Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
326 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
STAD BAD MÜNSTEREIFEL
ORTSTEIL IVERSHEIM
Begründung
einschließlich Umweltbericht
zum
Bebauungsplan Nr. 78
„Arloffer Weg“
Architekturbüro
Horst Belter
Jahnstraße 56
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/9550-0
Fax: 02251/955019
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1
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
INHALT:
Teil I
1.0
Begründung
Verfahrensablauf
2.0
2.1
2.2
2.3
Rahmenbedingungen
Räumlicher Geltungsbereich und Topografie
Flächennutzungsplan
Vorhandene Flächennutzung
3.0
3.1
3.2
3.3
Städtebauliches Konzept
Verkehrserschließung
Bebauungskonzept
Ver- und Entsorgung
4.0
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Inhalte des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
Verkehrsflächen
Ökologische Bilanz und Grünordnerische Festsetzungen
5.0
Realisierung und zeitlicher Zusammenhang des Eingriffs
6.0
Bodenordnung
7.0
Kosten
8.0
Flächenbilanz
Teil II Umweltbericht
1.0
1.1
1.2
Einleitung
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung
für den Bebauungsplan
2.0
2.1
2.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Zusammenfassung
3.0
3.1
3.2
3.3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
4.0
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher
Umweltauswirkungen
Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen
Schutzgut Mensch
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
5.0
5.1
5.2
5.3
Zusätzliche Angaben
Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
Allgemein verständliche Zusammenfassung
2
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
1.0
Verfahrensablauf
Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll
diese am Ende der Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der
Straße durch wenige Häuser abgerundet werden.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifell die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 gemäß
§ 2 (1) BauGB für diesen Bereich in seiner Sitzung am 23.03.2010 beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04. bis
einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom
25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.
Am ……... hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel den Bebauungsplan Nr. 78 für den Ortsteil
Iversheim gem. § 10 BauBG als Satzung beschlossen.
2.0
Rahmenbedingungen
2.1
Räumlicher Geltungsbereich und Topografie
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51
beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos
an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216
und teilweise 78 und 217 und wird begrenzt:
- im Westen Südwesten von der bestehenden Wohnbebauung
- im Osten Norden von landwirtschaftlichen Flächen
- im Norden Nordwesten von der B 51
- im Süden Osten von der Erft
Die verbindliche Abgrenzung ist aus der Planzeichnung zu entnehmen.
Das Plangebiet ist nahezu eben und steigt vor der B 51 um ca. 3,0 m an.
2.2
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich
(landwirtschaftliche Fläche und Grünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im Rahmen
dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige Wohnbauflächenausweisung ist
somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies erfolgt im Parallel – Verfahren als 21. Flächennutzungsplanänderung.
2.4
Vorhandene Flächennutzung
Das Flurstück 214 östlich des Arloffer Weges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und
Bäumen, die erhalten bleiben soll.
Die beiden Flurstücke 216 und 217 westlich des Arloffer Weges sind ebenfalls als Weide
genutzt, dort stehen einige Bäume, die nicht erhalten werden können. Die Begrünung entlang der B 51 soll größtenteils erhalten bleiben, bzw. wird ergänzt.
3.0
Städtebauliches Konzept
3.1
Verkehrserschließung
Nach Ausbau des Arloffer Weges besteht auf dem derzeitigen landwirtschaftlichen Weg keine Möglichkeit zur Errichtung der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE. Diese soll hinter
der derzeitigen vorhandenen Bebauung auf den dem Flurstücken 216 und 217 errichtet werden.
3
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
Hierdurch können drei Flurstücke neue Grundstücke gebildet und am Ende des Arloffer
Weges mit erschlossen und bebaut werden.
Die Straße wird als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Breite von 4,0 m, die sich zur Wendeanlage auf 4,75m verbreitert, ausgebaut werden. Östlich der Wendeanlage verbleibt der
landwirtschaftliche Weg. Die Ausarbeitung erfolgt durch das Ingenieurbüro utt Markus Henninghaus in Absprache mit der Stadt Bad Münstereifel.
3.2
Bebauungskonzept
Die Gebietsausweisung nördwestlich des Arloffer Weges erfolgt entsprechend den städtebaulichen Strukturen in Anpassung an die vorhandene Bebauung als Allgemeines Wohngebiet mit einer aufgelockerten Einzelhausbebauung aus drei Gebäuden.
Die vorhandene Nutzung auf dem Flurstück 214 soll erhalten bleiben. Aufgrund des Hochwasserschutzes ist eine Bebauung unzulässig.
3.3
Ver- und Entsorgung
Die Wasser-, Strom-, Gas- und Telekommunikationsversorgung des Plangebietes erfolgt
durch Erweiterung der vorhandenen Netze der Versorgungsträger. Alle Versorgungsträger
werden rechtzeitig in die Ausbauplanung der Verkehrsflächen durch den Investor einbezogen. Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Eventuelle Änderungen vorhandener
Leitungen erfolgen auf Kosten des Investors.
Geplante Ausgleichsmaßnahmen und neue Baumstandorte erfolgen außerhalb der Leitungstrassen. Diese Maßnahmen werden im Zuge der Straßenausbauplanung mit den Versorgungsträgern geklärt.
Die Schmutz- und Niederschlagsabwässer der drei Baugrundstücke sowie das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Oberflächenwasser werden dem örtlichen Kanalnetz
zugeführt, das ausreichend dimensioniert ist.
Zur Reduzierung der Einleitungsmengen werden im Textteil zum Bebauungsplan die Reduzierung der Versiegelung bei Garagen-Zufahrten und Terrassen und die Nutzung und die
Zwischenspeicherung in Zisternen des Niederschlagwassers empfohlen.
4.0
Inhalte des Bebauungsplanes
4.1
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet ist eine Erweiterung der angrenzenden allgemeinen Wohnbebauung mit den
gemäß § 4 BauNVO (2) und (3) Nr. 1 – 3 zulässigen Nutzungen, deshalb wird im Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Da die zulässigen
Nutzungen gemäß § 4 (2) Nrn. 2 und 3 sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
gemäß § 4 (3) Nr. 1 bis 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) in der vorhandenen Nutzungsstruktur und auf Grund des starken Verkehrsaufkommens störend wirken
würden, werden diese ausgeschlossen.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Die Bebauung im Plangebiet soll als Ortsrandlage aufgelockerter und als 1- geschossige
Bauweise zugelassen werden.
Um einer zu großen Verdichtung entgegen zu wirken, müssen Einzelhausgrundstücke eine
Größe von mindestens 500 qm aufweisen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 17 BauNVO wird aufgrund der Randlage zur landwirtschaftlichen Freifläche auf 0,3 festgesetzt.
Zur Vermeidung einer unerwünschten Entwicklung der geplanten städtebaulichen Struktur
wird im Plangebiet die Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude auf zwei Wohnungen beschränkt.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
4.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Zur Unterstützung der städtebaulichen Ziele, wie der Reduzierung der Bebauung zur freien
Landschaft, sollen nur Einzelhäuser zulässig sein.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt, die sich parallel zu den Verkehrsflächen ausrichten und eine unterschiedliche Bautiefe bis ca. 20,0 m zulassen.
Zur B 51 wird eine 20 m Anbauverbotszone berücksichtigt.
4.4
Verkehrsflächen
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen (Mischbaufläche ohne separaten Gehweg) mit der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE ausgewiesen.
Der verkehrsberuhigte Ausbau der Straße im Plangebiet mit Beleuchtung wird im Rahmen
der Straßenausbaumaßnahme in einem Erschließungsvertrag zwischen Stadt und Investor
geregelt und definiert. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren an die Stadt Bad Münstereifel übertragen.
4.5
Ökologische Bilanz und Grünordnerische Festsetzungen
Der ökologische Eingriff wurde im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag vom Büro Reepel
untersucht und bewertet. Der Grünzug entlang der Erft bleibt unverändert. Entlang der B 51
soll der Grünzug modifiziert, in Teilen ausgebaut und als private Grünfläche auf eine Breite
von 5,0 m festgesetzt werden.
5
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
Der erforderliche ökologische Ausgleich soll in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde außerhalb des Plangebietes über das Ökokonto der Stadt Bad Münstereifel erfolgen.
5.0
Realisierung und zeitlicher Zusammenhang des Eingriffs
Da die Flurstücke des Plangebietes sich im Besitz des Investors befinden, ist die Realisierung der Maßnahme kurzfristig möglich. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sollen die
Grundstücke parzelliert und der Bebauung zugeführt werden.
6.0
Bodenordnung
Eine Bodenordnung ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht erforderlich.
7.0
Kosten
Die Kosten für die Erschließung, den ökologischen Ausgleich, Fachgutachten sowie die Planungskosten werden vom Investor getragen.
8.0
Flächenbilanz
Das neue Baugebiet gliedert sich wie folgt:
Gesamtfläche
davon Nettobauland
davon private Gartenfläche
davon private Grünfläche
davon Verkehrsfläche
ca. 5.689 qm
ca. 2.337 qm
ca. 1.759 qm
ca. 1.187 qm
ca. 406 qm
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
Teil II Umweltbericht
1.0
Einleitung
1.1
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Iversheim. Die überwiegende Fläche des Plangebietes ist zurzeit als unbebaute Weidefläche genutzt, die Restflächen sind mit Bewuchs versehen. Die Umwandlung der nordwestlichen Teilfläche in Bauland soll durch einen Bebauungsplan städtebaulich entwickelt werden.
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet und als private Grünflächen ausgewiesen.
In Anbetracht der vorhandenen Siedlungsstruktur des Ortes wird die Grundflächenzahl auf
0,3 reduziert.
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 5.689 m² gegliedert in:
Wohnbaufläche
private Grünfläche
Verkehrsfläche
1.2
ca. 2.337 m²
ca. 2.946 m²
ca. 406 m²
Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und
ihre Bedeutung für den Bebauungsplan
Fachgesetze / Verordnungen
Für das anstehende Bebauungsplanverfahren sind insbesondere das Baugesetzbuch
(BauGB), die Baunutzungsverordung (BauNVO), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landschaftsgesetz (LG NRW) sowie
andere einschlägige Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.
Fachplanungen
1.2.1 Regionalplan
Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Köln stellt das Plangebiet als Landwirtschaftliche Fläche dar.
1.2.2 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes
„Bad Münstereifel“ des Kreises Euskirchen. Das Gebiet ist Bestandteil des Geschützten
Landschaftsbestandteiles
1.2.3 Biotypkataster
Die Böden sind laut Geologischem Dienst NRW schützenswert aufgrund ihrer Fruchtbarkeit
und natürlichen Filter- und Pufferfunktion.
1.2.4 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie / Besonders geschützte Arten
Hinweise auf prioritäre Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie), der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie auf potenzielle FFH-Lebensräume liegen für das Plangebiet und die nähere Umgebung nicht vor. Eine Artenschutzprüfung wurde
durchgeführt und ist Bestandteil des landschaftspflegerischen Fachbeitrages.
1.2.5 Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplanwird im Parallelverfahren als 21. Änderung des
FNP der Stadt Bad Münstereifel angepasst.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
1.2.6 Sonstige Gutachten und Fachbeiträge
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit Umweltbericht sind Bestandteile dieses Umweltberichtes.
2.0
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im Ist-Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von
Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben.
Anschließend werden die mit der Durchführung der Planung verbundenen Veränderungen in
Verbindung mit erforderlichen Fachgutachten dokumentiert und bewertet.
Die mit der Planung verbundenen Umweltwirkungen werden herausgestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltwirkungen verdeutlicht.
2.1.1 Schutzgut Mensch
Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der angestrebten Planung Auswirkungen auf
das Wohnumfeld (Immissionen sowie visuelle Veränderung) und die Erholungsfunktion
(Landschaftsbild) von Bedeutung. Von den durch die Umnutzung ausgehenden Wirkungen
ist das angrenzende westliche Wohngebiet betroffen.
Das Plangebiet selbst stellt aufgrund seiner vormaligen Nutzung (private Grünfläche und
Pferdeweide) kein Areal mit hoher Bedeutung für die angrenzende Wohnbebauung dar.
Lärm- sowie Staubbelastung durch die angrenzende B 51 sowie Geruchsimmissionen aus
der landwirtschaftlichen Nutzung sind für das angrenzende Wohngebiet bis heute von prägender Bedeutung. Die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Landschaftsraumes ist mit
Ausnahme der Wahrnehmung eines teilweise offenen Landschaftsbildes von geringer Bedeutung.
Bewertung
Lärmimmissionen
Das Bebauungsplangebiet wird von Immissionen aus Straßenlärm der B 51 belastet. Aufgrund der geplanten Nutzungen werden sind schalltechnische Maßnahmen derzeit im Bauantragsverfahren gutachterlich untersucht zu untersuchen. Dies könnte im Ergebnis
Schallschutzfenster oder gegebenenfalls Lüftungsanlagen in bestimmten Räumen
bedeuten, was wirtschaftlich vertretbar wäre.
Vom Plangebiet aus wirken keine Geräusche auf die angrenzende Wohnbebauung. Im bestehenden Wohngebiet entlang des Arloffer Weges wird es durch die drei geplanten Gebäude zu keiner höheren Belastung aus dem geringen Verkehrszuwachs des Baugebietes
kommen.
Luftschadstoffe
Von der geplanten Bebauung sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten. Der Anliegerverkehr wird zu keiner wahrnehmbaren Erhöhung der Vorbelastung der angrenzenden Wohnbebauung durch Abgase führen.
Landwirtschaftliche Immissionen
Das Plangebiet grenzt in seiner Ortsrandlage unmittelbar an landwirtschaftliche Flächen heran. Unvermeidbare Immissionen, z.B. durch Gerüche, Lärm durch landwirtschaftliche Maschienen, Staub, u.ä., aufgrund des planerischen Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme
sind hinzunehmen. Daraus ergibt sich kein Schutzanspruch für das Wohngebiet.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
Gefahrenschutz
Eine Auswertung der dem Kampfmittelräumdienst vorliegenden Luftbilder auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln ist wird noch erfolgent, es liegen keine
Hinweise vor.
Der Feuerschutz ist durch die Feuerwehr und eine ausreichende Löschwasserversorgung im
Baugebiet gewährleistet.
Im Plangebiet sind keine Altlastenablagerungen bzw. Altstandorte bekannt.
2.1.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft
Im Plangebiet und seiner Umgebung gelten keine Erholungsziele und Schutzzwecke der
Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bebauungsplangebiet liegt weder in einem Natur- noch in einem Landschaftsschutz-Gebiet. Durch geeignete Festsetzungen gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag soll eine Kompensation stattfinden.
Artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung im
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag untersucht.
Durch die geplante Versiegelung im Plangebiet, kommt es zu einem Eingriff, der zu kompensieren ist.
Bewertung
Im Plangebiet führen aufgrund der bisherigen Nutzungen Eingriffe in die Pflanzenwelt und
Lebensräume von Tieren nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Allein
die erhöhte Bodenversiegelung ist als Eingriff zu beurteilen, da durch Versiegelung die natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen entzogen wird.
Der ökologische Ausgleich erfolgt gemäß landschaftspflegerischem Fachbeitrag.
2.1.3
Schutzgut Boden
Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um unterschiedliche Braunerden. Durch die
Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche erhöht sich die Versiegelung. Die Abwägung dieser möglichen versiegelten Flächen wurde im landschaftspflegerischem Fachbeitrag untersucht, der durch Baumaßnahmen abgeschobene Oberboden soll
auf den Grundstücken verbleiben.
Da keine Erkenntnisse über Altlasten vorliegen, sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bewertung
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist durch die Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet.
2.1.4
Schutzgut Wasser
Das Baugebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet, der Grundwasserstand im Plangebiet ist
Flur nah und es grenzt an den Hochwasserschutz der Erft, deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Die Beseitigung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagsabwässer erfolgt in die vorhandene Kanalisation.
Bewertung
Durch die Umnutzung im Plangebiet ist der Eingriff hinsichtlich der Grundwassersituation als
nicht erheblich einzustufen. Aufgrund der zusätzlichen Oberflächenversiegelung ist eine Reduzierung der Oberflächenwasserversickerung als erhebliche Umweltauswirkung zu beurteilen.
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
2.1.5
Schutzgut Luft und Klima
Die bestehende angrenzende landwirtschaftliche Nutzung hat mit seinen Immissionen geringfügige Auswirkungen auf das Plangebiet, die aber unrelevant sind. Die geplante Bebauung und Nutzungen im Plangebiet haben geringe Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung, die aber durch gesetzliche Forderungen und Festsetzungen im Bebauungsplan
minimiert werden können. Weitere Belastungen sind nicht bekannt.
Bewertung
Das Plangebiet wird durch die geplante Umnutzung zwar geringfügig bebaut, Veränderungen
auf das Klima sind aufgrund der geringen Größe des Gebietes jedoch nicht zu erwarten.
Durch den bestehenden Bewuchs zur B 51 und zur freien Landschaft werden Staubbelastungen gemindert. Die Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet verbessern die Frischluftzufuhr und wirken sich im Sommer positiv auf die Temperaturen aus. Durch Umweltschonende
Heizungsanlagen und Verwendung erneuerbarer Energien wie Solar und Erdwärme, können
die Belastungen der Luft weiter reduziert werden. Für das Schutzgut Klima/Luft ergibt sich
kein Kompensationsbedarf.
2.1.6
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet hat aufgrund der geringen Größe keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Aufgrund der bestehenden und ergänzten Grünflächen im Plangebiet kann das Landschaftsbild erhalten bleiben und eine Kompensation zur bestehenden Wohnbebauung geschaffen werden.
Bewertung
Durch entsprechende grünordnerische und gestalterische Maßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird sich die ergänzende Eingrünung positiv auf die angrenzende
Wohnbebauung auswirken.
2.1.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Bebauungsplangebiet wurde eine archäologische Untersuchung durchgeführt, es wurden
keine Baudenkmäler gefunden.
Bewertung
Obwohl auf Grund der Datenlage keine Maßnahmen erforderlich sind, wird auf die §§ 15 +
16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) NRW verwiesen.
2.1.8
Abfallentsorgung und Abwässer
Die Abfallentsorgung im Plangebiet erfolgt durch die Stadt Bad Münstereifel, die entsprechende Entsorgungsunternehmen beauftragt.
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt in das bestehende Mischwasser-Kanalsystem.
Bewertung
Die Stadt Bad Münstereifel hat durch Ortssatzung die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung geregelt, weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
2.1.9
Wechselwirkungen
Die nach den Vorgaben des BauGB zu beachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Im Plangebiet führt die geplante Überbauung von Böden
zwangsläufig zu einem Verlust der Funktion dieser Böden und verändert den Abfluss von
Niederschlagswasser. Aufgrund der derzeitigen Bewirtschaftung der Flächen bietet die geplante Erweiterung der privaten Grünzone mit Anpflanzungen einen Ausgleich der Umweltfolgen. Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten.
10
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
2.2
Zusammenfassung
Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine geringe Arrondierung der bestehenden Bebauung und Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche. Die Umweltauswirkungen liegen vor allem in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Erhöhung der
Versiegelung und damit verbunden kommt es zu einer Veränderung des Oberflächenabflusses. Aufgrund der Bebauung und der geplanten Pflanzmaßnahmen ist eine geringfügige
neue Prägung des Landschaftsbildes zu erwarten.
3.0
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
3.1
Entwicklungen des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Mit der Planung sind die unter Ziffer 2.0 ermittelten Umweltauswirkungen verbunden. Im Zuge der Realisierung der Planung können auf der Grundlage der Kompensationen der Eingriff
in Boden, Natur und Landschaft eine für den Menschen hinsichtlich der Immissionen und der
Erholung sowie für andere Schutzgüter wie Pflanzen und Tiere, die Landschaft und die
Wechselwirkungen zwischen Landschaft und Siedlung nahezu ausgeglichen werden. Der
fehlende Ausgleich soll in Abstimmung mit der Stadt Bad Münstereifel an anderer Stelle im
Stadtgebiet erfolgen.
3.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Baugebietsausweisung würde das Gelände weiterhin landwirtschaftlich genutzt.
Die Beeinträchtigungen aus landwirtschaftlicher Nutzung für die angrenzende Wohnbebauung blieben erhalten. Die fehlende Wendewöglichkeit des Arloffer Weges wäre nicht möglich.
3.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Standort
Der Investor stellt Teile seines Grundstücks nur zur Verfügung, wenn er dort die geringe
Baumöglichkeit erhält, ein anderer Standort ist nicht möglich.
Planinhalt
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde keine weitere Lösung erarbeitet.
4.0
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Die Belange des Umweltschutzes sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Kompensationen durch
die geplante Siedlungserweiterung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich zu entwickeln.
Die planerische Konzeption muss die Erhöhung der Versiegelung durch mögliche Bebauung
und der erforderlichen Erschließungsstraßen durch Pflanzmaßnahmen zum Ausgleich des
Eingriffs innerhalb des Bebauungsplangebietes kompensieren.
Eine Bilanzierung der Eingriffsbewertung ist im landschaftspflegerischem Fachbetrag erarbeitet. Das Defizit wird an einem anderen Bereich der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen.
Die Belange des Artenschutzes wurden untersucht und sind im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag berücksichtigt.
4.1
Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen
Aus der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen aufgrund der nachteiligen Umweltauswirkungen in den Teilbereichen:
-Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
-Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes im Zuge der Baugebietsentwicklung
11
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
4.2
Schutzgut Mensch
Auf der Grundlage der vorgelegten Untersuchung und Abwägungen bezüglich Lärm- und
Staubbelastungen ist eine Entwicklung des Baugebietes möglich.
Unvermeidbare Belastungen: Durch die geplante Nutzung müssen die angrenzenden Bewohner damit rechnen, dass es zu einer Zunahme des Verkehrs und zu Lärmbelastungen
kommt.
4.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der Schutz von Tieren und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt kann auf der Grundlage des Beitrages zur
Eingriffsregelung durch Festsetzungen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erfolgen. Die Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird die Planung mit
Pflanzgeboten reagieren, das ökologische Defizit wird an anderer Stelle ausgeglichen.
Unvermeidbare Belastungen: Die erhöhte Versiegelung von Böden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen in Weideböden ist unvermeidbar.
4.4
Schutzgut Boden
Der Bodenversiegelungsgrad wird im Bebauungsplan durch das Maß der Überbauung mit
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 in reduzierter Form festgesetzt.
Unvermeidbare Belastungen: Die zusätzliche Bebauung und damit erhöhte Versiegelung der
Böden ist an dieser Stelle des Ortsteils städtebaulich gewollt, Standort-Alternativen stehen
nicht zur Verfügung.
4.5
Schutzgut Wasser
Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser wurden gemäß § 51a LWG im Bebauungsplan durch geeignete Maßnahmen berücksichtigt.
Unvermeidbare Belastungen: Durch die geringe Bebauung wird die Fähigkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers teilweise erhalten. Die zusätzliche Bebauung und damit Reduzierung der Oberflächenversickerung ist an dieser Stelle des Ortsteils unvermeidbar.
5.0
Zusätzliche Angaben
5.1
Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro Reepel, Düren erstellt.
Zur Beurteilung potenzieller Lärmbelastungen aus dem Straßenlärm der B 51 wird noch eine
Schalltechnische Untersuchung erstellt.
Die Ausgleichsberechnung und alle Gutachten, werden in der Umweltprüfung zur Beurteilung
und zur Festsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von
erheblichen Umweltauswirkungen herangezogen.
5.2
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
Die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen wird vertraglich mit der Stadt Bad Münstereifel
geregelt und überprüft.
5.3
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Das Bebauungsplangebiet stellt eine geringe Arrondierung der Bebauung des Ortsteils
Iversheim dar. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Fläche einer geordneten Bebauung
zugeführt werden.
12
Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“
Begründung
Als voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung in Zusammenhang stehen, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch weitere Versiegelung, damit verbunden ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss
sowie die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nennen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft wurden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan wurden im Umweltbericht dokumentiert.
Auf die Beeinträchtigung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen kann im Bebauungsplan
mittels Entwicklung weiterer Begrünung reagiert werden.
Auf den Verlust von Boden und Bodenfunktion kann der Bebauungsplan durch möglichst
geringe Versiegelung der Böden reagieren.
Die Gestaltung des Landschaftsraumes kann durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes kompensiert werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die
Baugebietsentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind.
Der kursiv und fett geschriebene Text wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB ergänzt.
Bad Münstereifel, den
Alexander Büttner
(Bürgermeister)
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