Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
21.03.13, 18:20
Aktualisiert
21.03.13, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.02.2013
- Der Bürgermeister Az: 41-20-04 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 729-IX/Z-4
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
17.04.2013
Rat
16.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
__________________________________________________________________________
( X ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / (X) nein
( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
03243100-542913 in 2013
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 729-IX/Z-4
1. Sachverhalt:
Der Fachausschuss hat sich am 23.01.2013 mehrheitlich für den Erhalt der bestehenden Schullandschaft in Bad Münstereifel ausgesprochen.
Entsprechend wurde der Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017 auf der Grundlage des
Datenbestandes des Schuljahres 2011/2012 fortgeschrieben. Aus Kostengründen erhält jede
Fraktion einen Farbausdruck des Gutachtens, das darüber hinaus im Ratsinformationssystem als
Anlage zur Ratsdrucksache hinterlegt ist.
Zum Stichtag 15.03.2013 verzeichnen die allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet in den
Jahrgangsstufen (JG) 1 und 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014 folgende Anmeldezahlen:
Schule
Katholische Grundschule
Arloff Jahrgangsstufe (JG) 1
Gemeinschaftsgrundschule
Bad Münstereifel JG 1
Grundschulverbund,
Teilstandort Houverath JG 1
Grundschulverbund,
Teilstandort Mutscheid JG 1
Friedrich-HaassGemeinschaftshauptschule JG 5
Städtische Realschule JG 5
St. Michael Gymnasium JG 5
St. Angela Gymnasium JG 5
Gesamt JG 1
Gesamt JG 5
Anzahl
SchülerInnen
insgesamt
Anzahl SchülerIn- Anzahl SchülerInnen
nen mit sonderpä- mit Wohnsitz außerdagog. Förderbe- halb des Stadtgebiedarf
tes (Einpendler)
54
0
2
42
2-4
0
16
0
0
20
0
0
34
6
9
89
94
92
132
309
0
0
0
2–4
6
42
42
49
2
142
2. Rechtliche Würdigung
Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist § 80 SchulG NRW zu
beachten, der nachfolgend auszugweise wiedergegeben wird:
(1) Soweit Gemeinden …………Schulträgeraufgaben …..zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet,
für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses der Sicherung eines
gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und
geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander
abzustimmen.
(2) Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so
zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen
Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und
umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch
die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können………Sofern es sich bei dem Schulträger
um eine kreisangehörige Gemeinde handelt, ist der Kreis im Hinblick auf seine Aufgaben gemäß §
78 Abs. 4 frühzeitig über die Planungen zu unterrichten. Macht ein benachbarter Schulträger eine
Verletzung eigener Rechte geltend und hält der Schulträger an seiner Planung fest, kann jeder der
beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragen. Die beteiligten Schulträger können auch die Moderation durch eine andere Stelle vereinbaren. Das Ergebnis der Abstimmung mit benachbarten Schulträgern und des Moderationsverfahrens ist festzuhalten.
Seite 3 von Ratsdrucksache 729-IX/Z-4
………
(5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
1.
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen
(Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
2.
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der
Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
3.
die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und
Schulstandorten.
…..
(7) Die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen informieren sich gegenseitig
über ihre Planungen. Die Träger öffentlicher Schulen können bestehende Ersatzschulen in ihren
Planungen berücksichtigen, soweit deren Träger damit einverstanden sind.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die als Anlage beigefügte Fassung der Schulentwicklungsplanung 2011/12 bis 2016/17
wird beschlossen.
2.
Der Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses vom 23.01.2013, am dreigliedrigen
Schulangebot mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium festzuhalten, wird bekräftigt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Rat
die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern herbeizuführen.