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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 990-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
19.03.13, 18:22
Aktualisiert
19.03.13, 18:22
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 78 Ortsteil Iversheim „Arloffer Weg“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012 statt. A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch T 01 WDR T 02 IHK Aachen T 03 Landwirtschaftskammer NRW Düren Bez.Reg. Köln Dez. 33 T 04 T 05 Erftverband Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Der WDR wird aus der Behördenliste 22.06.2012 Es bestehen keine Einwände. Nach der Umstellung auf Digitalsystem gestrichen. kann es durch Baumaßnahmen nicht mehr zu Bildstörungen kommen, deshalb besteht keine Notwendigkeit mehr einer zukünftigen Beteiligung. Der WDR ist aus der Behördenliste zu streichen. Beschlussvorschlag 26.06.2012 Da die Belange der gewerblichen Wirt- Kenntnisnahme schaft nicht berührt werden, bestehen keine Bedenken. 27.06.2012 Aus landwirtschaftlicher Sicht keine Be- Kenntnisnahme denken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 12.07.2012 Aus Sicht der Landeskultur und Landes- Kenntnisnahme entwicklung keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 13.07.2012 Gegen die Bebauung westlich des Arloffer Weges bestehen keine Bedenken. Die überschwemmte Fläche beim Die Hinweise werden in die Begründung Hochwasser 2007 war größer als im B- und den Textlichen Festsetzungen erPlan dargestellt und reichte teilweise bis gänzend mit aufgenommen. an den Arloffer Weg. Deshalb sollte in den Textlichen Festsetzungen aufgenommen werden, dass auf der Wohnbaufläche und dem Arloffer Weg die 1 Der Hinweis wird umgesetzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird umgesetzt. Erdoberfläche nicht erhöht werden darf. Für die private Grünfläche sind nur Einfriedungen zulässig, die sich beim Hochwasser nicht verlegen können, Maschendraht- oder Stabgitterzäune sind unzulässig. Die Empfehlung zur Errichtung von Zisternen und Niederschlagswassernutzung wird begrüßt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in Absollten unbedingt an die Gewässer gelei- stimmung mit der Unteren Landschaftstet werden und könnten mit der Abtei- behörde an anderer Stellet. lung „Flussgebietsbewirtschaftung“ abgestimmt werden. T 06 T 07 Straßen NRW Kreis Euskirchen 19.07.2012 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Baugenehmigungen und sonstige Genehmigungen innerhalb eines Abstandes von 40 m von dem Fahrbahnrand der B 51 bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Es wurde nicht geprüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm der B 51 erforderlich sind. Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. 23.07.2012 Untere Landschaftsbehörde: und Nach erfolgter Ergänzung des Land18.03.2013 schaftspflegerischen Fachbeitrages mit Artenschutzprüfung und Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen bestehen keine Bedenken mehr, wenn die festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Kenntnisnahme. Der Hinweis wird in den Textlichen Teil des Bebauungsplanes aufgenommen. In den Textlichen Festsetzungen wird festgesetzt, dass Lärmschutzmaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und dies, wenn erforderlich, zu Lasten des Bauherrn gehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird umgesetzt. Der Hinweis wird umgesetzt. Die mit der ULB abgestimmten Maß- Der Hinweis wurde umgenahmen werden mit dem Investor ver- setzt. traglich abgesichert und die Umsetzung kontrolliert. Träger der Landschaftsplanung: Nach erfolgter Ergänzung des Land- Die mit der ULB abgestimmten Maß- Der Hinweis wurde umge- 2 schaftspflegerischen Fachbeitrages mit nahmen werden mit dem Investor ver- setzt. Artenschutzprüfung und Abstimmung traglich abgesichert und die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bestehen kontrolliert. keine Bedenken mehr, wenn die festgeDer Hinweis wurde umgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt. setzt werden. Straßenverkehrsamt: Es bestehen keine Bedenken. Die kon- Die Abstimmung wird zugesagt. krete Gestaltung ist rechtzeitig mit der Verkehrskommission abzustimmen. Untere Wasserbehörde: Da Schmutz- und Niederschlagswässer in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden, ist die Hydraulik des Kanals und die Kapazität der Kläranlage sicherzustellen. Über eine eventuelle Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die Erft ist eine Erlaubnis einzuholen. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. T 08 Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Aufnahmekapazität des Straßenkanals und der Kläranlage wurde von der Der Hinweis wurde umgeStadt Bad Münstereifel geprüft. setzt. Dies ist gesetzlich geregelt, ein beson- Kein Beschluss erforderlich. derer Hinweis ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme 24.07.2012 Es bestehen keine Hinweise auf das Die Hinweise werden in die Texlichen Der Hinweis wurde umgesetzt. Vorhandensein von Kampfmitteln, gene- Festsetzungen aufgenommen. rell sind diese aber nicht auszuschließen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. B. Bürgerinnen und Bürger B 01 Bürger 1 18.06.2012 Keine Bedenken solange er als Nachbar nicht zu Kosten herangezogen wird. 3 Sowohl das Planverfahren mit Gutachten wie auch die Erschließungsmaßnahmen werden vom Investor getragen. Kein Beschluss erforderlich.