Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
35 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
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Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
ORTSTEIL IVERSHEIM
Textliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 78
„Arloffer Weg“
Architekturbüro
Horst Belter
Jahnstraße 56
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/9550-0
Fax: 02251/955019
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.0
Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Innerhalb des Plangebietes wird allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt).
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt:
dass die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 BauNVO Nrn. 2 (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende
Handwerksbetriebe) und 5 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke) nicht zulässig sind.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die ausnahmsweise zulässigen Arten von
Nutzungen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind.
2.0
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
2.1
Grundflächenzahl (GRZ)
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 17 Abs. 1 BauNVO wird die Grundflächenzahl für das Plangebiet auf 0,3 festgesetzt.
2.2
Zahl der Vollgeschosse
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 wird im Plangebiet die Zahl der Vollgeschosse auf 1 begrenzt.
2.3
Höhe der baulichen Anlagen
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 wird in Plangebiet die Gebäudehöhe auf maximal 8,5 m über der
mittleren Höhenlage der jeweiligen angrenzenden Erschließungsstraße begrenzt.
2.4
Zustimmung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
Alle baulichen Anlagen, die im B-Plan errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden, bedürfen der Zustimmung des Landesbetrieb Straßen NRW.
2.5
Anbauverbotszone
Hochbauten jeder Art dürfen in einem Abstand von 20 m vom Fahrbahnrand der B 51 nicht
errichtet werden. Die gilt auch für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs.
3.0
Anzahl der Wohnungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
In dem Plangebiet sind pro Gebäude höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.
4.0
Bauweise
Gemäß § 22 Abs. 1 wird eine offene Bauweise festgesetzt.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird gem. § 23 BauNVO durch die Festsetzung von
Baugrenzen bestimmt.
5.0
Stellplätze und Garagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 23 Abs. 5 BauNVO sind im Allgemeinen
Wohngebiet (WA) Stellplätze und Garagen allgemein zulässig. Garagen und Carports müssen einen Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten.
Garagen im Keller bzw. Untergeschoss sind unzulässig. Im rückwärtigen Bereich sind Stellplätze und Garagen unzulässig.
In den Vorgartenbereichen (Flächen zwischen der straßenseitigen Baugrenze und der Verkehrsfläche) sind Stellplätze nur in der Verlängerung der seitlichen Grenzabstände zulässig.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
6.0
Werbeanlagen
Werbeanlagen unterliegen §9 (5) Bundesfernstraßengesetz. In der Anbauverbotszone sind
Werbeanlagen unzulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis
Gebäudeoberkannte zulässig. Reflektierende oder fluorisierende Werbung darf nicht verwendet werden.
7.0
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)
Der Bereich der privaten Grünflächen dient der Kompensation des Eingriffs und ist gem. den
Empfehlungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zu bepflanzen.
B.
Hinweise
1.0
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Das Vorhandensein von Bombenblindgängern kann nicht ausgeschlossen werden. Beim
Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind aus
Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt den Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
2.0
Einfriedung zur B 51
Die Grundstücke sind zur B 51 hin lückenlos, nicht übersteigbar und blickdicht einzufrieden.
3.0
Boden- und Grundwasserschutz
Das Plangebiet befindet sich als hochwassergefährdeter Bereich innerhalb der Schutzzone
IIIB des Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel-Arloff-Kalkar, die WSG-VO sind zu beachten.
Die schützenden Deckschichten des Karstkluftgrundwasserleiters dürfen nicht durchstoßen
werden.
Es muss mit flurnahen Grundwasserstand gerechnet werden, entsprechende Abdichtungsmaßnahmen sind zu beachten.
4.0
Erdbebenzone
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenschutzzone 1 mit der Untergrundklasse R, die DIN
4149 ist zu beachten.
5.0
Behandlung des Niederschlagwassers gem. § 51a LWG
Über eine Einleitung von unbelastetem Niederschlagwasser in den Untergrund oder in die
Erft ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde einzuholen.
Es wird empfohlen das Niederschlagwasser der Dachflächen in geschlossenen Behältern (Zisternen) zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser sowie zur Gartenbewässerung zu nutzen. Garagen-Zufahrten, Wege und Terrassen sollten versickerungsfähig angelegt werden.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
6.0
Schallschutz
Ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der B 51 erforderlich
sind, muss im Bauantragsverfahren geklärt werden.
Der kursiv und fett geschriebene Text wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB ergänzt.
Bad Münstereifel, den
Alexander Büttner
(Bürgermeister)
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
Pflanzliste: gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
Pflanzenauswahlliste 1: Lebensraumtypische Gehölze (Bäume und Sträucher)
Bäume 1. + 2. Ordnung; Hochstamm, 2x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang
Acer pseudoplatanus
Berg-Ahorn
Betula pendula
Birke
Carpinus betulus
Hainbuche
Prunus avium
Vogel-Kirsche
Quercus robur/petraea
Stiel-/Trauben-Eiche
Sorbus aucuparia
Eberesche
Tilia cordata
Winter-Linde
Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm hoch, ohne Ballen
Corylus avellana
Haselnuss
Crataegus monogyna
Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Ilex aquifolium
Stechpalme
Ligustrum vulgare
Liguster
Malus communis
Wild-Apfel
Prunus spinosa
Schlehe
Pyrus communis
Wild-Birne
Rhamnus frangula
Faulbaum
Rosa arvensis
Feld-Rose
Rosa canina
Hunds-Rose
Rosa rubiginosa
Wein-Rose
Salix caprea
Sal-Weide
Sambucus nigra/racemosa Schwarzer/Roter Holunder
Viburnum opulus
Schneeball
Pflanzenauswahlliste 2: Lebensraumtypische Gehölze (Sträucher)
Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, 60-100 cm hoch, ohne Ballen
Corylus avellana
Haselnuss
Crataegus monogyna
Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Ilex aquifolium
Stechpalme
Ligustrum vulgare
Liguster
Malus communis
Wild-Apfel
Prunus spinosa
Schlehe
Pyrus communis
Wild-Birne
Rhamnus frangula
Faulbaum
Rosa arvensis
Feld-Rose
Rosa canina
Hunds-Rose
Rosa rubiginosa
Wein-Rose
Salix caprea
Sal-Weide
Sambucus nigra/racemosa Schwarzer/Roter Holunder
Viburnum opulus
Schneeball
Pflanzenauswahlliste 3: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm)
Mindestqualität: Hochstamm, 8 – 10 cm Stammumfang, gemessen in 1m über Grund,
Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden.
Äpfel: Bäumchensapfel, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Grahams Jubilä-umsapfel, Luxemburger Renette, Rheinischer Bohnapfel, Jakob Lebel, Zuccalmaglio Renette, Kaiser Wilhelm,
Ontario, Schöner aus Boskop, Rheinischer Winterrambour, Rheinischer Krummstiel, Rheinische
Schafsnase, Riesenboi-kenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Nordhausen, Roter Eiserapfel, Seidenhemdchen, Weißer Klarapfel, Berlepsch
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Entwurf
Textliche Festsetzungen
Birnen:
Köstliche von Charneau, Gute Graue, Pastorenbirne, Gute Luise, Clapps Liebling
Kirschen und Zwetschgen: Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders
Späte Knorpelkirsche, Schattenmorelle, Hauszwetschge, Bühler Frühzwetschge, Große Grüne Reneklode
Pflanzenauswahlliste 4: Lebensraumtypische Laubbäume
Hochstamm, 2x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang
Acer pseudoplatanus
Berg-Ahorn
Carpinus betulus
Hainbuche
Fraxinus excelsior
Esche
Prunus avium
Vogel-Kirsche
Quercus robur/petraea
Stiel-/Trauben-Eiche
Tilia cordata
Winter-Linde
Pflanzenauswahlliste Fassadenbegrünung (Empfehlung)
Aristolochia durior
Pfeifenwinde
Clematis in Arten
Waldrebe
Hedera Helix
Efeu
Hydrangea petiolaris
Kletterhortensie
Lonicera in Arten
Heckenkirsche
Parthenocisus Arten
Wilder Wein
Polygonum aubertii
Knöterich
Wisteria sinensis
Blauregen Hochstämme:
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