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Antrag (Antrag 226/2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
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Inhalt der Datei

,fr/lu SPD-Fraktion Erftstadt • SPD-Büraerbüro • Bahnhofstraße 38 • 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Herrn Beigeordneten Volker Erner Rathaus, Holzdamm 10 Stellv. Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner Bertolt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt Telefon: (02235) 46 09 33 eMail: uwe.wegner@spd-erftstadtde twitter: Uwe_Wegner Internet: www.uwe-wegner.com 50374 Erftstadt Stadtverordneter Ralf Petschelilies Berliner Str. 8 50374 Erftstadt SPD-Bürgerbüro Bahnhofstr. 38 50374 Erftstadt eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de Internet: www.spd-erftstadtde Erftstadt, 08. Mai 2013 Antrag bezüglich Beschwerden über ordnungsrechtliche Verstöße im Bereich des Edeka-Marktes in Erftstadt-Liblar Sehr geehrter Herr Erner, namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Die Verwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschüssen Beschwerde aufgeführten Punkte und stellt dezidiert über die in der die Rechtslage und die vollzogenen Konsequenzen dar. Begründung: Mit Datum vom 07.05. hat sich der Betreiber des Edeka-Marktes über diverse Missstände im Umfeld seines Geschäftes beklagt. Das Schreiben liegt unserer Kenntnis der Verwaltung beigefügt. vor, wird vorsorglich jedoch in der Anlage ebenfalls 2 Aus Sicht der SPD-Fraktion besteht hier dringender Klärungs- und Handlungsbedarf. Die Verwaltung sollte aus diesem Grunde umfassend und dezidiert auf alle in der Beschwerde aufgeführten Punkte den zuständigen Fachausschüssen berichten. Mit freundlichen Grü ßen Uwe Wegner gez. Ralf Petschellies Ste/lv. Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter Auch hier sieht das Bauordnungsamt mit fest verschlossenen Augen zu und verschanzt sich hinter "müssen wir erst einmal prüfen und besprechen"! Die Rechtslage ist aber eindeutig! Es liegt keine Genehmigung vor! In meinem Wohnort stehen dank Schlecker viele Objekte leer und obwohl die Stadt nicht im Nothaushalt steckt freut sie sich über jede zusätzliche Gewerbesteuereinnahme. Kopie des Briefes an Herrn Overhoff: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gaststätte zum Mittelpunkt Theodor-Heuss Str. 19 in 50374 Erftstadt-Liblar betreibt ohne über entsprechende Genehmigung zu verfügen eine Aussengastronomie auf ihren Parkflächen. Um entsprechende Fläche zu gewinnen wurden Schirme und Blumenkübel in die Parkfläche geschoben die zuvor auf Beschwerde der EDEKA Zentrale vom Vermieter aus der Parkfläche entfernt wurden. Meine Parkflächen befinden sich unmittelbar gegenüber, sodass nicht nur ich Persönlich, sonder auch meine Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner erheblich beim ausparken behindert werden. Die Parkflächen der Gaststätte messen eine Länge von lediglich 4m, das Mobiliar reicht einen Meter in die eh schon verkürzte Parkfläche und dort wird nochmals mit einem Meter großzügig Abstand gehalten. Die Durchfahrtsbreite beträgt hier teilweise nur noch 3m, mein KFZ misst 4768mm. Ein ausparken ist hier unmöglich. Durch die beengten Verhältnisse kam es bereits zu Rangierunfällen und auf freundliches bitten warteten Mitarbeiter bereits 20min. Daher fordere ich sie auf: 1.Wiederherstellung in den Baurechtlichen Zustand. 2.Sofortige Untersagung der illegalen Außengastronomie 3.Sofortige Räumung der Parkfläche von Blumenkübeln und Schirmen 4.Aufforderung an die Eigentümerin die Parkflächen korrekt zu markieren. Als braver Steuerzahler der sich vorher nötige Genehmigungen holt und bezahlt würde ich es auch gerne sehen, wenn hier ein empfindliches Bußgeld erhoben wird. Ihrer Antwort sehe ich bis zum 17.05.2013 entgegen. Mit dem Wissen, das sich bereits jemand per Brief beschwert hat, mache ich nur der Form halber darauf aufmerksam, das nach fruchtlosem Verstreichen der Frist rechtliche Schritte folgen werden. Das Ergebnisse trägt maßgeblich als Entscheidungshilfe zur Optionsausübung für den weiteren Betrieb über 2014 hinaus bei. Mit freundlichen Grü ßen Dirk Nonnenbruch