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Beschlussvorlage (39. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bagatellgrenze Abzugsmenge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
03.05.13, 18:17
Aktualisiert
03.05.13, 18:17
Beschlussvorlage (39. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bagatellgrenze Abzugsmenge) Beschlussvorlage (39. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bagatellgrenze Abzugsmenge)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.04.2013 - Der Bürgermeister Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 1065-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 15.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 39. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bagatellgrenze Abzugsmenge __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Heller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1065-IX 1. Sachverhalt: Im Rahmen der 38. Änderungssatzung zur städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-E) ist die Regelung über die Anwendung einer Bagatellgrenze für Wasserschwundmengen weggefallen. Grund für diese Entscheidung war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW vom 03.12.2012 (Az. 9 A 2646/11), wonach das OVG NRW bei der Nichtberücksichtigung nachgewiesener Wasserschwundmengen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht. Um das Prozessrisiko der bevorgestandenen Gebührenveranlagungen für das Abrechnungsjahr 2012 zu minimieren, erfolgte der Wegfall der Bagatellgrenze rückwirkend zum 01.01.2012. Für weiter zurückgehende Veranlagungen sollte die Bagatellgrenze entsprechend der Empfehlungen der KommunalAgentur NRW schlichtweg nicht mehr angewendet werden. Zwischenzeitlich geht die KommunalAgentur NRW jedoch davon aus, dass die Rechtswidrigkeit der Bagatellgrenze die gesamte Beitrags- und Gebührensatzung oder zumindest den gebührenrechtlichen Abschnitt umfassen könnte, womit die Kommune für den Zeitraum vor dem 01.01.2012 keine wirksame Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung mehr hätte. Um den Gebührenanspruch im Falle laufender oder drohender Rechtsstreitverfahren nicht zu gefährden und etwaige Unsicherheiten kurzfristig zu beseitigen, rät die Kommunalagentur NRW daher zu einer rückwirkenden Satzungsänderung ab dem 01.01.2007. Bereits rechtsbeständige Gebührenveranlagungen bleiben von dieser Änderung unberührt. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die 39. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen.