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Dringlichkeitsentscheidung (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 987-IX/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
07.03.13, 18:17

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL KREIS EUSKIRCHEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Goldenes Tal / Eifelbad - öffentliche Parkflächen Teil 1: Teil 2: Städtebauliche Begründung Umweltbericht 1 Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Städtebauliche Begründung 1.0 Rechtsgrundlagen 2.0 Anlass und Ziele der Planung 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan 3.2 Flächennutzungsplan 3.3 Bebauungspläne 3.4 Überschwemmungsgebiet 4.0 Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes 5.0 Planungsfaktoren 5.1 Verkehrliche Erschließung 5.2 Ver- und Entsorgung 6.0 Auswirkungen der Planung Teil 2: Umweltbericht 1.0 Allgemeines 2.0 Beschreibung des Projektes 2.1 Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung 2.2 Standort des Vorhabens 2.3 Planerische Bindungen 2.4 Planinhalt 3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen Ziele des Umweltschutzes festgelegten 4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden 5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der Planung 5.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt 5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch 5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens 5.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt 5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen 5.2.2 Artenschutz 2 5.2.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen 5.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden 5.3.1 Naturräumliche Grundlagen 5.3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden 5.3.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Boden 5.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser 5.4.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser 5.5 Schutzgut Klima / Luft 5.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft 5.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft 5.6 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 5.6.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild 5.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 5.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter 5.7.2 Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens 6.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umwelt- schutzes 7.0 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten 8.0 Zusätzliche Angaben 8.1 Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 8.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen 8.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt 9.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung 3 Teil 1: Städtebauliche Begründung 1.0 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 i.S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL.I. S. 1509) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 2.0 Anlass und Ziele der Planung Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat bereits im Jahr 2008 erste bauleitplanerische Schritte für den Entwicklungsbereich „Sittardweg / Goldenes“ Tal eingeleitet. Das Entwicklungskonzept beinhaltete ein Gebiet am südlichen Stadtrand, begrenzt durch den „Sittardweg“ im Norden, die Bundesstraße B 51 im Osten und die Straße „Im Goldenen Tal“ im Westen, mittig durchflossen von der Erft. Vorgesehen waren die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf dem Bus- und Eifelbad-Parkplatz östlich der Erft und die Verlegung der Bushaltestellen von der östlichen auf die westliche Seite der Erft. Dort sollte ein neuer Zentraler Omnibus-Bahnhof (ZOB) für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Schülerbeförderung eingerichtet werden. Das Konzept wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht weiter verfolgt. Nunmehr plant die Stadt Bad Münstereifel im Rahmen von Veränderungen in der Stadt und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten. Neben Standorten in unmittelbarer Kernstadtnähe (Zimmerei, Große Bleiche und Feuerwache) sollen auch die minder genutzten Flächen im Goldenen Tal für eine Parkplatznutzung aktiviert werden. Darüber hinaus wird eine Ertüchtigung des vorhandenen Bus- und Eifelbadparkplatzes angestrebt. Die Höhenlage des Parkplatzes ist so zu wählen, dass dieser im Hochwasserfall überschwemmt werden kann, d.h. dass keine Auffüllungen und Verwallungen vorgenommen werden dürfen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der öffentlichen Parkplatzanlagen zu schaffen. Durch die Errichtung dieser Anlagen soll der Parkplatzknappheit in der Stadt Bad Münstereifel entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll u. a. attraktiver für Besucher werden, um die dort ansässigen Unternehmen zu stärken. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze der vorhandenen Nutzungen des Eifelbades und der Hallen bleiben erhalten. 4 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt die Kernstadt Bad Münstereifel einschließlich des Plangebietes als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. 3.2 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt den Bereich westlich der Erft als Sondergebiet „Kur, Freizeit, Erholung“ dar. Der vorhandene Schulbus- und Eifelbadparkplatz ist als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Parken“ dargestellt. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84, „Bad Münstereifel, Goldenes Tal /Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ Mit Schreiben vom 20.09.2012 hat die Bezirksregierung Köln, die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW, positiv beschieden. Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen den Planungsabsichten nicht entgegen. 3.3 Bebauungspläne Das bisherige Planungsrecht im Bereich des künftigen ZOB entstammt dem Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 3c Freizeitzentrum „Goldenes Tal“, der keine Rechtskraft erlangt hat. Dieser weist Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung („Verkehrberuhigte Zone“) sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung als „Mehrzweckplatz (öffentlich)“ aus. 3.4 Überschwemmungsgebiet Der Planbereich liegt größtenteils innerhalb des rückgewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den Vorgaben des Erftverbandes für das 100-jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen. 4.0 Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Entsprechend den gesetzgeberischen Vorgaben von einer stufenweise Konkretisierung der zulässigen Raumnutzung sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, so dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden können. Für den Bereich werden folgende Änderungen angestrebt: Für den Bereich östlich der Erft, Änderung der Darstellung Sondergebiet „Parken“ in Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“. Für den Bereich westlich der Erft, Änderung der Darstellung Sondergebiet „Kur, Freizeit, Erholung“ in Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“. 5.0 Planungsfaktoren 5.1 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung Änderungsbereiches erfolgt, wie bisher über die vorhandene Zufahrt zum Schulbus- und Eifelbadparkplatz im Osten. 5 Der Parkplatz Goldenes Tal wird über Straße Im Goldenen Tal (Zufahrt) erreicht. Die Ausfahrt erfolgt über die Dr.-Greve-Straße. Beide Straßen sollen ertüchtigt und mit einem Gehweg versehen werden. 5.2 Ver- und Entsorgung Durch das Plangebiet führt randlich ein öffentlicher Mischwasser (Hauptverbindungssammler von Eicherscheid in Richtung Kläranlage Kirspenich). Dieser verläuft unter der Dr.-Greve-Straße und kann dort auch unverändert liegen bleiben. Gleiches gilt für die parallel verlaufende Wasser-Transportleitung DN 300 sowie für die dortige Gasleitung. Die Niederschlagswasserbeseitigung für den Bereich westlich der Erft ist wie folgt geplant: Die asphaltierten Fahrstraßen entwässern oberflächlich in die angrenzenden nicht bzw. nur partiell versiegelten Flächen der Parkstände. Diese werden hierzu mit Rasengittersteinen befestigt, so dass ausreichende Sickerflächen zur Ableitung des Niederschlagswassers zur Verfügung stehen. Die Füllung der Rasengittersteine erfolgt mit einem SplittOberbodengemisch, dass zum einen eine ausreichende Sickerfähigkeit aufweist und zum anderen die belebte Bodenzone ersetzt, um hier eine Vorreinigung des schwach belasteten Regenwassers zu ermöglichen. Am Tiefpunkt neben dem Fahrbahnrand nimmt eine Rohrrigole das überschüssige Sickerwasser auf und führt dieses Speicherelementen zu (z.B. Rausikko Box der Fa. Rehau). Durch diese Maßnahmen kann das erforderliche Speichervolumen bereitgestellt werden. Bei Regenereignissen mit Jährlichkeiten > 5 Jahre kommt es zu einem Rückstau in der Versickerungsanlage. Hier ist es vorgesehen, über den Zulaufsammler eine Notentlastung zur Erft zu ermöglichen. Die erforderlichen wasserrechtlichen Nachweise werden im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt. Für den Bereich östlich der Erft (Eifelbadparkplatz) sind bereits Entwässerungsanlagen vorhanden. 6.0 Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Planung und hier insbesondere auf die Umwelt werden im Umweltbericht gem. § 2a BauGB, der gesonderter Teil dieser Begründung ist ermittelt, beschrieben und bewertet. Aussagen hinsichtlich des mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Goldenes Tal / Eifelbad – öffentliche Parkflächen“ getroffen, der parallel zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird. 6 Teil 2: 1.0 Umweltbericht Allgemeines Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit 20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet: Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. 2.0 Beschreibung des Projektes 2.1 Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung (s. Kapitel 1 der Städtebaulichen Begründung) 2.2 Standort des Vorhabens (s. Kapitel 2 der Städtebaulichen Begründung) 2.3 Planerische Bindungen (s. Kapitel 3 der Städtebaulichen Begründung) 2.4 Planinhalt (s. Kapitel 4 der Städtebaulichen Begründung) 7 3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung. Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Gesetz zur Landesentwicklung Landesentwicklungsprogramm – LEPro: Das Landesentwicklungsprogramm formuliert Ziele u.a. zum Schutz vor Hochwässern. Es ist sicherzustellen, dass die notwendigen Freiflächen für die Grundwasserneubildung, den Wasserabfluss, den Schutz vor Hochwässern und für Abwasseranlagen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ wurden folgende Gutachten erstellt: • Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Vorprüfung Stufe I Bebauungsplan Nr. 84, „Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz, Stadt Bad Münstereifel, LOMB, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn, Januar 2013 8 • • • • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 84 „Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkfläche, Stadt Bad Münstereifel, LOMB, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn, Februar 2013 BP 84 „Parkplatz Goldenes Tal“, Bad Münstereifel, Verkehrliche Stellungnahme, ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen, Februar 2013 Schalltechnische Verkehrsuntersuchung zum Entwicklungsgebiet „Südliche Vorstadt/Sittardweg/Goldenes Tal“ der Stadt Bad Münstereifel, Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, 20.02.2013 Luftschadstoffuntersuchung zum Parkplatz „Goldenes Tal“ in Bad Münstereifel, Peutz Consult GmbH, Niederlassung Dortmund, Februar 2013 4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 3,5 ha. Der Planbereich östlich der Erft (Eifelbadparkplatz) umfasst ca. 1,16 ha (11.630 qm), der Bereich westlich der Erft (Goldenes Tal) umfasst ca. 2,2 ha (ca. 22.700 m²). Durch die Bautätigkeit im Gebiet werden die jetzt vorhandenen Biotoptypen nachhaltig verändert bzw. zerstört. Ein Großteil der Fläche wird durch die Erweiterung bzw. Neugestaltung des Parkraumes semiversiegelt bzw. asphaltiert. Für die Parkflächen westlich und östlich der Erft geschieht dies im Verhältnis von ca. 4:1, 60 % semiversiegelt und 40 % vollversiegelt. 5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der Planung 5.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt 5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, o die Erholungsfunktionen. 5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Verkehr Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde von der ISAPLAN Ingenieur GmbH; Leverkusen eine verkehrliche Stellungnahme erstellt. Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass das vorhandene und prognostizierte Verkehrsaufkommen problemlos über das vorhandene Verkehrnetz abgewickelt werden kann; auch wenn die geplanten Parkdecks „Zimmerei“ und „Große Bleiche“ noch nicht in Betrieb sind und das gesamte zusätzliche Verkehrsaufkommen ins Goldene Tal abfließt. 9 Immissionsschutz Die Auswirkungen der geplanten Parkplätze mit insgesamt ca. 1.000 Parkplätzen auf die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen wurden gutachterlich, durch die Kramer Schalltechnik GmbH, St. Augustin, untersucht. Es wurden die Verkehrsgeräuschsituationen – basierend auf den Angaben des Büros ISAPLAN Ingenieur GmbH gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV in Verbindung mit den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 - VLärmSchR 97 beurteilt. Nach den Ergebnissen des Gutachtens werden die entsprechenden Immissionsgrenzwerte an den zum Vorhaben angrenzenden Immissionsbereichen sowohl tags als auch nachts nicht überschritten, wodurch hier kein Anspruch auf Schallschutz gegeben ist. Ebenfalls besteht hier bezüglich des bebauten und des unbebauten Außenwohnbereiches an den angrenzenden Immissionsbereichen kein Anspruch auf Entschädigung. Somit kann das Planvorhaben aus schalltechnischer Sicht wie geplant realisiert werden. Luftschadstoffe Die durchgeführte Luftschadstoffuntersuchung für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 + PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) zeigt, dass an allen Immissionsorten der maßgebliche Jahresmittelwertes der jeweiligen Schadstoffe deutlich eingehalten wird. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen für den Feinstaub (PM10) eine deutliche Einhaltung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 13,2 µg/m³, sowie im gesamten Untersuchungsgebiet. Ausgehend von den Erkenntnissen des LANUV NRW, dass es ab 29 µg/m³ mit geringer Wahrscheinlichkeit, ab 32 µg/m³ mit hoher Wahrscheinlichkeit zu mehr als 35 Überschreitungstagen mit mehr als 50 µg/m³ Feinstaub kommt, ist bei dem ermittelten Jahresmittelwert von maximal 13,2 µg/m³ auch nicht mit mehr als 35 Überschreitungstagen im Untersuchungsgebiet zu rechnen. Der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM2,5) von 26,4 µg/m³ mit Toleranzmarge für das Jahr 2013 wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 11,0 µg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. Auch der ab 2015 ohne Toleranzmarge geltende Jahresmittelwert von 25 µg/m³ wird im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 11,0 µg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kurzzeitkriterium der 39 BImSchV nicht eingehalten wird, für den Planfall mit maximal 0,8 % sehr gering. Auswertungen von Messergebnissen an Verkehrsmessstationen des LANUV NRW zeigen, das auch bei NO2- Jahresmittelwerten in deutlich höheren Größenordnungen wie im vorliegenden Fall für alle Immissionsorte ermittelt, das Kurzzeitkriterium der 39. BImSchV eingehalten wurde. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in der Realität das Kurzzeitkriterium der 39 BImSchV im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten wird. Der Jahresmittelwert für Benzol (C6H6) von 5 µg/m³ wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 0,8 µg/m³ deutlich eingehalten. Insgesamt ergeben sich durch die vorliegende Planung nur sehr geringe Zunahmen der Luftschadstoffimmissionen in der näheren Umgebung, da durch die großen Parkflächen und sehr gute Durchlüftung stet eine schnelle Verdünnung der Luftschadstoffimmissionen erfolgt. 10 Erholung Für die Erholungsnutzung ist der Landschaftsraum im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes nur bedingt erlebbar. Die Nutzung der Erftaue durch die Bevölkerung wird durch die Planung nicht eingeschränkt, bzw. durch die den Ausbau der Dr.-Greve-Straße entlang der Erft aufgewertet. 5.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt 5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Schutzgebiete Die Betrachtungsfläche liegt Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge, im Naturraum 274 Münstereifeler Wald und der Natureinheit Eifelfuß. Schutzgebietsausweisungen liegen für den Bereich nicht vor. Östlich der Bundesstraße B 51 beginnt das Naturschutzgebiet EU-097 Bad Münstereifeler Wald. Bestand und Bedeutung / Empfindlichkeit Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt wurden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag durch das Büro LOMB, Bonn untersucht und bewertet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 befindet sich am südlichen Ortsrand der Stadt Bad Münstereifel in der Erftaue. Das Areal ist in Teilen bereits als Parkplatz genutzt. Das Plangebiet berührt in Teilen den rückgewinnbaren Überschwemmungsbereich des Fließgewässers (Erft). Bei der Geländeaufnahme wurden keine gesetzlich geschützten Biotope kartiert. Das Gewässer weist in weiten Teilen einen Uferrandstreifen mit den typischen bachbegleitenden heimischen Gehölzen auf. Ein Großteil des Überschwemmungsgebietes wird als Grünfläche, Extensivrasen mit einzelnen Bäumen bzw. Baumgruppen, genutzt. 5.2.2 Artenschutz Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) wurde das europäische Artenschutzrecht in nationales Recht umgesetzt. Als Folge davon sind seit 2008 zu allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Artenschutzbelange in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu berücksichtigen. Die ASP ist ein eigenständiges Verfahren, welches nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann. Die Schutzkategorien umfassen eine Artenfülle, die in der planerischen Praxis nicht angemessen bearbeitet werden kann. Mit der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die „nur national“ besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie finden im Rahmen der Eingriffsregelung Beachtung und werden dort behandelt. Die artenschutzrechtliche Prüfung konzentriert sich damit auf die streng geschützten Arten inklusive der FFH-Anhang IV-Arten und auf die europäischen Vogelarten. Die Artenschutzprüfung umfasst drei Prüfstufen: Stufe I Vorprüfung (Artenspektrum und Wirkfaktoren): Unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im festgelegten Untersuchungsraum wird eine Prognose ausgesprochen, ob artenschutzrechtliche Belange durch das Vorhaben berührt werden. Die zu erwartenden Arten werden mit Hilfe allgemein zugängiger Informationen 11 (Datenbanken u.ä.) festgelegt. Zeichnen sich artenschutzrechtliche Konflikte ab, ist eine Art-zu-Art Untersuchung notwendig. Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände: sie beinhaltet eine vertiefende Überprüfung, ob Verbotstatbestände vorliegen. Es werden Ausgleichs- bzw. Vermeidungsstrategien und gegebenenfalls ein Risikomanagement vorgestellt. Gleichzeitig wird ermittelt, ob diese Maßnahmen ausreichend sind die Arten zu schützen und welche Arten davon profitieren. Stufe III Ausnahmeverfahren: Es wird untersucht, ob bei einem artenschutzrechtlichen Konflikt die drei Ausnahmezustände (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und eine Befreiung von den Verboten möglich ist. Für das Gebiet konnte bisher nur die Stufe I mit nachstehendem Ergebnis abgehandelt werden: Planungsrelevante Arten Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen, weist für das Plangebiet keinen besonderen Schutzstatus aus. Die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet sind die Parkflächen semi- oder vollversiegelt, der Grünstreifen mit Bewuchs zwischen Parkplatz / Bundesstraße, die Erft mit ihrer Begleitvegetation sowie die Vegetation innerhalb der Parkfläche. Um diese vollständig zu erfassen wurde in der Liste des LANUV der Lebensraumtyp „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“ und der Lebensraumtyp „Fließgewässer“ für die Erft ausgewählt. Die Erft wird von der Planung nicht berührt und trotzdem wird ihr spezielles Arteninventar berücksichtigt. Damit soll gewährleistet werden, das planungsrelevante Arten, die aufgrund des Fließgewässers zu erwarten sind oder vorkommen könnten, aufgenommen wer- den. Die planungsrelevanten Arten für das Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel“ Lebensraumtyp „Fließgewässer, Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“ sind der Tabelle 1, der Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Vorprüfung Stufe I, Bebauungsplan Nr. 84 „Öffentliche Parkflächen Goldenes Tal / Eifelbad“, Stadt Bad Münstereifel des Büro Ute Lomb, Bonn, Dezember 2012 zu entnehmen. Ergebnis Eine Überprüfung der zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste auf Plausibilität kommt zu dem Schluss, dass besonders Fledermäuse und Vögel, als planungsrelevante Arten, im Plangebiet tatsächlich vorkommen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Die Stufe II der artenschutzrechtlichen Prüfung, mit einer Art-zu-Art Überprüfung, wird im Frühjahr / Frühsommer Klarheit darüber bringen, ob Verbotstatbestände ausgelöst werden. Das Ergebnis der Ortstermine wird in die Artenschutzprüfung eingehen. 5.2.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die Realisierung des Planvorhabens wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zu dem die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild gehören, beeinträchtigt. Insbesondere die Reduktion von Freifläche stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Im Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich zudem temporäre Beeinträchtigungen durch Erdbewegungen, Erschütterung und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und 12 vorübergehende Lärmbelästigung. Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten Flächen. Eine detaillierte Betrachtung der lokalen Situation und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“. 5.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden 5.3.1 Naturräumliche Grundlagen Die Eifel ist ein Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Im Gegensatz zu anderen Landschaften des Schiefergebirges finden sich in der Eifel mehrere geologische Stockwerke mit Gesteinen aus fast allen Epochen der Erdgeschichte außer Silur und Präkambrium. Die Eifel gehört zum variskischen Faltengebirge, dessen nordost-südwest streichende Falten, Überschiebungen und Schieferflächen während der Oberkarbon Zeit, also vor etwa 300 Mill. Jahren entstanden. Ein Großteil des Areals wird von den mehrere tausend Meter mächtigen Unterdevonschichten aufgebaut, die aus wechselnden Folgen von Ton- und Bänderschiefer sowie Sandsteinen bestehen. Diese Schichten werden durch die Flußtäler zum Teil großflächig angeschnitten. Das Hochflächenland im Westen wird auf der Linie Trier - Köln von einer Reihe naturbegünstigter Kalkmulden abgelöst. Östlich der Kalkmuldenzone ist die Eifel ein zentrales Rumpfflächenhochland, das gegen die Mosel, den Rhein und nach Norden von einem System gestufter Randflächen umgeben ist, die zu den höheren Terrassen der heute tief eingesenkten Randtäler überleiten. 5.3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden Gemäß der Geologischen Karte der nördlichen Eifel, Stand 1980 und der Hydrologischen Karte von Nordrhein-Westfalen M 1:25.000, Blatt 5406 Bad Münstereifel, Stand 1979 liegt das Plangebiet in der Erftaue. Die Erft hat vornehmlich weitgestufte Ablagerungen aus tonigen Schluffen mit Sand- und Kiesbeimengungen geschüttet. Lokal liegen gut durchlässige Kiese vor. Unterlagert werden die Talbildungen der Erft von unterdevonischen Festgesteinen (Klerfer Schichten). Es handelt sich dabei um eine Wechselfolge von Schiefertonen und Sandsteinen mit Mächtigkeiten von mindestens 20 Metern. In den Bachablagerungen der Erft liegen kleinräumige Grundwasservorkommen mit i.d.R. flurnahen Grundwasserständen vor. Hinweise auf schädlichen Bodenablagerungen innerhalb des Plangebietes liegen nicht vor. 5.3.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Boden Durch die zusätzlich zu erwartende Versiegelung ist der Verlust von gewachsenen und belebten Böden zu erwarten, die dem Naturhaushalt mit all ihren Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit vollständig verloren gehen. 5.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder in einem nach Landeswasserrecht festgesetztem Heilquellenschutzgebiet. Das Plangebiet wird von der Erft durchflossen und liegt größtenteils innerhalb des rück13 gewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den Vorgaben des Erftverbandes für das 100jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen. 5.4.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser Eine Versiegelung von Freiflächen verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort. Damit sind zwangsläufig negative Folgewirkungen wie eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden. 5.5 Schutzgut Klima / Luft 5.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft Der Eifelraum ist geprägt durch ein Mittelgebirgs-Klima. Es herrscht ein betont maritimes (atlantisches) Klima vor, mit relativ hohen Niederschlägen, die Winter sind mäßig kalt, die Sommer sind kühl und feucht. Die Hauptwindrichtung ist West bis Nordwest. Durch die Regenabschirmung der Hochardennen, der Schneifel, und des Venn weisen bestimmte Gebiete der Eifel ein relativ trockenes Klima auf. Im langjährigen Mittel erreicht die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge von 600 - 650 mm. Die jährliche Durchschnittstemperatur liegt unter 9o C. 5.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft Nach Umsetzung des Vorhabens kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen. Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend. Im Weiteren ist durch die geplante Nutzung mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Dies hat Auswirkungen auf die Lufthygiene und die Lärmbelastung in der Umgebung. 5.6 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild 5.6.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Flußniederung der Erft. Das Fließgewässer ist weitgehend intakt mit einem mäandrierenden Verlauf durchquert es die Niederung. Das Gewässer weist in weiten Teilen einen Uferrandstreifen (leichter Wall) mit den typischen bachbegleitenden heimischen Gehölzen (Schwarzerlen, Eschen, Weiden) auf. Die Erft durchfließt Plangebiet etwa mittig. Im Osten wird das Plangebiet durch die Bundesstraße B 51 begrenzt. Ein mit Gehölzen (Ahorn, Eiche, Schwarzerlen) bewachsener Wall schirmt die öffentliche Parkplatzfläche von der Straße ab. Innerhalb des Parkplatzes liegen mit Einzelbäumen bepflanzte Freiflächen. Die Flächen westlich der Erft sind im Wesentlichen unbefestigt und stellen sich als eine Grün- oder Sandfläche bzw. ein Extensivrasen mit einzelnen Bäumen bzw. Baumgruppen dar. Die Fläche ist von Wällen mit und ohne Bewuchs unterteilt. Der Gesamteindruck der Flussniederung ist überlagert von der vorhandenen baulichen Nutzung, die besteht. Die charakteristischen Freiflächen (Grünflächen) einer Niederung sind zu erkennen. Die diverser Nutzungen prägen das Bild und zeigen nur bedingt, wie z.B. entlang der Erft mit ihrem Gehölzstreifen die natürlicherweise vorkommenden Biotoptypen. 5.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Der Bebauungsplan Nr. 84 überplant ein bereits teilweise als Parkplatz genutztes Areal beidseitig der Erft. Die Gehölze an der Erft und der Bundesstraße bleiben unangetastet, wohingegen die Bäume innerhalb der öffentlichen, befestigten Parkfläche beseitigt werden. Die Wälle werden im Zuge des Ausbaus geglättet. 14 5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 5.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau- und Kulturdenkmäler vorhanden. 5.7.2 Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens Auswirkungen auf den Bereich des Denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege werden nicht gesehen. Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetzt - DSchG) wird hingewiesen. 6.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die Versiegelung von Flächen führt zu einem Verlust von Boden und der damit verbundenen Funktionen, wie z. B. als Lebensraum für Tiere- und Pflanzen oder als regulierendes Element des Wasserhaushaltes und Klimas. Im vorliegenden Fall können die zu erwartenden negativen Auswirkungen im Plangebiet selbst durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen abgemildert und letztlich durch die Anlage externer Kompensationsflächen ausgeglichen werden. 7.0 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten Die Stadt Bad Münstereifel plant im Rahmen von Veränderungen in der Stadt und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten. Neben Standorten in unmittelbarer Kernstadtnähe (Zimmerei, Große Bleiche und Feuerwache) sollen auch die minder genutzten Flächen im Goldenen Tal / Eifelbadparkplatz für eine Parkplatznutzung aktiviert werden. Da in diesem Bereich bereits heute eine Vielzahl von Parkplätzen vorhanden und bauordnungsrechtlich erforderlich sind, ist eine Optimierung an dieser Stelle geplant. Alternativstandorte die eine vertretbare fußläufige Entfernung zur Kernstadt aufweisen stehen nicht zur Verfügung. 8.0 Zusätzliche Angaben 8.1 Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht greift auf vorliegende Behördeninformationen, erarbeitete Gutachten und auszuwertendes Kartenmaterial zurück. Die Eingriffswirkungen konnten damit hinreichend eingeschätzt werden. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung bestanden daher nicht. 15 8.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch externe Ausgleichmaßnahmen kompensiert. Die ausführliche Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen und der Eingriffsbilanzierung wird in der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Verkehrsfläche“ dargestellt. 8.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des Plangebietes erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht. 9.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 1.000 Parkplätzen (Bestand und Planung) im Bereich Sittardweg / Goldenes Tal geschaffen werden. Durch die Errichtung dieser Anlagen soll der Parkplatzknappheit in der Stadt Bad Münstereifel entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll u. a. attraktiver für Besucher werden, um die dort ansässigen Unternehmen zu stärken. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze der vorhandenen Nutzungen des Eifelbades und der Hallen bleiben erhalten. Die Uferstreifen entlang der Erft, die das Areal annähernd diagonal durchfließt, sind mit standortheimischen, bachbegleitenden Gehölze bestanden. Das Gewässer mit seiner Ufervegetation bleibt von der Planung unberührt. Westlich der Erft erstrecken sich zwischen dem Gewässer und den Sportanlagen (Tennishallen und Eifelbad) teilversiegelte oder gänzlich unbefestigte Parkflächen, die im Bedarfsfall genutzt werden. Das daran anschließende Gelände Richtung Eifelbad weist kleinere Aufschüttungen, Böschungen und Wälle auf. Es handelt sich um Rasenflächen, die weitgehend ohne größeren Bewuchs sind. Die Wege sind teils asphaltiert teils semiversiegelt. Bei den Flächen östlich der Erft handelt es sich um den vorhanden Parkplatz des Eifelbades mit Bus- bzw. Schulbushaltestellen am Sittardweg mit einer Buswendeschleife im Südosten. Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch externe Ausgleichmaßnahmen auf der Ebene der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 kompensiert. Der Planbereich liegt größtenteils innerhalb des rückgewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den Vorgaben des Erftverbandes für das 100-jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen. Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort gespeichert und versickert. Die erforderlichen wasserrechtlichen Nachweise sind im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen nicht vor. 16 Die durchgeführten gutachterlichen Untersuchungen zum Verkehr / Verträglichkeit, zum Schallschutz und zu Luftschadstoffen kommen zu dem Ergebnis, dass das die Immissionsgrenzwerte gem. den Regelwerken im gesamten Umgebungsbereich eingehalten bzw. unterschritten werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. aufgestellt: 22. Februar 2013 17