Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 163 „Erper Straße“ in Erftstadt-Lechenich
1.
Allgemeines
Die Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Lechenich, Flur 31, Flurstücke 121
und 122, beantragt die Änderung des Geltungsbereichs und der Zielsetzung des
Bebauungsplanes Nr. 163 „Erper Straße“ in Erfstadt-Lechenich. Geplant ist, auf den
beiden Grundstücken eine Wohnbebauung mit ergänzender nicht störender
gewerblicher Nutzung im Erdgeschossbereich zu entwickeln.
1.1
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lechenich und umfasst die beiden Grundstücke 121
und 122 im Kreuzungsbereich der Straßen In der Komm / Erper Straße. Im Süden
wird das Plangebiet von der Straße In der Komm, im Osten von der Erper Straße und
im Westen von Wohnbebauung begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von
ca. 5.000 m².
Nördlich des verkleinerten Plangebietes, jenseits eines Fußweges zwischen Erper
Straße und der Straße Am Kellergraben, befindet sich ein Grundstück der Telekom.
Hier steht auch ein 20 m hoher Sendemast. Ebenfalls nördlich des Plangebietes
wurde an der Erper Straße eine Tierarztpraxis genehmigt. Im Plangebiet selbst war in
der Vergangenheit ein Handwerksbetrieb (Garagenbau Wördel) angesiedelt, der
aufgegeben wurde.
1.2
Vorhandenes Planungsrecht
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt im Bereich des
Plangebietes ein Mischgebiet (MI) dar. Da der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird der FNP im Wege der Berichtigung
gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB angepasst. Statt einer Mischgebietsfläche soll eine
Wohnbaufläche (W) dargestellt werden.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan setzt für das Plangebiet eine Fläche für
Gemeinbedarf fest.
Am 29.03.2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 163 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
städtebaulich geordnete Bebauung und zur Sicherung des zentralen
Versorgungsbereichs Lechenich zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch die
Ansiedlung eines Vollsortimenters im Plangebiet diskutiert worden.
In seiner Sitzung am 18.09.2012 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, den
Bebauungsplan Nr. 163 mit dem Ziel der Realisierung einer
Mehrfamilienhausbebauung nebst beabsichtigter Ergänzungsnutzungen fortzuführen,
wobei das angrenzende Telekom-Grundstück in die weiteren Planungen
einzubeziehen seien.
1
1.3
Verfahren
Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aus folgenden Gründen durchgeführt werden:
Der Bebauungsplan wird für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der
Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt.
Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Größe der zulässigen Grundfläche liegt unterhalb 20.000 m² und erfordert
damit auch keine Vorprüfung des Einzelfalls.
Es sind keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH- oder
Vogelschutzrichtlinie betroffen.
Im beschleunigten Verfahren können die Regelungen über das vereinfachte
Verfahren nach § 13 (2) und (3) BauGB angewendet werden. Auf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll dennoch nicht verzichtet werden. Eine Bilanzierung der
Eingriffe ist gem. § 13 a (2) BauGB ebenfalls nicht erforderlich. Unabhängig davon
werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf verschiedene
Umweltbelange untersucht. Gegenstand der Betrachtung werden dabei
insbesondere die immissionsschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belange
sein.
2.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Das Betriebsgeschehen innerhalb des Plangebietes wurde aufgegeben. Durch die
Eigentümerin der Flächen wurde eine neue Konzeption geprüft, die eine
Wohnbebauung vorsieht. Zur Absicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung soll das Bebauungsplanverfahren geändert weiter geführt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Hierfür soll der
bestehende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes dahingehend
geändert werden, dass das Plangebiet auf die benannten zwei Grundstücke
verkleinert und im Verfahren nach § 13 a BauGB weiter betrieben wird.
3.
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in
hufeisenförmiger Bebauung vor. Das Konzept zeigt dabei nicht das geplante
Gebäude, sondern die möglichen überbaubaren Grundstücksflächen. Neben
Wohnnutzung sollen im Erdgeschoss auch nicht wesentlich störende gewerbliche
Nutzungen wie z.B. Kiosk, Bäcker, Versicherungsagentur o.ä. zulässig sein. Auch
altengerechte Wohnungen oder alternative Wohnformen sind hier denkbar.
Entlang der Erper Straße und der Straße In der Komm sind dabei drei Geschosse
geplant, im rückwärtigen Bereich zwei Geschosse. Straßenseitig ist geplant, mit dem
zweiten und dritten Obergeschoss jeweils einen Meter in Richtung Straße
vorzuspringen. Durch die Planung werden ca. 50 Wohneinheiten neu geschaffen.
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Zur Erschließung des Plangebietes ist sowohl von der Straße In der Komm als auch
von der Erper Straße aus eine Ein- und Ausfahrt in eine Tiefgarage unter der
geplanten Wohnbebauung vorgesehen. Hier können die erforderlichen Stellplätze
sowie Besucherstellplätze untergebracht werden. Geplant ist ein Stellplatzschlüssel
von 1,5 St/WE.
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist über die bestehenden Leitungen und
Kanäle in der Erper Straße und der Straße In der Komm gesichert.
Das städtebauliche Konzept zeigt die Fortführung der Baustruktur nach Norden unter
Einbeziehung des Telekomgrundstücks auf. Die Realisierung einer Wohnbebauung
auf den beiden Grundstücken der Antragstellerin steht einer späteren Überplanung
und Bebauung der nördlich angrenzenden Grundstücke nicht entgegen.
4.
Auswirkungen der Planung
4.1
Immissionsschutz
Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehr der Erper Straße und der Straße In der
Komm vorbelastet. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird gutachterlich
untersucht werden, welche Einwirkungen auf das Plangebiet durch den
Straßenverkehr zu erwarten sind und ob und welche Festsetzungen zum Lärmschutz
getroffen werden müssen.
Von dem auf dem nördlich angrenzenden Grundstück stehenden Sendemast der
Telekom gehen ebenfalls Einwirkungen auf das Plangebiet aus. Ob der Sendemast
im Rahmen einer Neuplanung des Grundstückes entbehrlich ist, wird das weitere
Verfahren zeigen.
4.2
Artenschutz
Die artenschutzrechtlichen Belange, werden, soweit aufgrund der vorhandenen
Strukturen überhaupt betroffen, im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht.
4.3
Klimaschutz
Da das Plangebiet bereits bebaut war und überwiegend versiegelt ist, sind durch die
jetzt geplante Wohnbebauung keine Auswirkungen auf klimatische Verhältnisse zu
erwarten. Die kleinklimatische Situation wird sich durch die Anlage von Hausgärten
und Grünflächen eher verbessern.
Im weiteren Verfahren wird geprüft werden, welche Maßnahmen festgesetzt werden
können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den
Klimawandel zu dienen.
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
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