Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
07.03.13, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
KREIS EUSKIRCHEN
REGIERUNGSBEZIRK KÖLN
24. Änderung des Flächennutzungsplanes
Goldenes Tal / Eifelbad - öffentliche Parkflächen
Teil 1:
Teil 2:
Städtebauliche Begründung
Umweltbericht
1
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1:
Städtebauliche Begründung
1.0
Rechtsgrundlagen
2.0
Anlass und Ziele der Planung
3.0
Rahmenbedingungen
3.1
Regionalplan
3.2
Flächennutzungsplan
3.3
Bebauungspläne
3.4
Überschwemmungsgebiet
4.0
Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
5.0
Planungsfaktoren
5.1
Verkehrliche Erschließung
5.2
Ver- und Entsorgung
6.0
Auswirkungen der Planung
Teil 2:
Umweltbericht
1.0
Allgemeines
2.0
Beschreibung des Projektes
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung
2.2
Standort des Vorhabens
2.3
Planerische Bindungen
2.4
Planinhalt
3.0
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
Ziele des Umweltschutzes
festgelegten
4.0
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
5.0
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der
Planung
5.1
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie auf die Bevölkerung insgesamt
5.1.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch
5.1.2
Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens
5.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt
5.2.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
5.2.2
Artenschutz
2
5.2.3
Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Tiere und Pflanzen
5.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
5.3.1
Naturräumliche Grundlagen
5.3.2
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden
5.3.3
Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Boden
5.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
5.4.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser
5.4.2
Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Wasser
5.5
Schutzgut Klima / Luft
5.5.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft
5.5.2
Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft
5.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
5.6.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild
5.6.2
Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
5.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.7.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige
Sachgüter
5.7.2
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens
6.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umwelt- schutzes
7.0
Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten
8.0
Zusätzliche Angaben
8.1
Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
8.2
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
erheblich nachteiligen Auswirkungen
8.3
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
9.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
3
Teil 1: Städtebauliche Begründung
1.0 Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
22.04.1993 (BGBl. I S. 466), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 i.S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL.I. S.
1509) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
2.0 Anlass und Ziele der Planung
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat bereits im Jahr 2008 erste bauleitplanerische
Schritte für den Entwicklungsbereich „Sittardweg / Goldenes“ Tal eingeleitet.
Das Entwicklungskonzept beinhaltete ein Gebiet am südlichen Stadtrand, begrenzt durch
den „Sittardweg“ im Norden, die Bundesstraße B 51 im Osten und die Straße „Im Goldenen Tal“ im Westen, mittig durchflossen von der Erft. Vorgesehen waren die Ansiedlung
eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf dem Bus- und Eifelbad-Parkplatz östlich der Erft
und die Verlegung der Bushaltestellen von der östlichen auf die westliche Seite der Erft.
Dort sollte ein neuer Zentraler Omnibus-Bahnhof (ZOB) für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Schülerbeförderung eingerichtet werden.
Das Konzept wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht weiter verfolgt.
Nunmehr plant die Stadt Bad Münstereifel im Rahmen von Veränderungen in der Stadt
und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten. Neben Standorten in unmittelbarer Kernstadtnähe (Zimmerei, Große
Bleiche und Feuerwache) sollen auch die minder genutzten Flächen im Goldenen Tal für
eine Parkplatznutzung aktiviert werden. Darüber hinaus wird eine Ertüchtigung des vorhandenen Bus- und Eifelbadparkplatzes angestrebt.
Die Höhenlage des Parkplatzes ist so zu wählen, dass dieser im Hochwasserfall überschwemmt werden kann, d.h. dass keine Auffüllungen und Verwallungen vorgenommen
werden dürfen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung der öffentlichen Parkplatzanlagen zu schaffen. Durch die Errichtung
dieser Anlagen soll der Parkplatzknappheit in der Stadt Bad Münstereifel entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll u. a. attraktiver für Besucher werden, um die dort ansässigen Unternehmen zu stärken.
Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze der vorhandenen Nutzungen des Eifelbades und der Hallen bleiben erhalten.
4
3.0
Rahmenbedingungen
3.1
Regionalplan
Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt die Kernstadt Bad
Münstereifel einschließlich des Plangebietes als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“
dar.
3.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt den Bereich westlich
der Erft als Sondergebiet „Kur, Freizeit, Erholung“ dar. Der vorhandene Schulbus- und
Eifelbadparkplatz ist als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Parken“ dargestellt.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84, „Bad Münstereifel, Goldenes Tal /Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ Mit Schreiben vom 20.09.2012 hat die Bezirksregierung Köln, die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW, positiv beschieden. Ziele der
Raumordnung und Landesplanung stehen den Planungsabsichten nicht entgegen.
3.3
Bebauungspläne
Das bisherige Planungsrecht im Bereich des künftigen ZOB entstammt dem Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 3c Freizeitzentrum „Goldenes Tal“, der keine Rechtskraft erlangt hat.
Dieser weist Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung („Verkehrberuhigte Zone“)
sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung als „Mehrzweckplatz (öffentlich)“ aus.
3.4
Überschwemmungsgebiet
Der Planbereich liegt größtenteils innerhalb des rückgewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den
Vorgaben des Erftverbandes für das 100-jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen.
4.0
Inhalt der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
Entsprechend den gesetzgeberischen Vorgaben von einer stufenweise Konkretisierung
der zulässigen Raumnutzung sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln, so dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich
verdeutlicht werden können.
Für den Bereich werden folgende Änderungen angestrebt:
Für den Bereich östlich der Erft, Änderung der Darstellung Sondergebiet „Parken“ in
Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“.
Für den Bereich westlich der Erft, Änderung der Darstellung Sondergebiet „Kur, Freizeit, Erholung“ in Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“.
5.0
Planungsfaktoren
5.1
Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung Änderungsbereiches erfolgt, wie bisher über die vorhandene Zufahrt
zum Schulbus- und Eifelbadparkplatz im Osten.
5
Der Parkplatz Goldenes Tal wird über Straße Im Goldenen Tal (Zufahrt) erreicht. Die Ausfahrt erfolgt über die Dr.-Greve-Straße. Beide Straßen sollen ertüchtigt und mit einem
Gehweg versehen werden.
5.2
Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet führt randlich ein öffentlicher Mischwasser (Hauptverbindungssammler von Eicherscheid in Richtung Kläranlage Kirspenich). Dieser verläuft unter der
Dr.-Greve-Straße und kann dort auch unverändert liegen bleiben. Gleiches gilt für die parallel verlaufende Wasser-Transportleitung DN 300 sowie für die dortige Gasleitung.
Die Niederschlagswasserbeseitigung für den Bereich westlich der Erft ist wie folgt geplant:
Die asphaltierten Fahrstraßen entwässern oberflächlich in die angrenzenden nicht bzw.
nur partiell versiegelten Flächen der Parkstände. Diese werden hierzu mit Rasengittersteinen befestigt, so dass ausreichende Sickerflächen zur Ableitung des Niederschlagswassers zur Verfügung stehen. Die Füllung der Rasengittersteine erfolgt mit einem SplittOberbodengemisch, dass zum einen eine ausreichende Sickerfähigkeit aufweist und zum
anderen die belebte Bodenzone ersetzt, um hier eine Vorreinigung des schwach belasteten Regenwassers zu ermöglichen.
Am Tiefpunkt neben dem Fahrbahnrand nimmt eine Rohrrigole das überschüssige Sickerwasser auf und führt dieses Speicherelementen zu (z.B. Rausikko Box der Fa. Rehau). Durch diese Maßnahmen kann das erforderliche Speichervolumen bereitgestellt
werden.
Bei Regenereignissen mit Jährlichkeiten > 5 Jahre kommt es zu einem Rückstau in der
Versickerungsanlage. Hier ist es vorgesehen, über den Zulaufsammler eine Notentlastung
zur Erft zu ermöglichen.
Die erforderlichen wasserrechtlichen Nachweise werden im Baugenehmigungsverfahren
vorgelegt.
Für den Bereich östlich der Erft (Eifelbadparkplatz) sind bereits Entwässerungsanlagen
vorhanden.
6.0
Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Planung und hier insbesondere auf die Umwelt werden im Umweltbericht gem. § 2a BauGB, der gesonderter Teil dieser Begründung ist ermittelt, beschrieben und bewertet. Aussagen hinsichtlich des mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Goldenes Tal / Eifelbad – öffentliche Parkflächen“ getroffen, der parallel zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird.
6
Teil 2:
1.0
Umweltbericht
Allgemeines
Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit
20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1
BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich
erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen
und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil
der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet:
Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
Pflanzen und Tiere
Boden / Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge.
2.0
Beschreibung des Projektes
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung
(s. Kapitel 1 der Städtebaulichen Begründung)
2.2
Standort des Vorhabens
(s. Kapitel 2 der Städtebaulichen Begründung)
2.3
Planerische Bindungen
(s. Kapitel 3 der Städtebaulichen Begründung)
2.4
Planinhalt
(s. Kapitel 4 der Städtebaulichen Begründung)
7
3.0
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und
Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung,
Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der
natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen
in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen.
Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher
Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen
Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und
Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche
und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und
Erholungsraumes des Menschen.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung
der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung.
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der
Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und
Denkmalbereichen.
Gesetz zur Landesentwicklung Landesentwicklungsprogramm – LEPro: Das Landesentwicklungsprogramm formuliert Ziele u.a. zum Schutz vor Hochwässern. Es ist sicherzustellen, dass die notwendigen Freiflächen für die Grundwasserneubildung, den Wasserabfluss, den Schutz vor Hochwässern und für Abwasseranlagen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal
/ Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“ wurden folgende Gutachten erstellt:
•
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Vorprüfung Stufe I Bebauungsplan Nr. 84,
„Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz, Stadt Bad Münstereifel, LOMB, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn, Januar 2013
8
•
•
•
•
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 84 „Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkfläche, Stadt Bad Münstereifel, LOMB, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn, Februar 2013
BP 84 „Parkplatz Goldenes Tal“, Bad Münstereifel, Verkehrliche Stellungnahme,
ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen, Februar 2013
Schalltechnische Verkehrsuntersuchung zum Entwicklungsgebiet „Südliche Vorstadt/Sittardweg/Goldenes Tal“ der Stadt Bad Münstereifel, Kramer Schalltechnik
GmbH, Sankt Augustin, 20.02.2013
Luftschadstoffuntersuchung zum Parkplatz „Goldenes Tal“ in Bad Münstereifel, Peutz
Consult GmbH, Niederlassung Dortmund, Februar 2013
4.0
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund
und Boden
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 3,5 ha. Der Planbereich östlich der
Erft (Eifelbadparkplatz) umfasst ca. 1,16 ha (11.630 qm), der Bereich westlich der Erft
(Goldenes Tal) umfasst ca. 2,2 ha (ca. 22.700 m²).
Durch die Bautätigkeit im Gebiet werden die jetzt vorhandenen Biotoptypen nachhaltig
verändert bzw. zerstört. Ein Großteil der Fläche wird durch die Erweiterung bzw. Neugestaltung des Parkraumes semiversiegelt bzw. asphaltiert. Für die Parkflächen westlich und
östlich der Erft geschieht dies im Verhältnis von ca. 4:1, 60 % semiversiegelt und 40 %
vollversiegelt.
5.0
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im
Einzugsbereich
der Planung
5.1
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie auf die Bevölkerung insgesamt
5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:
o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen,
o die Erholungsfunktionen.
5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens
Verkehr
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde von der ISAPLAN Ingenieur GmbH; Leverkusen eine verkehrliche Stellungnahme erstellt. Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass das vorhandene und prognostizierte Verkehrsaufkommen
problemlos über das vorhandene Verkehrnetz abgewickelt werden kann; auch wenn die
geplanten Parkdecks „Zimmerei“ und „Große Bleiche“ noch nicht in Betrieb sind und das
gesamte zusätzliche Verkehrsaufkommen ins Goldene Tal abfließt.
9
Immissionsschutz
Die Auswirkungen der geplanten Parkplätze mit insgesamt ca. 1.000 Parkplätzen auf die
angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen wurden gutachterlich, durch die Kramer Schalltechnik GmbH, St. Augustin, untersucht.
Es wurden die Verkehrsgeräuschsituationen – basierend auf den Angaben des Büros
ISAPLAN Ingenieur GmbH gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV in
Verbindung mit den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 - VLärmSchR 97 beurteilt.
Nach den Ergebnissen des Gutachtens werden die entsprechenden Immissionsgrenzwerte an den zum Vorhaben angrenzenden Immissionsbereichen sowohl tags als auch
nachts nicht überschritten, wodurch hier kein Anspruch auf Schallschutz gegeben ist.
Ebenfalls besteht hier bezüglich des bebauten und des unbebauten Außenwohnbereiches
an den angrenzenden Immissionsbereichen kein Anspruch auf Entschädigung.
Somit kann das Planvorhaben aus schalltechnischer Sicht wie geplant realisiert werden.
Luftschadstoffe
Die durchgeführte Luftschadstoffuntersuchung für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 + PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) zeigt, dass an allen Immissionsorten der maßgebliche Jahresmittelwertes der jeweiligen Schadstoffe deutlich eingehalten wird.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen für den Feinstaub (PM10) eine deutliche Einhaltung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 13,2 µg/m³, sowie im gesamten Untersuchungsgebiet.
Ausgehend von den Erkenntnissen des LANUV NRW, dass es ab 29 µg/m³ mit geringer
Wahrscheinlichkeit, ab 32 µg/m³ mit hoher Wahrscheinlichkeit zu mehr als 35 Überschreitungstagen mit mehr als 50 µg/m³ Feinstaub kommt, ist bei dem ermittelten Jahresmittelwert von maximal 13,2 µg/m³ auch nicht mit mehr als 35 Überschreitungstagen im Untersuchungsgebiet zu rechnen.
Der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM2,5) von 26,4 µg/m³ mit Toleranzmarge für das Jahr
2013 wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 11,0 µg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten. Auch der ab 2015 ohne Toleranzmarge geltende Jahresmittelwert von 25 µg/m³ wird im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten.
Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird an allen betrachteten
Immissionsorten mit maximal 11,0 µg/m³ sowie im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich eingehalten.
Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kurzzeitkriterium der 39 BImSchV
nicht eingehalten wird, für den Planfall mit maximal 0,8 % sehr gering. Auswertungen von
Messergebnissen an Verkehrsmessstationen des LANUV NRW zeigen, das auch bei
NO2- Jahresmittelwerten in deutlich höheren Größenordnungen wie im vorliegenden Fall
für alle Immissionsorte ermittelt, das Kurzzeitkriterium der 39. BImSchV eingehalten wurde. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in der Realität das Kurzzeitkriterium
der 39 BImSchV im gesamten Untersuchungsgebiet eingehalten wird.
Der Jahresmittelwert für Benzol (C6H6) von 5 µg/m³ wird an allen betrachteten Immissionsorten mit maximal 0,8 µg/m³ deutlich eingehalten.
Insgesamt ergeben sich durch die vorliegende Planung nur sehr geringe Zunahmen der
Luftschadstoffimmissionen in der näheren Umgebung, da durch die großen Parkflächen
und sehr gute Durchlüftung stet eine schnelle Verdünnung der Luftschadstoffimmissionen
erfolgt.
10
Erholung
Für die Erholungsnutzung ist der Landschaftsraum im Plangebiet und im Umfeld des
Plangebietes nur bedingt erlebbar. Die Nutzung der Erftaue durch die Bevölkerung wird
durch die Planung nicht eingeschränkt, bzw. durch die den Ausbau der Dr.-Greve-Straße
entlang der Erft aufgewertet.
5.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt
5.2.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Schutzgebiete
Die Betrachtungsfläche liegt Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge, im Naturraum 274 Münstereifeler Wald und der Natureinheit Eifelfuß.
Schutzgebietsausweisungen liegen für den Bereich nicht vor. Östlich der Bundesstraße B
51 beginnt das Naturschutzgebiet EU-097 Bad Münstereifeler Wald.
Bestand und Bedeutung / Empfindlichkeit
Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt wurden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag durch das Büro LOMB,
Bonn untersucht und bewertet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 befindet sich am südlichen Ortsrand
der Stadt Bad Münstereifel in der Erftaue. Das Areal ist in Teilen bereits als Parkplatz genutzt. Das Plangebiet berührt in Teilen den rückgewinnbaren Überschwemmungsbereich
des Fließgewässers (Erft). Bei der Geländeaufnahme wurden keine gesetzlich geschützten Biotope kartiert.
Das Gewässer weist in weiten Teilen einen Uferrandstreifen mit den typischen bachbegleitenden heimischen Gehölzen auf. Ein Großteil des Überschwemmungsgebietes wird
als Grünfläche, Extensivrasen mit einzelnen Bäumen bzw. Baumgruppen, genutzt.
5.2.2 Artenschutz
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) wurde das europäische Artenschutzrecht in nationales Recht umgesetzt. Als Folge davon sind seit 2008 zu
allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Artenschutzbelange in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu berücksichtigen. Die ASP
ist ein eigenständiges Verfahren, welches nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann.
Die Schutzkategorien umfassen eine Artenfülle, die in der planerischen Praxis nicht angemessen bearbeitet werden kann. Mit der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die „nur national“ besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie finden im Rahmen
der Eingriffsregelung Beachtung und werden dort behandelt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung konzentriert sich damit auf die streng geschützten Arten inklusive der FFH-Anhang IV-Arten und auf die europäischen Vogelarten.
Die Artenschutzprüfung umfasst drei Prüfstufen:
Stufe I Vorprüfung (Artenspektrum und Wirkfaktoren):
Unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im festgelegten Untersuchungsraum wird eine
Prognose ausgesprochen, ob artenschutzrechtliche Belange durch das Vorhaben berührt
werden. Die zu erwartenden Arten werden mit Hilfe allgemein zugängiger Informationen
11
(Datenbanken u.ä.) festgelegt. Zeichnen sich artenschutzrechtliche Konflikte ab, ist eine
Art-zu-Art Untersuchung notwendig.
Stufe II Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände:
sie beinhaltet eine vertiefende Überprüfung, ob Verbotstatbestände vorliegen. Es werden
Ausgleichs- bzw. Vermeidungsstrategien und gegebenenfalls ein Risikomanagement vorgestellt. Gleichzeitig wird ermittelt, ob diese Maßnahmen ausreichend sind die Arten zu
schützen und welche Arten davon profitieren.
Stufe III Ausnahmeverfahren:
Es wird untersucht, ob bei einem artenschutzrechtlichen Konflikt die drei Ausnahmezustände (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und eine
Befreiung von den Verboten möglich ist.
Für das Gebiet konnte bisher nur die Stufe I mit nachstehendem Ergebnis abgehandelt
werden:
Planungsrelevante Arten
Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen, weist für das Plangebiet keinen besonderen
Schutzstatus aus.
Die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet sind die Parkflächen semi- oder vollversiegelt,
der Grünstreifen mit Bewuchs zwischen Parkplatz / Bundesstraße, die Erft mit ihrer Begleitvegetation sowie die Vegetation innerhalb der Parkfläche. Um diese vollständig zu
erfassen wurde in der Liste des LANUV der Lebensraumtyp „Gärten, Parkanlagen und
Siedlungsbrachen“ und der Lebensraumtyp „Fließgewässer“ für die Erft ausgewählt. Die
Erft wird von der Planung nicht berührt und trotzdem wird ihr spezielles Arteninventar berücksichtigt. Damit soll gewährleistet werden, das planungsrelevante Arten, die aufgrund
des Fließgewässers zu erwarten sind oder vorkommen könnten, aufgenommen wer-
den.
Die planungsrelevanten Arten für das Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel“ Lebensraumtyp „Fließgewässer, Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“ sind der Tabelle 1,
der Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Vorprüfung Stufe I, Bebauungsplan Nr. 84 „Öffentliche Parkflächen Goldenes Tal / Eifelbad“, Stadt Bad Münstereifel des Büro Ute
Lomb, Bonn, Dezember 2012 zu entnehmen.
Ergebnis
Eine Überprüfung der zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste auf
Plausibilität kommt zu dem Schluss, dass besonders Fledermäuse und Vögel, als planungsrelevante Arten, im Plangebiet tatsächlich vorkommen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.
Die Stufe II der artenschutzrechtlichen Prüfung, mit einer Art-zu-Art Überprüfung, wird im
Frühjahr / Frühsommer Klarheit darüber bringen, ob Verbotstatbestände ausgelöst werden. Das Ergebnis der Ortstermine wird in die Artenschutzprüfung eingehen.
5.2.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch die Realisierung des Planvorhabens wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zu dem die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild gehören, beeinträchtigt. Insbesondere die Reduktion von Freifläche stellt einen
Eingriff in den Naturhaushalt dar.
Im Zuge der Baumaßnahmen ergeben sich zudem temporäre Beeinträchtigungen durch
Erdbewegungen, Erschütterung und Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge und
12
vorübergehende Lärmbelästigung. Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Betrachtungsgebietes erfolgt durch die Neuversiegelung von derzeit unversiegelten Flächen.
Eine detaillierte Betrachtung der lokalen Situation und die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 84 „Bad Münstereifel,
Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen“.
5.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
5.3.1 Naturräumliche Grundlagen
Die Eifel ist ein Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Im Gegensatz zu anderen Landschaften des Schiefergebirges finden sich in der Eifel mehrere geologische Stockwerke
mit Gesteinen aus fast allen Epochen der Erdgeschichte außer Silur und Präkambrium.
Die Eifel gehört zum variskischen Faltengebirge, dessen nordost-südwest streichende
Falten, Überschiebungen und Schieferflächen während der Oberkarbon Zeit, also vor etwa 300 Mill. Jahren entstanden.
Ein Großteil des Areals wird von den mehrere tausend Meter mächtigen Unterdevonschichten aufgebaut, die aus wechselnden Folgen von Ton- und Bänderschiefer sowie
Sandsteinen bestehen. Diese Schichten werden durch die Flußtäler zum Teil großflächig
angeschnitten. Das Hochflächenland im Westen wird auf der Linie Trier - Köln von einer
Reihe naturbegünstigter Kalkmulden abgelöst. Östlich der Kalkmuldenzone ist die Eifel
ein zentrales Rumpfflächenhochland, das gegen die Mosel, den Rhein und nach Norden
von einem System gestufter Randflächen umgeben ist, die zu den höheren Terrassen der
heute tief eingesenkten Randtäler überleiten.
5.3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden
Gemäß der Geologischen Karte der nördlichen Eifel, Stand 1980 und der Hydrologischen
Karte von Nordrhein-Westfalen M 1:25.000, Blatt 5406 Bad Münstereifel, Stand 1979 liegt
das Plangebiet in der Erftaue.
Die Erft hat vornehmlich weitgestufte Ablagerungen aus tonigen Schluffen mit Sand- und
Kiesbeimengungen geschüttet. Lokal liegen gut durchlässige Kiese vor. Unterlagert werden die Talbildungen der Erft von unterdevonischen Festgesteinen (Klerfer Schichten). Es
handelt sich dabei um eine Wechselfolge von Schiefertonen und Sandsteinen mit Mächtigkeiten von mindestens 20 Metern.
In den Bachablagerungen der Erft liegen kleinräumige Grundwasservorkommen mit i.d.R.
flurnahen Grundwasserständen vor.
Hinweise auf schädlichen Bodenablagerungen innerhalb des Plangebietes liegen nicht
vor.
5.3.3 Zu erwartende Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Boden
Durch die zusätzlich zu erwartende Versiegelung ist der Verlust von gewachsenen und
belebten Böden zu erwarten, die dem Naturhaushalt mit all ihren Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit vollständig verloren gehen.
5.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder in einem nach Landeswasserrecht festgesetztem Heilquellenschutzgebiet.
Das Plangebiet wird von der Erft durchflossen und liegt größtenteils innerhalb des rück13
gewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den Vorgaben des Erftverbandes für das 100jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen.
5.4.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Wasser
Eine Versiegelung von Freiflächen verhindert die Versickerung des Niederschlagswassers
vor Ort. Damit sind zwangsläufig negative Folgewirkungen wie eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden.
5.5
Schutzgut Klima / Luft
5.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft
Der Eifelraum ist geprägt durch ein Mittelgebirgs-Klima. Es herrscht ein betont maritimes
(atlantisches) Klima vor, mit relativ hohen Niederschlägen, die Winter sind mäßig kalt, die
Sommer sind kühl und feucht. Die Hauptwindrichtung ist West bis Nordwest. Durch die
Regenabschirmung der Hochardennen, der Schneifel, und des Venn weisen bestimmte
Gebiete der Eifel ein relativ trockenes Klima auf.
Im langjährigen Mittel erreicht die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge von
600 - 650 mm. Die jährliche Durchschnittstemperatur liegt unter 9o C.
5.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft
Nach Umsetzung des Vorhabens kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen.
Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend. Im Weiteren ist durch die geplante Nutzung mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Dies hat Auswirkungen auf
die Lufthygiene und die Lärmbelastung in der Umgebung.
5.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
5.6.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschafts- / Ortsbild
Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Flußniederung der Erft. Das Fließgewässer ist
weitgehend intakt mit einem mäandrierenden Verlauf durchquert es die Niederung. Das
Gewässer weist in weiten Teilen einen Uferrandstreifen (leichter Wall) mit den typischen
bachbegleitenden heimischen Gehölzen (Schwarzerlen, Eschen, Weiden) auf. Die Erft
durchfließt Plangebiet etwa mittig.
Im Osten wird das Plangebiet durch die Bundesstraße B 51 begrenzt. Ein mit Gehölzen
(Ahorn, Eiche, Schwarzerlen) bewachsener Wall schirmt die öffentliche Parkplatzfläche
von der Straße ab. Innerhalb des Parkplatzes liegen mit Einzelbäumen bepflanzte Freiflächen. Die Flächen westlich der Erft sind im Wesentlichen unbefestigt und stellen sich als
eine Grün- oder Sandfläche bzw. ein Extensivrasen mit einzelnen Bäumen bzw. Baumgruppen dar. Die Fläche ist von Wällen mit und ohne Bewuchs unterteilt.
Der Gesamteindruck der Flussniederung ist überlagert von der vorhandenen baulichen
Nutzung, die besteht. Die charakteristischen Freiflächen (Grünflächen) einer Niederung
sind zu erkennen. Die diverser Nutzungen prägen das Bild und zeigen nur bedingt, wie
z.B. entlang der Erft mit ihrem Gehölzstreifen die natürlicherweise vorkommenden Biotoptypen.
5.6.2 Zu erwartende Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
Der Bebauungsplan Nr. 84 überplant ein bereits teilweise als Parkplatz genutztes Areal
beidseitig der Erft.
Die Gehölze an der Erft und der Bundesstraße bleiben unangetastet, wohingegen die
Bäume innerhalb der öffentlichen, befestigten Parkfläche beseitigt werden. Die Wälle
werden im Zuge des Ausbaus geglättet.
14
5.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige
Sachgüter
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze
darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte.
Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Bau- und Kulturdenkmäler vorhanden.
5.7.2 Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens
Auswirkungen auf den Bereich des Denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege werden nicht gesehen.
Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung
von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetzt - DSchG) wird hingewiesen.
6.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Die Versiegelung von Flächen führt zu einem Verlust von Boden und der damit verbundenen Funktionen, wie z. B. als Lebensraum für Tiere- und Pflanzen oder als regulierendes
Element des Wasserhaushaltes und Klimas.
Im vorliegenden Fall können die zu erwartenden negativen Auswirkungen im Plangebiet
selbst durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen abgemildert und
letztlich durch die Anlage externer Kompensationsflächen ausgeglichen werden.
7.0
Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen
Lösungsmöglichkeiten
Die Stadt Bad Münstereifel plant im Rahmen von Veränderungen in der Stadt und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten. Neben Standorten in unmittelbarer Kernstadtnähe (Zimmerei, Große Bleiche und
Feuerwache) sollen auch die minder genutzten Flächen im Goldenen Tal / Eifelbadparkplatz für eine Parkplatznutzung aktiviert werden. Da in diesem Bereich bereits heute eine
Vielzahl von Parkplätzen vorhanden und bauordnungsrechtlich erforderlich sind, ist eine
Optimierung an dieser Stelle geplant. Alternativstandorte die eine vertretbare fußläufige
Entfernung zur Kernstadt aufweisen stehen nicht zur Verfügung.
8.0
Zusätzliche Angaben
8.1
Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Der Umweltbericht greift auf vorliegende Behördeninformationen, erarbeitete Gutachten
und auszuwertendes Kartenmaterial zurück. Die Eingriffswirkungen konnten damit
hinreichend eingeschätzt werden. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung bestanden
daher nicht.
15
8.2
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
erheblich nachteiligen Auswirkungen
Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch externe Ausgleichmaßnahmen kompensiert. Die ausführliche Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen und
der Eingriffsbilanzierung wird in der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 84 „Bad Münstereifel, Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Verkehrsfläche“ dargestellt.
8.3
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
(Monitoring)
Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des Plangebietes erfolgt
im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht.
9.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 1.000 Parkplätzen
(Bestand und Planung) im Bereich Sittardweg / Goldenes Tal geschaffen werden.
Durch die Errichtung dieser Anlagen soll der Parkplatzknappheit in der Stadt Bad Münstereifel entgegen gewirkt werden. Die Innenstadt soll u. a. attraktiver für Besucher werden,
um die dort ansässigen Unternehmen zu stärken. Die bauordnungsrechtlich notwendigen
Stellplätze der vorhandenen Nutzungen des Eifelbades und der Hallen bleiben erhalten.
Die Uferstreifen entlang der Erft, die das Areal annähernd diagonal durchfließt, sind mit
standortheimischen, bachbegleitenden Gehölze bestanden. Das Gewässer mit seiner
Ufervegetation bleibt von der Planung unberührt.
Westlich der Erft erstrecken sich zwischen dem Gewässer und den Sportanlagen (Tennishallen und Eifelbad) teilversiegelte oder gänzlich unbefestigte Parkflächen, die im Bedarfsfall genutzt werden. Das daran anschließende Gelände Richtung Eifelbad weist kleinere Aufschüttungen, Böschungen und Wälle auf. Es handelt sich um Rasenflächen, die
weitgehend ohne größeren Bewuchs sind. Die Wege sind teils asphaltiert teils semiversiegelt.
Bei den Flächen östlich der Erft handelt es sich um den vorhanden Parkplatz des Eifelbades mit Bus- bzw. Schulbushaltestellen am Sittardweg mit einer Buswendeschleife im
Südosten.
Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch externe Ausgleichmaßnahmen auf der Ebene der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 kompensiert.
Der Planbereich liegt größtenteils innerhalb des rückgewinnbaren Überschwemmungsgebietes der Erft. Das Höhenniveau der neuen Verkehrsanlagen ist daher entsprechend den
Vorgaben des Erftverbandes für das 100-jährliche Überflutungsereignis (HQ 100) festzulegen.
Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort gespeichert und versickert.
Die erforderlichen wasserrechtlichen Nachweise sind im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen.
Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen nicht vor.
16
Die durchgeführten gutachterlichen Untersuchungen zum Verkehr / Verträglichkeit, zum
Schallschutz und zu Luftschadstoffen kommen zu dem Ergebnis, dass das die Immissionsgrenzwerte gem. den Regelwerken im gesamten Umgebungsbereich eingehalten bzw.
unterschritten werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
aufgestellt:
22. Februar 2013
17