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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 990-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
35 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen STADT BAD MÜNSTEREIFEL ORTSTEIL IVERSHEIM Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Architekturbüro Horst Belter Jahnstraße 56 53879 Euskirchen Tel.: 02251/9550-0 Fax: 02251/955019 info@architekt-belter.eu Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Innerhalb des Plangebietes wird allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt). Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt: dass die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 BauNVO Nrn. 2 (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) und 5 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) nicht zulässig sind. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. 2.0 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.1 Grundflächenzahl (GRZ) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 17 Abs. 1 BauNVO wird die Grundflächenzahl für das Plangebiet auf 0,3 festgesetzt. 2.2 Zahl der Vollgeschosse Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 wird im Plangebiet die Zahl der Vollgeschosse auf 1 begrenzt. 2.3 Höhe der baulichen Anlagen Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 wird in Plangebiet die Gebäudehöhe auf maximal 8,5 m über der mittleren Höhenlage der jeweiligen angrenzenden Erschließungsstraße begrenzt. 2.4 Zustimmung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Alle baulichen Anlagen, die im B-Plan errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, bedürfen der Zustimmung des Landesbetrieb Straßen NRW. 2.5 Anbauverbotszone Hochbauten jeder Art dürfen in einem Abstand von 20 m vom Fahrbahnrand der B 51 nicht errichtet werden. Die gilt auch für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs. 3.0 Anzahl der Wohnungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) In dem Plangebiet sind pro Gebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig. 4.0 Bauweise Gemäß § 22 Abs. 1 wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird gem. § 23 BauNVO durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. 5.0 Stellplätze und Garagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 23 Abs. 5 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet (WA) Stellplätze und Garagen allgemein zulässig. Garagen und Carports müssen einen Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Garagen im Keller bzw. Untergeschoss sind unzulässig. Im rückwärtigen Bereich sind Stellplätze und Garagen unzulässig. In den Vorgartenbereichen (Flächen zwischen der straßenseitigen Baugrenze und der Verkehrsfläche) sind Stellplätze nur in der Verlängerung der seitlichen Grenzabstände zulässig. 1 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen 6.0 Werbeanlagen Werbeanlagen unterliegen §9 (5) Bundesfernstraßengesetz. In der Anbauverbotszone sind Werbeanlagen unzulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis Gebäudeoberkannte zulässig. Reflektierende oder fluorisierende Werbung darf nicht verwendet werden. 7.0 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) Der Bereich der privaten Grünflächen dient der Kompensation des Eingriffs und ist gem. den Empfehlungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zu bepflanzen. B. Hinweise 1.0 Kampfmittelbeseitigungsdienst Das Vorhandensein von Bombenblindgängern kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt den Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 2.0 Einfriedung zur B 51 Die Grundstücke sind zur B 51 hin lückenlos, nicht übersteigbar und blickdicht einzufrieden. 3.0 Boden- und Grundwasserschutz Das Plangebiet befindet sich als hochwassergefährdeter Bereich innerhalb der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel-Arloff-Kalkar, die WSG-VO sind zu beachten. Die schützenden Deckschichten des Karstkluftgrundwasserleiters dürfen nicht durchstoßen werden. Es muss mit flurnahen Grundwasserstand gerechnet werden, entsprechende Abdichtungsmaßnahmen sind zu beachten. 4.0 Erdbebenzone Das Plangebiet liegt in der Erdbebenschutzzone 1 mit der Untergrundklasse R, die DIN 4149 ist zu beachten. 5.0 Behandlung des Niederschlagwassers gem. § 51a LWG Über eine Einleitung von unbelastetem Niederschlagwasser in den Untergrund oder in die Erft ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Es wird empfohlen das Niederschlagwasser der Dachflächen in geschlossenen Behältern (Zisternen) zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser sowie zur Gartenbewässerung zu nutzen. Garagen-Zufahrten, Wege und Terrassen sollten versickerungsfähig angelegt werden. 2 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen 6.0 Schallschutz Ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der B 51 erforderlich sind, muss im Bauantragsverfahren geklärt werden. Der kursiv und fett geschriebene Text wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB ergänzt. Bad Münstereifel, den Alexander Büttner (Bürgermeister) 3 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen Pflanzliste: gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag Pflanzenauswahlliste 1: Lebensraumtypische Gehölze (Bäume und Sträucher) Bäume 1. + 2. Ordnung; Hochstamm, 2x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Betula pendula Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus robur/petraea Stiel-/Trauben-Eiche Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winter-Linde Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm hoch, ohne Ballen Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ilex aquifolium Stechpalme Ligustrum vulgare Liguster Malus communis Wild-Apfel Prunus spinosa Schlehe Pyrus communis Wild-Birne Rhamnus frangula Faulbaum Rosa arvensis Feld-Rose Rosa canina Hunds-Rose Rosa rubiginosa Wein-Rose Salix caprea Sal-Weide Sambucus nigra/racemosa Schwarzer/Roter Holunder Viburnum opulus Schneeball Pflanzenauswahlliste 2: Lebensraumtypische Gehölze (Sträucher) Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm hoch, ohne Ballen Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ilex aquifolium Stechpalme Ligustrum vulgare Liguster Malus communis Wild-Apfel Prunus spinosa Schlehe Pyrus communis Wild-Birne Rhamnus frangula Faulbaum Rosa arvensis Feld-Rose Rosa canina Hunds-Rose Rosa rubiginosa Wein-Rose Salix caprea Sal-Weide Sambucus nigra/racemosa Schwarzer/Roter Holunder Viburnum opulus Schneeball Pflanzenauswahlliste 3: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm) Mindestqualität: Hochstamm, 8 – 10 cm Stammumfang, gemessen in 1m über Grund, Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden. Äpfel: Bäumchensapfel, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Grahams Jubilä-umsapfel, Luxemburger Renette, Rheinischer Bohnapfel, Jakob Lebel, Zuccalmaglio Renette, Kaiser Wilhelm, Ontario, Schöner aus Boskop, Rheinischer Winterrambour, Rheinischer Krummstiel, Rheinische Schafsnase, Riesenboi-kenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Nordhausen, Roter Eiserapfel, Seidenhemdchen, Weißer Klarapfel, Berlepsch 4 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Entwurf Textliche Festsetzungen Birnen: Köstliche von Charneau, Gute Graue, Pastorenbirne, Gute Luise, Clapps Liebling Kirschen und Zwetschgen: Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche, Schattenmorelle, Hauszwetschge, Bühler Frühzwetschge, Große Grüne Reneklode Pflanzenauswahlliste 4: Lebensraumtypische Laubbäume Hochstamm, 2x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Fraxinus excelsior Esche Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus robur/petraea Stiel-/Trauben-Eiche Tilia cordata Winter-Linde Pflanzenauswahlliste Fassadenbegrünung (Empfehlung) Aristolochia durior Pfeifenwinde Clematis in Arten Waldrebe Hedera Helix Efeu Hydrangea petiolaris Kletterhortensie Lonicera in Arten Heckenkirsche Parthenocisus Arten Wilder Wein Polygonum aubertii Knöterich Wisteria sinensis Blauregen Hochstämme: 5