Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
07.03.13, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.01.2013
- Der Bürgermeister Az: 13-23-50 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 1003-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neubesetzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
hier: Nachfolge des Herrn Pfarrer Bahne
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Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1003-IX
1. Sachverhalt:
§ 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW sieht vor, dass je ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche
und der evangelischen Kirche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen ist. In der Ratssitzung am 27.10.2009 wurde Herr Pfarrer Thomas Bahne als
Vertreter der katholischen Kirche und Herr Diakon Dr. Ulrich Günzel als sein Vertreter berufen.
Durch die Versetzung von Herrn Bahne zum 31.12.2012 muss von Seiten der katholischen Kirche
ein Nachfolger benannt werden.
Am 20.02.2013 teilte das Pfarrbüro telefonisch mit, dass als Nachfolgerin Schwester Roswitha
Fahrendorf, Langenhecke 12, 53902 Bad Münstereifel, bestimmt worden sei; Stellvertreter bleibt
Herr Dr. Ulrich Günzel.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist je eine oder ein von
der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Wird kein
Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so ist gemäß § 85 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses
beschränkt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Recht, einen Vertreter zu benennen, liegt bei der katholischen Kirche.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Schwester Roswitha Fahrendorf, Langenhecke 12, 53902 Bad Münstereifel, wird als ständiges
Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften berufen.