Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.04.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-36-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1046-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zusätzlicher Wochenmarkt in Bad Münstereifel;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.03.2013
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1046-IX
1. Sachverhalt:
Mit beigefügtem Antrag bittet die F.D.P-Fraktion zu 1. die Voraussetzungen für einen zusätzlichen
Wochenmarkt in der Kernstadt zu schaffen, da aufgrund der Schließung des Lebensmittelmarktes
„Melder“ in der Orchheimer Straße und der Metzgerei Hündgen in der Fußgängerzone Werther
Straße ein zusätzlicher Bedarf für Frischwaren des täglichen Bedarfes unter der Woche entstanden ist. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion zu 2. wird unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt
gesondert behandelt.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesetzlichen Regelungen über den Marktverkehr sind unter den §§ 64 ff der Gewerbeordnung
verankert und im Ortsrecht der Stadt Bad Münstereifel durch die Satzung zur Regelung der Teilnahme an den von der Stadt veranstalteten Märkten und Kirmessen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die von der Stadt veranstalteten Märkte, Kirmessen und sonstigen Volksfeste bzw. Jahrmärkte sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen
näher konkretisiert.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung und Veranstaltung von Märkten durch die Stadt
Bad Münstereifel besteht nicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei Durchführung eines zusätzlichen Wochenmarktes könnten im Idealfall nach Vergleichsberechnungen zu den Einnahmen und Kosten des derzeitigen Wochenmarktes am Freitag folgende
Einnahmen und Ausgaben generiert werden:
pro
1. Marktstandsgebühren
Jahr
2. Entfall Parkgebühren auf dem Platz des Wochenmarktes
3. Personalkosten, Nebenkosten, Strom, Sonstiges
Jahr
ca.
5.000,00€
ca.
ca.
700,00€ pro Jahr
3.700,00€
pro
Überschuss:
Jahr
ca.
600,00€
pro
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Durch einen zusätzlichen Wochenmarkttag fallen pro Markttag jeweils etwa 1 Stunde Arbeitszeit
des städtischen Aussendienstes sowie ca. 10 Stunden/Jahr an Verwaltungstätigkeit für die Abrechnung der Marktstandsgebühren und sonstiger Tätigkeiten an. Diese Tätigkeiten sind mit dem
derzeitigen Personal des Ordnungsamtes leistbar.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Sollte sich der Ausschuss mit einem zusätzlichen Wochenmarkttag im Sinne des Antrages einverstanden erklären, ist zunächst ein konkreter Termin, der wie vorgeschlagen, am Dienstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr liegen sollte, sind zunächst durch die Verwaltung entsprechende
Marktbeschicker durch eine Ausschreibung in der Presse bzw. durch persönliche Ansprache von
Interessenten zu suchen. Als Standort wird der gleiche Platz wie der Standort des Freitagsmarktes
vorgeschlagen, da hier die erforderliche Stromversorgungsinstallation für die Marktbeschicker vorhanden ist.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 1046-IX
./.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, einen zusätzlichen Wochenmarkttag in der Kernstadt am derzeitigen Standort dienstag jeder Woche in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr einzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Marktbeschicker mit dem erforderlichen Wochenmarktsortiment
durch Presseveröffentlichung bzw. persönliche Ansprache von Interessenten zu suchen und den
zusätzlichen Wochenmarkt bei ausreichend vorhandenen Beschickern etablieren..