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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023; hier: 3. Veränderungsliste und Fortschreibung bis 2023 unter Berücksichtigung des "Gemeinsamen Antrages aller Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel vom 24.04.2013" )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
495 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:25
Aktualisiert
08.05.13, 18:25

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2013 Nr. der Ratsdrucksache: 965-IX/Z-9 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 – 2023; hier: 3. Veränderungsliste und Fortschreibung bis 2023 unter Berücksichtigung des "Gemeinsamen Antrages aller Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel vom 24.04.2013" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 1. Sachverhalt: A. Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der im Rat vertretenen Fraktionen: Die Fraktionen im Rat der Stadt Bad Münstereifel haben im Nachgang zu der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 26.02.2013 in insgesamt vier Sitzungen den als Anlage 1 dieser Ratsdrucksache beigefügten gemeinschaftlichen Antrag zur Haushaltsplanung 2013 und zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014 – 2023 erarbeitet. Dieser Antrag, dem ein Protokoll der interfraktionellen Beratungsergebnisse beigefügt ist, wurde von der Verwaltung auf seine Realisierbarkeit überprüft. Das haushaltsrelevante Ergebnis dieser Überprüfung ist, zusammen mit der zwischenzeitlich erforderlich gewordenen Fortschreibung der bisher vorgelegten Haushalts- und Finanzplanung, in der ebenfalls dieser Ratsdrucksache als Anlage 2 beigefügten 3. Veränderungsliste berücksichtigt worden. Zu den einzelnen Fragenkomplexen des Antrages wird nachstehend Stellung genommen. Dazu ist allgemein darauf hinzuweisen, dass der Jahresablauf bereits relativ weit fortgeschritten ist und daher Jahreswerte, wie sie in dem o. g. Protokoll aufgeführt werden, für die Haushaltsplanung 2013 lediglich zeitanteilig berücksichtigt werden können. Energieberater: Die im Protokoll kalkulierten Einsparungen, die infolge eines Energieberaters bei der Stadtverwaltung anfallen, enthalten weder den mit einer Einplanung verbundenen neuen Personalaufwand, der von der gewünschten Qualifikation eines solchen Mitarbeiters abhängt, noch entspricht dieser Ansatz den Anforderungen gemäß § 11 Abs. 2, Satz 3 GemHVO. So ist zu berücksichtigen, dass der Energieverbrauch kaum noch über weitergehende Verhaltensmaßregeln und "Erziehung" steuerbar ist, vielmehr ist das Energiemanagement der Stadtverwaltung ausweislich des Prüfberichtes der GPA (s. RD 876-IX Z/1) unter Berücksichtigung des Landesdurchschnitts bei vergleichbaren Kommunen als „günstig“ beurteilt worden. Die dabei zugrunde gelegten Werte berücksichtigen indessen nicht, dass die Stadt erhebliche „historische“ Bausubstanz nutzt, die energetisch nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand aufgewertet werden können. Diese Tatsache bestätigt die Resultate der bisherigen Bemühungen zusätzlich! Weitere Einsparungen setzen im Übrigen insgesamt erheblichen, vorauslaufenden Sanierungsaufwand voraus, der in dem Protokoll ebenfalls nicht berücksichtigt ist. Da solcher Sanierungsaufwand konsumtiv zu veranschlagen ist, treibt er zunächst einmal das bestehende Defizit und damit das Kassenkreditvolumen an. Unbeschadet dessen verfügt die Stadtverwaltung innerhalb der Zentralen Immobilienverwaltung über einen vom TÜV Rheinland im Rahmen einer modular aufgebauten Fortbildung als „Energiebeauftragter“ qualifizierten Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter kann diese Funktion gegenwärtig aber nur unter den vorstehend dargelegten, den haushaltsrechtlichen Beschränkungen genügenden Rahmenbedingungen, ausüben. Daher wird in einer neuen Personalmaßnahme, wie bereits mehrfach erläutert, kein weitergehender Vorteil für die Gebäudeverwaltung der Stadt Bad Münstereifel gesehen, zumal auch die Fortsetzung energetischer Gebäudesanierungen – auch innerhalb des HSK – den Konsolidierungszwängen und den verfügbaren Finanzmitteln folgen muss. Ein über die eigene Gebäudeverwaltung hinausgehendes Engagement (z. B. das Angebot einer allgemeinen Beratungsleistung) findet am derzeit noch gültigen sog. Nothaushaltsrecht seine Schranke. Da sich die Verwaltung – ausweislich des vorliegenden interfraktionellen Antrags – auf ihre Kernaufgaben konzentrieren soll, ist eine Beratung von Bürger in Fragen der Energieeinsparung durch den städtischen Mitarbeiter auch künftig nicht leistbar. Für solche Fragestellungen stehen die Verbraucherzentrale, die regelmäßig im Rathaus präsent ist, und örtliche Energieberater zur Verfügung. Kurverwaltung/Bahnhof: Die Verlagerung der Kurverwaltung z.B. in das Rathaus entspricht einem bereits von der Verwaltung seit längerer Zeit verfolgten Ansatz. Zur Zeit scheitert dies allerdings an den Förderbedingungen, die beim Erwerb und Umbau der Bahnhofsliegenschaft durch die Stadt gegenüber dem Zuwendungsgeber akzeptiert worden sind. Der Umbau wurde wie folgt gefördert: 190.000 € aus Seite 3 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Mitteln der Wirtschaftsförderung (zweckgebunden bis 2018), 279.000 € aus Mitteln der Städtebauförderung (zweckgebunden bis 2020) und 182.000 € aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (zweckgebunden bis 2031); gesamte Fördersumme mithin: 651.000 €. Das Gebäude muss im Rahmen der genannten Fristen im weitesten Sinne im städtischen Eigentum überwiegend dem Fremdenverkehr dienen. Insoweit stellt die städt. Nutzung, die im Verhältnis zu den sonstigen Nutzungen überwiegt, gegenwärtig den Anker dar, der die Stadt vor einer Rückzahlung der Zuwendungsmittel bewahrt. Bisherige Bemühungen, das Gebäude zu den seinerzeit unterstellten kostendeckenden Konditionen im Rahmen der Zweckbindung zu vermieten, sind bisher gescheitert. Nach Ablauf der Zweckbindungsfristen kann auch die grundsätzliche Aufgabe dieses Gebäudes geprüft werden. Die angesprochenen personellen Konsequenzen sind im Sachzusammenhang an anderer Stelle beantwortet. Aufgrund dieser Darlegungen sind die Einspareffekte im gemeinschaftlichen Antrag – jedenfalls derzeit - nicht realisierbar. Bücherei: Die Überlegungen zur Bücherei tragen den absehbaren Optionen infolge der Schülerzahlentwicklung angesichts der Ansprachen der FOC-Investoren, das „Konvikt“ zu einem ferneren Zeitpunkt, wenn veränderte Schülerzahlen dies rechtfertigen könnten, käuflich erwerben zu wollen, nicht Rechnung. Ohne diese Berücksichtigung würde ggf. erhöhter Aufwand durch Mehrfachneuorganisation erzeugt! Das Objekt "Bücherei" wurde im Rahmen des KP II im Jahr 2011 energetisch mit 31.800 € unter der Bedingung gefördert, dass die entsprechende Nutzung nachhaltig ist, d. h., bei baulichen Maßnahmen ist eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren einzuhalten. Die Missachtung der noch nicht abgelaufenen Zweckbindung würde zu einer Rückzahlungsverpflichtung für die Zuwendung führen. Außerdem besteht auch für die mit insgesamt 6,5 Mio. € geförderte Haupt- und Realschulbaumaßnahme noch eine 20jährige Zweckbindung (also von der Betriebsfertigkeit im Jahr 2002 bis in Jahr 2022), so dass anderweitige, außerschulische Nutzungen in diesem Gebäude förderschädlich sind. Der Rückforderungsanspruch würde nach den üblichen Bedingungen des Landes NRW gegenwärtig knapp 50% der Fördersumme betragen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, hier das Risiko nicht weiter zu erhöhen. Die jetzige Organisation der Bücherei entspricht den Mindestanforderungen des Bibliothekswesens. Andere Organisationsformen stellen u. U. den Fortbetrieb als öffentliche Bücherei in Frage. Die Frage der Ausleihgebühren wird geprüft. Anhebungen auf einen Kostendeckungsgrad erscheinen angesichts der sich daraus ergebenden Ausleihgebühren unrealistisch. eifelbad: 1. Eine Vermarktung des "eifelbades" (als Solitär aber auch im Paket mit städtebaulichen Lösungsansätzen) ist bislang nicht gelungen. Alle bisherigen Interessenten forderten als Grundvoraussetzung, dass sich die Stadt entweder am laufenden Betriebsrisiko beteiligen sollte oder aber die pauschalierte Erstattung des bisherigen durchschnittlichen Jahresdefizits gefordert wurde. Im interkommunalen Vergleich steht unser Bad allerdings gar nicht so schlecht da und es ist davon auszugehen, dass es seine "Nischenfunktion" als prinzipiell preisgünstiges Familienbad auch neben den "Luxus"-Bädern in Rheinbach, in Euskirchen und in Mechernich behalten kann. Die aktuelle Saunaverpachtung sieht die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen eher skeptisch. Die Gestaltung eines "Pakets Hotelbau/Sportwelt" macht im Goldenen Tal zunächst bauleitplanerische Vorarbeiten erforderlich, da sonst - wie bereits mehrfach erlebt - die - zeitliche - Grundlage für Verhandlungen fehlt. Mit der Eintrittsgebührenfrage wird der Rat gesondert befasst (s. RD 1010-IX/Z-2), die übrigen Anmerkungen werden geprüft. 2. Der Tarif für die Wohnmobilisten war in der Vergangenheit einer gesamtheitlichen Betrachtung von Wohnmobilhafen und „eifelbad“ unter Berücksichtigung der hier fälligen Kurtaxe und der Tarife auf Wohnmobilplätzen in Nachbargemeinden geschuldet und ist so auch politisch kommuniziert und erörtert worden. Seite 4 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Bauhof: 1. Die Abrechnung der internen Leistungsverrechnung erfolgt nach den vom Bauhof vorgegebenen jährlichen Auflistungen über den Einsatz des Personals und der Geräte und Fahrzeuge. Nach diesen Vorgaben werden die tatsächlichen Personalkosten sowie die restlichen Kosten des Bauhofes auf die einzelnen Produkte umverteilt. Wie bereits mit Übersendungsschreiben der Arbeitshilfe vom 08.01.2013 mitgeteilt wurde, erfolgt die ergebnisneutrale planerische Verteilung der inneren Verrechnung mit der endgültigen Fassung des Haushaltsbuches. 2. Die Frage einer Photovoltaik am neuen Bauhof ist in dem Pflichtenheft des Investors nicht enthalten. Die Stadt kann aber - zumindest gegenwärtig - keinen zusätzlichen Aufwand an dieser Stelle leisten, weil dem – jedenfalls gegenwärtig - § 82 Abs. 1 GO entgegensteht, d. h. Verpflichtungen dürfen diesbezüglich nicht eingegangen werden. Ob diese Ausstattung nachverhandelt werden kann, muss geprüft werden. Nach Einschätzung der Verwaltung aus den Verhandlungen und Gesprächen ist bereits jetzt die Schwelle der Wirtschaftlichkeit für den Investor erreicht/überschritten. 3. Ein Grünflächenschnittkataster wird durch das Fachamt erstellt. Abrechnung Straßen: Die aufgeworfenen Fragen zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen und Wegebaubeiträgen nach KAG für die "Agrarlanderschließung" wird wie folgt beantwortet: 1. Da die Stadt bei Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen weitestgehend Vorausleistungen erhoben hat, ist infolge der Spitzabrechnung mit einem Einmaleffekt von etwa 160.000 € zu rechnen. Im Übrigen werden neue Erschließungsmaßnahmen nahezu vollständig über Erschließungsverträge, bei denen die Baulast zu 100% dem Nutznießer übertragen wird, abgewickelt. 2. Die Verwaltung hat die Frage der Heranziehung zu einem Wegebaubeitrag bereits im Jahr 2006/2007 erfolglos in die Ratsgremien eingeführt. Dies und die Frage der Veranlagungsquoten bei Straßenbaubeiträgen wird aktuell nochmals im Rahmen einer Ratsdrucksache dem Rat zugeleitet werden, dabei wird auch die Frage des von der SPD angesprochenen Wegebeitrages mit aufgeworfen. Ebenfalls in diesem Kontext ist das Fachamt aufgefordert, ein Wirtschaftswegekataster zu erstellen. Das Verkaufskonzept für nicht mehr benötigte Wirtschaftswege befindet sich in der laufenden Umsetzung (s. hierzu die verschiedenen Ratsvorlagen zu der Thematik aus den letzten Monaten). Da das Interesse am Erwerb der Wirtschaftswege naturgemäß nur bei den Anliegern besteht, ist deren Vermarktbarkeit im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Die Frage, inwieweit Förderungen für die extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen erzielt werden können, wird seitens der Verwaltung geprüft. Gewerbeflächen: Die Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen macht sowohl bauleitplanerische als auch bauordnungsmäßige Anforderungen erforderlich. Anlagen auf fremdem Grund und Boden sind für die Ertragslage der Stadt derzeit nicht kalkulierbar. Nachtabschaltung Licht: Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung war bereits mehrfach Gegenstand der politischen Diskussion. Die dabei von der Verwaltung eingebrachten Sicherheitsargumente sind nur ein Teil, der dabei Beachtung finden muss; die Praktikabilitätsgesichtspunkte bei einer differenzierten Handhabung im Stadtgebiet bestehen fort. Die Maßnahme bedarf einer politischen Beschlussfassung. Die Teilnahme an Förderprogrammen ist mit Blick auf die Finanzierung des Eigenanteils heute nur bei einem genehmigungsfähigen HSK zulässig. Seite 5 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Parkgebühren/Verwarngelder: 1. Im Rahmen der Neugestaltung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb der Kernstadt wird im Anschluss an die zur Zeit in Arbeit befindliche Verkehrskonzeption die Überprüfung/Neuerstellung der städtischen Parkraumbewirtschaftung erforderlich und zur gegebenen Zeit dem Rat vorgestellt. 2. Die Parkgebührenausfallgarantie war zum Zeitpunkt der Haushaltsentwurfaufstellung noch nicht spruchreif. Der angesetzte Mehrertrag von 80.000 € beinhaltet auch den heute noch städtisch bewirtschafteten Standort „Kölner Straße – Feuerwehr“. Da das Outlet-Center im Spätsommer eröffnet werden soll, kann der im Protokoll genannte Betrag nicht als Mehrertrag angesetzt werden. Ein „Mehrertrag“ kann sich ausschließlich auf den Berechnungsanteil für den Standort „Kölner Straße-Feuerwehr“ und dann auch nur für einen Zeitpunkt ab Eröffnung berechnen, weil bis zur Grundstücksumschreibung, die ja auch noch eine Vermessung voraussetzt, die Bewirtschaftung in der jetzigen Form bei der Stadt verbleibt. Vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 2 Satz 3 GemHVO kann also höchstens von einem geschätzten Mehrertrag von 10.000 € (Ertrag auf der Kölner Straße = 35.000 €, davon ¼) ausgegangen werden. Zukünftige Ertragssteigerungen sind zum heutigen Zeitpunkt für eine belastbare und seriöse Veranschlagung nicht kalkulierbar. 3. Durch die gesetzliche Erhöhung der Verwarngelder wird der Politesseneinsatz nicht geringer, im Übrigen auch nicht durch die Teil-Privatisierung der Parkraumbewirtschaftung. Der Politesseneinsatz ist prinzipiell und vorrangig eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Steuerung des ruhenden Verkehrs. Im Übrigen ist in der 3. Veränderungsliste eine Erhöhung der Erträge, die im Rahmen der Anpassung des Verwarn-/Bußgeldkataloges zum 01.04.2013 zu erwarten sind, vorgenommen worden. Windkrafträder: Die Frage der Windkraftzonen und die Erzielung etwaiger Pachteinnahmen hängt von der planerischen Ausweisung entsprechender Flächen im Stadtgebiet ab. Darüber hinaus wäre hier mit steuerrechtlichen Konsequenzen ein „Betrieb gewerblicher Art“ zu bilden. Beitritt zur NET: Der Beitritt zur NET wird die Stadt zunächst nicht entlasten, weil die NET erklärtermaßen nicht die heutige Kurverwaltung und deren Aufgaben im Bereich des Tourismus ersetzen wird. Personelle Ressourcen werden also auch über einen solchen Beitritt hinaus bei der Stadt gebunden bleiben, weil auch sonst die aus GFG-Mitteln erfolgende Zuweisung der Kurorteförderung von immerhin rd. 140.000 €/p.a., aber auch die Erhebung des Kurbeitrages und der im Konsolidierungsprogramm vorgesehenen Wiedereinführung des Fremdenverkehrsbeitrages, obsolet würden. INFOMA: Bei dieser Bezeichnung bestehen Verständnisprobleme. „INFOMA“ ist ein im kommunalen Bereich gängiges DV-Produkt, das in unserer Verwaltung aber nicht zur Anwendung gelangt. Deshalb wird davon ausgegangen, dass hier insoweit „nur“ die Frage nach dem Inhalt und den Wirkungen von Ermächtigungsübertragungen im Raum steht. 1. Die das Ergebnis belastenden konsumtiven Ermächtigungsübertragungen belaufen sich nicht auf rd. 900 T€, sondern auf 441 T€, weil in den Veränderungslisten neben der Ausweisung von Ermächtigungsübertragungen auch Ansatzveränderungen allgemeiner Art enthalten sind, die sich zwischenzeitlich ergeben haben (siehe hierzu insbesondere die Erläuterungsspalte). 2. Ermächtigungsübertragungen sind in § 22 GemHVO abschließend geregelt. Der Stadt Bad Münstereifel als Nothaushaltskommune ist es aber nicht gestattet, Ermächtigungsübertragungen frei, d.h. im Sinne früherer Haushaltsreste, zu bilden. Solche Übertragungen sind in der Übergangswirtschaft nur dort zulässig, wo konkrete Aufträge, also rechtliche Verpflichtungen, auf der Grundlage des Haushaltes 2012 erteilt wurden und die innerhalb des Jahres 2012 haushalterisch Seite 6 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 nicht abgewickelt werden konnten. Gem. § 22 Abs. 2 GemHVO erhöhen diese Übertragungen kraft Gesetzes die Ansätze des Jahres 2013. Im Ergebnis bedeutet das, dass die insoweit „nur“ buchhalterischen Verbesserungen des Jahres 2012 nun das Ergebnis 2013 belasten werden. Die Bildung dieser Ermächtigungen darf vorliegend aber auch nicht unterbleiben, weil sonst einem rechtlich verbindlichen Auftrag die finanzielle Basis entzogen würde und dann mit Ablauf des Haushaltsjahres keine Haushaltsermächtigung mehr bestünde. Es handelt sich also um die mit Blick auf die jeweilige Rechnungsstellung periodengerecht zugeordnete Abwicklung des Vorjahres. Personal: 1. Die im Stellenplanentwurf bei den tariflich Beschäftigten gegenüber dem Jahr 2012 weniger ausgewiesenen rd. 7 Planstellen sind nicht, wie bei den Personalbudgets der staatlichen Ebenen, gemäß der Tabellenwerte in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe mit Finanzmitteln unterlegt. In diesem Zusammenhang basiert die Personaletatplanung auf der kommunalen Ebene – nicht nur in Bad Münstereifel – seit langer Zeit bereits ausschließlich auf den tatsächlichen Personalaufwendungen des Vorjahres unter Berücksichtigung der bevorstehenden Änderungen (Zu- und Abgänge sowie tarifliche bzw. gesetzliche Veränderungen). Das heißt, dass alle in 2012 bereits erfolgten personellen Veränderungen und die in 2013 auf der Basis des Konsolidierungsprogramms zu erwartenden Veränderungen im Personalbudget des Haushaltsentwurfes bereits soweit erkennbar Aufwand mindernd berücksichtigt worden sind. Auf dieser reduzierten Basis ist folglich auch das Personalbudget der Folgejahre, jeweils unter Berücksichtigung der dann ausscheidenden Mitarbeiter, ermittelt worden. Dabei wurden, unabhängig von den der Stellenbewertung folgenden Stellenplanung, Beförderungsmöglichkeiten wirtschaftlich nicht berücksichtigt, weil hierauf kein Rechtsanspruch besteht, die Stadt zur Zeit noch im Nothaushalt ist und die personalwirtschaftlichen Möglichkeiten (Schaffung eines Personalbudgets) im Nothaushalt mit dem neuen Erlass vom 25.05.2012 entfallen sind. Insoweit ist unter Berücksichtigung der Abgänge in 2012 und der in 2013 nach dem Konsolidierungsplan absehbaren Abgänge (zeitgenau) die Situation des Jahres 2012 zuzüglich der für die Tarifbeschäftigten tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen der Personalkostenansatz geplant worden. Darüber hinausgehende weitere Einsparungen (nach dem Protokoll insgesamt 160.000 € in 2013 und weitere 90.000 € in den Folgejahren sowie noch weitere Einsparungen beim Personal) sind daher nicht realisierbar. Der Rahmen dessen, was aus personalwirtschaftlicher Sicht zur Haushaltskonsolidierung beigetragen werden kann, ist im fortgeschriebenen HSK (s. RD 965-IX/Z-1) berücksichtigt. 2. Das städt. Personal erbringt, bei bisher noch nicht politisch beschlossenen Aufgabenreduzierungen, deutliche Mehrleistungen (gesetzlich und politisch veranlasste), die mit einem stetigen Personalabbau einhergehen. Die Zeiten, in denen im Personalbereich der Stadt "Luft" vorhanden war, sind seit vielen Jahren längst vorbei. Die Belastung der Belegschaft wächst, das Durchschnittsalter steigt, mit den absehbaren demografischen Folgen, wie der Personalbericht deutlich zum Ausdruck bringt. Soweit hier der Abgang personeller Ressourcen nicht mit der Aufrüstung der datenverarbeitungsmäßigen Arbeitsunterstützung zumindest zur teilweisen Kompensation der Belastungen verknüpft werden darf und soll, ist auch in dieser Frage die objektive Handlungsunfähigkeit der Verwaltung nur eine Frage der Zeit - unabhängig von der Zukunftsfähigkeit dieser Stadtverwaltung! Sach- und Dienstleistungen; pauschale Kürzung: Die pauschale Kürzung von 5% (400.000) ist weder systemisch noch tatsächlich erreichbar. In diesem Kontenkreis mit Gesamtaufwendungen von rd. 7,1 Mio. € sind sämtliche Gebührenhaushalte (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Friedhofswesen usw.), aber auch gesetzlich (ordnungsbehördliche Aufgaben, Schülerfahrkosten, Feuerwehrbetrieb, Schulbetrieb) und vertraglich (derzeit ungekündigte Verträge, auch mit Blick auf freiwillige Leistungen wie Römerstraße) nicht disponierbare Aufwendungen sowie die sich stetig erhöhenden Energiekosten (im Wesentlichen zur Beheizung der städt. Schulen und Betriebsstoffe für Bauhof und Feuerwehr) enthalten. Deshalb hat die Verwaltung an dieser Stelle noch einmal eine Überprüfung unter Einbeziehung auch der „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ mit einem Volumen von rd. 1,4 Mio. € vorgenommen und insgesamt ein weiteres Einsparpotenzial von rd. 75.000 €, keinesfalls aber 400.000 €, erschlossen. Die Seite 7 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 bisherigen Veranschlagungen wurden seitens der Verwaltung, soweit dies möglich war, bereits erheblich reduziert und zwar in dem Verfahren, dass die Ergebnisse - nicht die Planansätze - der zurückliegenden drei Jahre gemittelt wurden, trotz der zu erwartenden Energiepreissteigerungen (insbesondere für Gas, Strom, Heizöl und Kraftstoffe). Hier sind bereits jetzt Kostensteigerungen in Höhe von zusätzlichen rd. 20.000 € Rechnung zu tragen, die infolge des langen und strengen Winters eingetreten sind. Zudem sinkt in der Zeitschiene der Aufwand bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits um durchschnittlich rd. 1 Mio. € ab, so dass sich die pauschale Einsparung von 400.000 €/p. a. – wäre sie denn möglich – im Zeitverlauf tendenziell auf knapp 7% erhöhen würde. Außerdem sind hier die aus der Instandhaltungsrückstellung vorzunehmenden baulichen Unterhaltungsleistungen in einem ergebnisneutralen Umfang von rd. 770 T€ verbucht. Werden diese Instandhaltungsrückstände nicht behoben, ist zwangsläufig das Anlagevermögen dementsprechend abzuwerten, was zu einer Verringerung der Bilanzsumme und des Eigenkapitals (Reduzierung der Allgemeinen Rücklage) und damit zu einer deutlichen Verschärfung der Konsolidierungslinie führen würde. Die ebenfalls hier zu berücksichtigenden Festwerte sind aus Inventurvereinfachungsgründen in der Eröffnungsbilanz gebildet worden und für die Zukunft damit festgelegt, so dass auch deren - unzulässige -Veränderungen zu abschreibungstechnischen und vermögensmäßigen Konsequenzen mit den zuvor bereits geschilderten Folgen führen muss. An dieser Stelle kann seitens der Verwaltung aber auf eine ergebniswirksame Alternative verwiesen werden. So dürfen nach aktuellen Erlassentwürfen des Innenministeriums die Mittel aus der Bildungs- und aus der Sportpauschale, die prinzipiell investiven Zwecken zu dienen haben, ausnahmsweise auch für eng abgegrenzte konsumtive Maßnahmen (z. B. der baulichen Unterhaltung) eingesetzt werden. Diesbezüglich hat die Verwaltung geprüft, welche in 2013 und den Folgejahren notwendigen Maßnahmen unter Inanspruchnahme der laufenden pauschalen Zuweisungen und aus den bilanziell noch vorhandenen Mitteln aus nicht verwendeten Zuweisungsmittel der Vorjahre finanziert werden können. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Heranziehung der Bilanzposition „erhaltene Anzahlungen“ insoweit „endlich“ ist. Es muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass bei dieser Vorgehensweise, mit Blick auf die Energiekostensteigerungen, die energetische Sanierung von der städtischen Aufgabenerfüllung dauerhaft dienenden Liegenschaften erschwert wird. Die rechtlich und tatsächlich möglichen Ansatzveränderungen sind in der 3. Veränderungsliste berücksichtigt. Zentrale Vergabestelle: Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle ist auch Gegenstand des jüngsten GPA-Berichtes (RD 876-IX/Z-1) gewesen. Hierzu hat die Verwaltung unter dem 14.06.2012 der GPA (siehe dort) geantwortet: „Inwiefern eine zentrale Submissionsstelle für die Stadt Bad Münstereifel sinnvoll und personell machbar ist, bedarf noch einer eingehenden Prüfung.“ Diese Stellungnahme wird an dieser Stelle wiederholt, weil der personelle und sachliche Aufwand einer solchen Stelle noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Es spricht aber Vieles gegen die Einrichtung einer solchen neuen Querschnittsaufgabe, da hier regelmäßig nur das verfahrensmäßige Wissen vorgehalten werden kann, während der im Einzelfall spezielle technische oder auch verwaltungsmäßige Sachverstand beim Fachamt verbleibt. Auch hier gilt: Was für größere Verwaltungseinheiten grundsätzlich sinnvoll ist, muss diesen Sinn nicht zwangsläufig für kleinere Verwaltungen besitzen. Die Frage wird aber zur Zeit noch geprüft. Kinderspielplätze: Das bereits im Konsolidierungsprogramm enthaltene Einsparpotenzial ist im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt. Porto/Verwaltung: Zu dem Einsparwunsch von 10.000 € in 2013 wird wie folgt Stellung genommen: Allgemeines hierzu: Über diesen Ansatz werden für folgende Bereiche Briefe etc. berücksichtigt: Seite 8 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 - Ratspost Post der Bücherei Post der Kurverwaltung (die KV erhält eine Erstattung in Höhe von rd. 700 € jährlich) Allgemeine Hauspost von allen Ämtern Kreispost (2 x wöchentlich) Für die Jagdgenossenschaften, das St. Michael-Gymnasium, die Feuerwehr, den Förderkreis für Denkmalpflege, die Konzerte am Wallgraben, das Heimatmuseum, die Fischereigenossenschaften und den Kur- u. Verkehrsverein wird die Post ferner gegen Erstattung der Kosten (2011 = 580 €, 2012 = 830 €, Ansatz ab 2013 = 650 €) versandt: Ein externer, von der Stadt zu erstattender Postversand erfolgt für: - Versand der Mahnungen (für Kostenstelle Finanzbuchhaltung) (Ist 2011 = 1.586 €, Ist 2012 = 2.020 €, Plan ab 2013 = 1.500 €) - Versand der Steuerbescheide (für Kostenstelle Steuern und Abgaben) (Ist 2011 = 10.901 €, Ist 2012 = 10.151 €, Plan ab 2013 = 7.000 €) - Versand der Bußgeldbescheide OWiG (für Kostenstelle Verkehrsangelegenheiten) (Ist 2011 = 5.028 €, Ist 2.12 = 5.158 €, Plan ab 2013 = 6.500 €) Die Portokosten im „Organisationsmanagement“ belaufen sich somit auf Ist 2011 = 36.041 €; Ist 2012 = 40.116 €; Plan ab 2013 = 51.000 € Angesichts dessen kann der im Entwurf veranschlagte Ansatz auf 43.000 € reduziert werden, da die Portokosten ab 2013 um 3 Cent je Brief erhöht wurden. Einsparungen sind somit in Höhe von 8.000 € möglich und in der 3. Veränderungsliste berücksichtigt. ZIV – Vermietung/Verpachtung – Verkauf unrentabler Immobilien: Siehe Antwort oben zur Bücherei! Darüber hinaus ist die ZIV ausweislich verschiedener öffentlicher Ausschreibungen bemüht, den zur Zeit brach liegenden Raum angemessen und schnellstmöglich zu vermieten oder zu veräußern. Dies ist aufgrund der oft periphären Lage der Objekte schwierig. ZIV – Übertragung der Dorfgemeinschaftshäuser: An eine Mehrerlösklausel ist nicht gedacht, allerdings auch nicht an eine freie Veräußerbarkeit durch die Dorfvereine. Die städtischen Fiskalbelange sind in diesem Kontext zu wahren. Im Übrigen ist die Privatisierung der Dorfgemeinschaftshäuser bereits im Jahr 2012 beschlossener Bestandteil der städtischen Haushaltskonsolidierung gewesen und insoweit im Planentwurf berücksichtigt. Die Realisierung setzt allerdings neben den konkret zu fassenden Übereignungsbeschlüssen auch die dementsprechende Einigung mit den Dorfgemeinschaften voraus. Insoweit ist die AfA zwangsläufig, bis zu einer Veräußerung, im Haushalt zu veranschlagen. Allgemein – AfA in Höhe von rd. 3,5 Mio. €: Die von der Stadt zu veranschlagenden Abschreibungen sind dem Grunde nach aus der in der Eröffnungsbilanz nach den gesetzlichen Vorschriften bewerteten Anlagegüter unter Anwendung der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände (VV Muster zur GO und GemHVO vom 24.02.2005) geregelt. Die konkrete örtliche Festlegung erfolgte einerseits mit dem Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz und andererseits mit den Feststellungsbeschlüssen der jeweiligen Jahresrechnungen (Anlage 5 zur Jahresrechnung 2011). Sachlich zu rechtfertigende Optimierungspotenziale gibt es in diesem Zusammenhang keine. Seite 9 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Fernsprechgebühren: Erläuterung des Finanzbedarfs siehe Anlage 3. Reisekosten: Eine Einsparung in Höhe von 15.000 € ist möglich und in der 3. Veränderungsliste berücksichtigt. Beschaffungswesen: Es existiert gegenwärtig eine interkommunale Arbeitsgruppe der Städte Zülpich, Mechernich und Bad Münstereifel, in der realisierungsfähige Themen für eine interkommunale Zusammenarbeit ausgelotet werden. Die bisherigen Besprechungsergebnisse zeigen, dass „große Würfe“ zunächst kaum realisierbar sein werden, vielmehr muss im Rahmen der personellen Fluktuation in den beteiligten Kommunen einzelfallbezogen geprüft werden, welche Aufgaben dann gemeinsam wahrgenommen werden können. Bisher sind die Vorprüfaufgaben und das Müllabfuhrwesen interkommunal und die Streusalzbeschaffung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bereits erfolgreich vergemeinschaftlicht worden. Organisation: Siehe Antwort Nr. 2 zum oben abgehandelten Personal. Stellplatzablöse: Eine in diesem Zusammenhang gemäß § 51 Abs. 5 BauO NRW prinzipiell erforderliche Stellplatzbilanz ist in Vorbereitung. Überschlägliche Ermittlungen bestätigen jedoch, dass die bisherigen Ablösevereinbarungen – auch unter Berücksichtigung der interimsweise für das Outlet-Center eingeräumten Nachweisungen - die Anzahl der im Kernstadtgebiet vorhandenen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum nicht erreichen. Aus Kapazitätsgründen der Stadtverwaltung ist die Erledigung dieser Aufgabe durch den Bürgermeister auf Mitte 2013 vertagt worden. Im Zuge der Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz wurde bereits eine Bilanzposition bei den Verbindlichkeiten geschaffen, die sich auf den Jahresabschlussstichtag 31.12.2012 auf rd. 67.000 € beläuft und die ausschließlich im Sinne von § 51 Abs. 5 BauO NRW, keinesfalls aber als allgemeines Deckungsmittel, verwendet werden darf. Bauhof – Garagenabriss Parkplatz Kurhaus: Der Teil-Abriss einer Garageneinheit ist dringend erforderlich, weil dieser Teil infolge von Unterspülungen der, soweit überhaupt vorhandenen Fundamente akut einsturzgefährdet ist. Dieser Garagenteil ist abgesperrt und darf nicht mehr betreten werden. Der Ansatz dient dem Abriss und den dann nötigen Arbeiten an der nach wie vor bestehen bleibenden Garage und der Anpassung der Geländeoberfläche dort, wo die einsturzgefährdete Garage dann entfernt wurde. Steuerentlastung – Eigenkapitalverzinsung: Ein Verzicht bei der Anhebung der Eigenkapitalverzinsung im Abwasserbereich führt - trotz Erhöhung der Leistungen des Forstbetriebes - nicht zum erforderlichen Ergebnis für den Stammhaushalt. Der Forstbetrieb wird in den künftigen Jahren nicht mehr die bisherigen, hohen Erträge erzielen (können). Diesem Umstand hat die verwaltungsseitige Planung Rechnung getragen, weil nach § 10 EigVO die Wirtschaftführung der Eigenbetriebe die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu berücksichtigen hat. Auch nach den bekannten Darlegungen der GPA (Seite "Finanzen" 46 des Berichtes 2012 - RD 876-IX/Z-1) können im Bereich der Abwasserentsorgung weitere Eigenkapitalverzinsungen erschlossen werden (1.176.000 €), die weit über die verwaltungsseitig vorgenommene Erhöhung von rd. 100.000 €/p.a. beim Abwasser hinausgehen. Seite 10 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 In der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung ist vorgesehen, die bilanziell vorgetragenen Gewinne des Forstbetriebes, die über eine angemessene Kalamitätsvorsorge (max. 1 Mio. €) hinausgehen, zusätzlich noch dem städtischen Haushalt zuzuführen. Es handelt sich hierbei um rd. 800 T€, die linear in den Jahren 2013 bis 2020 dem Betrieb über die bereits eingeplanten Beteiligungen hinaus entnommen werden. Dies wird nach zustimmendem Votum des Haupt- und Finanzausschusses noch für die abschließende Veränderungsliste für die Ratssitzung am 28.05.13 aufbereitet. FriedWald: Die als „Rückstellungen“ bezeichneten Positionen sind buchungstechnisch „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“. Das sind haushaltsrechtlich zwei verschiedene Dinge, mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen! Die passive Rechnungsabgrenzung dient vorliegend dazu, die insoweit einmaligen Einnahmen, die aber mit Blick auf eine längere Nutzungsdauer, in der auch Aufwand anfällt, auf diese Nutzungsdauer zu verteilen, damit dem jeweiligen Jahresaufwand dann sog. Auflösungsbeträge gegen gerechnet werden können. Insoweit wird die Einnahme finanzplanmäßig direkt verbucht und die über das laufende Jahr hinaus gehenden Anteilsbeträge der Finanzierung des laufenden Jahres periodengerecht (und damit auch generationengerecht) entzogen. Auf diese Systematik hat die Stadt keinen Einfluss. Dies gilt es auch nach Übertragung der FriedWaldzuständigkeit in den Forstbetrieb in der dortigen Wirtschaftsführung zu berücksichtigen. Vertrag Parkraum Printenhaus: Der Vertrag Roth hat prinzipiell eine Laufzeit bis 2016. Daraus resultiert auf der Basis der Jahresdurchschnittserträge eine Forderung gegen die Outlet-Investoren in Höhe von rd. 60.000 €. Diese Forderung ist geltend gemacht, im Rahmen der Verhandlungen aber zunächst vom Bürgermeister hinsichtlich der Fälligkeit zurück gestellt worden. 541206 – betriebliche Gesundheitsförderung: Die Einsparung ist in Höhe von 3.000 € möglich unter der Voraussetzung, dass die künftigen Gesundheitstage so preisgünstig wie bisher abgewickelt werden können. Im Übrigen wird an dieser Stelle auf den als „vertrauliche Personalsache“ vorliegenden Personalbericht – Dezember 2012 – hingewiesen. 541100 – Personalnebenkosten: Die Einsparung ist in Höhe von 1.000 € im Jahr 2013 möglich. Für die Folgejahre ist das aber fraglich, da evtl. eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss (diese Zahlung erfolgt in 2013 nicht). Diese Ausgleichsabgabe ist dann zu entrichten, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen nicht erreicht wird. 542303 – Leasingkosten Telefonanlage: Die Reduzierung der Leasingkosten ist bereits in der 1. u. 2. Veränderungsliste mit insgesamt 5.500 € berücksichtigt. 543128 – Rundfunk- und Fernsehgebühren: Ab 2013 gilt ein neuer gesetzlicher Rundfunkbeitrag, der im Gegensatz zur früheren Systematik an der Beschäftigtenzahl und der Fahrzeuganzahl festmacht. Daraus ergibt sich im Rathaus ein um rd. 80 € höherer Beitrag, im Forstbetrieb aufgrund der dort vorgehaltenen 3 Kfz ein neuer bisher nicht veranlagter Beitrag von rd. 216 €, im „eifelbad“ aufgrund der Beschäftigtenzahl ein um rd. 150 € höherer Beitrag, in den Stadtwerken ein bisher nicht veranlagter Beitrag in Höhe von rd. 580 €, in der Kurverwaltung aufgrund der Beschäftigtenzahl ein bisher nicht veranlagter Beitrag von rd. 72 € und im Bauhof ein aufgrund der Beschäftigtenzahl und der Fahrzeuge um rd. 1.500 € erhöhter Beitrag. Bei den Schulen ermäßigt sich der Beitrag von bisher 216 € je Schule auf nunmehr 72 € je Schule. Seite 11 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 V0111134 – Ergebnis Bauhof: Im Haushaltsentwurf sind, wie bereits oben geschildert, die inneren Verrechnungen noch nicht berücksichtigt. Diese werden erst mit der letzten Veränderungsliste vor dem Ratsbeschluss vorgelegt, da diese Aufwendungen ergebnisneutral sind. Das derzeit Positive beim Bauhof entspricht Unterdeckungen in den zu verrechnenden Produkten. 542914 – externe Beraterleistungen: Die Beratungsleistung für die Gaskonzession (2013: 20.000 €) ist gemäß einstimmigem Votum des HFA (RD 796-IX/Z-1) bereits beschlossen worden. Im Übrigen ist die komplexe Materie der Konzessionsvergabe (europäisches Wettbewerbsrecht) mit einem wirtschaftlichen Hintergrund von rd. 1 Mio. € in der Gesamtlaufzeit "freihändig" nicht rechtssicher leistbar! Darüber hinaus werden weitere 5.000 € für die erstmalige Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen NKF-Konzernbilanz benötigt. 529120 – Hundezählung: Hier gilt dem Grunde nach das Gleiche wie zu den vorerwähnten externen Beraterleistungen. Darüber hinaus finden die extern ermittelten Sachverhalte grundsätzlich eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen Hundehaltern, die dann letztlich zu den gewünschten Mehrerträgen bei der Hundesteuer führen. 542912 – Jahresabschlussprüfungen: In regelmäßigen Intervallen sind auch hier Preisanfragen erforderlich, sodass aufgrund der allgemeinen Erfahrungswerte die derzeitigen Ansätze nicht unreflektiert fortgeschrieben werden können. Im Jahr 2012 erfolgte die letzte Preisanfrage, auf deren Basis mit dem wirtschaftlichsten Bieter zusammengearbeitet wird. 524104 – Bewirtschaftungskosten: Unter diese Position fallen die Aufwendungen z. B. für Toilettenpapier, Papierhandtücher, Glühbirnen, Schornsteinreinigung für alle städtischen Einrichtungen. Ist-Ergebnis 2011 = 100.584,71 €, Ist 2012 = 117.476,50 €, Ansatz 2013 ff. 118.930 € Eine Einsparung von 1.000 € wurde bereits im Produkt Park- und Gartenanlage in der 1. VL vorgenommen. Eine weitere Einsparung in diesem Bereich ist nicht möglich. 521500 – Baul. Unterhaltung: 1. Die Außentreppe am Kindergartengebäude in Nöthen (Gilsdorfer Weg) ist in erheblichem Umfang alters- und witterungsbedingt beschädigt und stellt eine Unfallgefahr dar. Eine Sanierung ist nicht möglich, die Treppe muss weitgehend erneuert werden. 2. Der nachzurüstende Schallschutz im Bürgerbüro ist dem Arbeitsschutz geschuldet, ebenso wie die Maßnahmen an den Holzböden im Obergeschoss des Rathauses (Zimmer 13, 14 und 15). 3. Nach einem neuerlichen Leitungswasserschaden im historischen Rathaus (Objekt Marktstraße 11) vom 25.03.2013 hat die Provinzial-Versicherung unter dem 22.04.2013 mitgeteilt, dass sie für künftige Leitungswasserschäden, die auf Mängel im Material (Korrosion etc.) zurück zu führen sind, keinen Versicherungsschutz mehr im Objekt Marktstraße 11 gewährt. Die für eine einfache Sanierung, die die bestehenden Mängel im historischen Rathaus beseitigt und auch energetischen Gesichtspunkten Rechnung trägt, ermittelten Aufwendungen belaufen sich auf rd. 120.000 €, die für das Jahr 2014 noch einzuplanen sind. 521512 – Wartungskosten: Im dreijährigen Turnus sind nach den einschlägigen technischen Regelwerken technische Gebäudeanlagen (CO Warnanlagen, Feuerlöschanlagen, lüftungstechnische Anlagen, Rauchabzugsan- Seite 12 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 lagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) durch den TÜV prüfpflichtig. Gemäß dem dafür vorliegenden Angebot wurde der Ansatz gestaltet. 524100 – Reinigung Grundschulen: Das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 lautet auf 36.300 €, das des Jahres 2012 auf 45.315 €. Grund dafür ist, dass im Jahr 2011 die Glasreinigung nicht komplett durchgeführt wurde. Im Übrigen haben die tariflichen Erhöhungen bei den Löhnen im Gebäudereinigerhandwerk zu der Erhöhung geführt. Für das Jahr 2013 ist mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen. 527909 – UH Lehrer- und Schülerbücherei: Die Ansätze für UH Lehrer- und Schülerbücherei sind im Gesamtbudget der Schulen enthalten. Eine Kürzung des Budgetansatzes ist ab 2014 im Konsolidierungsprogramm bereits berücksichtigt. 053161 - Rentenberatung, Organisationsform: Derzeit wird diese Aufgabe in der Stadtverwaltung von einer Beamtin der Besoldungsgruppe A 9 mD BBesO mit dem Anteil einer halben Vollzeitstelle wahrgenommen. Auch zu diesem Thema wurde im Rahmen der GPA Prüfung (RD 876-IX/Z-1) umfänglich Stellung genommen. Es handelt sich vorliegend in NRW um eine Pflichtaufgabe. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Gespräche zur Interkommunalen Zusammenarbeit, die aktuell mit den Städten Zülpich und Mechernich geführt werden, dieses Thema erörtern. Eigenbetrieb Stadtwerke, Bauprojekt Kruchenbach: Mit der Kanalisierung des Ortsteils Bergrath im Trennsystem wird das gesamte Niederschlagswasser gesammelt in den Kruchenbach eingeleitet. Dieser ist in Eicherscheid, auf seinem letzten Teilstück vor der Einmündung in die Erft, verrohrt. Rechnerisch ist dieses Rohr (DN 500) bei Starkregen überlastet, obwohl selbst beim Hochwasserereignis am 27.09.2007 keine größeren Überschwemmungen erfolgt sind. Die Untere Wasserbehörde (UWB = Kreis) verlangt entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Zunächst war angedacht, im Waldstück vor Eicherscheid ein Erdbecken zur Rückhaltung und Drosselung des Kruchenbachwassers zu bauen, mit enormen Kosten (> 500 T€). Dies wurde verworfen und es folgte der städt. Vorschlag, einen weiteren (Entlastungs)-kanal (DN 600-800) in der Bitburger Straße neben den verrohrten Bach zu verlegen. Dieses Vorhaben gestaltet sich allerdings schwierig und kostenintensiv, weil in der Straße bereits etliche Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt sind. Auf genau diesem Teilstück der Bitburger Straße liegt jedoch noch ein altes Wasserleitungsrohr DN 300, das seit vielen Jahren außer Betrieb ist. Bereits vor zwei Jahren wurde die Kruchenbachverrohrung mit wenig Aufwand an dieses Altrohr gekoppelt, bisher ohne Wissen der UWB. Diese fordert den Nachweis der Dichtheit und der Durchlässigkeit dieser ehem. Wasserleitung (die Kamerabefahrung ist veranlasst), sowie eine hydraulische Berechnung zur Leistungsfähigkeit des Rohres. Bewegung geriet in die Angelegenheit, als im vergangenen Herbst der Landesbetrieb Straßenbau NRW Entwässerungsprobleme der B 51 in der OD Eicherscheid bekundete, die, in Abstimmung mit der UWB, dadurch gelöst werden sollen, dass drei Straßenabläufe der B 51 auf den städtischen Mischwasserkanal umgeklemmt werden, die jetzt noch an den verrohrten Kruchenbach angeschlossen sind und somit schwach belastetes Niederschlagswasser ungeklärt ins Gewässer einleiten, entgegen den Forderungen der WRRL. Damit reduziert sich der NW-Anfall in der Verrohrung. Die Stadtwerke sind zuversichtlich, dass die nunmehr favorisierte Lösung umgesetzt werden kann. Dies würde für die Stadt kostenneutral erfolgen können, weil die Stadtwerke den (geringen) Aufwand für Kontrollen und Berechnungen übernehmen, den sie mit der Einleitung nahe Bergrath schließlich als Verursacher ausgelöst haben. Dennoch kann derzeit nicht verbindlich bestätigt werden, dass die im HH 2013 veranschlagten Finanzmittel nicht mehr benötigt werden. Seite 13 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Mehreinnahmeprognose: Das Innenministerium gibt in seinem jährlichen Orientierungsdatenerlass den Schätzungsrahmen für die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten, insbesondere aber für die Schlüsselzuweisungen und sonstigen GFG-Zuweisungen verbindlich vor. Bezüglich des Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteils werden der Stadt auf der Grundlage der regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzungen im Mai und im November eines jeden Jahres in aller Regel Dreijahresprognosen vorgegeben, auf die dann der gesetzliche Schlüssel der Stadt Bad Münstereifel anzuwenden ist. Eine anderweitige Vorgehensweise, insbesondere eine insoweit nicht auf amtlichen Daten basierende Schätzung, entspricht nicht den Veranschlagungsgrundsätzen der GemHVO. Die Stadtverwaltung prüft in ständiger Praxis die allgemeinen Rahmenbedingungen der Kommunalfinanzierung und schreibt die maßgeblichen Eckdaten auf der Basis der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der einschlägigen gesetzlichen Veranschlagungsgrundsätze fort. Hebesatzgestaltung: Auf Basis der mit der 3. Veränderungsliste mitgeteilten Ansatzveränderungen ergibt sich gegenüber dem Haushaltsentwurf vom Dezember 2012 die in der nachfolgenden Tabelle ersichtliche Defizitentwicklung: Planjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -5.350.292,00 € -3.659.139,00 € -3.256.356,00 € -2.631.083,00 € -1.984.280,00 € -1.548.741,00 € -933.466,00 € -395.302,00 € 171.971,00 € 811.818,00 € 1.617.535,00 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,94 -7,95 -5,91 -5,59 -4,78 -3,79 -3,07 -1,91 -0,82 0,00 0,00 0,00 -944.181,12 € -944.181,12 € -3.367.835,24 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -1.668.930,55 € -9.760.717,22 € aufgebraucht -7.133.302,00 € aufgebraucht -5.805.441,80 € aufgebraucht -5.350.292,00 € aufgebraucht -3.659.139,00 € aufgebraucht -3.256.356,00 € aufgebraucht -2.631.083,00 € aufgebraucht -1.984.280,00 € aufgebraucht -1.548.741,00 € aufgebraucht -933.466,00 € aufgebraucht -395.302,00 € aufgebraucht 171.971,00 € aufgebraucht 811.818,00 € 171.971,00 € 1.617.535,00 € 983.789,00 € allgemeine Rücklage Verringerung Stand allgemeine Rücklage jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.148.871,04 € 67.286.827,24 € 61.936.535,24 € 58.277.396,24 € 55.021.040,24 € 52.389.957,24 € 50.405.677,24 € 48.856.936,24 € 47.923.470,24 € 47.528.168,24 € 47.700.139,24 € 48.511.957,24 € 50.129.492,24 € Darin enthalten sind u. a. noch die Mehrerträge aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2013 und 2016 Grundsteuer B Gewerbesteuer 2013 610 v. H. 500 v. H. 2016 670 v. H. 520 v. H. Das aktuelle Planwerk lässt unter Berücksichtigung der vorgenannten Antworten und unter linearer Einrechnung des beim Forstbetrieb bilanziell vorgetragenen Gewinns i. H. v. 800 T€ den Schluss zu, dass ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept auch bei Zugrundelegung der nachfolgenden Varianten für die Hebesatzanpassung und bei sonst unveränderten Planungswerten möglich wäre: Seite 14 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Variante 1: Fortschreibung der bisherigen zweistufigen Steigerung: Grundsteuer B Gewerbesteuer 2013 565 v. H. 470 v. H. 2016 640 v. H. 495 v. H. Bei dieser Hebesatzvariante ist gegenüber der in der Haushaltsplanung vom Dezember 2012 zu berücksichtigen, dass die Verringerung der Haushaltsansätze für die Beteiligung am Fonds deutsche Einheit und der Gewerbesteuerumlage rd. 500.000 € niedriger ausfällt. Zudem würde der Haushaltsausgleich frühestens im Jahr 2023 erreicht werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die so aktualisierte Defizitentwicklung auf der Zeitschiene ersichtlich: Planjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Verringerung Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -5.872.996,15 € -4.183.286,15 € -3.781.899,15 € -3.583.340,20 € -2.938.486,20 € -2.505.001,20 € -1.891.889,20 € -1.356.004,20 € -891.131,20 € -253.813,20 € 549.238,80 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,94 -8,73 -6,81 -6,61 -6,70 -5,89 -5,34 -4,26 -3,19 -2,16 -0,63 0,00 -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -5.872.996,15 € -4.183.286,15 € -3.781.899,15 € -3.583.340,20 € -2.938.486,20 € -2.505.001,20 € -1.891.889,20 € -1.356.004,20 € -891.131,20 € -253.813,20 € 549.238,80 € allgemeine Rücklage Stand allgemeine Rücklage jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.148.871,04 € 67.286.827,24 € 61.413.831,09 € 57.230.544,94 € 53.448.645,79 € 49.865.305,59 € 46.926.819,39 € 44.421.818,19 € 42.529.928,99 € 41.173.924,79 € 40.282.793,59 € 40.028.980,39 € 40.578.219,19 € Variante 2: Lineare Steigerung 2013 – 2019 (Grundsteuer B) und 2013 – 2017 (Gewerbesteuer): Jahr Grundsteuer B Gewerbesteuer 2013 490 v. H. 465 v. H. 2014 515 v. H. 480 v. H. 2015 540 v. H. 495 v. H. 2016 565 v. H. 510 v. H. 2017 590 v. H. 525 v. H. 2018 615 v. H. 525 v. H. 2019 640 v. H. 525 v. H. 2020 640 v. H. 525 v. H. 2021 640 v. H. 525 v. H. 2022 640 v. H. 525 v. H. 2023 640 v. H. 525 v. H. Bei dieser Hebesatzvariante ist gegenüber der in der Haushaltsplanung vom Dezember 2012 zu berücksichtigen, dass die Verringerung der Haushaltsansätze für die Beteiligung am Fonds deutsche Einheit und der Gewerbesteuerumlage rd. 38.000 € niedriger ausfällt. Dafür ist der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2022 erreichbar. In der nachfolgenden Tabelle ist die so aktualisierte Defizitentwicklung auf der Zeitschiene ersichtlich: Seite 15 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Planjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Verringerung Rücklage Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % jew. z. 31.12. 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -6.328.291,75 € -4.363.427,88 € -3.683.102,70 € -3.409.526,99 € -2.475.759,63 € -1.921.460,75 € -1.188.245,11 € -699.915,29 € -283.322,03 € 304.984,64 € 1.058.286,40 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,94 -9,40 -7,16 -6,51 -6,44 -5,00 -4,09 -2,63 -1,59 -0,66 0,00 0,00 -944.181,12 € -944.181,12 € -3.367.835,24 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -1.668.930,55 € -9.760.717,22 € aufgebraucht -7.133.302,00 € aufgebraucht -5.805.441,80 € aufgebraucht -6.328.291,75 € aufgebraucht -4.363.427,88 € aufgebraucht -3.683.102,70 € aufgebraucht -3.409.526,99 € aufgebraucht -2.475.759,63 € aufgebraucht -1.921.460,75 € aufgebraucht -1.188.245,11 € aufgebraucht -699.915,29 € aufgebraucht -283.322,03 € aufgebraucht 304.984,64 € aufgebraucht 1.058.286,40 € 304.984,64 € allgemeine Rücklage Stand allgemeine 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.148.871,04 € 67.286.827,24 € 60.958.535,49 € 56.595.107,61 € 52.912.004,91 € 49.502.477,92 € 47.026.718,29 € 45.105.257,54 € 43.917.012,43 € 43.217.097,14 € 42.933.775,12 € 43.238.759,76 € 44.297.046,16 € Variante 3: Steigerung in Dreijahresschritten: Jahr Grundsteuer B Gewerbesteuer 2013 490 v. H. 465 v. H. 2014 490 v. H. 465 v. H. 2015 490 v. H. 465 v. H. 2016 560 v. H. 480 v. H. 2017 560 v. H. 480 v. H. 2018 560 v. H. 480 v. H. 2019 610 v. H. 505 v. H. 2020 610 v. H. 505 v. H. 2021 610 v. H. 505 v. H. 2022 670 v. H. 530 v. H. 2023 670 v. H. 530 v. H. Bei dieser Hebesatzvariante ist gegenüber der in der Haushaltsplanung vom Dezember 2012 zu berücksichtigen, dass die Verringerung der Haushaltsansätze für die Beteiligung am Fonds deutsche Einheit und der Gewerbesteuerumlage rd. 380.000 € niedriger ausfällt. Dafür ist der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2022 erreichbar. In der nachfolgenden Tabelle ist die so aktualisierte Defizitentwicklung auf der Zeitschiene ersichtlich: Planjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -6.328.291,75 € -4.699.308,50 € -4.354.922,92 € -3.781.651,30 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,94 -9,40 -7,71 -7,74 -7,29 -944.181,12 € -944.181,12 € -3.367.835,24 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -1.668.930,55 € -9.760.717,22 € aufgebraucht -7.133.302,00 € aufgebraucht -5.805.441,80 € aufgebraucht -6.328.291,75 € aufgebraucht -4.699.308,50 € aufgebraucht -4.354.922,92 € aufgebraucht -3.781.651,30 € aufgebraucht allgemeine Rücklage Verringerung Stand allgemeine Rücklage jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.148.871,04 € 67.286.827,24 € 60.958.535,49 € 56.259.226,99 € 51.904.304,07 € 48.122.652,77 € Seite 16 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 Planjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand Verringerung Rücklage Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % jew. z. 31.12. aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 563.324,11 € -3.185.805,54 € -2.802.222,74 € -1.616.838,11 € -1.129.969,78 € -715.549,04 € 563.324,11 € 1.317.117,87 € -6,62 -6,24 -3,84 -2,79 -1,82 0,00 0,00 -3.185.805,54 € -2.802.222,74 € -1.616.838,11 € -1.129.969,78 € -715.549,04 € 563.324,11 € 1.317.117,87 € allgemeine Rücklage Stand allgemeine 44.936.847,23 € 42.134.624,49 € 40.517.786,38 € 39.387.816,60 € 38.672.267,56 € 39.235.591,67 € 40.552.709,54 € B. Unwägbarkeiten der bisher vorliegenden Haushalts- und Konsolidierungsplanung: Vorstehende Defizitentwicklungen und dementsprechend gestaltete Hebesatzvarianten sind von den weiteren Beratungsergebnissen abhängig und u. a. noch mit folgenden Unwägbarkeiten behaftet, auf die der Vollständigkeit halber hinzuweisen ist: Personalentwicklungskonzept: Die bisherigen Haushalts- und Finanzplanungen sowie der vorliegende gemeinsame Antrag treffen zu dieser Thematik keinerlei ansatzmäßige Aussagen. Darüber hinaus fehlen auch Vorgaben hinsichtlich des Kreises dementsprechender Auftragnehmer und der konkreten Inhalte eines solchen Konzeptes. Windkraft: Im bisher bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept sind ab dem Jahr 2014 Pachteinnahmen in Höhe von 150.000 €/p.a. eingeplant. Die Realisierung setzt zunächst eine planerische Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Stadtgebiet voraus. Zudem werden die Erträge vermutlich im Forstbetrieb anfallen, so dass dann die Konsolidierungsbeteiligung des Forstbetriebes um diesen Betrag zu erhöhen sein wird. Fremdenverkehrsabgabe: In der HSK-Fortschreibung im Haushaltsentwurf 2013 ist ab dem Jahr 2014 die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nach dem KAG mit einem Jahresertrag von rd. 150.000 € eingeplant, die im Laufe des Jahres 2013 satzungsmäßig Grund zu legen ist. „Regensteuer“: Ebenfalls ist im vorliegenden HSK-Entwurf ab dem Jahr 2017 ein Ertrag in Höhe von 200.000 €/p.a. als Kostendeckung für Aufwendungen zur Vorflutsicherung bei den Oberflächengewässern (§ 92 LWG) eingeplant, wofür dann ebenfalls rechtzeitig die satzungsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen sind. Zukunft des kommunalen Finanzausgleichs: Wie der aktuellen Medienberichterstattung zu entnehmen ist, wird derzeit innerhalb der Landesregierung das sog. FiFo-Gutachten zur inhaltlichen Ausgestaltung des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes intern diskutiert. In diesem Gutachten wird eine neuerliche Reform der bisherigen gesetzlichen Gewichtungen für die kommunale Finanzausstattung (Stichworte: Einwohnerveredelung, Soziallastenausgleich, fiktive Hebesätze) angeregt. In welchem Umfang und mit welchen Folgen dies letztlich für die zukünftigen Gemeindefinanzierungsgesetze zur Geltung kommt, bleibt gegenwärtig noch abzuwarten. Entwicklung der Kreisumlage: Im Kontext der Diskussion um den kommunalen Finanzausgleich und der stetig zunehmenden Belastungen der Kreise und kreisfreien Städte bei den Soziallasten wird diese, zusammen mit den sonstigen Transferleistungen, mittlerweile deutlich über 40% des städtischen Haushaltsvolumens Seite 17 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9 liegende Aufwandsposition mehr und mehr der haushalterischen Kalkulation mit der Folge entzogen, dass diesbezüglich nur noch reagiert werden kann. Schulbudget: Ausweislich des am 27.03.2012 vom Rat beschlossenen und diesbezüglich fortgeschriebenen HSK werden ab dem Jahr 2014 die Schulbudgets vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und damit einhergehenden geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert. Hiergegen wenden sich die Schulleitungen der städt. Friedrich-Haass Schule und der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel mit Schreiben vom 18.04.2013, das als Anlage 4 beigefügt ist. In diesem Zusammenhang wird wegen der Ausgestaltung eines inklusiven Bildungssystems und dessen Finanzierung auf die Ausführungen in der Ratsdrucksache 965-IX/Z-5 verwiesen. Sonstiges: Schließlich wird, neben den sonstigen allgemeinen Planungsrisiken (Preissteigerungen in allen energie- und lohnabhängigen Bereichen, konjunkturell bedingte Schwankungen der Steuererträge, insbesondere der Gewerbesteuer und beim Einkommenssteueranteil, Einwohnerzahlentwicklung im Zuge des demografischen Wandels) auf die Zinsentwicklung für Kassenkredite hingewiesen. 2. Rechtliche Würdigung Nach den haushaltswirtschaftlichen Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Stadt Bad Münstereifel zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung verpflichtet (§ 75 Abs. 2 GO). Die Erfüllung dieser Pflicht steht nicht im örtlichen Ermessen oder zur Disposition vor Ort. Der Eintritt der Überschuldung ist in § 75 Abs. 7, Satz 1 GO ausdrücklich verboten. Bei einer unausgeglichenen Haushaltswirtschaft hat die Stadt zur Sicherung der ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben und ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist (§ 76 GO i. V. m. § 75 Abs. 1 GO). Als Folge der Veränderung des § 76 Abs. 2 GO und des MIK-Erlasses vom 07.03.2013 entfaltet sich die selbstbindende Wirkung des Haushaltsbeschlusses auf den im HSK verbindlich festgesetzten Endzeitpunkt, der spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr wieder erreicht sein muss (§ 76 Abs. 2, Satz 3 GO). Ein Hinausschieben dieses Zeitpunktes von Jahr zu Jahr wird in dem vorgenannten Erlass ausdrücklich für unzulässig erklärt. Daraus ergibt sich, dass die jährliche Fortschreibung des HSK den ggf. sich verändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Deshalb ist ein wirksames, genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept der Präjudizierung zukünftig gedeckelter oder gar ausgeschlossener Hebesatzentwicklungen grundsätzlich unzugänglich. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushalts 2013 in der Fassung der 3. Veränderungsliste, die auch die umsetzbaren Vorschläge der interfraktionellen Beratungen enthält, nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen beschlossen. Auf dieser Basis werden die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für die Jahre 2013 – 2015 entsprechend der im Sachverhalt geschilderten Hebesatzvariante ___ beschlossen und es ist eine dementsprechende Hebesatzsatzung zu fertigen. Seite 18 von Ratsdrucksache 965-IX/Z-9