Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
03.05.13, 18:17
Aktualisiert
13.05.13, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.04.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 778-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
15.05.2013
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
10.07.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen;
Wasserzählerablesung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Mit der Ratsdrucksache.-Nr. 778 wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtwerke in
der Sitzung am 23.05.2012 umfassend über die von den Stadtwerken vorgenommene Wasserzählerablesung und Erfassung der Zählerstände zur Erstellung der jährlichen Bescheide über Wasser- und Abwassergebühren informiert.
Zunächst ist seitens der Betriebsleitung darauf hinzuweisen, dass In der v. g. Ratsdrucksache,
unter dem Punkt „Bewertung“, die Portokosten für den Versand des Erläuterungsschreibens mit
Ablesekarte fälschlicherweise mit 0,55 € angegeben wurde. Tatsächlich betragen die Portokosten
0,29 €.
Seite 2 von Ratsdrucksache 778-IX/Z-1
Die Betriebsleitung hatte in der Sitzung zugesagt, unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Entwicklungen, über technische Möglichkeiten und andere Ablesemethoden zu informieren.
Bei den Wasserversorgern im Kreis Euskirchen (Wasserversorgungsverband Oleftal, Verbandswasserwerk Euskirchen, Wasserverband Oleftal, Wasserverband Oleftal, Wasserbeschaffungsverband Hermesberg, Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim) mit Ausnahme der Stadtwerke
Mechernich, soll in 2013, wie auch in den Vorjahren, die Erfassung der Zählerstände mittels nebenamtlichen Ablesern erfolgen. Lediglich die Stadtwerke Mechernich werden in 2013 die Zählerstandserfassung mittels Ablesekarten vornehmen. Bei allen Werken erfolgt zur Zeit noch die Erfassung der Zählerstände im Abrechnungsprogramm durch manuelle Eingabe.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten der Zählerstandserfassung wurden bereits in der Ratsdrucksache 778-IX ausführlich erläutert.
Einen erheblichen Zeitaufwand für die Mitarbeiter der Stadtwerke, unabhängig von der Erfassung
der Zählerstände, erfordert die manuelle Eingabe der Zählerstände, aus den Ableselisten heraus,
ins Abrechnungsprogramm für Wasser- und Abwassergebühren. Eine automatische Einlesung/Einscannen der Zählerdaten ins Abrechnungsprogramm wäre hier sehr hilfreich.
Die Erhebung der Wasser- und Abwassergebühren für die Stadtwerke Bad Münstereifel erfolgt
über das Abrechnungsprogramm „Kommunale Abgaben“. der Firma DATEV, Nürnberg.
Die Firma DATEV plant, voraussichtlich ab Herbst 2013, folgende Dienstleistung anzubieten:
- Versand von Ablesekarten (evtl. mit einem erläuternden Anschreiben) an den Eigentümer der
Verbrauchsstelle durch die Firma DATEV von Nürnberg aus.
- Einscannen der Ablesekarten bzw. der angegebenen Zählerstände ins Abrechnungsprogramm
Die Firma DATEV hat den Stadtwerken gegenüber hierzu folgende ergänzende Erläuterungen
gemacht:
„Die Pilotierung der Dienstleistung hat gute Werte erzielt. Laut Aussage des Pilotkunden lag die
„Fehlerquote“ in einem akzeptablen Bereich. In der Verwaltung fiel nur ein ganz normaler Nachbearbeitungsaufwand an. Über die Kosten kann noch keine Aussage getroffen werden; es wird aber
sicherlich ein marktüblicher Preis gefunden und angesetzt werden. Diese Infos sind noch nicht
verbindlich, da hierzu weitere Gespräche im Haus stattfinden.“
Ein Versand der Ablesekarten mit Erläuterungsschreiben und ein Einlesen/Scannnen der notwendigen Daten direkt ins Abrechnungsprogramm für Wasser- und Abwassergebühren durch diejenige Firma, die auch das von den Stadtwerken Bad Münstereifel genutzte Abrechnungsverfahren
„Kommunale Abgaben“ betreibt, erscheint sinnvoll, zumal durch das automatische Einlesen/Scannen der Daten ins Abrechnungsprogramm die zeitaufwendige manuelle Eingabe entfällt.
DATEV plant die angebotene Dienstleistung voraussichtlich ab Herbst anzubieten. Über die Kosten kann derzeit auch noch keine Aussage getroffen werden. Erfahrungen, wenn die Dienstleitung
im größeren Umfang als das Pilotprojekt durchgeführt wird, liegen noch nicht vor.
Aus diesem Grunde soll zunächst abgewartet werden
-
ab wann die Dienstleistung von DATEV konkret angeboten wird,
was die Dienstleistung tatsächlich kostet,
welche Erfahrungen DATEV mit der angebotenen Dienstleistung gemacht hat, wenn
diese in größerem Umfang angewendet wird als beim Pilotprojekt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 778-IX/Z-1
Die Stadtwerke werden die Firma DATEV dahingehend informieren, dass großes Interesse an der
angebotenen Dienstleistung bestehen würde, dass aber zunächst abgewartet werden soll, bis
konkrete Aussagen über z. B. genaue Kosten, Erfahrungen usw. vorliegen. Die Mitglieder des
Ausschusses werden über die weitere Entwicklung zeitnah unterrichtet.
Die Ablesung der Wasserzähler im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Münstereifel in 2013
soll zunächst weiterhin durch nebenamtliche Ableser erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Entfällt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Ablesung der Wasserzähler durch nebenamtliche Ableser ca. 6.500 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt