Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 " Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 " Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 " Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.03.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 990-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2013 Rat 19.03.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 78 " Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss ___________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 990-IX 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012 durchgeführt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen werden nachgereicht. Die Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde wurden gemeinsam mit dieser ausgeräumt. Ein entsprechendes Schreiben wird von dieser Behörde noch erwartet. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten übernimmt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.