Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 18:17
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 990-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
19.03.2013
Rat
19.03.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 78 " Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 990-IX
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich
25.07.2012 durchgeführt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beteiligt. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen werden nachgereicht.
Die Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde wurden gemeinsam mit dieser ausgeräumt. Ein
entsprechendes Schreiben wird von dieser Behörde noch erwartet.
Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten übernimmt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die Abwägungsbeschlüsse
gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.