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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 990-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
326 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
14.03.13, 18:20
Aktualisiert
14.03.13, 18:20

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung STAD BAD MÜNSTEREIFEL ORTSTEIL IVERSHEIM Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Architekturbüro Horst Belter Jahnstraße 56 53879 Euskirchen Tel.: 02251/9550-0 Fax: 02251/955019 info@architekt-belter.eu www.architekt-belter.eu 1 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung INHALT: Teil I 1.0 Begründung Verfahrensablauf 2.0 2.1 2.2 2.3 Rahmenbedingungen Räumlicher Geltungsbereich und Topografie Flächennutzungsplan Vorhandene Flächennutzung 3.0 3.1 3.2 3.3 Städtebauliches Konzept Verkehrserschließung Bebauungskonzept Ver- und Entsorgung 4.0 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Inhalte des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Verkehrsflächen Ökologische Bilanz und Grünordnerische Festsetzungen 5.0 Realisierung und zeitlicher Zusammenhang des Eingriffs 6.0 Bodenordnung 7.0 Kosten 8.0 Flächenbilanz Teil II Umweltbericht 1.0 1.1 1.2 Einleitung Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan 2.0 2.1 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Zusammenfassung 3.0 3.1 3.2 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Anderweitige Planungsmöglichkeiten 4.0 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser 5.0 5.1 5.2 5.3 Zusätzliche Angaben Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung Allgemein verständliche Zusammenfassung 2 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 1.0 Verfahrensablauf Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll diese am Ende der Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifell die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 gemäß § 2 (1) BauGB für diesen Bereich in seiner Sitzung am 23.03.2010 beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012. Am ……... hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel den Bebauungsplan Nr. 78 für den Ortsteil Iversheim gem. § 10 BauBG als Satzung beschlossen. 2.0 Rahmenbedingungen 2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Topografie Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78 und 217 und wird begrenzt: - im Westen Südwesten von der bestehenden Wohnbebauung - im Osten Norden von landwirtschaftlichen Flächen - im Norden Nordwesten von der B 51 - im Süden Osten von der Erft Die verbindliche Abgrenzung ist aus der Planzeichnung zu entnehmen. Das Plangebiet ist nahezu eben und steigt vor der B 51 um ca. 3,0 m an. 2.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich (landwirtschaftliche Fläche und Grünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im Rahmen dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige Wohnbauflächenausweisung ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies erfolgt im Parallel – Verfahren als 21. Flächennutzungsplanänderung. 2.4 Vorhandene Flächennutzung Das Flurstück 214 östlich des Arloffer Weges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und Bäumen, die erhalten bleiben soll. Die beiden Flurstücke 216 und 217 westlich des Arloffer Weges sind ebenfalls als Weide genutzt, dort stehen einige Bäume, die nicht erhalten werden können. Die Begrünung entlang der B 51 soll größtenteils erhalten bleiben, bzw. wird ergänzt. 3.0 Städtebauliches Konzept 3.1 Verkehrserschließung Nach Ausbau des Arloffer Weges besteht auf dem derzeitigen landwirtschaftlichen Weg keine Möglichkeit zur Errichtung der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE. Diese soll hinter der derzeitigen vorhandenen Bebauung auf den dem Flurstücken 216 und 217 errichtet werden. 3 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung Hierdurch können drei Flurstücke neue Grundstücke gebildet und am Ende des Arloffer Weges mit erschlossen und bebaut werden. Die Straße wird als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Breite von 4,0 m, die sich zur Wendeanlage auf 4,75m verbreitert, ausgebaut werden. Östlich der Wendeanlage verbleibt der landwirtschaftliche Weg. Die Ausarbeitung erfolgt durch das Ingenieurbüro utt Markus Henninghaus in Absprache mit der Stadt Bad Münstereifel. 3.2 Bebauungskonzept Die Gebietsausweisung nördwestlich des Arloffer Weges erfolgt entsprechend den städtebaulichen Strukturen in Anpassung an die vorhandene Bebauung als Allgemeines Wohngebiet mit einer aufgelockerten Einzelhausbebauung aus drei Gebäuden. Die vorhandene Nutzung auf dem Flurstück 214 soll erhalten bleiben. Aufgrund des Hochwasserschutzes ist eine Bebauung unzulässig. 3.3 Ver- und Entsorgung Die Wasser-, Strom-, Gas- und Telekommunikationsversorgung des Plangebietes erfolgt durch Erweiterung der vorhandenen Netze der Versorgungsträger. Alle Versorgungsträger werden rechtzeitig in die Ausbauplanung der Verkehrsflächen durch den Investor einbezogen. Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Eventuelle Änderungen vorhandener Leitungen erfolgen auf Kosten des Investors. Geplante Ausgleichsmaßnahmen und neue Baumstandorte erfolgen außerhalb der Leitungstrassen. Diese Maßnahmen werden im Zuge der Straßenausbauplanung mit den Versorgungsträgern geklärt. Die Schmutz- und Niederschlagsabwässer der drei Baugrundstücke sowie das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Oberflächenwasser werden dem örtlichen Kanalnetz zugeführt, das ausreichend dimensioniert ist. Zur Reduzierung der Einleitungsmengen werden im Textteil zum Bebauungsplan die Reduzierung der Versiegelung bei Garagen-Zufahrten und Terrassen und die Nutzung und die Zwischenspeicherung in Zisternen des Niederschlagwassers empfohlen. 4.0 Inhalte des Bebauungsplanes 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet ist eine Erweiterung der angrenzenden allgemeinen Wohnbebauung mit den gemäß § 4 BauNVO (2) und (3) Nr. 1 – 3 zulässigen Nutzungen, deshalb wird im Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Da die zulässigen Nutzungen gemäß § 4 (2) Nrn. 2 und 3 sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 (3) Nr. 1 bis 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) in der vorhandenen Nutzungsstruktur und auf Grund des starken Verkehrsaufkommens störend wirken würden, werden diese ausgeschlossen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Bebauung im Plangebiet soll als Ortsrandlage aufgelockerter und als 1- geschossige Bauweise zugelassen werden. Um einer zu großen Verdichtung entgegen zu wirken, müssen Einzelhausgrundstücke eine Größe von mindestens 500 qm aufweisen. Die Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 17 BauNVO wird aufgrund der Randlage zur landwirtschaftlichen Freifläche auf 0,3 festgesetzt. Zur Vermeidung einer unerwünschten Entwicklung der geplanten städtebaulichen Struktur wird im Plangebiet die Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude auf zwei Wohnungen beschränkt. 4 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Zur Unterstützung der städtebaulichen Ziele, wie der Reduzierung der Bebauung zur freien Landschaft, sollen nur Einzelhäuser zulässig sein. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt, die sich parallel zu den Verkehrsflächen ausrichten und eine unterschiedliche Bautiefe bis ca. 20,0 m zulassen. Zur B 51 wird eine 20 m Anbauverbotszone berücksichtigt. 4.4 Verkehrsflächen Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen (Mischbaufläche ohne separaten Gehweg) mit der erforderlichen Wendeanlage gemäß EAE ausgewiesen. Der verkehrsberuhigte Ausbau der Straße im Plangebiet mit Beleuchtung wird im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme in einem Erschließungsvertrag zwischen Stadt und Investor geregelt und definiert. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren an die Stadt Bad Münstereifel übertragen. 4.5 Ökologische Bilanz und Grünordnerische Festsetzungen Der ökologische Eingriff wurde im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag vom Büro Reepel untersucht und bewertet. Der Grünzug entlang der Erft bleibt unverändert. Entlang der B 51 soll der Grünzug modifiziert, in Teilen ausgebaut und als private Grünfläche auf eine Breite von 5,0 m festgesetzt werden. 5 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung Der erforderliche ökologische Ausgleich soll in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde außerhalb des Plangebietes über das Ökokonto der Stadt Bad Münstereifel erfolgen. 5.0 Realisierung und zeitlicher Zusammenhang des Eingriffs Da die Flurstücke des Plangebietes sich im Besitz des Investors befinden, ist die Realisierung der Maßnahme kurzfristig möglich. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sollen die Grundstücke parzelliert und der Bebauung zugeführt werden. 6.0 Bodenordnung Eine Bodenordnung ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht erforderlich. 7.0 Kosten Die Kosten für die Erschließung, den ökologischen Ausgleich, Fachgutachten sowie die Planungskosten werden vom Investor getragen. 8.0 Flächenbilanz Das neue Baugebiet gliedert sich wie folgt: Gesamtfläche davon Nettobauland davon private Gartenfläche davon private Grünfläche davon Verkehrsfläche ca. 5.689 qm ca. 2.337 qm ca. 1.759 qm ca. 1.187 qm ca. 406 qm 6 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung Teil II Umweltbericht 1.0 Einleitung 1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt im Nordosten von Iversheim. Die überwiegende Fläche des Plangebietes ist zurzeit als unbebaute Weidefläche genutzt, die Restflächen sind mit Bewuchs versehen. Die Umwandlung der nordwestlichen Teilfläche in Bauland soll durch einen Bebauungsplan städtebaulich entwickelt werden. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet und als private Grünflächen ausgewiesen. In Anbetracht der vorhandenen Siedlungsstruktur des Ortes wird die Grundflächenzahl auf 0,3 reduziert. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 5.689 m² gegliedert in: Wohnbaufläche private Grünfläche Verkehrsfläche 1.2 ca. 2.337 m² ca. 2.946 m² ca. 406 m² Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan Fachgesetze / Verordnungen Für das anstehende Bebauungsplanverfahren sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordung (BauNVO), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landschaftsgesetz (LG NRW) sowie andere einschlägige Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Fachplanungen 1.2.1 Regionalplan Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Köln stellt das Plangebiet als Landwirtschaftliche Fläche dar. 1.2.2 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes „Bad Münstereifel“ des Kreises Euskirchen. Das Gebiet ist Bestandteil des Geschützten Landschaftsbestandteiles 1.2.3 Biotypkataster Die Böden sind laut Geologischem Dienst NRW schützenswert aufgrund ihrer Fruchtbarkeit und natürlichen Filter- und Pufferfunktion. 1.2.4 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie / Besonders geschützte Arten Hinweise auf prioritäre Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie auf potenzielle FFH-Lebensräume liegen für das Plangebiet und die nähere Umgebung nicht vor. Eine Artenschutzprüfung wurde durchgeführt und ist Bestandteil des landschaftspflegerischen Fachbeitrages. 1.2.5 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplanwird im Parallelverfahren als 21. Änderung des FNP der Stadt Bad Münstereifel angepasst. 7 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 1.2.6 Sonstige Gutachten und Fachbeiträge Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit Umweltbericht sind Bestandteile dieses Umweltberichtes. 2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im Ist-Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend werden die mit der Durchführung der Planung verbundenen Veränderungen in Verbindung mit erforderlichen Fachgutachten dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltwirkungen werden herausgestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltwirkungen verdeutlicht. 2.1.1 Schutzgut Mensch Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der angestrebten Planung Auswirkungen auf das Wohnumfeld (Immissionen sowie visuelle Veränderung) und die Erholungsfunktion (Landschaftsbild) von Bedeutung. Von den durch die Umnutzung ausgehenden Wirkungen ist das angrenzende westliche Wohngebiet betroffen. Das Plangebiet selbst stellt aufgrund seiner vormaligen Nutzung (private Grünfläche und Pferdeweide) kein Areal mit hoher Bedeutung für die angrenzende Wohnbebauung dar. Lärm- sowie Staubbelastung durch die angrenzende B 51 sowie Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung sind für das angrenzende Wohngebiet bis heute von prägender Bedeutung. Die gegenwärtige Naherholungsfunktion des Landschaftsraumes ist mit Ausnahme der Wahrnehmung eines teilweise offenen Landschaftsbildes von geringer Bedeutung. Bewertung Lärmimmissionen Das Bebauungsplangebiet wird von Immissionen aus Straßenlärm der B 51 belastet. Aufgrund der geplanten Nutzungen werden sind schalltechnische Maßnahmen derzeit im Bauantragsverfahren gutachterlich untersucht zu untersuchen. Dies könnte im Ergebnis Schallschutzfenster oder gegebenenfalls Lüftungsanlagen in bestimmten Räumen bedeuten, was wirtschaftlich vertretbar wäre. Vom Plangebiet aus wirken keine Geräusche auf die angrenzende Wohnbebauung. Im bestehenden Wohngebiet entlang des Arloffer Weges wird es durch die drei geplanten Gebäude zu keiner höheren Belastung aus dem geringen Verkehrszuwachs des Baugebietes kommen. Luftschadstoffe Von der geplanten Bebauung sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten. Der Anliegerverkehr wird zu keiner wahrnehmbaren Erhöhung der Vorbelastung der angrenzenden Wohnbebauung durch Abgase führen. Landwirtschaftliche Immissionen Das Plangebiet grenzt in seiner Ortsrandlage unmittelbar an landwirtschaftliche Flächen heran. Unvermeidbare Immissionen, z.B. durch Gerüche, Lärm durch landwirtschaftliche Maschienen, Staub, u.ä., aufgrund des planerischen Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme sind hinzunehmen. Daraus ergibt sich kein Schutzanspruch für das Wohngebiet. 8 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung Gefahrenschutz Eine Auswertung der dem Kampfmittelräumdienst vorliegenden Luftbilder auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln ist wird noch erfolgent, es liegen keine Hinweise vor. Der Feuerschutz ist durch die Feuerwehr und eine ausreichende Löschwasserversorgung im Baugebiet gewährleistet. Im Plangebiet sind keine Altlastenablagerungen bzw. Altstandorte bekannt. 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft Im Plangebiet und seiner Umgebung gelten keine Erholungsziele und Schutzzwecke der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bebauungsplangebiet liegt weder in einem Natur- noch in einem Landschaftsschutz-Gebiet. Durch geeignete Festsetzungen gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag soll eine Kompensation stattfinden. Artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag untersucht. Durch die geplante Versiegelung im Plangebiet, kommt es zu einem Eingriff, der zu kompensieren ist. Bewertung Im Plangebiet führen aufgrund der bisherigen Nutzungen Eingriffe in die Pflanzenwelt und Lebensräume von Tieren nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Allein die erhöhte Bodenversiegelung ist als Eingriff zu beurteilen, da durch Versiegelung die natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen entzogen wird. Der ökologische Ausgleich erfolgt gemäß landschaftspflegerischem Fachbeitrag. 2.1.3 Schutzgut Boden Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um unterschiedliche Braunerden. Durch die Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche erhöht sich die Versiegelung. Die Abwägung dieser möglichen versiegelten Flächen wurde im landschaftspflegerischem Fachbeitrag untersucht, der durch Baumaßnahmen abgeschobene Oberboden soll auf den Grundstücken verbleiben. Da keine Erkenntnisse über Altlasten vorliegen, sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bewertung Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist durch die Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet. 2.1.4 Schutzgut Wasser Das Baugebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet, der Grundwasserstand im Plangebiet ist Flur nah und es grenzt an den Hochwasserschutz der Erft, deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten. Die Beseitigung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagsabwässer erfolgt in die vorhandene Kanalisation. Bewertung Durch die Umnutzung im Plangebiet ist der Eingriff hinsichtlich der Grundwassersituation als nicht erheblich einzustufen. Aufgrund der zusätzlichen Oberflächenversiegelung ist eine Reduzierung der Oberflächenwasserversickerung als erhebliche Umweltauswirkung zu beurteilen. 9 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 2.1.5 Schutzgut Luft und Klima Die bestehende angrenzende landwirtschaftliche Nutzung hat mit seinen Immissionen geringfügige Auswirkungen auf das Plangebiet, die aber unrelevant sind. Die geplante Bebauung und Nutzungen im Plangebiet haben geringe Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung, die aber durch gesetzliche Forderungen und Festsetzungen im Bebauungsplan minimiert werden können. Weitere Belastungen sind nicht bekannt. Bewertung Das Plangebiet wird durch die geplante Umnutzung zwar geringfügig bebaut, Veränderungen auf das Klima sind aufgrund der geringen Größe des Gebietes jedoch nicht zu erwarten. Durch den bestehenden Bewuchs zur B 51 und zur freien Landschaft werden Staubbelastungen gemindert. Die Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet verbessern die Frischluftzufuhr und wirken sich im Sommer positiv auf die Temperaturen aus. Durch Umweltschonende Heizungsanlagen und Verwendung erneuerbarer Energien wie Solar und Erdwärme, können die Belastungen der Luft weiter reduziert werden. Für das Schutzgut Klima/Luft ergibt sich kein Kompensationsbedarf. 2.1.6 Schutzgut Landschaft Das Plangebiet hat aufgrund der geringen Größe keine Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Aufgrund der bestehenden und ergänzten Grünflächen im Plangebiet kann das Landschaftsbild erhalten bleiben und eine Kompensation zur bestehenden Wohnbebauung geschaffen werden. Bewertung Durch entsprechende grünordnerische und gestalterische Maßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird sich die ergänzende Eingrünung positiv auf die angrenzende Wohnbebauung auswirken. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Bebauungsplangebiet wurde eine archäologische Untersuchung durchgeführt, es wurden keine Baudenkmäler gefunden. Bewertung Obwohl auf Grund der Datenlage keine Maßnahmen erforderlich sind, wird auf die §§ 15 + 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) NRW verwiesen. 2.1.8 Abfallentsorgung und Abwässer Die Abfallentsorgung im Plangebiet erfolgt durch die Stadt Bad Münstereifel, die entsprechende Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt in das bestehende Mischwasser-Kanalsystem. Bewertung Die Stadt Bad Münstereifel hat durch Ortssatzung die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung geregelt, weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. 2.1.9 Wechselwirkungen Die nach den Vorgaben des BauGB zu beachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Im Plangebiet führt die geplante Überbauung von Böden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktion dieser Böden und verändert den Abfluss von Niederschlagswasser. Aufgrund der derzeitigen Bewirtschaftung der Flächen bietet die geplante Erweiterung der privaten Grünzone mit Anpflanzungen einen Ausgleich der Umweltfolgen. Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten. 10 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 2.2 Zusammenfassung Bei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um eine geringe Arrondierung der bestehenden Bebauung und Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche. Die Umweltauswirkungen liegen vor allem in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Erhöhung der Versiegelung und damit verbunden kommt es zu einer Veränderung des Oberflächenabflusses. Aufgrund der Bebauung und der geplanten Pflanzmaßnahmen ist eine geringfügige neue Prägung des Landschaftsbildes zu erwarten. 3.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 3.1 Entwicklungen des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit der Planung sind die unter Ziffer 2.0 ermittelten Umweltauswirkungen verbunden. Im Zuge der Realisierung der Planung können auf der Grundlage der Kompensationen der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft eine für den Menschen hinsichtlich der Immissionen und der Erholung sowie für andere Schutzgüter wie Pflanzen und Tiere, die Landschaft und die Wechselwirkungen zwischen Landschaft und Siedlung nahezu ausgeglichen werden. Der fehlende Ausgleich soll in Abstimmung mit der Stadt Bad Münstereifel an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen. 3.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Ohne die Baugebietsausweisung würde das Gelände weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Beeinträchtigungen aus landwirtschaftlicher Nutzung für die angrenzende Wohnbebauung blieben erhalten. Die fehlende Wendewöglichkeit des Arloffer Weges wäre nicht möglich. 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Standort Der Investor stellt Teile seines Grundstücks nur zur Verfügung, wenn er dort die geringe Baumöglichkeit erhält, ein anderer Standort ist nicht möglich. Planinhalt Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde keine weitere Lösung erarbeitet. 4.0 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen Die Belange des Umweltschutzes sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Kompensationen durch die geplante Siedlungserweiterung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die planerische Konzeption muss die Erhöhung der Versiegelung durch mögliche Bebauung und der erforderlichen Erschließungsstraßen durch Pflanzmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs innerhalb des Bebauungsplangebietes kompensieren. Eine Bilanzierung der Eingriffsbewertung ist im landschaftspflegerischem Fachbetrag erarbeitet. Das Defizit wird an einem anderen Bereich der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen. Die Belange des Artenschutzes wurden untersucht und sind im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag berücksichtigt. 4.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen Aus der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen aufgrund der nachteiligen Umweltauswirkungen in den Teilbereichen: -Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens -Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes im Zuge der Baugebietsentwicklung 11 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung 4.2 Schutzgut Mensch Auf der Grundlage der vorgelegten Untersuchung und Abwägungen bezüglich Lärm- und Staubbelastungen ist eine Entwicklung des Baugebietes möglich. Unvermeidbare Belastungen: Durch die geplante Nutzung müssen die angrenzenden Bewohner damit rechnen, dass es zu einer Zunahme des Verkehrs und zu Lärmbelastungen kommt. 4.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Der Schutz von Tieren und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt kann auf der Grundlage des Beitrages zur Eingriffsregelung durch Festsetzungen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erfolgen. Die Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird die Planung mit Pflanzgeboten reagieren, das ökologische Defizit wird an anderer Stelle ausgeglichen. Unvermeidbare Belastungen: Die erhöhte Versiegelung von Böden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen in Weideböden ist unvermeidbar. 4.4 Schutzgut Boden Der Bodenversiegelungsgrad wird im Bebauungsplan durch das Maß der Überbauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 in reduzierter Form festgesetzt. Unvermeidbare Belastungen: Die zusätzliche Bebauung und damit erhöhte Versiegelung der Böden ist an dieser Stelle des Ortsteils städtebaulich gewollt, Standort-Alternativen stehen nicht zur Verfügung. 4.5 Schutzgut Wasser Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser wurden gemäß § 51a LWG im Bebauungsplan durch geeignete Maßnahmen berücksichtigt. Unvermeidbare Belastungen: Durch die geringe Bebauung wird die Fähigkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers teilweise erhalten. Die zusätzliche Bebauung und damit Reduzierung der Oberflächenversickerung ist an dieser Stelle des Ortsteils unvermeidbar. 5.0 Zusätzliche Angaben 5.1 Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro Reepel, Düren erstellt. Zur Beurteilung potenzieller Lärmbelastungen aus dem Straßenlärm der B 51 wird noch eine Schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Ausgleichsberechnung und alle Gutachten, werden in der Umweltprüfung zur Beurteilung und zur Festsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von erheblichen Umweltauswirkungen herangezogen. 5.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung Die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen wird vertraglich mit der Stadt Bad Münstereifel geregelt und überprüft. 5.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Das Bebauungsplangebiet stellt eine geringe Arrondierung der Bebauung des Ortsteils Iversheim dar. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Fläche einer geordneten Bebauung zugeführt werden. 12 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 78 „Arloffer Weg“ Begründung Als voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung in Zusammenhang stehen, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch weitere Versiegelung, damit verbunden ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss sowie die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nennen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft wurden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan wurden im Umweltbericht dokumentiert. Auf die Beeinträchtigung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen kann im Bebauungsplan mittels Entwicklung weiterer Begrünung reagiert werden. Auf den Verlust von Boden und Bodenfunktion kann der Bebauungsplan durch möglichst geringe Versiegelung der Böden reagieren. Die Gestaltung des Landschaftsraumes kann durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes kompensiert werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Baugebietsentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der kursiv und fett geschriebene Text wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB ergänzt. Bad Münstereifel, den Alexander Büttner (Bürgermeister) 13