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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
219 kB
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
21.03.13, 18:20

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.02.2013 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1006-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 17.04.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1006-IX 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2013 insgesamt 131 Bedarfsgemeinschaften mit 152 Personen (01.01.2012: 122 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2012): 12 ( 8) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 75 (70) Fälle Grundsicherung im Alter 42 (41) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung 8 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit 4 ( 2) Fälle Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Aufteilung der Hilfearten Hilfe zur Pflege; 4 Hilfe bei Krankheit; 8 Hilfe zum Lebensunterhalt; 12 Grundsicherung bei Erw erbsminderung; 42 Grundsicherung im Alter; 75 Seite 3 von Ratsdrucksache 1006-IX Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres) 160 140 120 2009 Fallzahl 100 2010 80 2011 2012 60 2013 40 20 0 Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Gesamt Hilfeart Mit Ausnahme der Grundsicherung gibt es bei den Fallzahlenentwicklungen keine markanten Tendenzen. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Einnahmen Ausgaben Nettoaufwand Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5. unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB 3. Kapitel SGB XII XII 2008 2009 2010 2011 2012 85.762,05 € 46.968,52 € 63.725,74 € 57.648,84 € 56.515,13 € 35.054,08 € 72.720,81 € 135.182,75 € 41.086,00 € 33.398,05 € Summe Ausgaben 120.816,13 € 119.689,33 € 198.908,49 € 98.734,84 € 89.913,18 € Summe Einnahmen 27.317,49 € 69.291,49 € 28.316,05 € 42.885,11 € 34.397,13 € Sozialhilfe 93.498,64 € 50.397,84 € 170.592,44 € 55.849,73 € 55.516,05 € Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr 2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010. Seite 4 von Ratsdrucksache 1006-IX Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2005-2012 180.000,00 € 160.000,00 € 140.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 Ausgaben 384.562,31 € 431.975,19 € 455.509,56 € 572.604,91 € 616.804,44 € Einnahmen 4.754,52 € 17.246,82 € 8.879,95 € 10.863,27 € 9.474,63 € Nettoaufwand 379.807,79 € 414.728,37 € 446.629,61 € 561.741,64 € 607.329,81 € Nettoaufwendungen Grundsicherung 2005-2012 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Auch 2012 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. Gründe hierfür liegen in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grund- Seite 5 von Ratsdrucksache 1006-IX sicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken. Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2012 einen Anteil von 45 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 75 % im Jahr 2013 und 100 % ab dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung vom 01.01.2013 beschlossen. 2. Asylbegehrende Ausländer 2.1 Zuweisungsentwicklung Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Im Jahr 2012 wurden 16 Asylbewerber neu zugewiesen. Diese kamen aus folgenden Herkunftsländern: Marokko Serbien-Montenegro Afghanistan Bangladesch Eritrea Ghana Indien Republik Kongo Sri Lanka 3 3 2 2 2 1 1 1 1 Entwicklung der Zuweisungen 30 25 25 20 18 16 15 15 11 10 7 8 5 1 1 1 2007 2008 0 2003 2004 2005 2006 2009 2010 2011 2012 Bundesweit war die zweite Jahreshälfte 2012 von einem überproportionalen Asylbewerberanstieg insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass keinem Fall eine asylrelevante Verfolgung festgestellt werden konnte, so dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend zum Jahresende zu stoppen. Seite 6 von Ratsdrucksache 1006-IX Von den 16 Neuzuweisungen in Bad Münstereifel erfolgten allein neun im 4. Quartal 2012. Am 31.12.2012 lebten 95 Asylbewerber, Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen geduldete Ausländer mit abgeschlossenem Asylverfahren im Stadtgebiet. 27 Personen können bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen. 2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Am 18.07.2012 hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil (Az. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) die bisher geltenden Leistungssätze nach dem AsylbLG für evident unzureichend und nicht mit der Menschenwürde vereinbar erklärt. Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung, zu der der Bundesgesetzgeber aufgefordert wurde, sind die Leistungssätze orientiert an den Regelbedarfen des SGB XII und SGB II zu gewähren. Die Regelung trat sofort in Kraft. Davon betroffen waren in Bad Münstereifel zu diesem Zeitpunkt 24 Personen, denen in der Folge deutlich höhere Geldleistungen zu gewähren waren. Die Erhöhung der Leistungssätze führte in den Monaten August bis Dezember 2012 zu Mehraufwendungen von knapp 30.000 Euro. Am 31.12.2012 wurden Asylbewerberleistungen in 37 Leistungsfällen an 52 Personen gewährt (31.12.2011: 28 Leistungsfälle mit 42 Personen) Entwicklung der Aufwendungen seit 2008: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei Arbeitsgelegenheiten Krankheit, u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2008 2009 2010 2011 2012 142.491,33 € 145.785,47 € 164.688,88 € 173.372,08 € 203.913,30 € 176.196,33 € 175.478,47 € 196.595,88 € 202.741,08 € 228.827,78 € 33.705,00 € 29.693,00 € 31.907,00 € 29.369,00 € 24.914,48 € GesamtEinnahmen 2.414,33 € 4.654,13 € 5.983,13 € 4.307,61 € 5.529,85 € Nettoaufwand 173.782,00 € 170.824,34 € 190.611,98 € 198.433,47 € 223.297,93 € Seite 7 von Ratsdrucksache 1006-IX Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2005-2012 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2012 insgesamt 79.066,93 Euro. Davon wurde im Dezember 2012 ein Teilbetrag von 9.239,93 € zusätzlich durch das Land NRW gezahlt, um die Mehrbelastung infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes abzugelten. Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2012 insgesamt 3.851,5 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Im Laufe des Jahres 2012 konnten fünf Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden: Anzahl 2 2 1 Einstellungsgrund Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling Abschiebung Unbekannt verzogen 3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016. Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die „Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016. Insgesamt wurden 2012 16 Personen neu im Übergangsheim aufgenommen, sieben Personen zogen im Jahresverlauf aus dem Heim aus. Seit Oktober 2012 ist der Zustrom asylsuchender Flüchtlinge bundesweit sprunghaft angestiegen. Gegenüber den Vorjahresmonaten hat sich die Zahl der Asylantragsteller seit Oktober 2012 mehr als verdoppelt. So mussten in den Monaten Oktober, November und Dezember 2012 allein neun Asylbewerber in Bad Münstereifel untergebracht werden. Seite 8 von Ratsdrucksache 1006-IX Die Belegung beläuft sich derzeit auf 34 ausländische Flüchtlinge (Stand 06.02.2013). Obdachlose Personen mussten im Jahr 2012 nicht untergebracht werden. Bei Andauer dieser Entwicklung ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Jahres 2013 alle Plätze im Übergangsheim Mühlengasse 10 belegt sein werden. Daher wurde bereits im Dezember 2012 mit der Widmung zweier städtischer Wohnungen in den Gebäuden Iversheim, An der Ley 34-36, und Rodert, Waldstr. 20, als Übergangsunterkünfte die Voraussetzungen zur weiteren Aufnahme von asylsuchenden Flüchtlingen geschaffen. Die Wohnung Rodert, Waldstr. 20, soll hierbei vorrangig der Unterbringung von unfreiwillig obdachlos gewordenen Personen dienen. 4. Wohngeld Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2008-2012 800 747 700 600 476 500 433 372 400 325 300 200 100 0 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2008-2012 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2008 2009 2010 2011 2012 Seite 9 von Ratsdrucksache 1006-IX Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte. In 2012 wurden insgesamt 230 Wohngeldbewilligungen und 142 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 294.118,18 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.130 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). 5. Rentenversicherung Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Entwicklung der Antragsaufnahmen 2008-2012 560 550 550 540 535 537 534 530 520 510 500 498 490 480 470 2008 2009 2010 2011 2012 Seite 10 von Ratsdrucksache 1006-IX 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht 2012 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.