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Zusatzerläuterung (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
21.03.13, 18:20
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.02.2013 - Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 729-IX/Z-4 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 17.04.2013 Rat 16.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung __________________________________________________________________________ ( X ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (X) nein ( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein _________________ € jährlich Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: 03243100-542913 in 2013 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 729-IX/Z-4 1. Sachverhalt: Der Fachausschuss hat sich am 23.01.2013 mehrheitlich für den Erhalt der bestehenden Schullandschaft in Bad Münstereifel ausgesprochen. Entsprechend wurde der Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017 auf der Grundlage des Datenbestandes des Schuljahres 2011/2012 fortgeschrieben. Aus Kostengründen erhält jede Fraktion einen Farbausdruck des Gutachtens, das darüber hinaus im Ratsinformationssystem als Anlage zur Ratsdrucksache hinterlegt ist. Zum Stichtag 15.03.2013 verzeichnen die allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet in den Jahrgangsstufen (JG) 1 und 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014 folgende Anmeldezahlen: Schule Katholische Grundschule Arloff Jahrgangsstufe (JG) 1 Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel JG 1 Grundschulverbund, Teilstandort Houverath JG 1 Grundschulverbund, Teilstandort Mutscheid JG 1 Friedrich-HaassGemeinschaftshauptschule JG 5 Städtische Realschule JG 5 St. Michael Gymnasium JG 5 St. Angela Gymnasium JG 5 Gesamt JG 1 Gesamt JG 5 Anzahl SchülerInnen insgesamt Anzahl SchülerIn- Anzahl SchülerInnen nen mit sonderpä- mit Wohnsitz außerdagog. Förderbe- halb des Stadtgebiedarf tes (Einpendler) 54 0 2 42 2-4 0 16 0 0 20 0 0 34 6 9 89 94 92 132 309 0 0 0 2–4 6 42 42 49 2 142 2. Rechtliche Würdigung Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist § 80 SchulG NRW zu beachten, der nachfolgend auszugweise wiedergegeben wird: (1) Soweit Gemeinden …………Schulträgeraufgaben …..zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. (2) Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können………Sofern es sich bei dem Schulträger um eine kreisangehörige Gemeinde handelt, ist der Kreis im Hinblick auf seine Aufgaben gemäß § 78 Abs. 4 frühzeitig über die Planungen zu unterrichten. Macht ein benachbarter Schulträger eine Verletzung eigener Rechte geltend und hält der Schulträger an seiner Planung fest, kann jeder der beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragen. Die beteiligten Schulträger können auch die Moderation durch eine andere Stelle vereinbaren. Das Ergebnis der Abstimmung mit benachbarten Schulträgern und des Moderationsverfahrens ist festzuhalten. Seite 3 von Ratsdrucksache 729-IX/Z-4 ……… (5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. ….. (7) Die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen. Die Träger öffentlicher Schulen können bestehende Ersatzschulen in ihren Planungen berücksichtigen, soweit deren Träger damit einverstanden sind. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage beigefügte Fassung der Schulentwicklungsplanung 2011/12 bis 2016/17 wird beschlossen. 2. Der Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses vom 23.01.2013, am dreigliedrigen Schulangebot mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium festzuhalten, wird bekräftigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Rat die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern herbeizuführen.