Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 227/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.05.2013
gez. Böcking
03.06.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.06.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht zum Beschluss zu A 243/2010; Aufstellung einer Skulptur
Finanzielle Auswirkungen:
Soweit nicht ein Förderverein. die Folgekosten etc der Unterhaltung der Kreismittelinsel übernimmt
verbleiben diese Kosten bei der Stadt Erftstadt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Betriebsausschuss Straßen hat am 22.09.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Bzgl. der Aufstellung einer Skulptur soll, zur gegebener Zeit, entsprechend der Stellungnahme des Rhein - Erft - Kreises, zwischen Kreis und Stadt eine Verwaltungsvereinbarung
abgeschlossen werden, in der die Planung, Umsetzung und zukünftige Unterhaltung der
Kreismittelinsel und ggf. sonstiger Grünflächen auf die Stadt übertragen wird“.
Das Amt für Straßenbau und Verkehr des Rhein-Erft-Kreises hatte zur damaligen Sitzung des Ba
Straßen mitgeteilt, das eine Verwaltungsvereinbarung erst nach einem Umbau der Kreisstraße in
Frage kommen würde. Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 04.10.2012 steht nun fest, dass
die Anbindung des Kreisels an die geplante „Osttangente“ (K45) nicht weiter verfolgt wird. Unklar
ist derzeit aber noch, in welchem Umfang die Kreiselmittelpunktsinsel für die Schwertransporter
der Brückenbaufirma „Bresselschmidt GmbH“ freigehalten werden soll bzw. welche Bedingungen
für die Errichtung eines Kunstwerkes eingehalten werden müssen.
Da der Kreisverkehr nach wie vor im Eigentum des Rhein-Erft-Kreises ist, habe ich mich mit ihm
bereits in Verbindung gesetzt. Er erwartete eine Stellungnahme der Firma „Bresselschmidt GmbH“
bezüglich der Befahrbarkeit des Kreisverkehrs mit Schwerlastfahrzeugen. Sollte sich dadurch
noch die Notwendigkeit eines Umbaus unabhängig von der ehemaligen Planung der
Umgehungsstraße zeigen, so ist mit weiteren längeren Verzögerungen zu rechnen.
Der Rhein-Erft-Kreis wird einer Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt erst nach der Einreichung
einer konkreten Planung (ggf. mit Statik) bezüglich des Umbaus der Kreismittelinsel zustimmen.
Hierbei werden neben den ästhetischen und finanziellen vor allem auch die sicherheitstechnischen
Planvorgaben zu berücksichtigen sein. Außerdem sollten auch die Folgekosten der späteren
Unterhaltung bedacht werden.
Ohne eine konkrete Planung der vorgesehenen Skulptur kann somit keine Verwaltungsvereinbarung aufgestellt werden.
In Vertretung
(Erner)
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