Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.04.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1045-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der Langenhecke zwischen Marktstraße und Klosterplatz;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1045-IX
1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Wochenmarkt hat die FDP-Fraktion beantragt, auf der Straße „Langenhecke“ im Bereich zwischen der Marktstraße und dem Klosterplatz Kurzzeitparkplätze einzurichten.
Der betreffende Teilabschnitt liegt im Verkehrsberuhigten Bereich (Vz 325 gemäß § 41 Abs. 2 Nr.
6 Straßenverkehrsordnung (StVO)).
Das Verkehrszeichen Nr. 325 (Verkehrsberuhigter Bereich)
Regelungen, die hier bedeutsam sind:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
beinhaltet u. a. folgende
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf den Teilabschnitt zw. der Einmündung Kirchplatz und dem Hoftor des Schulhofes der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Die Einrichtung von Stellplätzen im weiteren Bereich in Richtung Klosterplatz wurde bereits in
2010 geprüft und konnte nicht umgesetzt werden. Hierzu wird auf RD-Nr. 200-IX verwiesen.
In diesem Teilabschnitt wird in erster Linier der Fahrzeugverkehr in Richtung Norden aus dem
Stadtkern hinaus geführt. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Straße ab dem Klosterplatz für
Fahrzeuge jeglicher Art (Vz 250 gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO) mit dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr ab 3,5 t und Fahrräder frei“ gesperrt. Hierdurch erreicht dieser Straßenabschnitt die Eigenschaften einer sogenannten „unechten Einbahnstraße“, da offiziell nur geringer Fahrzeugverkehr berechtigt ist, dort stadteinwärts zu fahren.
Dennoch dient dieser Teilabschnitt während der Sperrung der Orchheimer Straße auch allen größeren Zulieferfahrzeugen über 3,5 t sowie den meisten Ver-/Entsorgungsfahrzeugen, Müllabfuhr
und der Feuerwehr als Anfahrt in den Kernstadtbereich. Größeren Fahrzeugen über 3,40 m Fahrzeughöhe sogar als einzige Zufahrt in den Stadtkern.
Dies führt dort zu regelmäßigem Begegnungsverkehr.
Auch wenn im Verkehrsberuhigten Bereich die gesamte Straße allen Verkehrsteilnehmern zur
Verfügung steht, ist durch die Verwendung von verschiedenen Pflastersteinen eine optische Trennung der Fahrbahn und des Randbereiches gegeben, so dass Fußgänger dort üblicherweise den
Randbereich nutzen.
Dieser ist auf der in Richtung Norden rechts gelegenen Seite im ersten Teilbereich ca. 1,40 m und
im weiteren Bereich ca. 1,90 m breit. Auf der gegenüberliegenden Seite unter 1 m breit. Der Fahrbahnbereich ist durchgängig ca. 3,70 m breit, so dass Begegnungsverkehr mit Lieferfahrzeugen
jetzt schon nur bedingt und unter Mitbenutzung des Randbereiches möglich ist.
Für die Einrichtung von Stellplätzen in Längsausrichtung auf der in Fahrtrichtung Norden gelegenen rechten Seite wäre eine Normbreite von 2,50 m erforderlich. Im Verkehrsberuhigten Bereich
kann ggf. ein Aussteigen auf den Fahrbahnbereich geduldet werden, da die zulässige Geschwindigkeit nur 4 bis 7 km/h beträgt. In diesem Fall würde eine Breite von 2,20 m für die Stellplätze
ausreichen.
Dies bedeutet jedoch, dass in dem gesamten Bereich zwischen 0,80 m und 0,30 m des Fahrbahnbereiches zum Parken genutzt werden müsste. Die Restfahrbahnbreite schließt dann den
Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht aus. Diesen Fahrzeugen
(LKW) ist ein Rückwärtsfahren ohne Einweiser gem. StVO nicht gestattet, so dass hier Gefahrensituationen zu erwarten sind.
Zusätzlich vermindern dort abgestellte Fahrzeuge die Sicht auf Kinder, die den Schulhof der OGS
dort verlassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Einrichtung von Parkplätzen bedarf der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Diese
entscheidet in Abstimmung mit der Verkehrspolizei und der Stadt als Straßenbaulastträgerin.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1045-IX
Ein Ortstermin wird noch vor der Sitzung des Ausschusses erfolgen. Die Verwaltung wird hierüber
in der Sitzung mündlich berichten.
Eine zeitliche Beschränkung der Nutzung kann auf 30 Minuten unter Anzeige der Ankunftszeit
mittels Parkscheibe angeordnet werden. D. h. die max. tatsächliche Parkdauer kann dann zw. 30
Minuten und 59 Minuten liegen.
Eine Kontrolle und Ahndung von Verstößen wäre durch das Verkehrsüberwachungspersonal möglich.
Die Beschränkung auf den oder (je nach noch zu fassenden Beschluss) die Markttage Dienstag
und Freitag erscheint zwar in der Theorie möglich, jedoch in der Praxis nicht durchsetzbar.
Somit besteht die Gefahr, dass dort täglich geparkt und der Begegnungsverkehr behindert würde.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Errichtung von 2 Verkehrszeichen würden ca. 160 Euro für Sach- und Personalaufwand
entstehen. Ggf. weiterer Bedarf für evtl. erforderliche Bodemarkierungen mittels Markierungsnägeln i. H. von ca. 350 Euro.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Sofern dem Beschlussvorschlage gefolgt wird: Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Wegen der zu geringen Gesamtbreite der Straße in diesem Bereich wird zur Vermeidung von Gefahrensituationen im Begegnungsverkehr mit LKW-Fahrzeugen empfohlen, dort keine Stellplätze
einzurichten.
Zudem sieht die Verwaltung es als zumutbar an, dass Wochenmarktbesucher den nur 60 m weiter
gelegenen Klosterplatz anfahren oder ihre Fahrzeuge in der Marktstraße abstellen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Aufgrund der zu geringen Straßenbreite wird von der Einrichtung von Stellplätzen zwischen entlang der „Langenhecke“ zwischen der Marktstraße und dem Klosterplatz abgesehen.