Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
,fr/lu
SPD-Fraktion
Erftstadt • SPD-Büraerbüro
• Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Herrn Beigeordneten Volker Erner
Rathaus, Holzdamm 10
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Uwe Wegner
Bertolt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
Telefon: (02235) 46 09 33
eMail: uwe.wegner@spd-erftstadtde
twitter: Uwe_Wegner
Internet: www.uwe-wegner.com
50374 Erftstadt
Stadtverordneter
Ralf Petschelilies
Berliner Str. 8
50374 Erftstadt
SPD-Bürgerbüro
Bahnhofstr. 38
50374 Erftstadt
eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de
Internet: www.spd-erftstadtde
Erftstadt, 08. Mai 2013
Antrag bezüglich Beschwerden über ordnungsrechtliche Verstöße im Bereich
des Edeka-Marktes in Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Erner,
namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschüssen
Beschwerde
aufgeführten
Punkte und stellt dezidiert
über die in der
die Rechtslage
und die
vollzogenen Konsequenzen dar.
Begründung:
Mit Datum vom 07.05. hat sich der Betreiber des Edeka-Marktes
über diverse
Missstände im Umfeld seines Geschäftes beklagt. Das Schreiben liegt unserer
Kenntnis der Verwaltung
beigefügt.
vor, wird vorsorglich jedoch in der Anlage ebenfalls
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Aus Sicht der SPD-Fraktion besteht hier dringender Klärungs- und Handlungsbedarf.
Die Verwaltung sollte aus diesem Grunde umfassend und dezidiert auf alle in der
Beschwerde aufgeführten Punkte den zuständigen Fachausschüssen berichten.
Mit freundlichen Grü ßen
Uwe Wegner
gez. Ralf Petschellies
Ste/lv. Fraktionsvorsitzender
Stadtverordneter
Auch hier sieht das Bauordnungsamt mit fest verschlossenen Augen zu und
verschanzt sich hinter "müssen wir erst einmal prüfen und besprechen"!
Die Rechtslage ist aber eindeutig! Es liegt keine Genehmigung vor!
In meinem Wohnort stehen dank Schlecker viele Objekte leer und obwohl die
Stadt nicht im Nothaushalt steckt freut sie sich über jede zusätzliche
Gewerbesteuereinnahme.
Kopie des Briefes an Herrn Overhoff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Gaststätte zum Mittelpunkt Theodor-Heuss Str. 19 in 50374
Erftstadt-Liblar betreibt ohne über entsprechende Genehmigung zu verfügen
eine Aussengastronomie auf ihren Parkflächen.
Um entsprechende Fläche zu gewinnen wurden Schirme und Blumenkübel in die
Parkfläche geschoben die zuvor auf Beschwerde der EDEKA Zentrale vom
Vermieter aus der Parkfläche entfernt wurden.
Meine Parkflächen befinden sich unmittelbar gegenüber, sodass nicht nur ich
Persönlich, sonder auch meine Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner
erheblich beim ausparken behindert werden. Die Parkflächen der Gaststätte
messen eine Länge von lediglich 4m, das Mobiliar reicht einen Meter in die
eh schon verkürzte Parkfläche und dort wird nochmals mit einem Meter
großzügig Abstand gehalten.
Die Durchfahrtsbreite beträgt hier teilweise nur noch 3m, mein KFZ misst
4768mm.
Ein ausparken ist hier unmöglich. Durch die beengten Verhältnisse kam es
bereits zu Rangierunfällen und auf freundliches bitten warteten Mitarbeiter
bereits 20min.
Daher fordere ich sie auf:
1.Wiederherstellung in den Baurechtlichen Zustand.
2.Sofortige Untersagung der illegalen Außengastronomie 3.Sofortige Räumung
der Parkfläche von Blumenkübeln und Schirmen 4.Aufforderung an die
Eigentümerin die Parkflächen korrekt zu markieren.
Als braver Steuerzahler der sich vorher nötige Genehmigungen holt und
bezahlt würde ich es auch gerne sehen, wenn hier ein empfindliches Bußgeld
erhoben wird.
Ihrer Antwort sehe ich bis zum 17.05.2013 entgegen.
Mit dem Wissen, das sich bereits jemand per Brief beschwert hat, mache ich
nur der Form halber darauf aufmerksam, das nach fruchtlosem Verstreichen der
Frist rechtliche Schritte folgen werden.
Das Ergebnisse trägt maßgeblich als Entscheidungshilfe zur Optionsausübung
für den weiteren Betrieb über 2014 hinaus bei.
Mit freundlichen Grü ßen
Dirk Nonnenbruch