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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum Beschluss zu A 243/2010; Aufstellung einer Skulptur)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 227/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.05.2013 gez. Böcking 03.06.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.06.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht zum Beschluss zu A 243/2010; Aufstellung einer Skulptur Finanzielle Auswirkungen: Soweit nicht ein Förderverein. die Folgekosten etc der Unterhaltung der Kreismittelinsel übernimmt verbleiben diese Kosten bei der Stadt Erftstadt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Betriebsausschuss Straßen hat am 22.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: „Bzgl. der Aufstellung einer Skulptur soll, zur gegebener Zeit, entsprechend der Stellungnahme des Rhein - Erft - Kreises, zwischen Kreis und Stadt eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der die Planung, Umsetzung und zukünftige Unterhaltung der Kreismittelinsel und ggf. sonstiger Grünflächen auf die Stadt übertragen wird“. Das Amt für Straßenbau und Verkehr des Rhein-Erft-Kreises hatte zur damaligen Sitzung des Ba Straßen mitgeteilt, das eine Verwaltungsvereinbarung erst nach einem Umbau der Kreisstraße in Frage kommen würde. Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 04.10.2012 steht nun fest, dass die Anbindung des Kreisels an die geplante „Osttangente“ (K45) nicht weiter verfolgt wird. Unklar ist derzeit aber noch, in welchem Umfang die Kreiselmittelpunktsinsel für die Schwertransporter der Brückenbaufirma „Bresselschmidt GmbH“ freigehalten werden soll bzw. welche Bedingungen für die Errichtung eines Kunstwerkes eingehalten werden müssen. Da der Kreisverkehr nach wie vor im Eigentum des Rhein-Erft-Kreises ist, habe ich mich mit ihm bereits in Verbindung gesetzt. Er erwartete eine Stellungnahme der Firma „Bresselschmidt GmbH“ bezüglich der Befahrbarkeit des Kreisverkehrs mit Schwerlastfahrzeugen. Sollte sich dadurch noch die Notwendigkeit eines Umbaus unabhängig von der ehemaligen Planung der Umgehungsstraße zeigen, so ist mit weiteren längeren Verzögerungen zu rechnen. Der Rhein-Erft-Kreis wird einer Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt erst nach der Einreichung einer konkreten Planung (ggf. mit Statik) bezüglich des Umbaus der Kreismittelinsel zustimmen. Hierbei werden neben den ästhetischen und finanziellen vor allem auch die sicherheitstechnischen Planvorgaben zu berücksichtigen sein. Außerdem sollten auch die Folgekosten der späteren Unterhaltung bedacht werden. Ohne eine konkrete Planung der vorgesehenen Skulptur kann somit keine Verwaltungsvereinbarung aufgestellt werden. In Vertretung (Erner) -2-