der Straße In der Komm, im Osten von der Erper Straße und im Westen von Wohnbebauung begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.000 m². Nördlich des verkleinerten Plangebietes, jenseits eines Fußweges zwischen Erper Straße und der Straße Am Kellergraben, befindet sich ein Grundstück der Telekom. Hier steht auch ein 20 m hoher Sendemast. Ebenfalls nördlich des Plangebietes wurde an der Erper Straße eine Tierarztpraxis genehmigt. Im Plangebiet selbst war in der Vergangenheit ein Handwerksbetrieb (Garagenbau Wördel) angesiedelt, der aufgegeben wurde. 1.2 Vorhandenes Planungsrecht Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt im Bereich des Plangebietes ein Mischgebiet (MI) dar. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird der FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB angepasst. Statt einer Mischgebietsfläche soll eine Wohnbaufläche (W) dargestellt werden. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan setzt für das Plangebiet eine Fläche für Gemeinbedarf fest. Am 29.03.2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung und zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs Lechenich zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch die Ansiedlung eines Vollsortimenters im Plangebiet diskutiert worden. In seiner Sitzung am 18.09.2012 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, den Bebauungsplan Nr. 163 mit dem Ziel der Realisierung einer Mehrfamilienhausbebauung nebst beabsichtigter Ergänzungsnutzungen fortzuführen, wobei das angrenzende Telekom-Grundstück in die weiteren Planungen einzubeziehen seien. 1 1.3 Verfahren Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aus folgenden Gründen durchgeführt werden: Der Bebauungsplan wird für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Größe der zulässigen Grundfläche liegt unterhalb 20.000 m² und erfordert damit auch keine Vorprüfung des Einzelfalls. Es sind keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH- oder Vogelschutzrichtlinie betroffen. Im beschleunigten Verfahren können die Regelungen über das vereinfachte Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB angewendet werden. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll dennoch nicht verzichtet werden. Eine Bilanzierung der Eingriffe ist gem. § 13 a (2) BauGB ebenfalls nicht erforderlich. Unabhängig davon werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf verschiedene Umweltbelange untersucht. Gegenstand der Betrachtung werden dabei insbesondere die immissionsschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belange sein. 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Das Betriebsgeschehen innerhalb des Plangebietes wurde aufgegeben. Durch die Eigentümerin der Flächen wurde eine neue Konzeption geprüft, die eine Wohnbebauung vorsieht. Zur Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll das Bebauungsplanverfahren geändert weiter geführt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Hierfür soll der bestehende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes dahingehend geändert werden, dass das Plangebiet auf die benannten zwei Grundstücke verkleinert und im Verfahren nach § 13 a BauGB weiter betrieben wird. 3. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in hufeisenförmiger Bebauung vor. Das Konzept zeigt dabei nicht das geplante Gebäude, sondern die möglichen überbaubaren Grundstücksflächen. Neben Wohnnutzung sollen im Erdgeschoss auch nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen wie z.B. Kiosk, Bäcker, Versicherungsagentur o.ä. zulässig sein. Auch altengerechte Wohnungen oder alternative Wohnformen sind hier denkbar. Entlang der Erper Straße und der Straße In der Komm sind dabei drei Geschosse geplant, im rückwärtigen Bereich zwei Geschosse. Straßenseitig ist geplant, mit dem zweiten und dritten Obergeschoss jeweils einen Meter in Richtung Straße vorzuspringen. Durch die Planung werden ca. 50 Wohneinheiten neu geschaffen. 2 Zur Erschließung des Plangebietes ist sowohl von der Straße In der Komm als auch von der Erper Straße aus eine Ein- und Ausfahrt in eine Tiefgarage unter der geplanten Wohnbebauung vorgesehen. Hier können die erforderlichen Stellplätze sowie Besucherstellplätze untergebracht werden. Geplant ist ein Stellplatzschlüssel von 1,5 St/WE. Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist über die bestehenden Leitungen und Kanäle in der Erper Straße und der Straße In der Komm gesichert. Das städtebauliche Konzept zeigt die Fortführung der Baustruktur nach Norden unter Einbeziehung des Telekomgrundstücks auf. Die Realisierung einer Wohnbebauung auf den beiden Grundstücken der Antragstellerin steht einer späteren Überplanung und Bebauung der nördlich angrenzenden Grundstücke nicht entgegen. 4. Auswirkungen der Planung 4.1 Immissionsschutz Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehr der Erper Straße und der Straße In der Komm vorbelastet. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird gutachterlich untersucht werden, welche Einwirkungen auf das Plangebiet durch den Straßenverkehr zu erwarten sind und ob und welche Festsetzungen zum Lärmschutz getroffen werden müssen. Von dem auf dem nördlich angrenzenden Grundstück stehenden Sendemast der Telekom gehen ebenfalls Einwirkungen auf das Plangebiet aus. Ob der Sendemast im Rahmen einer Neuplanung des Grundstückes entbehrlich ist, wird das weitere Verfahren zeigen. 4.2 Artenschutz Die artenschutzrechtlichen Belange, werden, soweit aufgrund der vorhandenen Strukturen überhaupt betroffen, im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht. 4.3 Klimaschutz Da das Plangebiet bereits bebaut war und überwiegend versiegelt ist, sind durch die jetzt geplante Wohnbebauung keine Auswirkungen auf klimatische Verhältnisse zu erwarten. Die kleinklimatische Situation wird sich durch die Anlage von Hausgärten und Grünflächen eher verbessern. Im weiteren Verfahren wird geprüft werden, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt 3