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Beschlussvorlage (Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz; hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Beschlussvorlage (Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013) Beschlussvorlage (Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013) Beschlussvorlage (Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.04.2013 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1045-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz; hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1045-IX 1. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Wochenmarkt hat die FDP-Fraktion beantragt, auf der Straße „Langenhecke“ im Bereich zwischen der Marktstraße und dem Klosterplatz Kurzzeitparkplätze einzurichten. Der betreffende Teilabschnitt liegt im Verkehrsberuhigten Bereich (Vz 325 gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Das Verkehrszeichen Nr. 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) Regelungen, die hier bedeutsam sind: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. - Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. beinhaltet u. a. folgende Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf den Teilabschnitt zw. der Einmündung Kirchplatz und dem Hoftor des Schulhofes der Offenen Ganztagsschule (OGS). Die Einrichtung von Stellplätzen im weiteren Bereich in Richtung Klosterplatz wurde bereits in 2010 geprüft und konnte nicht umgesetzt werden. Hierzu wird auf RD-Nr. 200-IX verwiesen. In diesem Teilabschnitt wird in erster Linier der Fahrzeugverkehr in Richtung Norden aus dem Stadtkern hinaus geführt. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Straße ab dem Klosterplatz für Fahrzeuge jeglicher Art (Vz 250 gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO) mit dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr ab 3,5 t und Fahrräder frei“ gesperrt. Hierdurch erreicht dieser Straßenabschnitt die Eigenschaften einer sogenannten „unechten Einbahnstraße“, da offiziell nur geringer Fahrzeugverkehr berechtigt ist, dort stadteinwärts zu fahren. Dennoch dient dieser Teilabschnitt während der Sperrung der Orchheimer Straße auch allen größeren Zulieferfahrzeugen über 3,5 t sowie den meisten Ver-/Entsorgungsfahrzeugen, Müllabfuhr und der Feuerwehr als Anfahrt in den Kernstadtbereich. Größeren Fahrzeugen über 3,40 m Fahrzeughöhe sogar als einzige Zufahrt in den Stadtkern. Dies führt dort zu regelmäßigem Begegnungsverkehr. Auch wenn im Verkehrsberuhigten Bereich die gesamte Straße allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht, ist durch die Verwendung von verschiedenen Pflastersteinen eine optische Trennung der Fahrbahn und des Randbereiches gegeben, so dass Fußgänger dort üblicherweise den Randbereich nutzen. Dieser ist auf der in Richtung Norden rechts gelegenen Seite im ersten Teilbereich ca. 1,40 m und im weiteren Bereich ca. 1,90 m breit. Auf der gegenüberliegenden Seite unter 1 m breit. Der Fahrbahnbereich ist durchgängig ca. 3,70 m breit, so dass Begegnungsverkehr mit Lieferfahrzeugen jetzt schon nur bedingt und unter Mitbenutzung des Randbereiches möglich ist. Für die Einrichtung von Stellplätzen in Längsausrichtung auf der in Fahrtrichtung Norden gelegenen rechten Seite wäre eine Normbreite von 2,50 m erforderlich. Im Verkehrsberuhigten Bereich kann ggf. ein Aussteigen auf den Fahrbahnbereich geduldet werden, da die zulässige Geschwindigkeit nur 4 bis 7 km/h beträgt. In diesem Fall würde eine Breite von 2,20 m für die Stellplätze ausreichen. Dies bedeutet jedoch, dass in dem gesamten Bereich zwischen 0,80 m und 0,30 m des Fahrbahnbereiches zum Parken genutzt werden müsste. Die Restfahrbahnbreite schließt dann den Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht aus. Diesen Fahrzeugen (LKW) ist ein Rückwärtsfahren ohne Einweiser gem. StVO nicht gestattet, so dass hier Gefahrensituationen zu erwarten sind. Zusätzlich vermindern dort abgestellte Fahrzeuge die Sicht auf Kinder, die den Schulhof der OGS dort verlassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Einrichtung von Parkplätzen bedarf der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und der Stadt als Straßenbaulastträgerin. Seite 3 von Ratsdrucksache 1045-IX Ein Ortstermin wird noch vor der Sitzung des Ausschusses erfolgen. Die Verwaltung wird hierüber in der Sitzung mündlich berichten. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzung kann auf 30 Minuten unter Anzeige der Ankunftszeit mittels Parkscheibe angeordnet werden. D. h. die max. tatsächliche Parkdauer kann dann zw. 30 Minuten und 59 Minuten liegen. Eine Kontrolle und Ahndung von Verstößen wäre durch das Verkehrsüberwachungspersonal möglich. Die Beschränkung auf den oder (je nach noch zu fassenden Beschluss) die Markttage Dienstag und Freitag erscheint zwar in der Theorie möglich, jedoch in der Praxis nicht durchsetzbar. Somit besteht die Gefahr, dass dort täglich geparkt und der Begegnungsverkehr behindert würde. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Errichtung von 2 Verkehrszeichen würden ca. 160 Euro für Sach- und Personalaufwand entstehen. Ggf. weiterer Bedarf für evtl. erforderliche Bodemarkierungen mittels Markierungsnägeln i. H. von ca. 350 Euro. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Sofern dem Beschlussvorschlage gefolgt wird: Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Wegen der zu geringen Gesamtbreite der Straße in diesem Bereich wird zur Vermeidung von Gefahrensituationen im Begegnungsverkehr mit LKW-Fahrzeugen empfohlen, dort keine Stellplätze einzurichten. Zudem sieht die Verwaltung es als zumutbar an, dass Wochenmarktbesucher den nur 60 m weiter gelegenen Klosterplatz anfahren oder ihre Fahrzeuge in der Marktstraße abstellen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Aufgrund der zu geringen Straßenbreite wird von der Einrichtung von Stellplätzen zwischen entlang der „Langenhecke“ zwischen der Marktstraße und dem Klosterplatz abgesehen.