Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
19.03.13, 18:22
Aktualisiert
19.03.13, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 78 Ortsteil Iversheim „Arloffer Weg“
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012 statt.
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd. Nr. Anregung durch
T 01
WDR
T 02
IHK Aachen
T 03
Landwirtschaftskammer NRW
Düren
Bez.Reg. Köln
Dez. 33
T 04
T 05
Erftverband
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Der WDR wird aus der Behördenliste
22.06.2012 Es bestehen keine Einwände.
Nach der Umstellung auf Digitalsystem gestrichen.
kann es durch Baumaßnahmen nicht
mehr zu Bildstörungen kommen, deshalb besteht keine Notwendigkeit mehr
einer zukünftigen Beteiligung. Der WDR
ist aus der Behördenliste zu streichen.
Beschlussvorschlag
26.06.2012 Da die Belange der gewerblichen Wirt- Kenntnisnahme
schaft nicht berührt werden, bestehen
keine Bedenken.
27.06.2012 Aus landwirtschaftlicher Sicht keine Be- Kenntnisnahme
denken.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
12.07.2012 Aus Sicht der Landeskultur und Landes- Kenntnisnahme
entwicklung keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
13.07.2012 Gegen die Bebauung westlich des Arloffer Weges bestehen keine Bedenken.
Die überschwemmte Fläche beim Die Hinweise werden in die Begründung
Hochwasser 2007 war größer als im B- und den Textlichen Festsetzungen erPlan dargestellt und reichte teilweise bis gänzend mit aufgenommen.
an den Arloffer Weg. Deshalb sollte in
den Textlichen Festsetzungen aufgenommen werden, dass auf der Wohnbaufläche und dem Arloffer Weg die
1
Der Hinweis wird umgesetzt.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird umgesetzt.
Erdoberfläche nicht erhöht werden darf.
Für die private Grünfläche sind nur Einfriedungen zulässig, die sich beim
Hochwasser nicht verlegen können,
Maschendraht- oder Stabgitterzäune
sind unzulässig.
Die Empfehlung zur Errichtung von Zisternen und Niederschlagswassernutzung
wird begrüßt.
Erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in Absollten unbedingt an die Gewässer gelei- stimmung mit der Unteren Landschaftstet werden und könnten mit der Abtei- behörde an anderer Stellet.
lung „Flussgebietsbewirtschaftung“ abgestimmt werden.
T 06
T 07
Straßen NRW
Kreis Euskirchen
19.07.2012 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Baugenehmigungen und sonstige Genehmigungen innerhalb eines Abstandes
von 40 m von dem Fahrbahnrand der B
51 bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Es wurde nicht geprüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm der B 51 erforderlich sind. Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
23.07.2012 Untere Landschaftsbehörde:
und
Nach erfolgter Ergänzung des Land18.03.2013 schaftspflegerischen Fachbeitrages mit
Artenschutzprüfung und Abstimmung
der Ausgleichsmaßnahmen bestehen
keine Bedenken mehr, wenn die festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden.
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wird in den Textlichen Teil
des Bebauungsplanes aufgenommen.
In den Textlichen Festsetzungen wird
festgesetzt, dass Lärmschutzmaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren zu
prüfen sind und dies, wenn erforderlich,
zu Lasten des Bauherrn gehen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird umgesetzt.
Der Hinweis wird umgesetzt.
Die mit der ULB abgestimmten Maß- Der Hinweis wurde umgenahmen werden mit dem Investor ver- setzt.
traglich abgesichert und die Umsetzung
kontrolliert.
Träger der Landschaftsplanung:
Nach erfolgter Ergänzung des Land- Die mit der ULB abgestimmten Maß- Der Hinweis wurde umge-
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schaftspflegerischen Fachbeitrages mit nahmen werden mit dem Investor ver- setzt.
Artenschutzprüfung und Abstimmung traglich abgesichert und die Umsetzung
der Ausgleichsmaßnahmen bestehen kontrolliert.
keine Bedenken mehr, wenn die festgeDer Hinweis wurde umgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt.
setzt werden.
Straßenverkehrsamt:
Es bestehen keine Bedenken. Die kon- Die Abstimmung wird zugesagt.
krete Gestaltung ist rechtzeitig mit der
Verkehrskommission abzustimmen.
Untere Wasserbehörde:
Da Schmutz- und Niederschlagswässer
in den vorhandenen Mischwasserkanal
eingeleitet werden, ist die Hydraulik des
Kanals und die Kapazität der Kläranlage
sicherzustellen.
Über eine eventuelle Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die
Erft ist eine Erlaubnis einzuholen.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken.
T 08
Bezirksregierung
Düsseldorf (KBD)
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Die Aufnahmekapazität des Straßenkanals und der Kläranlage wurde von der
Der Hinweis wurde umgeStadt Bad Münstereifel geprüft.
setzt.
Dies ist gesetzlich geregelt, ein beson- Kein Beschluss erforderlich.
derer Hinweis ist nicht erforderlich.
Kenntnisnahme
24.07.2012 Es bestehen keine Hinweise auf das Die Hinweise werden in die Texlichen Der Hinweis wurde umgesetzt.
Vorhandensein von Kampfmitteln, gene- Festsetzungen aufgenommen.
rell sind diese aber nicht auszuschließen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen, wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
B. Bürgerinnen und Bürger
B 01
Bürger 1
18.06.2012
Keine Bedenken solange er als Nachbar nicht zu Kosten herangezogen wird.
3
Sowohl das Planverfahren mit Gutachten wie auch die Erschließungsmaßnahmen werden vom Investor getragen.
Kein Beschluss erforderlich.