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Kommune
Bad Münstereifel
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.02.2013
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1006-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
17.04.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2012
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1006-IX
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2013 insgesamt 131 Bedarfsgemeinschaften mit 152 Personen (01.01.2012: 122 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen
sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2012):
12 ( 8) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
75 (70) Fälle Grundsicherung im Alter
42 (41) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung
8 ( 9) Fälle Hilfe bei Krankheit
4 ( 2) Fälle Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Aufteilung der Hilfearten
Hilfe zur Pflege; 4
Hilfe bei Krankheit; 8
Hilfe zum
Lebensunterhalt; 12
Grundsicherung bei
Erw erbsminderung;
42
Grundsicherung im
Alter; 75
Seite 3 von Ratsdrucksache 1006-IX
Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres)
160
140
120
2009
Fallzahl
100
2010
80
2011
2012
60
2013
40
20
0
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung
Hilfe bei Krankheit
Hilfe zur Pflege
Gesamt
Hilfeart
Mit Ausnahme der Grundsicherung gibt es bei den Fallzahlenentwicklungen keine markanten
Tendenzen.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
Nettoaufwand
Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5.
unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB
3. Kapitel SGB XII XII
2008
2009
2010
2011
2012
85.762,05 €
46.968,52 €
63.725,74 €
57.648,84 €
56.515,13 €
35.054,08 €
72.720,81 €
135.182,75 €
41.086,00 €
33.398,05 €
Summe
Ausgaben
120.816,13 €
119.689,33 €
198.908,49 €
98.734,84 €
89.913,18 €
Summe
Einnahmen
27.317,49 €
69.291,49 €
28.316,05 €
42.885,11 €
34.397,13 €
Sozialhilfe
93.498,64 €
50.397,84 €
170.592,44 €
55.849,73 €
55.516,05 €
Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr
2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren
Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1006-IX
Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2005-2012
180.000,00 €
160.000,00 €
140.000,00 €
120.000,00 €
100.000,00 €
80.000,00 €
60.000,00 €
40.000,00 €
20.000,00 €
0,00 €
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
Ausgaben
384.562,31 €
431.975,19 €
455.509,56 €
572.604,91 €
616.804,44 €
Einnahmen
4.754,52 €
17.246,82 €
8.879,95 €
10.863,27 €
9.474,63 €
Nettoaufwand
379.807,79 €
414.728,37 €
446.629,61 €
561.741,64 €
607.329,81 €
Nettoaufwendungen Grundsicherung 2005-2012
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Auch 2012 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. Gründe hierfür liegen in
der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in
den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grund-
Seite 5 von Ratsdrucksache 1006-IX
sicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der
Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken.
Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt
der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2012 einen Anteil von 45 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 75 % im Jahr 2013 und 100 % ab
dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung vom 01.01.2013 beschlossen.
2. Asylbegehrende Ausländer
2.1 Zuweisungsentwicklung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Im Jahr 2012 wurden 16 Asylbewerber neu zugewiesen.
Diese kamen aus folgenden Herkunftsländern:
Marokko
Serbien-Montenegro
Afghanistan
Bangladesch
Eritrea
Ghana
Indien
Republik Kongo
Sri Lanka
3
3
2
2
2
1
1
1
1
Entwicklung der Zuweisungen
30
25
25
20
18
16
15
15
11
10
7
8
5
1
1
1
2007
2008
0
2003
2004
2005
2006
2009
2010
2011
2012
Bundesweit war die zweite Jahreshälfte 2012 von einem überproportionalen Asylbewerberanstieg
insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass keinem Fall eine asylrelevante Verfolgung festgestellt werden konnte, so
dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es
unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend zum Jahresende zu stoppen.
Seite 6 von Ratsdrucksache 1006-IX
Von den 16 Neuzuweisungen in Bad Münstereifel erfolgten allein neun im 4. Quartal 2012.
Am 31.12.2012 lebten 95 Asylbewerber, Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen geduldete Ausländer mit abgeschlossenem Asylverfahren im Stadtgebiet.
27 Personen können bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden.
Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen.
2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 18.07.2012 hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil (Az. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11)
die bisher geltenden Leistungssätze nach dem AsylbLG für evident unzureichend und nicht mit der
Menschenwürde vereinbar erklärt. Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung, zu der der Bundesgesetzgeber aufgefordert wurde, sind die Leistungssätze orientiert an den Regelbedarfen des
SGB XII und SGB II zu gewähren. Die Regelung trat sofort in Kraft.
Davon betroffen waren in Bad Münstereifel zu diesem Zeitpunkt 24 Personen, denen in der Folge
deutlich höhere Geldleistungen zu gewähren waren. Die Erhöhung der Leistungssätze führte in
den Monaten August bis Dezember 2012 zu Mehraufwendungen von knapp 30.000 Euro.
Am 31.12.2012 wurden Asylbewerberleistungen in 37 Leistungsfällen an 52 Personen gewährt
(31.12.2011: 28 Leistungsfälle mit 42 Personen)
Entwicklung der Aufwendungen seit 2008:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen bei
Arbeitsgelegenheiten
Krankheit,
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2008
2009
2010
2011
2012
142.491,33 €
145.785,47 €
164.688,88 €
173.372,08 €
203.913,30 €
176.196,33 €
175.478,47 €
196.595,88 €
202.741,08 €
228.827,78 €
33.705,00 €
29.693,00 €
31.907,00 €
29.369,00 €
24.914,48 €
GesamtEinnahmen
2.414,33 €
4.654,13 €
5.983,13 €
4.307,61 €
5.529,85 €
Nettoaufwand
173.782,00 €
170.824,34 €
190.611,98 €
198.433,47 €
223.297,93 €
Seite 7 von Ratsdrucksache 1006-IX
Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2005-2012
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2012 insgesamt
79.066,93 Euro. Davon wurde im Dezember 2012 ein Teilbetrag von 9.239,93 € zusätzlich durch
das Land NRW gezahlt, um die Mehrbelastung infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes abzugelten.
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2012 insgesamt 3.851,5 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet.
Im Laufe des Jahres 2012 konnten fünf Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden:
Anzahl
2
2
1
Einstellungsgrund
Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling
Abschiebung
Unbekannt verzogen
3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet.
Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016.
Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die „Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016.
Insgesamt wurden 2012 16 Personen neu im Übergangsheim aufgenommen, sieben Personen
zogen im Jahresverlauf aus dem Heim aus.
Seit Oktober 2012 ist der Zustrom asylsuchender Flüchtlinge bundesweit sprunghaft angestiegen.
Gegenüber den Vorjahresmonaten hat sich die Zahl der Asylantragsteller seit Oktober 2012 mehr
als verdoppelt. So mussten in den Monaten Oktober, November und Dezember 2012 allein neun
Asylbewerber in Bad Münstereifel untergebracht werden.
Seite 8 von Ratsdrucksache 1006-IX
Die Belegung beläuft sich derzeit auf 34 ausländische Flüchtlinge (Stand 06.02.2013). Obdachlose
Personen mussten im Jahr 2012 nicht untergebracht werden.
Bei Andauer dieser Entwicklung ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Jahres 2013 alle Plätze
im Übergangsheim Mühlengasse 10 belegt sein werden. Daher wurde bereits im Dezember 2012
mit der Widmung zweier städtischer Wohnungen in den Gebäuden Iversheim, An der Ley 34-36,
und Rodert, Waldstr. 20, als Übergangsunterkünfte die Voraussetzungen zur weiteren Aufnahme
von asylsuchenden Flüchtlingen geschaffen. Die Wohnung Rodert, Waldstr. 20, soll hierbei vorrangig der Unterbringung von unfreiwillig obdachlos gewordenen Personen dienen.
4. Wohngeld
Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2008-2012
800
747
700
600
476
500
433
372
400
325
300
200
100
0
2008
2009
2010
2011
2012
Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2008-2012
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2008
2009
2010
2011
2012
Seite 9 von Ratsdrucksache 1006-IX
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde
damit erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte.
In 2012 wurden insgesamt 230 Wohngeldbewilligungen und 142 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
Wohngeld in Höhe von insgesamt 294.118,18 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information
und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.130 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen
der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen.
Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den
Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
5. Rentenversicherung
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Entwicklung der Antragsaufnahmen 2008-2012
560
550
550
540
535
537
534
530
520
510
500
498
490
480
470
2008
2009
2010
2011
2012
Seite 10 von Ratsdrucksache 1006-IX
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2012 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.